Grüne für EU-Beitritt der Türkei
Die Grünen waren die einzige österreichische Parlamentspartei, die für die Aufnahme der
Beitrittsverhandlungen in der EU eintrat, so steht es zumindest in einem heutigen Web-
seiteneintrag der Grünen. Den gesamten Beitrag, für den die grüne Nationalratsabgeord-
nete Ulrike Lunacek verantwortlich zeichnet, können Sie unter diesem LINK nachlesen.
Wenn sich eine demokratische Partei in Österreich für den EU-Beitritt eines Landes ein-
setzt darf man zur Annahme gelangen, dass in diesem Land völkerrechtlich alles in Ord-
nung ist. Es darf also keinen Grund geben, dass Personen aus diesem Land flüchten
müssen weil sie wegen ihrer politischen Gesinnung, ihres Glaubens oder ihrer sexuellen
Ausrichtung von den Machthabern des Systems verfolgt werden.
Gleichzeitig auf zwei Hochzeiten tanzen funktioniert nicht
Nach einer heutigen Presseausendung der Grünen verstehen wir deren Welt nicht mehr,
sofern man diese überhaupt verstehen kann. Die selbe Grünpolitikerin, nämlich Frau
Ulrike Lunacek, welche sich für einen EU-Beitritt der Türkei stark macht, fordert für
den transsexuellen Türken Yasar Öztürk ein Bleiberecht in Österreich. Dieser Mann soll
nämlich in die Türkei abgeschoben werden, da er sich illegal in Österreich aufhält.
„Der Schutz von Transsexuellen sowie Lesben und Schwulen vor Verfolgung in ihren
Herkunftsstaaten muss im Asylrecht europaweit ohne Wenn und Aber gewährleistet sein.
Aufgrund leider regelmäßig verübter transphober Hassverbrechen in der Türkei ist Trans-
sein in der Türkei lebensgefährlich. Yasar darf daher nicht abgeschoben werden“, so
Lunacek.
Da stellt sich die berechtigte Frage warum sich die Grünen für den EU-Beitritt eines
Landes einsetzen, in dem derartige Zustände an der Tagesordnung stehen. Nun sollten
die Grünen schön langsam erkennen, dass man nicht gleichzeitig auf zwei Hochzeiten
tanzen kann.
In Wirklichkeit familiäres Problem
Auf der Webseite „transx.at“ gibt es detailliertere Angaben zum Fall Yasar Öztürk. Dieser
hatte auf Grund seiner sexuellen Orientierung massive Probleme mit seiner Familie und
flüchtete deswegen im September 2009 nach Österreich, wo er einen Asylantrag stellte.
Laut „transx.at“ betrachtet die Familie von Öztürk dessen Transsexualität als Blutschande
und hat Auftrags-Mörder auf ihn angesetzt. Außerdem wurde er in der Türkei mehrmals
von der Polizei und von transphoben Schlägern misshandelt, weil er transsexuell ist. Diesen
Angaben schenken wir sogar Glauben.
Allerdings sehen wir nicht ein, dass familiäre Probleme ein Asylrecht in Österreich rechtfert-
igen. Die Türkei ist groß genug und Herrn Yasar Öztürk wird daher nichts anderes übrig
bleiben als sich in einer türkischen Stadt niederzulassen, wo er seiner Familie aus dem Weg
gehen kann.
Aus dem offenbar türkischen Problem um Öztürk ergibt sich allerdings eine neue und recht
interessante Frage. Wo flüchten eigentlich die in Österreich und im restlichen Westeuropa
angesiedelten Türk(innen), wenn sie wie Yasar Öztürk familiäre Probleme haben, die nicht
selten mit einem sogenannten „Ehrenmord“ enden.
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2011-06-06
Mahnklage
Dass eine illegal beschäftigte Putzfrau als Postempfangsberechtigte für amtliche Schreiben
eines Gerichts gesehen wird, möge als erstaunlich erscheinen. Tatsächlich war dieser Fall
aber eingetreten.
Im betreffenden Fall ging es um ein sogenanntes Mahnverfahren oder auch Mahnklage
genannt. Der Kläger bringt seine Geldforderung ( max. bis zu 75.000,- Euro) bei Gericht ein.
Dieses überprüft vorerst nicht ob diese Forderung gerechtfertigt ist, sondern stellt dem ver-
meintlichen Schuldner einen Zahlungsbefehl zu.
Zustellung zu eigenen Handen
Wenn der Empfänger gegen den Zahlungsbefehl innerhalb einer vierwöchigen Frist nicht
beruft, erwächst dieser in Rechtskraft. Bei einer Berufung wird der Fall verhandelt. Zahl-
ungsbefehle werden vom Gericht immer mittels RSA-Briefes (blaues Kuvert) versendet
und müssen eigenhändig zugestellt werden. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der
Empfänger einen Postempfangsberechtigten hat. Und dieser Umstand macht folgenden
Fall so erstaunlich.
Illegale Putzfrau übernahm amtliche Post
Was war geschehen? Ein Firma aus der Steiermark hatte eine Putzfrau beschäftigt, die
unkorrekter Weise nicht angemeldet war. Diese reinigte einmal in der Woche die Räum-
lichkeiten des Betriebes ausserhalb der Öffnungszeit, in der ausser ihrer Person niemand
anwesend war. Die Belegschaft des Unternehmens befand sich zu dieser Zeit sogar nach-
weislich auf einem Firmenausflug.
Just zu diesem Zeitpunkt kam der Briefträger, um die Post, unter der sich auch ein Zahl-
ungsbefahl über rund 14.500,- Euro befand, zuzustellen. Die illegal beschäftigte Putzfrau
bestätigte den Empfang des gerichtlichen Schreibens, gab dieses jedoch nicht an die
Geschäftsleitung weiter, sondern legte dieses angeblich auf den Schreibtisch des Ge-
schäftsführers. Jedenfalls gelangte das Gerichtsschreiben nie in dessen Hände.
Wiedereinsetzung beantragt
In Folge waren weder der Firmeninhaber, noch dessen Geschäftsführer in Kennntis dieses
Zahlungsbefehles. Daher erfolgte auch kein Einspruch gegen diesen und das Gericht be-
willigte nach Verstreichung der Einspruchsfrist, die Exekution der offenen Forderung. Der
Geschäftsführer war über alle Maße erstaunt, als ihm die Exekutionsbewilligung zugestellt
wurde.
Er beantragte beim zuständigen Landesgericht die nochmalige Zustellung des Zahlungsbe-
fehles oder eine Wiedereinsetzung des Verfahrens in den vorigen Stand. Beim LG Leoben
hatte man aber offenbar keine Lust auf Mehrarbeit, wies den Antrag zurück und hielt die
Exekutionsbewilligung aufrecht.
Daraufhin wandte sich der betroffene Geschäftsführer an das OLG Graz und erhielt dort
Recht. Eine Putzfrau die einmal wöchentlich ausserhalb der Öffnungszeit die Firmenräum-
lichkeiten reinigt, ist für amtliche Firmenpost nicht empfangsberechtigt.
Illegale Putzfrau ist zeichnungsberechtigt
Diese Entscheidung gefiel wiederum dem Exekutionsbetreiber nicht, sah er doch schon
die geforderte Summe in seiner Kasse. Schlussendlich landete die ganze Causa vor
dem OGH und dieser entschied in der Tat höchst erstaunlich.
„Der Senat gelangte zur Erkenntnis, dass im vorliegenden Fall die Reinigungskraft als
Arbeitnehmerin der Beklagten und damit als taugliche Ersatzempfängerin iSd § 16
ZustG zu qualifizieren ist.“
Die gesamte OGH-Entscheidung können Sie hier downloaden.

Auf gut Deutsch heisst dies, dass sogar eine illegal beschäftigte Putzfrau in einem Betrieb
bedingt zeichnungsberechtigt ist. Dieses Senatserkenntnis beweist, dass auch der OGH
in der Lage ist realitätsfremde Urteile zu fällen. Jedenfalls musste der Geschäftsführer die
14.500,- Euro bezahlen, obwohl nie in einem Gerichtsverfahren geklärt werden konnte, ob
diese Forderung zu Recht bestand.
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2010-12-26
E-Card Missbrauch
Das Krankenvorsorge-System in Österreich ist unbestritten vorbildlich. Leider kam es im-
mer wieder vor, dass dieses missbräuchlich in Anspruch genommen wurde. Speziell Mit-
bürger mit Migrations-Hintergrund kamen auf die glorreiche Idee, die E-Card innerhalb
des Freundeskreises weiterzugeben.
Damit kamen nicht krankenversicherte Personen in den Genuss, das österreichische Kran-
kenvorsorge-System unberechtigt in Anspruch zu nehmen. Der Verband der Sozialver-
sicherungsträger reagierte daraufhin mit dem Austausch sämtlicher E-Cards.
Es war sogar die Rede davon, auf der E-Card ein Passfoto des Inhabers anzubringen, um
die missbräuchliche Inanspruchnahme des Krankenvorsorge-System zu unterbinden. All
diese Bemühungen hätte man sich sparen können.
Einladung zur Brustkrebs-Vorsorgeuntersuchung
In den vergangenen Tagen erhielten Wienerinnen zwischen 50 und 69 Jahren eine Ein-
ladung zu einer kostenlosen Brustkrebs-Vorsorgeuntersuchung. An und für sich ein löb-
liches Vorhaben, wenn dieses nicht einen Pferdefuß hätte.
Das Schreiben der Wiener Gebietskrankenkasse war neben Deutsch, noch in Englisch,
Türkisch und Serbokroatisch verfasst. Dies finden wir auch noch in Ordnung, denn wenn
eine Mitbürgerin der deutschen Sprache nicht so mächtig ist, sollte sie trotzdem über die
Wichtigkeit einer solchen Vorsorge-Untersuchung in Kenntnis gesetzt werden.
Auch für nicht versicherte Frauen
Allerdings der Hinweis „Ihre Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig und für Sie
kostenfrei – auch wenn Sie derzeit nicht versichert sind. Ihre Daten bleiben
anonym“ ist für jeden Bürger der ordnungsgemäß seine (nicht zu knappen) Abgaben
bezahlt, ein Schlag ins Gesicht.
Wahlwerbe-Gag der SPÖ
Wie kommt der österreichische Steuerzahler dazu, einen Wahlwerbe-Gag der SPÖ zu
finanzieren? Warum wir diese Untersuchung einen „Wahlwerbe-Gag“ nennen? Es kann
doch kein Zufall sein, dass ein solcher integrationspolitischer, als auch finanzieller Wahn-
witz, so knapp vor den Wiener-Wahlen über die Bühne geht. Und als weiteres Indiz da-
für, ist die Unterschrift der SPÖ-Stadträtin Sonja Wehsely, welche sich auf dem Brief be-
findet.
Der Steuerzahler bezahlt offiziell für Illegale
Mit dieser Einladung sind auch alle in Wien illegal lebenden und nicht versicherten Frauen,
im Alter zwischen 50 und 69 Jahren, aufgerufen auf Kosten der Steuerzahler das öster-
reichische Krankenvorsorge-System in Anspruch zu nehmen.
Mit dieser Aufforderung ist es offensichtlich nicht wichtig, ob jemand seine Sozialabgaben
entrichtet. Dass berechtigt natürlich zur Frage, warum um die E-Cards ein derartiger Wir-
bel inszeniert wurde. Hätte man alles beim Alten gelassen, wäre der abgabenpflichtigen
Bevölkerung viel Geld erspart geblieben.
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2010-09-30
Sicherheitsbehörde reagierte
Unser Beitrag „Terror an der March TEIL2“ hat offensichtlich eine Reaktion ausgelöst. Sei-
tens der österreichischen Sicherheitsbehörde wurde reagiert und die Kontrolle des Grenz-
flusses verstärkt.
Der Herausgeber dieses Magazins war dabei persönlich anwesend.

Heutige Grenzkontrolle an der March durch die Polizei
Es ist durchaus möglich, dass der strafrechtliche Tatbestand des rechtswidrigen Eingriffs
in das Jagd- und Fischereirecht, etliche Leute nicht wirklich interessiert und die ständigen
Übergriffe seitens slowakischer Rechtsbrecher als Nachbarschaftsstreit abgetan werden.
Waffen- und Drogenschmuggler
Aber wer garantiert dafür, dass diese kriminellen Boatpeople nicht auch Waffen und Drogen
über den Grenzfluss bringen? Diese Vermutung haben wir bereits in einem Beitrag geäußert.
Möglicherweise haben unsere Beiträge die Verantwortlichen zu einem Umdenken bewogen
und haben eine verstärkte Überwachung der grünen Grenze angeordnet.
Jedenfalls ist es sehr lobenswert, dass durch verstärkte Polizeikontrollen auf österreichischer
Seite eine präventive Maßnahme gesetzt wurde, um so zumindest einige slowakische Rechts-
brecher abzuschrecken und von ihren kriminellen Vorhaben abzubringen.
Wann wachen die Slowaken auf?
Allerdings stellt sich die Frage, wann die slowakische Sicherheitsbehörde aus ihrem Dorn-
röschenschlaf erwacht und ihrerseits Maßnahmen gegen ihre kriminellen Landsleute setzt.
Offene Grenzen und Reisefreiheit sollten nicht mit einem Freibrief für kriminelle Handlungen
verwechselt werden.
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2010-07-21
Jeder Grashalm war unter Kontrolle
Die March ist die natürliche Grenze zwischen Österreich und der Slowakei. In Zeiten des
Kommunismus war es der tschechoslowakischen Bevölkerung verboten diese Grenzregion
zu betreten.
Stolperdrähte lösten bei Berührung sofort den Abschuss einer Signalrakete aus, welche den
tschechoslowakischen Grenzsoldaten die Örtlichkeit anzeigte. Wurde so ein Alarm ausgelöst,
konnte man auf österreichischer Seite glauben, dass der 3.Weltkrieg ausgebrochen war.
Eine kleine Armee maschierte am Marchufer der damaligen Tschechoslowakei auf und
suchte nach dem wirklich oder vermeintlich vorhandenen Flüchtling. Meist waren es ohne-
hin nur Fehlalarme, weil irgendein Wildtier den Stolperdraht berührt hatte.
Gelang es einer Person tatsächlich aus der Tschechoslowakei zu flüchten, waren es fast
immer die Marchfischer welche den Flüchtling freundlich empfingen und erstversorgten.
Dieser Zustand hat sich in der heutigen Zeit leider geändert.
Die gute alte Zeit
Mit Wehmut denkt so mancher Marchfischer an die Zeit des Eisernen Vorhangs zurück.
Da waren die Marchauen noch wirklich ein Hort der Erholung und Kriminalität erschien
wie ein Fremdwort.
Die vielgepriesene Reisefreiheit und offenen Grenzen werden heute nämlich von allerlei
lichtscheuen und kriminellen Gesindel ausgenützt. Wenn heute Slowaken den Grenz-
fluss übersetzen, kommt bei den österreichischen Marchfischern keine Freude mehr auf.
Verschlechterung eingetreten
Denn diese Boatpeople sind keine Leute welche die Hilfe der Österreicher in Anspruch
nehmen wollen, sondern ganz normale Wilddiebe und Einbrecher. Wir haben bereits im
Vorjahr im Beitrag „Terror an der March“ über die Zustände an diesem Grenzfluss berichtet.
Leider ist keine Verbesserung, sondern eine Verschlechterung der Situation eingetreten.

Fischdiebstahl und Einbrüche in Fischerhütten sind an der Tagesordnung
Österreicher halten sich an die Regeln
Während die österreichischen Fischervereine kostspielige Besatzmassnahmen vornehmen,
die einheimischen Fischer eine Angellizenz erwerben und sich an strenge Vorschriften halten
müssen, angelt das slowakische Fischdieb-Gesindel ohne jegliche Berechtigung in Österreich.
Dabei sind sie in der Auswahl ihrer Methoden nicht zimperlich. Sie verwenden beim Fisch-
diebstahl auch sogenannte Legschnüre, an denen die Fische qualvoll verenden, da meist
erst nach einigen Tagen Nachschau gehalten wird, ob ein Fisch an die Leine gegangen ist.
Von Einhaltung der Schonzeiten oder Mindestmaße kann ohnehin nicht geredet werden.
Aber dem ist nicht genug, denn diese slowakischen Fischräuber stehlen auch was nicht niet-
und nagelfest ist. Ganze Daubelnetze werden abmontiert und Einbrüche in Fischerhütten
stehen an der Tagesordnung.
Sehen die slowakischen Sicherheitsbehörde weg?
Erstaunlich erscheint der Umstand, dass zu kommunistischen Zeiten jeder Feldhase eine
Truppe von tschechoslowakischen Grenzsoldaten in Alarmbereitschaft versetzte, aber die
slowakischen Sicherheitsbehörden heutzutage nicht in der Lage sind, dem kriminellen
Treiben ihrer Staatsbürger ein Ende zu setzen.
Nun erscheint ein zarter Hoffnungsschimmer am Horizont. Eine hochrangige Kommission
mit Mitgliedern aus beiden Ländern soll sich in Bälde diesem Problem annehmen. Seitens
des Landesfischereiverbandes hofft man, dass mittelfristig nicht nur eine Lösung der Pro-
bleme erreicht, sondern, dass ein gemeinsames Konzept der Fischerökologie erstellt werden
kann.
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2010-07-04
Kennt Steinhauser die österreichischen Gesetze nicht?
Erstaunlich ist die Rechtsmeinung, welche der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser
vertritt. Er meint dass die Rechte der abgeschobenen „Sans Papiers-Fußballer“ Vincent A.
und Cletus B. mit den Füssen getreten wurden.
Ferner kündigte er an, dass die schikanösen Taktiken im Umgang mit den beiden Nigeria-
nern, ein parlamentarisches Nachspiel haben werde. Er werde in einer Anfrage die Vor-
gangsweise der Fremdenpolizei überprüfen.
Auch zeigte sich Steinhauser sehr erfreut über den couragierten Einsatz vieler Österreicher-
Innen ist, die nun tagelang gegen die Abschiebung protestiert habe. Interessant diese
Worte aus dem Mund eines Sicherheitssprecher zu hören.
Über illegale Demonstrationen erfreut
Da werden zwei illegal in Österreich lebende Personen, zwecks ihrer Abschiebung welche
mittels Bescheid rechtskräftig war, festgenommen. Daraufhin veranstalten Sympathisanten
der zwei Nigerianer illegale Demonstrationen, wobei auch gegen Polizeibeamte Übergriffe
stattgefunden haben.
Gott sei Dank ist Steinhauser nicht in einer Position, in der er für die Sicherheit in Österreich
verantwortlich ist. Aber wir hätten einen fiktiven Vorschlag zu unterbreiten. Bei der
nächsten Abschiebung von Nigerianern, unter denen sich auch zahlreiche Drogendealer
befinden, sollte der Rechtsstaat folgendes machen.
Ein Vorschlag
Den Abschiebungsbescheid sofort aufheben, sofern sich für jeden Abzuschiebenden ein
Verantwortlicher findet, der die Kosten für den weiteren Aufenthalt in Österreich über-
nimmt. Auch müsste dieser für die Schäden haften, die durch eventuell begangenen
Straftaten entstehen.
Es wäre höchst interessant wie viele Personen dann noch übrigbleiben, die sich für den
Verbleib von den Abzuschiebenden stark machen. Vermutlich nicht ein einziger. Solange
es nicht um die eigene Brieftasche geht, kann man leicht lautstark demonstrieren. Oder
anders gesagt, mit voller Hose ist es leicht zu stinken.
Der Rechtstaat greift nun durch
Jedenfalls wurden am vergangen Dienstag, 21 Abschiebungen durchgeführt, darunter
auch die beiden illegal in Österreich aufhältigen Vincent A. und Cletus B. Vielleicht spricht
sich nun in Nigeria herum, dass Österreich doch nicht das Schlaraffenland ist, für das es
ständig gehalten wird.
Österreich will nun bei der Abschiebung von Nigerianern hart durchgreifen und das ist
auch gut so. Rund 1.000 Personen sollen nach Nigeria abgeschoben werden. Allerdings
orten wir hier für die Nigeria-Connection ein massives Personalproblem.
Eventuell Personalprobleme
Bei dieser Anzahl von Personen, die hoffentlich so schnell wie möglich ihre Heimreise an-
treten müssen, könnte ein Engpass an nigerianischen Drogendealern entstehen. Aber
vielleicht findet sich eine moralische Tageszeitung, welche folgendes Inserat schalten
lässt: „Drogendealer gesucht. Arbeitsgebiet vorwiegend Donauinsel oder Stat-
ionen von öffentlichen Verkehrsmitteln.“
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2010-05-06
Wie pünktlich ist man bei der AK?
Wenn Sie während der Amtsstunden bei der Arbeiterkammer anrufen und niemand hebt ab,
wundern Sie sich nicht. Vielleicht ist der oder die Mitarbeiter(in) der AK noch gar nicht
am Arbeitsplatz, sondern schlummert noch sanft im Bett.
Der Arbeiterkammerpräsident Siegfried Pichler nimmt Pünklichkeit offenbar nicht so genau,
wie es aus einer Aussendung der AK ersichtlich ist. Er bezeichnet es nämlich als illegalen
Arbeitsvertrag, wenn Firmen ihre Mitarbeiter vertraglich zur Pünktlichkeit verpflichten.
Unternehmer sanktioniert Unpünktlichkeit
Konkreter Anlassfall ist ein Salzburger Callcenter. In dessen Arbeitsverträgen wird nämlich
festgehalten, dass für eine zehnminütige Verspätung eine halbe Stunde nachgearbeitet wer-
den muß. Ab 20 Minuten beträgt die Ersatzarbeitszeit eine Stunde.
Nun, diese Maßnahme mag durchaus unpopulär erscheinen. Aber vermutlich hat diese Firma
einschlägige Erfahrungen mit der Unpünklichtkeit ihrer Mitarbeiter(innen). Was der AK-Mann
Pichler an dieser Maßnahme als „illegale Passage“ im Dienstvertrag ortet ist für uns erstaun-
lich.
Ist Reinheit sittenwidrig?
Auch findet er es sittenwidrig, wenn der Dienstgeber seine Dienstnehmer(innen) zur Sauber-
haltung Ihrer Arbeitsplätze verpflichtet. Die betroffene Firma stellt nämlich ihren Mitarbeiter-
(innen) eine Kündigung in Aussicht, wenn diese ihren Arbeitsplatz (z.B. Kaffeeflecken am
Boden) nicht sauber halten.
Naja, da tut sich die Arbeiterkammer schon leichter. Diese hat sicherlich auf Kosten ihrer
Zwangsmitglieder ausreichendes Putzpersonal zur Verfügung, welches die Arbeitsplätze
des AK-Personals sauber hält.
Vermutlich waren Gründe vorhanden
Wir wissen zwar nicht was diese Firma zu diesen Schritten veranlasst hat, da Pünktlichkeit
und Sauberkeit eigentlich selbstverständlich sein sollte. Offensichtlich hat es bei dem Unter-
nehmen einschlägige Vorfälle gegeben, welche dieses dazu veranlasst hat, pünktliches Er-
scheinen und ein gewisses Maß an Sauberkeit in den Dienstvertrag aufzunehmen.
Betrachten Sie es umgekehrt
Drehen wir den Spieß einmal um. Was würde ein Dienstnehmer wohl dazu sagen, wenn er zu
Arbeitsbeginn vor verschlossenen Firmenpforten steht. Sollte dann irgendwann endlich geöff-
net werden, müßte er sich seinen Weg zu seinem Arbeitsplatz durch einen verdreckten Raum
erkämpfen.
Wäre Schadensersatz besser?
Durch unpünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz entsteht einem Unternehmen wirtschaftlicher
Schaden. Vielleicht wäre es den AK-Verantwortlichen lieber, wenn sich die Firma am Verur-
sacher finanziell schadlos halten würde, anstatt Unpünktlichkeit mit Ersatzarbeitszeit zu sank-
tionieren.
Das Thema Sauberkeit am Arbeitsplatz möchten wir eigentlich nicht weiter kommentieren, da
es für uns eine Selbstverständlichkeit ist, seinen Arbeitsplatz sauber zu halten. Eines würde
uns aber trotzdem interessieren. Wie sieht es eigentlich in den vier Wänden, bzw. am Arbeits-
platz des AK-Präsident Siegfried Pichler mit der Sauberkeit aus?
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2010-01-02
Notstand
Vom Vorstand eines Marchfischervereines wurden wir ersucht, nachfolgendes E-Mail zu
veröffentlichen:
Sent: Tuesday, July 07, 2009 9:18 AM
Subject: FVD.Situation Slovakei 2
Sg. Damen und Herren!
Werte Kollegen!
Wie bereits von E. Gerhard im mail vom 15.09.2008 ausführlich beschrieben möchte ich
hiermit noch einmal die Situation am Grenzfluss mit unseren lieben Nachbarn mittels Fotos
untermauern.
Die Örtlichkeit ist die Selbe wie beim letzten mail ( Stromkilometer 40).
Meine Vis a Vis Fischer haben nicht nur Festakte mit Live Musik in der Au anzubieten , sondern
noch viel mehr…
Während meiner Anwesenheit in meiner Fischerhütte:
1) Ein Motorboot wird ins Wasser gelassen…
2) Die Montage wird auf unser Ufer gefahren und der Lebendköder mittels Abreißschnur ca.
30 m unter meiner Hütte angebracht.
3) Nachdem meine Freundin der slowakischen Sprache mächtig ist, haben wir dem offen-
sichtlich nicht sehr intelligenten auftrainierten Fischer gesagt das sein Handeln nicht in Ord-
nung sei! Dieser reagierte ( wie vorhersehbar) sehr aggressiv mit Beschimpfungen. Welche
Emotionen solche Situationen auslösen braucht man nicht näher zu beschreiben.
Danach wurde auch noch eine zweite Montage herübergefahren…
Abgesehen vom Verstoß gegen sämtliche Regeln entwickelt sich Resignation bei uns March-
fischern, was bei weiteren nicht handeln unweigerlich dazu führt , daß in Zukunft die Anzahl
der Fischer in unserem Verein abnehmen wird!
Abschließend möchte ich noch erwähnen, daß ich persönlich die Zeit in meiner Fischerhütte
zur Entspannung nütze. Dies ist mir in vielen Fällen seit einigen Jahren nicht mehr möglich.
Dieser Aussage stimmen viele meiner Kollegen zu.
Der Vorstand des FVD hätte gerne Informationen welche Maßnahmen von wem, und in
welcher Form getroffen werden.
Vielleicht können wir einen Beitrag dazu leisten.
Mit freundlichen Grüßen
Ing. Werner N.
Schwarzfischer, Zigaretten- Drogen- oder Waffenschmuggler ? Wer weiß das schon.
Illegale Grenzübertritte
Was sich hier vielleicht wie ein Nachbarstreit anhört, ist in Wirklichkeit eine ernsthafte
Grenzverletzung. Abgesehen davon, wird gegen das österreichische Strafgesetz ver-
stoßen und zwar mit einem rechtswidrigen Eingriff in das Jagd- und Fischereirecht.
Seit dem Abzug des österreichischen Bundesheeres von der Staatsgrenze, nehmen solche
Taten immer häufiger zu. Es hat den Anschein, als ob so manche slowakische Staatsbürger,
ihre Reisefreiheit sehr großzügig auslegen.
Soldaten spurlos verschwunden
Bis vor geraumer Weile hatte noch das Bundesheer an der österreichische Staatsgrenze entlang
der March patrouilliert. Die Bevölkerung hatte ein Sicherheitsgefühl und respektierte die Soldaten.
Auch kam es nicht zu derartigen Grenzverletzungen, den der Anblick einer bewaffneten Grenz-
patrouillie, ließen „lustige“ Ideen gleich wieder vergessen.
Eines schönen Tages gab es keine Soldaten mehr auf unserer Grenze. Der Assistenzeinsatz
unseres Bundesheeres wurde aus unerklärlichen Gründen eingestellt.
Prävention kleingeschrieben
In Österreich hat es den Anschein, dass immer erst etwas passieren muss, bis gehandelt wird.
Ein klassisches Beispiel dafür ist Pachfurth in Niederösterreich. Zuerst wurden die Soldaten
abgezogen, unmittelbar danach passierte der Doppelmord. Seitdem patrouilliert das Bundes-
heer wieder.
Schmugglern Tür und Tor geöffnet
Aber zurück zum Grenzfluss March. Heute sind es die slowakischen Schwarzfischer, morgen
die Zigarettenschmuggler und übermorgen werden dann Waffen und Drogen über den Fluss
gebracht.
Muss erst etwas passieren, dass die verantwortlichen Politiker aufwachen. Da werden unsere
Soldaten in den Tschad geschickt, während man die österreichischen Grenzen ungesichert
lässt.
Wählen Sie sofort den Notruf
Wir können nur jeden Mann(Frau) anraten. Wenn Sie einen illegalen Grenzübertritt sehen,
verständigen Sie „sofort den Notruf unter den Telefonnummern 112 oder 133.“
Eine derartige Tat ist kein Kavaliersdelikt und rechtfertigt die Inanspruchnahme und
Verständigung der Exekutive.
Vielleicht fordert man dann seitens der Polizei, wieder das Bundesheer zum Assistenzein-
satz an.
Stauni
2009-07-14
Das Gesetz
Was versteht man eigentlich unter dem Begriff Stalking ? Nun der Gesetzgeber hat es
mittels dem § 107a des StGB auf den Punkt gebracht.
§ 107a StGB Beharrliche Verfolgung
(1) Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr zu bestrafen.
(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebens-
führung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt
1) ihre räumliche Nähe aufsucht,
2) im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommuni
kationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,
3) unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für
sie bestellt oder
4) unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt
aufzunehmen.
(Quelle) http://www.jusline.at/107a_Beharrliche_Verfolgung_StGB.html
Zu Absatz 1. Das Aufsuchen der räumlichen Nähe:
Darunter ist das Auflauern, wie z.B. sich vor dem Haus des Opfers aufzuhalten, oder über-
triebene Präsenz, wie etwa in der Nähe der Wohnung oder der Arbeitsstätte der gestalkten
Person, zu verstehen.
Zu Absatz 2. Beharrliches Verfolgen im Wege einer Telekommunikation, unter
Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte:
Bei diesen Formen des Herstellens von mittelbarem Kontakt zum Opfer, ist insbesondere an
telekommunikative Hilfsmittel zu denken.
Hier fallen insbesondere der mittelbare Kontakt zum Opfer durch Telefonanrufe, E-Mails
oder SMS darunter.
Auch die Kontaktaufnahme durch Briefe, Paketsendungen oder etwa auch das Hinterlassen von
Nachrichten an der Auto-Windschutzscheibe fallen unter diesen Absatz.
Über Dritte wird der Kontakt hergestellt, indem der Täter über Angehörige oder sonstige
Personen, beispielsweise Arbeitskollegen des Opfers mit diesem in Verbindung tritt.
Zu Absatz 3. Bestellung von Waren oder Dienstleistungen
Die Erfüllung des Tatbestandes ist hier die Aufgabe, Bestellungen von Waren oder Dienst-
leistungen durch den „Stalker“ unter Verwendung personenbezogener Daten des Opfers .
Sollte eine Bereicherungsabsicht des Täters bestehen, kommt der Tatbestand des Betrugs zur
Anwendung.
Zu Absatz 4. „Stalking“ in Form der Veranlassung Dritter, mit dem Opfer Kontakt
aufzunehmen.
Hier ist als mögliche Tathandlung das Schalten von Zeitungsannoncen in Erwägung zu ziehen.
So könnte etwa der Täter selbst eine Kontaktanzeige mit dem Angebot sexueller Dienstleist-
ungen aufgeben und dort die Telefonnummer des Opfers anführen.
(Informationsquelle: Vereinigung der Juristen der österreichischen Sicherheitsbehörden)
Stalker wollen Kontakt erzwingen
In der Praxis sieht dann diese „beharrliche Verfolgung“ meist so aus, dass der Stalker,
Briefe, E-Mails oder SMS direkt an sein Opfer oder deren unmittelbarer Umgebung, wie
z.B. Freunde, Arbeitskollegen, etc. schickt, um eine Kontaktaufnahme zu erzwingen.
Häufiges Erscheinen in der Nähe der Wohnung oder am Arbeitsplatz des Opfers, sowie
Telefonterror gehören ebenfalls zu den Methoden eines Stalkers.
Auch unerwünschte Geschenke und schriftliche Liebesbezeugungen stehen an der Tages-
ordnung. Stalking tritt meistens dann auf, wenn Liebe oder Bewunderung in Gewalt oder
Belästigung umschlägt.
Grazer Studie
Durch eine Studie der Universität Graz wurde erhoben, dass Stalking auch bei uns in
Österreich, ein beträchtliches Problem darstellt.
In dieser Studie wird bestätigt, dass Stalking zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung
der gesundheitlichen und sozialen Lebensqualität führen kann und nicht bagatellisiert werden
darf.
Eine sehr interessante Studie über Stalking und Stalker finden Sie unter folgendem Link:
https://online.meduni-graz.at/mug_online/edit.getVollText?pDocumentNr=15152
Für uns sind Stalker geistig kranke Menschen, die unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch
nehmen sollten, bevor sie noch mehr Schaden anrichten.
Stauni
2009-06-03
Politik in der Familie
Da sich die Meisten ohnehin zur Zeit mit tagespolitischen Themen auseinander-
setzen, verbleiben wir noch etwas in der Familienpolitik.
Auch das ist ein wichtiges Thema, den Politik fängt bereits in der Familie an.
Eine gesunde politische Struktur, soll das Zusammenleben von Menschen regeln
und das gilt auch im Familienverband.
Wir haben bereits in zwei Beiträgen von der bedauernswerten jungen Dame
Anastasiya S. berichtet und waren gar nicht erstaunt, dass auf der Website des
Herrn Hans L. folgende Notiz erschienen ist.
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01.06.2009 17h58
Neben verschiedenen anderen Foren und Medien in welchen über diese Website
berichtet wird, beobachte ich seit gestern auch „Erstaunlich Das Internet Medium“.
Der Autor berichtet – wie könnte es auch anders sein – manipulativ und unter Aus-
lassung wesentlicher Teile der Geschichte der A.S. Es entsteht damit ein teilweise
anderes Bild als es den Gegebenheiten entspricht! Soll sein.
Auch möchte er ein Interview mit A.S. durchführen und darüber berichten!
Für diesen Fall, kann er sich ruhig an mich wenden. Ich habe schon lange Fragen an
A.S. Vielleicht lässt er sich von mir einige Fragen vorlegen. Wäre sicher interessant!
Ansonsten kann man an den spärlichen Kommentaren der User sehen dass die Be-
richterstattung keinen vom Hocker reißt.
Am Titel sollte man etwas über die Blattlinie erfahren können, doch muss man sich
dazu erst anmelden. Das lass ich lieber.
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Diese Notiz nehmen wir zu Anlass, Herrn Hans L. einen offenen Brief zu
schreiben:
Es ehrt uns sehr, dass wir von Ihnen beobachtet werden. Offensichtlich haben unsere
Beiträge Ihr Interesse in irgendeiner Form geweckt.
Vielleicht suchen Sie auch nur einen klagefähigen Inhalt in unseren Beiträgen.
Das schließen wir daraus, da Sie sich in Ihrer Website sehr klagefreudig darstellen.
Auf jeden Fall wünschen wir Ihnen beim Suchen viel Spaß.
Sie unterstellen uns „manipulative“ Berichterstattung, unter Auslassung wesentlicher
Teile der Geschichte.
Das ist unrichtig Herr L., wir haben lediglich die für uns erstaunlichsten Berichte Ihrer
Website „wortwörtlich“ wiedergegeben. Auch von einer Auslassung kann keine Rede
sein, den wir haben sogar einen Link zu Ihrer Seite gesetzt.
So kann sich der geneigte Leser selbst überzeugen, was Sie virtuell von sich geben.
Außerdem wird es Ihnen wieder jede Menge an „Zugriffe“ gebracht haben, über die
Sie doch stets höchst erfreut sind und demonstrativ veröffentlichen.
Sie können uns aber getrost glauben, dass diese Zugriffe nicht als Erfolg Ihrer
Berichterstattung zu verbuchen sind, sondern das die Leser nach dem Sie Ihre Seite
gelesen haben, ein grosses Mitleid mit Frau Anastasiya S. verspüren.
Auch sind Sie im Irrglauben wenn Sie annehmen, dass spärliche Kommentare auf eine
uninteressante Berichterstattung schließen lässt.
Werter Herr Hans L., in Ihrem Fall gibt es kaum noch etwas zu kommentieren.
Unsere Leser und Leserinnen haben dementsprechendes Niveau und halten es offen-
sichtlich für angebracht, sich jeglichen Kommentars Ihrer Person zu enthalten.
Es steht Ihnen aber auch frei, bei uns einen Kommentar zu hinterlassen. Wie Sie
bereits richtig erkannt haben, ist jedoch eine Registrierung erforderlich.
Schlussendlich werden vermutlich die Gerichte in der Angelegenheit Hans L.
gegen Anastasiya S. das letzte Wort haben und das ist auch gut so.
Stauni
2009-06-02
Viele Zuschriften
Nach der Veröffentlichung unseres gestrigen Beitrages „Neuer AKH-Skandal?“, haben
wir zahlreiche E-Mails erhalten.
Dies hat uns veranlasst, etwas tiefer in diese Materie einzutauchen und haben dabei
erstaunliche Tatsachen zu Tage gefördert.
Zum Treffen zwingen
Hans L. hat immer wieder versucht, Kontakt mit seiner Adoptivtochter aufzunehmen.
Diese dürfte aber sehr gute Gründe gehabt haben, ihrem Adoptivvater aus dem Wege
zu gehen.
Auf Grund unserer Recherche, dürften diese Gründe auch klar auf der Hand liegen.
Hans L. beschreibt ein „Geschehen“ vom 05.04.2007 in seiner Website:
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Wie schon öfters, hatte A.S. einem Termin zwecks Treffen mit mir vereinbart und hochheilig
versichert dass sie tatsächlich kommen würde.
Sie kam natürlich nicht zum vereinbarten Treffpunkt im Cafe des AKH um 13h.
Da ich mittlerweile gewohnt war dass sie sich nur mittels Lügen per Telefon, aber keineswegs
von Angesicht zu Angesicht zu rechtfertigen im Stande war, beschloss ich, sie zu einem Ge-
spräch zu zwingen.
Ich ging in ihr Labor welches unbeaufsichtigt war, und nahm von ihrem Arbeitsplatz den von
mir finanzierten, ihr zu Verfügung gestellten Rucksack samt Inhalt an mich und verlies unbe-
helligt das Labor!
Dazu möchte ich anfügen, dass nicht nur der Rucksack selbst, sondern auch sämtlicher Inhalt
von meiner Gattin und mir finanziert wurde.
Ich hinterlies ein Schreiben auf dem Laborplatz. Inhalt: Ich habe diesen Rucksack an mich
genommen, da er mein Eigentum ist und sie mich am Handy zwecks persönlichem Gespräch
und Übergabe des Rucksacks erreichen könne. Es war mir klar, dass sich im Rucksack die
Schlüssel zu ihrem damaligen Unterschlupf in der Anzengrubergasse 11 im 5. Bezirk befinden
würden.
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Resümee
Wir halten fest, Herr Hans L. begibt sich ins AKH um A.S. zu einem Gespräch zu zwingen.
Nachdem er sie nicht antrifft, begibt er sich auf den von ihm „finanzierten“ Arbeitsplatz und
nimmt den von ihm „finanzierten“ Rucksack, mit persönlichen Inhalt und Wohnungs-
schlüsseln der A.S. an sich.
Er hinterlässt ein Schreiben das sie die Rückgabe ihres Rucksackes, nur mit einem persön-
lichen Gespräches erreichen kann. Es war ihm auch bewusst, dass er nun im Besitz der
Wohnungsschlüsseln von A.S. war.
Verängstigt
Anastasyia S. war nun verzweifelt und verabredete sich mit Hans L. in einem Cafe in der
SCS. Da sie offensichtlich Angst hatte, ließ sie sich von einem Kriminalbeamten zu diesem
Treffen begleiten.
Polizei beschuldigt
Eine ganz normale Handlung einer verängstigten jungen Frau. Herr Hans L. sieht das natur-
gemäß wieder etwas anders. Da die Amtshandlung offensichtlich nicht so verläuft wie er sich
es vorgestellt hat, beschuldigt er den Polizeibeamten in seiner Website wortwörtlich:
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ICH BESCHULDIGE HIERMIT DEN CHEFINSPEKTOR DER BEEINFLUSSUNG UND
MANIPULATION VON ZEUGEN INFOLGE PRIVATER INTERESSEN!
Gleichzeitig stelle ich fest, dass von diesem Chefinspektor, eine nicht genehmigte Ortung
meines damals verwendeten Handys veranlasst und durchgeführt wurde!
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Soviel zum Rechtsempfinden des Herrn Hans L.
WEGA wäre besser gewesen
Hätte Anastasyia S. zum damaligen Zeitpunkt den Vorfall vom 09.Mai 2007 erahnen
können, wäre es für sie besser gewesen, sich zum Treffen mit ihrem Adoptivvater
von einem Spezialkommando der Polizei begleiten zu lassen.
Der vorläufige Höhepunkt
Werte Leserin und werter Leser !
In nachfolgende Links können Sie einsehen, was sich an dem besagten 09.Mai 2007 ereignet hat.
http://wien.orf.at/stories/218555/
http://www.vol.at/news/co:austria:panorama/artikel/bombendrohung-gegen-krone-pressehaus/cn/news-20070509-06365669
http://www.news.at/articles/0719/10/172603/bombendrohung-wien-doebling-taeter-rueckkehr-stieftochter
Wer fürchtet sich vor Klagen ?
Da ist es doch mehr als erstaunlich, dass dieser Mann in seiner Website ankündigt,
auf rein gehässige oder provokativ angelegte Beiträge nicht eingehen, sondern allenfalls
klagen wird.
Er rät noch allen Usern, sich an eventuelle Hinweise seinerseits zu halten um Klagen zu vermeiden.
Was auch immer dieser erstaunliche Satz aussagen soll, so hoffen wir das Herr Hans L. diesen
irgendwann für „Normalsterbliche“ erläutern wird.
Stauni
2009-06-01
Äusserst erstaunliche Website
Von einem Leser wurden wir auf folgende Website aufmerksam gemacht:
http://akh-derkriminalfall.info/
Wer nun einen neuen AKH-Skandal vermutet liegt falsch. Normalerweise machen wir für
so eine Seite keine „Reklame“ indem wir sie in einem Beitrag namentlich anführen,
jedoch ist diese derart erstaunlich, sodaß wir keine andere Wahl haben.
Vorbereitung
Um Sie vorzubereiten was Sie auf dieser Website erwartet, schildern wir Ihnen eine Kurz-
version des Inhaltes.
Hans L., der Betreiber dieser Seite, war anfangs der 80er Jahre an der US-Botschaft
in Moskau beschäftigt. Dort lernte er seine Frau Ludmilla kennen, die er 1982
heiratete.
In diesem Zeit heirateten auch die leiblichen Eltern seiner späteren Adoptivtochter Anastasiya S.
Das Mädchen wurde im Februar 1983 geboren und der leibliche Vater von dieser, ist der Cousin
seiner Gattin.
Adoption
Da zwischen den beiden Ehepaaren offensichtlich ein sehr gutes Verhältnis herrschte
und im Heimatland von Anastasiya S. keine Zukunftsaussichten gegeben waren,
entschlossen sich die vier, dass das Mädchen von Hans und Ludmilla L. adoptiert
werden soll.
Ein nobler Zug von Herrn Hans L., auch in Anbetracht das zwischen seiner Gattin und dem
leiblichen Vater eine Blutsverwandtschaft bestand.
Es wurden hier zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Das kinderlose Ehepaar L.
hatte auf einmal eine Tochter und die Gattin von Hans L. konnte einer Blutsverwandten eine
sichere Zukunft bieten.
Im Juli 2002 war es dann endlich soweit. Die Adoptivtochter von Hans und Ludmilla L.,
Anastasiya S. traf in Wien ein.
Die junge Dame entwickelte sich prächtig und setzte auch alles daran, ein wertvolles Mitglied
der Gesellschaft zu werden.
Musterbeispiel an Integration
Sie studierte an der Akademie für „Medizinisch Technische Analytiker“ und schloss im
September 2006 mit “Auszeichnung“ ab. Seitdem arbeitet sie im Forschungslabor des AKH,
an der Universitätsklinik für Innere Medizin III.
Liebe und Flucht
Im Dezember 2006 passierte nun das, was früher oder später in jeder Kind/Eltern –
Beziehung passiert.
Die junge Dame, inzwischen 23 Jahre alt geworden, verliebte sich in einen Mann.
Diese neue Situation missfiel dem Hans L. ganz offensichtlich.
Es dürfte in der Folge dann zu derartigen Spannungen im Elternhaus gekommen sein, was
Anastasiya S. dazu veranlasst hatte, dieses im März 2007 in einer Nacht- und Nebelaktion
fluchtartig zu verlassen.
Wir wissen nicht was genau vorgefallen ist, jedoch dürften die Spannungen derart
groß gewesen sein, das sich Anastasiya S. vorerst entschlossen hatte, jeglichen
Kontakt mit ihren Adoptiveltern abzubrechen.
In der Ehre gekränkt ?
Da war natürlich „Feuer am Dach“ des Herrn Hans L. Wie konnte sich seine Adoptiv-
tochter erdreisten, mit 23 Jahren eigene Entscheidungen zu treffen ?
Hat man ihr doch zweimal das Leben gerettet, ihr das Studium finanziert, halb Europa
gezeigt, etc., etc.
Also was macht ein Mann, der in seiner Ehre derart gekränkt wurde.
Er kreiert eine Website, in der er das Leben seiner „missratenen“ Adoptivtochter ohne
deren Erlaubnis bis ins kleinste Detail ausbreitet.
Illegale Erbschleicherin ?
Aber dem ist nicht genug, er unterstellt ihr auch auf seiner Website, dass ihr derzeitiger
Aufenthalt in Österreich illegal sei.
Und dann kommt noch die Sache mit dem Erbe. Eine Adoptivtochter die ihr eigenes Leben
führen will, ist nicht würdig zu erben und so setzt Hans L. alles daran, Anastasiya S. zu einem
Erbschaftsverzicht zu bewegen.
Über „Klicks“ erfreut
Weil das alles offensichtlich nicht ausreicht, versendete er an ihre Arbeitskollegen hunderte
Mails und zeigt sich über die „Klicks“ auf seiner Seite erfreut.
Werter Herr Hans L., diese „Klicks“ beruhen wahrscheinlich darauf, dass die Leser Anteil-
nahme am Schicksal Ihrer Adoptivtochter genommen haben.
Sie werden wahrscheinlich aus dem selben Grund eine erhöhte Zugriffszahl verzeichnen,
nachdem wir unseren Beitrag online gestellt haben.
Klagsankündigung
Auch über Kritikfähigkeit scheint Herrn Hans L. eine eigene Meinung zu haben.
In seiner erstaunlichen Website kündigt er eine Anzeige gegen den Betreiber
eines Web-Blog wegen des Beitrages http://warteschlange.twoday.net/stories/5677792/
an.
Auch wir, werter Herr Hans L. stehen Ihnen für diesen Beitrag selbstverständlich für eine
Klage zu Verfügung.
Wir werden in dieser Sache am „Ball“ bleiben und auch mit Ihrer Adoptivtochter Kontakt
aufnehmen. Wir werden sie ersuchen, uns für ein Interview zur Verfügung zu stehen, welches
wir veröffentlichen werden.
Stauni
2009-05-31