Hat die AK Probleme mit Pünktlichkeit und Sauberkeit?


Wie pünktlich ist man bei der AK?

Wenn Sie während der Amtsstunden bei der Arbeiterkammer anrufen und niemand hebt ab,
wundern Sie sich nicht. Vielleicht ist der oder die Mitarbeiter(in) der AK noch gar nicht
am Arbeitsplatz, sondern schlummert noch sanft im Bett.

Der Arbeiterkammerpräsident Siegfried Pichler nimmt Pünklichkeit offenbar nicht so genau,
wie es aus einer Aussendung der AK ersichtlich ist. Er bezeichnet es nämlich als illegalen
Arbeitsvertrag, wenn Firmen ihre Mitarbeiter vertraglich zur Pünktlichkeit verpflichten.

Unternehmer sanktioniert Unpünktlichkeit

Konkreter Anlassfall ist ein Salzburger Callcenter. In dessen Arbeitsverträgen wird nämlich
festgehalten, dass für eine zehnminütige Verspätung eine halbe Stunde nachgearbeitet wer-
den muß. Ab 20 Minuten beträgt die Ersatzarbeitszeit eine Stunde.

Nun, diese Maßnahme mag durchaus unpopulär erscheinen. Aber vermutlich hat diese Firma

einschlägige Erfahrungen mit der Unpünklichtkeit ihrer Mitarbeiter(innen). Was der AK-Mann
Pichler an dieser Maßnahme als „illegale Passage“ im Dienstvertrag ortet ist für uns erstaun-
lich.

Ist Reinheit sittenwidrig?

Auch findet er es sittenwidrig, wenn der Dienstgeber seine Dienstnehmer(innen) zur Sauber-
haltung Ihrer Arbeitsplätze verpflichtet. Die betroffene Firma stellt nämlich ihren Mitarbeiter-
(innen) eine Kündigung in Aussicht, wenn diese ihren Arbeitsplatz (z.B. Kaffeeflecken am
Boden) nicht sauber halten.

Naja, da tut sich die Arbeiterkammer schon leichter. Diese hat sicherlich auf Kosten ihrer

Zwangsmitglieder ausreichendes Putzpersonal zur Verfügung, welches die Arbeitsplätze
des AK-Personals sauber hält.

Vermutlich waren Gründe vorhanden

Wir wissen zwar nicht was diese Firma zu diesen Schritten veranlasst hat, da Pünktlichkeit
und Sauberkeit eigentlich selbstverständlich sein sollte. Offensichtlich hat es bei dem Unter-
nehmen einschlägige Vorfälle gegeben, welche dieses dazu veranlasst hat, pünktliches Er-
scheinen und ein gewisses Maß an Sauberkeit in den Dienstvertrag aufzunehmen.

Betrachten Sie es umgekehrt

Drehen wir den Spieß einmal um. Was würde ein Dienstnehmer wohl dazu sagen, wenn er zu
Arbeitsbeginn vor verschlossenen Firmenpforten steht. Sollte dann irgendwann endlich geöff-
net werden, müßte er sich seinen Weg zu seinem Arbeitsplatz durch einen verdreckten Raum
erkämpfen.

Wäre Schadensersatz besser?

Durch unpünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz entsteht einem Unternehmen wirtschaftlicher
Schaden. Vielleicht wäre es den AK-Verantwortlichen lieber, wenn sich die Firma am Verur-
sacher finanziell schadlos halten würde, anstatt Unpünktlichkeit mit Ersatzarbeitszeit zu sank-
tionieren.

Das Thema Sauberkeit am Arbeitsplatz möchten wir eigentlich nicht weiter kommentieren, da

es  für uns eine Selbstverständlichkeit ist, seinen Arbeitsplatz sauber zu halten. Eines würde
uns aber trotzdem interessieren. Wie sieht es eigentlich in den vier Wänden, bzw. am Arbeits-
platz des AK-Präsident Siegfried Pichler mit der Sauberkeit aus?

*****

2010-01-02