Messerattacke auf Mitarbeiterin einer Anwaltskanzlei

Öffentlichkeitsfahndung der Polizei

In den heutigen Nachtmittagsstunden, gegen 15:15 Uhr, kam es in einer Anwaltskanzlei in Wien Landstraße zu einem körperlichen Übergriff auf eine Mitarbeiterin.  Die 56-jährige Kanzleikraft wurde im Zuge eines Gespräches mit einem 53-jährigen Klienten, von diesem mit einem Messer attackiert. Nach dem Angriff ergriff der Mann mit der Tatwaffe zu Fuß die Flucht. Die Wiener Polizei leitete umgehend eine Fahndung ein. Diese verlief bislang negativ.

Die Wiener Polizei veröffentlicht über Anordnung der Staatsanwaltschaft die Bilder des Tatverdächtigen.  Zeugen, denen der mutmaßliche Täter vor, während oder nach seiner Flucht aufgefallen ist, werden gebeten den Mann keinesfalls anzusprechen bzw. anzuhalten, sondern sich direkt mit der Polizei unter 133 in Verbindung zu setzen . Hinweise (auch anonym) werden an das Landeskriminalamt Wien, unter der Telefonnummer 01-31310-33800 erbeten.

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UPDATE: 04.02.2025

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Nun schon Mordversuch der Bettler-Mafia


Wer sich auflehnt muss sogar mit dem Tod rechnen

Wie  erst  jetzt  bekannt wurde,  versuchte am vergangen  Mittwoch ein vorerst unbekannter
Mann,  eine  Bettlerin über eine Mauer am Wienfluss,  aus etwa vier Meter Höhe in die Tiefe
zu  stürzen.   Die  junge  Frau (22)  rumänischer  Herkunft wehrte sich verzweifelt und hatte
Glück,  dass Polizeibeamte,  die in der Nähe waren ihre Hilferufe hörten.
Als der Täter die herbeieilenden Polizeibeamten sah,  ergriff er sofort die Flucht. Laut Polizei
kannten Täter und Opfer einander.  Die 22-Jährige erlitt Abschürfungen und Prellungen.  Bei
ihrer  Vernehmung  gab sie an,  dass  sie  gewerbsmäßig betteln muss und der Angriff damit
in  Verbindung  steht.  Heute forschte die Polizei die Identität des Beschuldigten aus, konnte
ihn festnehmen und zur Einvernahme ins Polizeikommissariat bringen.
Etwa  6.000 Menschen  fristen  in Wien ihr Dasein als Bettler.  Ein Gutteil von ihnen wird von
der Bettler-Mafia in Osteuropa, hauptsächlich in Rumänien und Bulgarien, rekrutiert und ver-
sklavt.   Die Bosse führen in ihren Heimatländern ein Luxusleben. Der eingangs geschilderte
Vorfall  ist  nun  ein  neuer Höhepunkt dieser Entwicklung.   Eine zum Betteln nach Wien ge-
schleppte  Rumänin  hatte  sich  offenbar  gegen  die Mafia aufgelehnt.   Die Sanktion folgte
umgehend und endete beinahe mit dem Tod der jungen Frau.
In  ihrer  falsch  verstandenen Toleranz  ignorieren  Sozialisten  und Grüne das Problem der
organisierten Bettelei konsequent. Nun hat sich einmal mehr gezeigt, mit welcher Brutalität
diese  Banden  in Wien operieren.   Sie schrecken nicht einmal vor einem  Mordversuch zu-
rück.
Nur mit einem absoluten Bettelverbot an neuralgischen Punkten, wie etwa Einkaufsstraßen
oder U-Bahn-Stationen,  kann man diese kriminellen Syndikate effektiv bekämpfen.  Wenn
die,  die  mit  organisierter  Bettelei  bisher groß abgesahnt haben,  ihre Opfer nicht mehr in
lukrativen Gegenden platzieren dürfen,  dann bricht ihnen zumindest in Wien das Geschäft
weg.   Und  das  müsste  für  jeden  Menschen,  der  die  Bettler-Mafia  nicht unterstützen will,
ein dringliches Ziel sein.
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2013-05-03
 

Drei Jahre Haft für Mordversuch


Mordversuch aus religiösen Gründen

Zu  drei Jahren Haft ist in  Wiener Neustadt am  Dienstag ein  afghanischer Asylwerber
verurteilt worden. Er soll im Sommer einen Landsmann mit einem Küchenmesser in die
Brust gestochen und ihn lebensgefährlich verletzt haben.

Auslöser der Tat dürfte ein Pornofilm gewesen sein.   Der Beschuldigte soll sein späteres
Opfer  nämlich dabei  erwischt haben,  wie es sich mit Freunden  einen Pornofilm ange-
sehen hat.
Aus  religiösen Gründen sei das für den Angeklagten aber nicht tolerierbar,  er habe sich
gedemütigt gefühlt.   Ein paar Tage später nahm sich der Angeklagte laut Staatsanwalt-
schaft  ein Küchenmesser,  ging in die Wohnung seines Opfer stach dann einmal, ohne
ein Wort zu sprechen auf den damals 19-Jährigen ein. Dann flüchtete er.  Das Tatmes-
ser  warf er in die Donau.  Wenig später  wurde er festgenommen.  Das Urteil ist nicht
rechtskräftig. (Quelle: noe.orf.at)

20 Jahre Haft für „Mon Cherie“-Mordversuch

Bedenkt  man,  dass  der  Heurigenwirt  Helmut Osberger  für  das  gleiche Delikt zu 20
Jahren  Haft verurteilt wurde,  erscheint das  Strafmaß für den  Afghanen mehr als er-
staunlich.  Bekannter Weise wurde H. Osberger  vor 2 Jahren in einem Indizienprozess
verurteilt,  da er versucht haben soll,  den Spitzer Bürgermeisters, Hannes Hirtzberger,
mittels einer vergifteten „Mon Cherie“-Praline zu ermorden.

Offenbar in Ermangelung einer Praline oder möglicherweise weil das Opfer ein Diabetiker
ist, griff der afghanischer Asylwerber (der sich in seiner Heimat  sicherlich verfolgt fühlte)
einige Tage später zum Messer, um sich für eine erlittene Demütigung zu revanchieren.

Interessant ist dabei, dass der Afghane ja nicht gezwungen worden war sich den Porno-
film anzusehen, sondern lediglich sein späteres Opfer und dessen Freunde dabei ertappt
hat. Wo hier eine Demütigung stattgefunden haben soll, ist für uns ohnehin nicht nach-
vollziehbar.

Andere Herkunft, andere Sitten, andere Strafen

Aber  warum  klafft das Strafausmaß zwischen den beiden  Verurteilungen derart ausein-
ander? Wir können uns dies so nur erklären, dass Osberger möglicherweise der falschen
Religion angehört und zusätzlich keinen Migrationshintergrund aufzuweisen hat.

Zu  dieser  Annahme  kommen  wir,  weil es in  letzter Zeit häufig  zu erstaunlich  milden
Urteilen gegen Personen mit Migrationshintergrund gekommen ist. Von den urteilenden
Richter(innen) wurden dabei religiöse oder kulturelle Hintergründe als mildernd bewertet
und im Strafausmaß dementsprechend berücksichtigt.

Interessant  ist auch die Tatsache,  dass gerade  jene Personen die aus  ihren Heimatlän-
dern flüchteten,  sich in Österreich jener Delikte schuldig machten,  deretwegen  sie sich
in ihrer Heimat  verfolgt gefühlt haben.  Wegen dieser Verfolgung ersuchten sie in Öster-
reich um Asyl,  lebten aber  dann jene  kulturellen oder  religiösen Verfolgsgründe  in der
Alpenrepublik voll aus.

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2012-01-18
 

Anklage wegen versuchten Mordes


Respekt wem Respekt gebührt

Wir betrachten  zwar die Justiz  immer mit einem  kritischen Auge,  scheuen aber nicht
davor zurück justizangehörigen Personen  Respekt zu zollen,  wenn dieser angebracht
ist.  Im konkreten Fall möchten wir der Richterin Karin Beber unseren Respekt zollen.
Bekanntlicher Weise hatte der rumänischen Zuhälter Adrian Bogdan N., alias  „Cretu ,
am 15. Mai 2010,  vor einer Diskothek im  10. Wiener Gemeindebezirk, die rumänische
Prostituierte Florentina M. vorsätzlich in Brand gesteckt, weil sich diese weigerte Schutz-
geld zu bezahlen.  (Es gilt die Unschuldsvermutung).

Geheimnis gelüftet

Zu unserem  Erstaunen gab es für diese abscheuliche Tat lediglich  eine Anklage wegen
schwerer  Körperverletzung.  Wir  haben  bereits  im  Beitrag  „Gleiches Recht für alle?“
angemerkt, dass es wohl das Geheimnis der Staatsanwältin bleiben werde, warum es in
diesem Fall keine Anklage wegen Mordversuchs gab.
Wenn jemand den Kopf eines Menschen mit Benzin übergießt und anzündet,  muss der-
jenige damit  rechnen, dass  diese  Person eines  qualvollen Todes  stirbt.  Auch geschah
die Tat  nicht im Affekt,  denn der Benzinkanister  wurde dafür eigens  aus dem nahe ge-
parkten Pkw geholt.
Nun dürfte  das Geheimnis der  anklagenden Staatsanwältin  gelüftet sein,  denn wie wir
aus gut informierter Quelle unterrichtet wurden, beruhte die Anklage wegen Körperver-
letzung auf einem Deal.

Das Singvogerl Cretu

Weil   Cretu nach seiner Festnahme wie ein Vogerl gesungen hatte und den vernehmen-
den  Ermittlern  einige rumänische  Kriminelle am Silbertablett  servierte,  verzichtete man
auf eine Anklage wegen Mordversuchs und belohnte den Zuhälter damit, sich nur wegen
Körperverletzung vor Gericht verantworten zu müssen.
Es gibt bei Gericht immer wieder  Deals die Straftäter dazu bewegen sollen mit ihrem Wis-
sen, zur Aufklärung  ungeklärter Straftaten beizutragen.  Von Moral kann man dabei zwar
nicht sprechen, aber man kann durchaus zwischen akzeptablen und inakzeptablen Deals
unterscheiden.

Inakzeptabler Deal

Dieser Deal  fiel eindeutig unter die Kategorie inakzeptabel,  denn den Kopf einer Person
mit Benzin zu übergießen und ihn anschließend in Brand zu stecken, kann beim besten
Willen keine Körperverletzung mehr sein.
Das sah vermutlich die Richterin Karin Beber genauso.  Nach den  Ausführungen der
Gerichtsmedizinerin Elisabeth Friedrich,  war für die  verhandlungsführende Richterin
die Anklage wegen Körperverletzung offenbar nicht mehr nachvollziehbar.
Das Gericht erklärte sich nach zweitägiger Verhandlung für nicht zuständig.  Laut Beber
ergab das bisherige Beweisverfahren den dringenden Verdacht in Richtung versuchten
Mordes.  Damit ist  klar gestellt,  dass sich der rumänische Zuhälter „Cretu“  und seine
zwei Komplizen in absehbarer Zeit vor Geschworenen verantworten müssen.

Unseren Respekt Frau Rat

Für diese Entscheidung sprechen wir der Richterin Karin Beber unsere Hochachtung und
vollen Respekt aus. Diese Frau hat ein gesundes Gespür für Gerechtigkeit, auch wenn es
sich „nur“  um eine  rumänische Prostituierte  gehandelt hat  und Cretu  glaubte durch
seine Wamserei, seinen Kopf aus der Schlinge ziehen zu können.

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2011-03-15
 

Gleiches Recht für alle?


Lebende Fackel

Im Mai des Vorjahres steckte ein rumänische Zuhälter eine rumänische Prostituierte in Brand,
weil sich diese  weigerte Schutzgeld zu bezahlen.  Der Vorfall spielte sich im  10. Wiener Ge-
meindebezirk, vor einem einschlägigen rumänischen Lokal ab.

Bei dieser abscheulichen Tat, waren dem Gewalttäter zwei Landsmänner behilflich.  Während
der eine Mann die Frau festhielt, holte der andere einen Kanister mit Benzin aus  dem Koffer-

raum seines Wagens.  Dann überschüttete er die Frau mit  Benzin und der Zuhälter zündete
sie an.

Erschütterndes  Detail  am  Rande.  Zuerst  probierte  der  Gewalttäter  die  Kleidung  seines

Opfers in  Brand zu stecken,  doch dies  funktionierte nicht.  Er lies  jedoch nicht  von seinem
Vorhaben ab  und zündete in  Folge die benzingetränkten Haare der Frau an,  worauf deren
Kopf lichterloh in Flammen stand.

Kein Mordversuch

Dass diese  Frau überlebte,  grenzte ohnehin  an ein Wunder.  Einige Zeit  später wurden die
Täter von der Polizei gefasst und wanderten in Untersuchungshaft. Seit gestern stehen diese
Männer vor Gericht. Angeklagt wurden sie lediglich wegen Körperverletzung.

Das finden wir erstaunlich, denn wer den Kopf eines Menschen mit Benzin übergiesst und
anzündet,  muss  damit  rechnen dass  diese  Person eines  qualvollen Todes  stirbt.  Auch
geschah die Tat nich im Affekt, denn der Benzinkanister wurde dafür eigens aus dem nahe

geparkten Pkw geholt.

Was  die  Staatsanwältin zu  dieser  Anklage  bewogen hat,  wird vermutlich  ihr Geheimnis
bleiben. Wir können nur vermuten, dass hier von einer Anklage wegen versuchten Mordes
abgesehen wurde,  weil es sich beim Opfer  „nur“ um eine rumänische Prostituierte gehan-

delt  hat und  man sich in  Gepflogenheiten rumänischer  Kultur  nicht  wirklich  einmischen
wollte.

Kültür-Urteil

Solche erstaunliche Kultur-Anklagen, sowie daraus resultierende Urteile sind kein Einzel-
fälle. Hier noch eine kleine Kostprobe eines kültürellen Urteils.

Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährige
türkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus,
ergriff ein Messer und stach seiner  Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf,  Brust
und Hals.

Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Dass die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.

Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht.  Beim Prozess im Straflandesgericht Wien,  wurde der Mann zu 6 Jahren wegen
versuchten Totschlags verurteilt.

Der Richter  billigte dem Täter zu,  in einer „allgemein begreiflichen,  heftigen Gemütsbe-
wegung“  gehandelt zu haben.  Auf Grund  des Migrationshintergrundes  des Täters kam
man zu  dem Schluss,  dass zwar  „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“,  aber kein Mord-
versuch vorlag.

Erstaunlich  sagen wir,  denn nach  normalem Rechtsempfinden  liegen in  beiden Fällen

Mordversuche vor. Offenbar scheint die kulturelle Herkunft einer Person, bei der Anklage
und dem Urteil eine nicht unerhebliche Rolle zu spielen.

Erstaunliche Unterschiede

Diese Erfahrung musste auch ein Kremser Polizist machen. Dieser erschoss 2009, währ-
end der  Ausübung  seines  Dienstes um  vier Uhr morgens  in einem  Supermarkt  einen
jugendlichen Winbrecher, von dem er annehmen musste, dass dieser bewaffnet sei.  Als
Dank wurde  er zu acht Monaten  bedingter Haftstrafe  verurteilt und darf  noch mit  „zivil-
rechtlichen Forderungen“ der Hinterbliebenen rechnen.

Wir sind zwar nicht in Kenntnis, welche Anklage dem drogensüchtigen, serbischen Früh-
pensionisten (25) 
ins Haus stehen wird,  der das  Kleinkind seiner  Freundin erschlagen
hat,  vermuten aber  dass dieser  mit keiner  Mordanklage zu  rechnen hat,  sondern  mit
einer Körperverletzung mit Todesfolge davonkommen wird.

Dass es  aber zu einer  gerechte Ausgeglichenheit kommt,  versucht man seit geraumer
Zeit, Tierschützer die nur Sachbeschädigungen begangen haben, als terroristische Ver-

einigung darzustellen.

Kritik nicht erwünscht

Alle erstaunlichen  Anklagen und Urteile der  letzten fünf  Jahre aufzuzählen,  würde den
Rahmen dieser  Webseite sprengen.  Wer aber nun  wagt die  Justiz zu kritisieren,  gerät
in die Gefahr,  selbst in  deren  Mühlen zu geraten. Denn nach  Aussage eines  obersten
Richters, grenze die Meinungsfreiheit dort, wo die Unparteilichkeit und das Ansehen der
Justiz gefährdet ist.

Zwar hat unser Beitrag keine gemeinsame Thematik mit dem nachfolgenden, lesenswer-

ten Artikel  (PDF-Download)  des  Dr. Andreas Unterberger,  jedoch  wird  in  diesem der
Nagel exakt auf den Kopf getroffen, was die Überheblichkeit der Justiz betrifft.


Quelle: andreas-unterberger.at

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2011-03-02
 

Außer Spesen nichts gewesen


Sicherheitsmann beendete Bankraub-Serie

Dem beherzten  Eingreifen des Sicherheitsmannes, Andreas Grotz,  ist es zu verdanken,
dass eine professionelle Bankräuberbande aus dem Verkehr gezogen wurde. Wie haben
in den Beiträgen „Der bedrohte Bankräuber“ und „Die Anwältin der Bankräuber“  ausführ-
lich darüber berichtet.

Einer der  Bankräuber nahm beim letzten Überfall,  auf eine Raika-Filiale in Blindenmarkt,
den  Sicherheitsmann  (dem das   Ende einer  Bankraubserie zu  verdanken ist)  unter Be-

schuss.  Vor einem Monat wurde die kriminellen Brüder,  vom Landesgericht  St. Pölten zu
hohen  Haftstrafen verurteilt.  Wegen der  Schießerei mit  dem Sicherheitsbeauftragten der
Bank, wurde der Jüngere (25) auch des Mordversuchs schuldig gesprochen. Sein 27-jähr-
iger Bruder erhielt eine  Verurteilung wegen Beihilfe zum versuchten Mord.  Sie fassten je-
weils 20 Jahre aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Grotz wurde wegen Mordversuchs angezeigt

Vergangene Woche stattete Andreas Grotz, der ERSTAUNLICH-Redaktion einen Besuch
ab und berichtete über die Nachwehen seines ordnungsgemäßen Handelns. Wie wir be-
reits im  Beitrag  „Die Anwältin der Bankräuber“  berichteten,  versuchte  die  Verteidigerin
(Irmtraud Oraz) der Bankräuber den Spieß umzudrehen und zeigte den Sicherheitsmann
wegen Mordversuchs an.


Zog eine Serien-Bankräuberbande aus dem Verkehr

Grotz  stellte  den  Bankräuber  und  versuchte  diesen  mit  den  Worten  „Stehen bleiben
Polizei!“ 
zur  Aufgabe  zu bewegen.  Dieser  dachte  jedoch nicht  daran  und  begann zu
schießen. Grotz feuerte zurück, doch dem Kriminellen gelang es noch, in den von seinem
Bruder gelenkten Fluchtwagen zu flüchten.  Aus dem  Auto heraus wurde der Sicherheits-
mann noch  unter Beschuss  genommen.  Die Tatsache,  dass  Grotz  zurück  geschossen

hatte und ihren Klienten traf,  wertete die Anwältin als Mordversuch.

Aus einem  uns vorliegenden  amtlichen Bericht  geht hervor,  dass die  Bankräuber mit folg-

enden Waffen ausgestattet waren.  Eine Maschinenpistole Agram 2000 samt Schalldämpfer,
eine  Pistole Glock 17,  sowie eine Pistole CZ M75.  Für alle Waffen  war ausreichend  Muni-
tion  vorhanden. In einem gerichtlich beauftragten Sachverständigungsgutachten (Einschüs-
se im Mauerwerk, Lage der Patronenhülsen etc.) wurden  die Vorgänge am Tatort eindeutig
rekonstruiert und die Notwehrsituation von Grotz bewiesen.

Verfahren gegen Grotz natürlich eingestellt

Also wurde das Verfahren gegen  Andreas Grotz wegen  §§ 15,75 StGB, am 21.06.10 ge-
mäß § 190 Z 1 StPO eingestellt.  Dies wurde  der Anwältin des bedauernwerten Bankräu-
bers schriftlich mitgeteilt. Das konnte sich das „Opfer“, der Bankräuber Christian L., natür-
lich nicht gefallen lassen und beantragte eine Fortführung des Verfahrens.


Einstellung des Verfahrens gegen Andreas Grotz

Glücklicherweise  ist  in  der  Stellungsnahme des  LG St. Pölten  (4St274/09a)  folgender
Schlußsatz zu lesen:  „Dem Fortführungsantrag  sind keine Gründe zu entnehmen,  die An-
lass für die Fortführung  des eingestellten Verfahrens geben könnten.“
  Ohne der  Gerichts-

barkeit vorgreifen zu wollen, glauben wir dass eine Abweisung dieses Fortführungsantrags
erfolgen wird.

Rein theoretisch könnte es aber noch zu einem Verfahren gegen Grotz kommen. Was uns
allerdings  verwundert  ist die Tatsache,  dass die Anwältin  ihrem Klienten nicht vermitteln

konnte oder wollte, wann das Ende der Fahnenstange erreicht ist.

Ein Spass-Tip für die Anwältin

Da hätten  wir für  die Anwältin  noch einen Tip.  Grotz hatte  dem  Bankräuber  die  Worte
„Stehen bleiben Polizei!“ zugerufen, obwohl er gar kein Polizist ist. Da könnte man doch
durchaus eine  Amtsanmaßung gemäß  § 314 StGB  konstruieren.  Diese Empfehlung ist
natürlich sarkastisch gemeint und als Witz aufzufassen.

Als gleicher Witz gilt für uns,  als die Anwältin einen Mordversuch im Verhalten des,  vom

Bankräuber unter Beschuss genommen, Sicherheitsmannes gesehen hat und dies offen-
bar nur dazu diente, eine Notwehrsituation für ihre Klienten herauszuschlagen.  Wäre ihr
das gelungen, wäre der Mordversuch und die Beihilfe ihrer Klienten vom Tisch gewesen.

Diese  erstaunliche  Mordversuchs-Konstruktion würde  ihr nicht  einmal der  blauäugiste
Staatsanwalt abnehmen. Unserer Meinung nach hat diese Anwältin, mit diesem versuch-

ten juristischen Schachzug, weder dem Standesansehen ihrer Zunft, noch ihren Klienten
einen Gefallen getan.

Bank verzichtet auf weitere Überwachung

Für Andreas Grotz  gilt allerdings,  außer  Spesen  nichts gewesen,  denn er  blieb mit
einer Anwaltsrechnung von rund 10.000,- Euro über. Pikantes Detail am Rande dieser
Causa.  Seit dem besagten  Banküberfall  verzichtet die  Raika-Filiale  in Blindenmarkt
auf  jegliche  Überwachung.  Entweder  will  man  es  zukünftigen  Bankräubern  leich-
ter machen oder es wird damit gerechnet, dass nach dem beherzten Einsatz von Grotz,
kein Räuber mehr so schnell auf die Idee kommt diese Bank zu überfallen.

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2011-02-20
 

Die Anwältin der Bankräuber


Securitymann beendet Bankräuberkarriere

Ein brandgefährliches Rauberduo hielt seit 2005 die Polizei auf Trab. Das Brüderpaar
Christian (24) und Alexander L. (26), überfiel in den letzten 5 Jahren vermutlich fünfzehn
Banken. In ihrer Gangart waren sie nicht zimperlich. Schwerbewaffnet stürmten sie die
Bankinstitute, um diese auszurauben.

Am 4.Dezember 2009 machte ein Securitymitarbeiter ein Bank in Blindenmarkt (Bezirk

Melk), dem munteren Treiben des Bankräuberduos ein jähes Ende. Wir haben im Beitrag
„Der bedrohte Bankräuber“ darüber berichtet.

Bei der Flucht aus dem Bankgebäude, schoss der aufmerksame Sicherheitsmann einen

der Räuber an. Diesen gelang es zwar sich noch in den Fluchtwagen zu retten, konnte je-
doch samt seinem Komplizen kurze Zeit später von der Polizei gestellt und verhaftet werden.

Bankräuber ortete Mordversuch

Wir haben bereits in unserem damaligen „Beitrag“ darüber berichtet, dass der angeschos-
sene Bankräuber ankündigte, einen Strafantrag gegen den Sicherheitsmann, wegen Mord-
versuchs zu erstatten. Seine Rechtfertigung für diese obskure Äusserung begründete er
damit, dass er seine Waffe bereits eingesteckt hatte.

Wir haben diese Ankündigung für einen schlechten Scherz gehalten. Wie wir nun feststellen
müssen, haben wir uns geirrt. Das Anwälte im Auftrag ihrer Klienten oft die erstaunlichsten
Klagen einbringen und Anzeigen erstatten ist traurige Realität.

Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man lachen

Allerdings das nun die Anwältin der beiden Profi-Bankräuber tatsächlich eine Anzeige wegen
Mordversuch gegen den Securitymann erstattet, ist mehr als erstaunlich. Mit dieser Anzeige-
erstattung hat sie die besten Chancen, zur traurigsten Lachnummer ihres Berufsstandes zu
avancieren.

Auch die Polizei bekommt ihr Fett weg. Da bemängelt doch die Anwältin tatsächlich, dass die
Beamten das Räuberduo zuerst überwältigt und gefesselt haben, anstatt Erste Hilfe zu leisten.
Na klar, Polizeibeamte haben nichts anderes im Sinn, als zuerst nach den „Weh-Wechen“ von

bis an die Zähne bewaffneten Räuber zu fragen. Möglicherweise ortet die Anwältin vielleicht
auch noch einen Raub, da sich die Beamten erlaubten den Brüdern die Waffen abzunehmen.

Berufsrisiko

Vielleicht sollte der Anwältin mitgeteilt werden, dass es ein ganz normales Berufsrisiko eines
Bankräubers ist, bei einem Banküberfall eventuell erschossen zu werden. Möglicherweise
ist der Dame auch nicht bewusst, wer ihre Klienten eigentlich sind. Es sind keine kleinen
Hendldiebe, sondern brandgefährliche Profi-Bankräuber.

Wir gehen natürlich auch davon aus, dass das Honorar dieser Advokatin aus Spendengelder

oder aus ehrlich verdienten Geld der Bankräuber bezahlt wird. Der Ordnung halber merken
wir an, dass für Christian und Alexander L. die Unschuldsvermutung gilt.

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2010-03-03
  

Österreich will bei Zwangs – Demokratisierung helfen


Im Innenministerium ist man besorgt

Erstaunlich welche Sorgen sich einige Beamte im Innenministerium um die Sicherheit
machen. Allerdings nicht um jene in unserem eigenen Land, sondern um die in Afghan-
istan. In einer gestrigen APA-OTS Aussendung des Nachrichtenmagazins „Profil“ war
zu lesen, dass man im Innenministerium Polizisten für den Einsatz in Afghanistan
sucht.

Hintergrund für diese erstaunliche Idee ist die in der kommenden Woche stattfindende
Afghanistan-Konferenz in London. Auf dieser will sich die NATO um die Entsendung
zehntausender Soldaten in das Krisengebiet einigen.

Versuch der Zwangs-Demokratisierung

Afghanistan ist ein extremes Krisengebiet, seitdem sich alle möglichen Feldherren darum
bemühen, den Afghanen „Demokratie“ einzubleuen. Irgendwelche windige und korrupte
Politiker dieses Landes, ersuchten aus eigennützigen Gründen zuerst die Russen und
zuletzt die Amerikaner um Hilfe.

Lukrative Geschäfte und Waffentests

Das diese sich das lukrative Waffengeschäft, sowie das Testen ihrer neuen Waffen nicht
entgehen ließen war und ist klar. Auch die Deutschen, die für Millionen Tode im Zweiten
Weltkrieg verantwortlich sind, spielen in Afghanistan ein bischen Krieg und Leute ermorden.
Dies wird durch den erst kürzlichen Zwischenfall bewiesen, bei dem auf Befehl eines deut-
schen Generals zahlreiche Zivilisten getötet wurden.

Das fremde Mächte in diesem Land nie erwünscht waren und nicht erwünscht sind, zeigt
sich am erbitterten Kampf der dortigen Widerstandskämpfer. Waren es zur Zeit des Rus-

senfeldzugs „Freiheitskämpfer“, werden jene die sich heute gegen die Amerikaner
wehren Terroristen genannt.

Auch Österreich mischt mit

Österreich ist derzeit mit drei Stabsoffizieren des Bundesheers in Afghanistan vertreten,
die ihren Dienst im Hauptquartier der Internationalen Schutztruppe Isaf versehen. Das
ist genau um drei Soldaten zuviel.

Da ist es doch in der Tat erstaunlich, dass sich Verantwortliche im Innenministerium damit

beschäftigen, Polizeibeamte für einen Afghanistan-Einsatz zu rekrutieren. Erstens haben
wir in diesem Land nicht verloren und zweitens werden die Beamten in Österreich wohl
eher benötigt.

Kriminalitätsentwicklung verschlafen?

Falls es den Verantwortlichen noch nicht aufgefallen ist, wird Österreich zur Zeit von einer
Welle der Kriminalität überrollt. Banden aus dem ehemaligen Ostblock fallen wie die Hun-
nen bei uns ein, stehlen und rauben was das Zeug hält.

Einbrüche in Wohnungen und Raubüberfälle auf Banken, Trafiken, Tankstellen und Super-
märkte sind an der Tagesordnung. Nicht einmal vor Polizeibeamten wird Halt gemacht, wie

der erst kürzliche Vorfall beweist, wo ein Serbe einen Mordversuch an einen Polizisten im
Dienst verübte.

Österreich soll sich nicht einmischen

In diesem Fall müssen wir dem FPÖ-Nationalratsabgeordneten und Polizeibeamten Mayer-
hofer beipflichten der meint, dass es sinnvoller wäre die eigenen Grenzen sicherer zu machen,
anstatt sich weltweit in kriegerische Konflikte ziehen zu lassen.

Das eine „Bücke Dich- ich küsse Dich“-Politik einiger profilierungssüchtiger Beamte und
Politiker im Innenministerium auf Kosten der Sicherheit Österreichs betrieben wird, ist nicht

mehr erstaunlich sondern bereits verantwortungslos.

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2010-01-24
  

Ein Hoch auf die offenen Grenzen


Mordversuch an einem Polizisten

Wie wir bereits vorgestern im Beitrag „Wer Gewalt sät“ berichtet haben, wurde ein junger
Polizist von einem, zum damaligen Zeitpunkt noch unbekannten Täter angeschossen. Der
Beamte wollte den Fahrer kontrollieren, nachdem dieser mehrere gelbe Ampeln überfahren
hatte.
Wir haben damals schon gemutmaßt, dass es sich um keinen „normalen“ Autofahrer ge-
handelt haben kann. Wie sich am Folgetag herausstellte, haben wir Recht behalten. Bei dem
Schützen handelt es sich um einen serbischen Berufsverbrecher.

Schuld ist die Armut

Hoch interessant ist, was heute auf einigen Gutmenschen-Blogs zu lesen ist. Man zeigt sich
zwar scheinheilig entrüstet, schiebt aber der Armut die Schuld zu, dass Menschen zu solchen
Verbrechern werden.
Auch die rosarote Zeitung berichtet über den Vorfall sehr verhalten und emotionslos. Das
sind wir von dieser Postille gar nicht gewöhnt, denn immer wenn ein Mensch zu Schaden
kommt, schlagen dort die Emotionen durch.
Allerdings meist dann, wenn es sich um einen farbigen Drogendealer oder ausländischen
Verbrecher handelt und dieser Schaden von einem österreichischen Polizisten  verursacht
wurde.
Es hat schon seine Richtigkeit, wenn über Polizeiübergriffe eine dementsprechende Bericht-
erstattung erfolgt, aber dass man sich im umgekehrten Fall fast ausschweigt, ist wohl höchst
erstaunlich.

Die Causa Krems

Einer der wohl erstaunlichsten Kommentare war „Mit Krems hat das nichts zu tun“, den
wir auf einem Gutmenschen-Blog entdeckt haben. Was will der Autor mit dieser Aussage dem
Leser eigentlich sagen?
Wir waren seinerzeit auch gegen diesen Waffengebrauch beim Supermarkteinbruch in Krems.
Aber wie sagte schon Konrad Adenauer: „Es kann keinem Menschen verwehrt werden,
sich am Abend niederzulegen und in der Früh klüger aufzuwachen“.
Aus der Sicht des traurigen Ereignisses von vorgestern gesehen, müssen wir unsere Meinung
revidieren. Der in  Ottakring niedergeschossene Polizist hatte vielleicht auch aus Gründen des
„verdammt werden“ seine Eigensicherung zu sehr außer Acht gelassen und dadurch fast
mit seinem Leben bezahlt.

Auch flüchtende Verbrecher schießen

Es erscheint nicht abwegig, dass ein Verbrecher zwar flüchtet, aber sich doch jederzeit um-
drehen könnte, um auf den verfolgenden Beamten zu schießen, wie es sich in Ottakring nun
bestätigt hat.  Daher sehen wir den Schusswaffengebrauch in Krems als gerechtfertigt.
Aus der Sicht des Polizisten war es wahrscheinlich eine Sekundenentscheidung, ob er sein
eigenes Leben leichtfertig aufs Spiel setzen soll oder nicht. Es ist eben das Berufsrisiko eines
Einbrechers eventuell zu Schaden zu kommen, wenn er in der Nacht in einem Objekt ange-
troffen wird.

Tür und Tor geöffnet

Der 33-jährige serbische Berufsverbrecher, welcher den Polizisten in Ottakring nieder-
geschossen hatte, war unter dem Vorwand eines Asylwerbers nach Österreich gekommen.
Er wurde Ende 2008 abgeschoben und reiste danach wieder illegal ins Bundesgebiet ein.
Diese komplizierte Vorgehensweise ersparen sich nun Verbrecher aus Serbien. Denn ab
1. Jänner dieses Jahres benötigen Serben kein Visum mehr, um nach Österreich einreisen
zu können.
Damit wollen wir nicht sagen, dass alle Personen die nun von Serbien kommen automatisch
Verbrecher sind. Aber welch gewaltiges Potential an Kriminellen in diesem Land schlum-
mert, werden wir spätestens dann bemerken wenn die nächsten Schüsse fallen.

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2010-01-14
  

Der bedrohte Bankräuber


Banküberfall

Am 4.Dezember überfiel das Brüderpaar Christian und Alexander S. eine Raika-Filiale in
Blindenmarkt (Bezirk Melk). Die beiden Brüder waren schon längere Zeit im Visier der
Polizei, konnten aber diesen Banküberfall trotzdem durchziehen.

Maskiert und schwer bewaffnet, betrat Christian S. die Bankfiliale und bedrohte die dort
anwesenden Personen mit dem Umbringen, falls seine Forderungen nicht erfüllt würden.

Ein privater Sicherheitsmann der die Bank bewachte, beobachtete den Überfall.

Security nahm Räuber unter Beschuss

Aus Sicherheitsgründen wartete er bis der bewaffnete Räuber die Bankfiliale verließ und
forderte diesen unter Androhung eines Schusswaffengebrauches zum Anhalten auf.
Christian S. eröffnete daraufhin sofort das Feuer auf den Securitymann.

Dieser schoss zurück und der Bankräuber erlitt bei dem Schusswechsel einen Lungendurch

-schuss. Er konnte sich aber trotzdem in den vor der Bank wartenden Fluchtwagen retten,
welcher von seinem Bruder gelenkt wurde.

Brandgefährliches Duo

Da der Bankräuber durch den skrupellosen Gebrauch der Schusswaffe seine Gefährlichkeit
unter Beweis gestellt hatte, schoss der Securitymann auch auf den Fluchtwagen. Den beiden
Brüdern gelang jedoch die Flucht und wurden einige Zeit später von einer Eliteeinheit der
Polizei auf einem Autobahnrastplatz gestellt und festgenommen.

Im Kofferraum des Fluchtwagens fanden die Beamten zwei halbautomatische Handfeuer-

waffen, eine Maschinenpistole und dazu jede Menge Munition. Dieser Fund allein unterstrich
die Gefährlichkeit der Brüder, die laut Polizei mindestens 7 Banküberfälle verübt haben. Der
Ordnung halber merken wir an, dass für Christian und Alexander S. die Unschuldsvermutung
gilt.

Erstaunlichste Anzeige des Jahres

Das die beiden Brüder offensichtlich nicht nur abgebrühte Bankräuber sind, sondern auch
eine gehörige Portion Frechheit besitzen, kam am vergangenen Donnerstag ans Tageslicht.
Da langte nämlich bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten, die wohl erstaunlichste Anzeige des
Jahres ein.

Christian S. stellte gegen den Sicherheitsmann, dem eigentlich zu verdanken ist dass die
Bankräuberkarriere ein Ende fand, einen Strafantrag wegen Mordversuchs. Er begründete

seine Anzeige mit der Rechtfertigung, dass er seine Waffe bereits eingesteckt hatte.

Bankräuber fühlte sich bedroht

Der Securitymann habe ihm die Maske vom Gesicht gerissen und mit der Waffe bedroht.
Auch der Beschuss des Fluchtwagens spreche für einen Mordversuch, so der verhinderte
Bankräuber. Das sie den Mordversuch überlebt hatten sei nur Glück gewesen, so Christian
S. weiter.

Was hatte Christian S. eigentlich erwartet? Das ihm der Sicherheitsmann die Fahrzeugtüre

öffnet und vielleicht noch beim Verstauen der Beute behilflich ist. Für diesen eingebrachten
Strafantrag müßte es zusätzlich eine saftige Freiheitsstrafe geben, um eventuelle Nachahm-
ungstäter abzuschrecken.

Für uns war es Notwehr, bzw. gerechtfertigter Notstand

Das sich der Sicherheitsmann vor Gericht verantworten wird müssen ist klar. Immerhin hat
er eine Person, wenn auch nur den Bankräuber, angeschossen und erheblich verletzt. Aller-
dings wird ihn jeder realdenkende Richter freisprechen und auch der Staatsanwalt sollte
gegen diesen Freispruch keinen Einspruch erheben.

Sollte das Verfahren gegen Securitymann, gegen unserer Erwartung nicht mit einem Frei-

spruch enden, kann man für die Zukunft nur jedem Überfallenen anraten, sich auf keinen
Fall zu wehren und dem Räuber auch bei Flucht behilflich zu sein.

Auch sollte man dann der Polizei keine Personenbeschreibung geben, denn wenn diese

zur Ausforschung des Täters führt, könnte dieser vielleicht wegen Freiheitsberaubung klagen.

*****

2009-12-20
  

Schutz oder Mord

Immer weniger Soldaten

Grund für unseren heutigen Beitrag ist der Doppelmord und Mordversuch in der nieder-
österreichischen Gemeinde Pachfurth. Eine Zeit lang patroullierten in dieser Ort-
schaft Soldaten des Bundesheeres.
Eines Tages waren diese von der Bildfläche verschwunden und niemand wusste warum.
Während in letzter Zeit immer weniger Soldaten in den Ostgrenzregionen zu sehen
sind, diskutieren „Fachleute“ ob der vom Innenministerium gewünschte „sicherheits-
polizeiliche Assistenzeinsatz“ zur „Grenzraumüberwachung“ überhaupt rechtens ist.

Assistenzeinsatz unsinnig

Den Vogel schiessen die GRÜNEN ab, den von deren Seite wird der Assistenzeinsatz
als „unsinnig“ bezeichnet und dieser sei „schlicht und einfach zu beenden“.
Als Begründung wird angegeben, dass im Jahr 2008 weder Schlepper noch illegale Ein-
wanderer aufgegriffen worden sind.

Aufklären statt verhindern

Stattdessen wird  von dessen Seite gefordert, dass durch eine Einstellung des Einsatzes
gesparte Geld in die Kriminalpolizei investiert werden soll.
Aus dieser Aussage ist zwangsläufig der Schluß zu ziehen, dass den GRÜNEN an der
Aufklärung eines Verbrechens mehr gelegen ist, als dieses zu verhindern.

Zwei Seelen in einer Brust

In der Führung des Bundesheeres scheint man über den Assistenzeinsatz geteilter
Meinung zu sein.

Einerseits protestiert die Bundesvereinigung der Milizverbände in einem offenen Brief an
den Bundeskanzler, gegen die Absichten den Assistenzeinsatz des Bundesheeres an der
Grenze zu verlängern.
Dieser Einsatz wird als „absolut unsachliche Maßnahme“ und „Fehlentscheidung“
bezeichnet.
Anderseits ist in einer APA-OTS folgende Presseaussendung zu lesen:
Wien (BMLVS) – Der Assistenzeinsatz des Österreichischen Bundesheeres trägt wesentlich
zur Sicherheit der Bevölkerung an der östlichen Grenze Österreichs bei. Seit 2008 wurde das
Bundesheer bereits in 1100 Fällen aktiv. Das Bundesheer hat aber vor allem eine wichtige
präventive Wirkung, die Statistiken nicht ausweisen: allein die Präsenz der rund 800 Soldat-
innen und Soldaten wirkt abschreckend gegen Kriminalität. Die Menschen im Grenzraum
fühlen sich dadurch sicherer……..
Den kompletten Inhalt dieser Aussendung, können Sie nachfolgendem Link entnehmen:
http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20090527_OTS0263&ch=politik

Gesetzwidrig ?

Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer bezweifelt die Rechtmäßigkeit eines weiteren Assistenz-
einsatzes und sieht im Gesetz keine Anhaltspunkte das dies zulässig wäre.
Seiner Meinung nach sei ein Assistenzeinsatz nur im Falle von Katastrophen oder akuter
Gefahr gerechtfertigt. Eine Dauerlösung könne das niemals sein.
Schön das Herr Mayer dieser Ansicht ist, aber vermutlich wohnt er in keiner
Ostgrenzregion, sonst würde er seine Meinung wahrscheinlich schleunigst ändern.

Einsatz erweitern

Was die akute Gefahr betrifft, so ist diese zur Zeit permanent gegeben und daher
ist der Assistenzeinsatz unserer Meinung nach voll gerechtfertigt.
Wir vertreten sogar die Ansicht, dass dieser Einsatz zu erweitern wäre.
Bevor man unserer Soldaten zu Einsätzen in ferne Länder schickt, von deren geo-
graphischer Lage  wahrscheinlich 90 Prozent der Österreicher nicht einmal wissen wo
dieses Land genau ist (z.B. Tschad), wäre es weitaus sinnvoller die eigene Bevölkerung
zu schützen.

Vernünftige Europapolitik

An die Adresse der GRÜNEN gerichtet. Sie sind gegen die neuerliche Einführung
der Grenzkontrollen. Sie sind gegen den Assistenzeinsatz des Bundesheeres.
Dafür sind Sie für eine „vernünftige“ Europapolitik, was immer das auch heissen mag.
Hoffentlich verstehen diese „vernünftige Europapolitik“ auch die Raubmörder und
Einbrecher aus den ehemaligen Ostblockländern.
Stauni
 
2009-06-06 
  

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