Sicherheit in der Justizanstalt Josefstadt ist gefährdet

Überbelegt und unterbesetzt

Auf Einladung der engagierten Personalvertreter besuchte der Sicherheitssprecher der FPÖ Wien, Stadtrat Stefan Berger, die JA Josefstadt, um sich ein klares Lagebild über den täglichen Dienstbetrieb und die Herausforderungen im größten Gefängnis Österreichs zu verschaffen.

Vor Ort zeigte sich ein eindrucksvoll professionelles und pflichtbewusstes Team – von der Anstaltsleitung bis zu allen Bediensteten der Justizwache. Ihr Einsatz hält den Vollzugsbetrieb unter angespannten Bedingungen aufrecht. Doch die Fakten sprechen eine deutliche Sprache: Die anhaltende Überbelegung, verschärft durch massiven Personalmangel, führt zu einer Situation, die längst über die Zumutbarkeitsgrenze hinausgeht. Damit geraten nicht nur die Bediensteten unter enormen Druck – auch die innere Sicherheit und damit die Sicherheit der Bevölkerung stehen zunehmend auf dem Spiel. Ein geordneter Vollzugsalltag kann ohne ausreichend Personal nicht dauerhaft gewährleistet werden. In der größten Justizanstalt Österreichs – mitten in Wien- fehlen rund 200 Justizwachebeamte, österreichweit gar 400. Das Risiko von Konflikten, Spannungen und sicherheitsrelevanten Vorfällen steigt.

Berger fordert daher sofortige Handelns seitens der Justizministerin, um die Belastungen im Haus abzufedern und die Einsatzbereitschaft der Justizwache nachhaltig zu sichern. Hinzu kommt, dass der verzögerte Umbau – in einer ohnehin fragilen Lage mitten im dicht verbauten Stadtzentrum – die Situation zusätzlich erschwert.

Dazu hält Berger fest: „Bundesministerin Sporrer muss sofort handeln, es ist bereits 5 Minuten nach 12.“

70% der Gefangenen in österreichischen Gefängnissen besitzen keine österreichische Staatsbürgerschaft. Gerade hier liegt erhebliches Potenzial für effektive und rechtlich saubere Rückführungen von straffälligen Fremden, das bislang ungenutzt bleibt. Statt medienwirksam einzelne Personen abzuschieben, könnte der Innenminister gecharterte Flugzeuge vollbesetzen und alleine aus der JA Josefstadt inhaftierte syrische und afghanische Straftäter sofort in ihre Heimat rückführen. Das wäre die Aufgabe eines verantwortungsvollen Innenministers, der so Millionen an Vollzugskosten und Steuergeld einsparen würde. Konsequente Rückführungen krimineller Asylwerber sind im Interesse der öffentlichen Sicherheit, der Bevölkerung und im Sinne eines durchsetzungsstarken Rechtsstaates.

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War es wieder ein Unfall?


Halbstarker auf der Flucht

Am 23.04.08 wurde der pensionierte Wiener Gemeinderat Gottfried Natschläger (64) von
einem betrunkenen Halbstarken niedergerannt, welcher auf der Flucht vor der Polizei war,
die der Zugsführer verständigt hatte, nachdem der Rowdy in einer Strassenbahn der Linie
41 mehrere Passanten anpöbelte und Streit mit diesen suchte.

Gottfried Natschläger

(Fotoquelle: ÖVP-Wien)

Sturz durch Faustschlag

Natschläger stürzte derart unglücklich und erlag seiner schweren Kopfverletzung die er sich
durch den Sturz zugezogen hatte am 3.Mai 2008. Der Anwalt des Täters erledigte seinen Job
hervorragend und stellte den Vorfall als Unfall dar, obwohl es die Anklage als erwiesen
ansah, dass der Sturz die Folge eines Faustschlages war.

Opfer sich selbst überlassen

Nach dem Vorfall ließ der Täter den Schwerverletzten liegen und begab sich  auf eine Zech-
tour durch etliche Lokale. Tageszeitungen veröffentlichten Fahndungsfotos, die durch eine
Überwachungskamera aufgenommen wurden. Erst als der Fahndungsdruck zu groß wurde,
stellte sich der 19-jährige Manuel J. „freiwillig“.

Drei Monate feste Haft für einen Toten

Aus unerfindlichen Gründen folgte das Gericht den Ausführungen des Rechtsanwaltes und
verhängte am 30.Oktober 2008 ein erstaunlich mildes Urteil. 24 Monate teilbedingt, davon drei
Monate unbedingt, die mit der U-Haft abgetan waren. 21 Monate auf Bewährung. 5.000,- Euro
Geldstrafe als “Wiedergutmachung” an die Witwe,sowie Ersatz der Begräbniskosten.

Offene Frage

Wir haben damals über diesen Vorfall den Beitrag „Strafe für einen Toten“ geschrieben und
die Frage gestellt, was Richter und Staatsanwalt einem eventuell späteren Opfer sagen wer-
den, warum sie diesen Mann nicht länger weggesperrt haben.

Rechenaufgabe

Dieses von der Realität meilenweit entferntes und erstaunlich mildes Urteil, dürfte Manuel J.
dazu inspiriert haben, einen brutalen Überfall auf einen Supermarkt in Wien durchzuführen.
Wieviel Haft kann es schon für einen Überfall geben, wenn es für einen Toten nur drei Monate
gibt, könnte sich der Räuber gedacht haben.
 

Wieder ein Unfall?

Die Polizei konnte Manuel J., als mutmaßlichen Täter ausforschen und festnehmen. Jetzt sitzt
er in der Justizanstalt Josefstadt ein und wartet auf seinen Prozeß. Vielleicht findet sich auch
diesmal ein findiger Anwalt, der das Gericht überzeugen kann, dass er wieder ein „Unfall“ war.

Auch für einen Laien erkennbar

Interessant wäre es auch, was sich der damalige Richter und Staatsanwalt denken, die einen
Gewalttäter derart billig davonkommen ließen. Da Strafe auch zur Rehabilitation dienen soll,
kann sich auch ein Laie vorstellen, dass diese mit drei Monaten Haft für einen Toten unter den
damals gegebenen Umständen nicht möglich sein konnte.

Man kann nur hoffen, dass ihm der Richter in seinem jetzt zu erwartenden Prozeß jene Strafe
auferlegt, die seiner Tat entspricht. Der Ordnunghalber merken wir an, dass für Manuel J. die
Unschuldsvermutung gilt.

Stauni

  
2009-11-21
  

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