Nun schon Mordversuch der Bettler-Mafia
Wer sich auflehnt muss sogar mit dem Tod rechnen
Wie erst jetzt bekannt wurde, versuchte am vergangen Mittwoch ein vorerst unbekannter Mann, eine Bettlerin über eine Mauer am Wienfluss, aus etwa vier Meter Höhe in die Tiefe zu stürzen. Die junge Frau (22) rumänischer Herkunft wehrte sich verzweifelt und hatte Glück, dass Polizeibeamte, die in der Nähe waren ihre Hilferufe hörten. Als der Täter die herbeieilenden Polizeibeamten sah, ergriff er sofort die Flucht. Laut Polizei kannten Täter und Opfer einander. Die 22-Jährige erlitt Abschürfungen und Prellungen. Bei ihrer Vernehmung gab sie an, dass sie gewerbsmäßig betteln muss und der Angriff damit in Verbindung steht. Heute forschte die Polizei die Identität des Beschuldigten aus, konnte ihn festnehmen und zur Einvernahme ins Polizeikommissariat bringen. Etwa 6.000 Menschen fristen in Wien ihr Dasein als Bettler. Ein Gutteil von ihnen wird von der Bettler-Mafia in Osteuropa, hauptsächlich in Rumänien und Bulgarien, rekrutiert und ver- sklavt. Die Bosse führen in ihren Heimatländern ein Luxusleben. Der eingangs geschilderte Vorfall ist nun ein neuer Höhepunkt dieser Entwicklung. Eine zum Betteln nach Wien ge- schleppte Rumänin hatte sich offenbar gegen die Mafia aufgelehnt. Die Sanktion folgte umgehend und endete beinahe mit dem Tod der jungen Frau. In ihrer falsch verstandenen Toleranz ignorieren Sozialisten und Grüne das Problem der organisierten Bettelei konsequent. Nun hat sich einmal mehr gezeigt, mit welcher Brutalität diese Banden in Wien operieren. Sie schrecken nicht einmal vor einem Mordversuch zu- rück. Nur mit einem absoluten Bettelverbot an neuralgischen Punkten, wie etwa Einkaufsstraßen oder U-Bahn-Stationen, kann man diese kriminellen Syndikate effektiv bekämpfen. Wenn die, die mit organisierter Bettelei bisher groß abgesahnt haben, ihre Opfer nicht mehr in lukrativen Gegenden platzieren dürfen, dann bricht ihnen zumindest in Wien das Geschäft weg. Und das müsste für jeden Menschen, der die Bettler-Mafia nicht unterstützen will, ein dringliches Ziel sein. ***** 2013-05-03Drei Jahre Haft für Mordversuch
Mordversuch aus religiösen Gründen
Zu drei Jahren Haft ist in Wiener Neustadt am Dienstag ein afghanischer Asylwerber
verurteilt worden. Er soll im Sommer einen Landsmann mit einem Küchenmesser in die
Brust gestochen und ihn lebensgefährlich verletzt haben.
Auslöser der Tat dürfte ein Pornofilm gewesen sein. Der Beschuldigte soll sein späteres Opfer nämlich dabei erwischt haben, wie es sich mit Freunden einen Pornofilm ange- sehen hat. Aus religiösen Gründen sei das für den Angeklagten aber nicht tolerierbar, er habe sich gedemütigt gefühlt. Ein paar Tage später nahm sich der Angeklagte laut Staatsanwalt- schaft ein Küchenmesser, ging in die Wohnung seines Opfer stach dann einmal, ohne ein Wort zu sprechen auf den damals 19-Jährigen ein. Dann flüchtete er. Das Tatmes- ser warf er in die Donau. Wenig später wurde er festgenommen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Quelle: noe.orf.at)
20 Jahre Haft für „Mon Cherie“-Mordversuch
Bedenkt man, dass der Heurigenwirt Helmut Osberger für das gleiche Delikt zu 20
Jahren Haft verurteilt wurde, erscheint das Strafmaß für den Afghanen mehr als er-
staunlich. Bekannter Weise wurde H. Osberger vor 2 Jahren in einem Indizienprozess
verurteilt, da er versucht haben soll, den Spitzer Bürgermeisters, Hannes Hirtzberger,
mittels einer vergifteten „Mon Cherie“-Praline zu ermorden.
Offenbar in Ermangelung einer Praline oder möglicherweise weil das Opfer ein Diabetiker ist, griff der afghanischer Asylwerber (der sich in seiner Heimat sicherlich verfolgt fühlte) einige Tage später zum Messer, um sich für eine erlittene Demütigung zu revanchieren.
Interessant ist dabei, dass der Afghane ja nicht gezwungen worden war sich den Porno- film anzusehen, sondern lediglich sein späteres Opfer und dessen Freunde dabei ertappt hat. Wo hier eine Demütigung stattgefunden haben soll, ist für uns ohnehin nicht nach- vollziehbar.
Andere Herkunft, andere Sitten, andere Strafen
Aber warum klafft das Strafausmaß zwischen den beiden Verurteilungen derart ausein-
ander? Wir können uns dies so nur erklären, dass Osberger möglicherweise der falschen
Religion angehört und zusätzlich keinen Migrationshintergrund aufzuweisen hat.
Zu dieser Annahme kommen wir, weil es in letzter Zeit häufig zu erstaunlich milden Urteilen gegen Personen mit Migrationshintergrund gekommen ist. Von den urteilenden Richter(innen) wurden dabei religiöse oder kulturelle Hintergründe als mildernd bewertet und im Strafausmaß dementsprechend berücksichtigt.
Interessant ist auch die Tatsache, dass gerade jene Personen die aus ihren Heimatlän- dern flüchteten, sich in Österreich jener Delikte schuldig machten, deretwegen sie sich in ihrer Heimat verfolgt gefühlt haben. Wegen dieser Verfolgung ersuchten sie in Öster- reich um Asyl, lebten aber dann jene kulturellen oder religiösen Verfolgsgründe in der Alpenrepublik voll aus.
*****
2012-01-18
Anklage wegen versuchten Mordes
Respekt wem Respekt gebührt
Wir betrachten zwar die Justiz immer mit einem kritischen Auge, scheuen aber nicht
davor zurück justizangehörigen Personen Respekt zu zollen, wenn dieser angebracht
ist. Im konkreten Fall möchten wir der Richterin Karin Beber unseren Respekt zollen.
Bekanntlicher Weise hatte der rumänischen Zuhälter Adrian Bogdan N., alias „Cretu“ ,
am 15. Mai 2010, vor einer Diskothek im 10. Wiener Gemeindebezirk, die rumänische
Prostituierte Florentina M. vorsätzlich in Brand gesteckt, weil sich diese weigerte Schutz-
geld zu bezahlen. (Es gilt die Unschuldsvermutung).
Geheimnis gelüftet
Zu unserem Erstaunen gab es für diese abscheuliche Tat lediglich eine Anklage wegen
schwerer Körperverletzung. Wir haben bereits im Beitrag „Gleiches Recht für alle?“
angemerkt, dass es wohl das Geheimnis der Staatsanwältin bleiben werde, warum es in
diesem Fall keine Anklage wegen Mordversuchs gab.
Wenn jemand den Kopf eines Menschen mit Benzin übergießt und anzündet, muss der-
jenige damit rechnen, dass diese Person eines qualvollen Todes stirbt. Auch geschah
die Tat nicht im Affekt, denn der Benzinkanister wurde dafür eigens aus dem nahe ge-
parkten Pkw geholt.
Nun dürfte das Geheimnis der anklagenden Staatsanwältin gelüftet sein, denn wie wir
aus gut informierter Quelle unterrichtet wurden, beruhte die Anklage wegen Körperver-
letzung auf einem Deal.
Das Singvogerl Cretu
Weil Cretu nach seiner Festnahme wie ein Vogerl gesungen hatte und den vernehmen-
den Ermittlern einige rumänische Kriminelle am Silbertablett servierte, verzichtete man
auf eine Anklage wegen Mordversuchs und belohnte den Zuhälter damit, sich nur wegen
Körperverletzung vor Gericht verantworten zu müssen.
Es gibt bei Gericht immer wieder Deals die Straftäter dazu bewegen sollen mit ihrem Wis-
sen, zur Aufklärung ungeklärter Straftaten beizutragen. Von Moral kann man dabei zwar
nicht sprechen, aber man kann durchaus zwischen akzeptablen und inakzeptablen Deals
unterscheiden.
Inakzeptabler Deal
Dieser Deal fiel eindeutig unter die Kategorie inakzeptabel, denn den Kopf einer Person
mit Benzin zu übergießen und ihn anschließend in Brand zu stecken, kann beim besten
Willen keine Körperverletzung mehr sein.
Das sah vermutlich die Richterin Karin Beber genauso. Nach den Ausführungen der
Gerichtsmedizinerin Elisabeth Friedrich, war für die verhandlungsführende Richterin
die Anklage wegen Körperverletzung offenbar nicht mehr nachvollziehbar.
Das Gericht erklärte sich nach zweitägiger Verhandlung für nicht zuständig. Laut Beber
ergab das bisherige Beweisverfahren den dringenden Verdacht in Richtung versuchten
Mordes. Damit ist klar gestellt, dass sich der rumänische Zuhälter „Cretu“ und seine
zwei Komplizen in absehbarer Zeit vor Geschworenen verantworten müssen.
Unseren Respekt Frau Rat
Für diese Entscheidung sprechen wir der Richterin Karin Beber unsere Hochachtung und
vollen Respekt aus. Diese Frau hat ein gesundes Gespür für Gerechtigkeit, auch wenn es
sich „nur“ um eine rumänische Prostituierte gehandelt hat und Cretu glaubte durch
seine Wamserei, seinen Kopf aus der Schlinge ziehen zu können.
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2011-03-15
Gleiches Recht für alle?
Lebende Fackel
Im Mai des Vorjahres steckte ein rumänische Zuhälter eine rumänische Prostituierte in Brand,
weil sich diese weigerte Schutzgeld zu bezahlen. Der Vorfall spielte sich im 10. Wiener Ge-
meindebezirk, vor einem einschlägigen rumänischen Lokal ab.
Bei dieser abscheulichen Tat, waren dem Gewalttäter zwei Landsmänner behilflich. Während
der eine Mann die Frau festhielt, holte der andere einen Kanister mit Benzin aus dem Koffer-
sie an.
Erschütterndes Detail am Rande. Zuerst probierte der Gewalttäter die Kleidung seines
Opfers in Brand zu stecken, doch dies funktionierte nicht. Er lies jedoch nicht von seinem Vorhaben ab und zündete in Folge die benzingetränkten Haare der Frau an, worauf deren Kopf lichterloh in Flammen stand.Kein Mordversuch
Dass diese Frau überlebte, grenzte ohnehin an ein Wunder. Einige Zeit später wurden die
Täter von der Polizei gefasst und wanderten in Untersuchungshaft. Seit gestern stehen diese
Männer vor Gericht. Angeklagt wurden sie lediglich wegen Körperverletzung.
Das finden wir erstaunlich, denn wer den Kopf eines Menschen mit Benzin übergiesst und
anzündet, muss damit rechnen dass diese Person eines qualvollen Todes stirbt. Auch
geschah die Tat nich im Affekt, denn der Benzinkanister wurde dafür eigens aus dem nahe
Was die Staatsanwältin zu dieser Anklage bewogen hat, wird vermutlich ihr Geheimnis
bleiben. Wir können nur vermuten, dass hier von einer Anklage wegen versuchten Mordes
abgesehen wurde, weil es sich beim Opfer „nur“ um eine rumänische Prostituierte gehan-
Kültür-Urteil
Solche erstaunliche Kultur-Anklagen, sowie daraus resultierende Urteile sind kein Einzel-fälle. Hier noch eine kleine Kostprobe eines kültürellen Urteils.
Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährige
türkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus,
ergriff ein Messer und stach seiner Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf, Brust
und Hals.
Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Dass die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.
Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht. Beim Prozess im Straflandesgericht Wien, wurde der Mann zu 6 Jahren wegen
versuchten Totschlags verurteilt.
Der Richter billigte dem Täter zu, in einer „allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbe-
wegung“ gehandelt zu haben. Auf Grund des Migrationshintergrundes des Täters kam
man zu dem Schluss, dass zwar „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“, aber kein Mord-
versuch vorlag.
Erstaunlich sagen wir, denn nach normalem Rechtsempfinden liegen in beiden Fällen
Mordversuche vor. Offenbar scheint die kulturelle Herkunft einer Person, bei der Anklageund dem Urteil eine nicht unerhebliche Rolle zu spielen.
Erstaunliche Unterschiede
Diese Erfahrung musste auch ein Kremser Polizist machen. Dieser erschoss 2009, währ-
end der Ausübung seines Dienstes um vier Uhr morgens in einem Supermarkt einen
jugendlichen Winbrecher, von dem er annehmen musste, dass dieser bewaffnet sei. Als
Dank wurde er zu acht Monaten bedingter Haftstrafe verurteilt und darf noch mit „zivil-
rechtlichen Forderungen“ der Hinterbliebenen rechnen.
Wir sind zwar nicht in Kenntnis, welche Anklage dem drogensüchtigen, serbischen Früh-
pensionisten (25) ins Haus stehen wird, der das Kleinkind seiner Freundin erschlagen
hat, vermuten aber dass dieser mit keiner Mordanklage zu rechnen hat, sondern mit
einer Körperverletzung mit Todesfolge davonkommen wird.
Dass es aber zu einer gerechte Ausgeglichenheit kommt, versucht man seit geraumer
Zeit, Tierschützer die nur Sachbeschädigungen begangen haben, als terroristische Ver-
Kritik nicht erwünscht
Alle erstaunlichen Anklagen und Urteile der letzten fünf Jahre aufzuzählen, würde denRahmen dieser Webseite sprengen. Wer aber nun wagt die Justiz zu kritisieren, gerät
in die Gefahr, selbst in deren Mühlen zu geraten. Denn nach Aussage eines obersten
Richters, grenze die Meinungsfreiheit dort, wo die Unparteilichkeit und das Ansehen der Justiz gefährdet ist.
Zwar hat unser Beitrag keine gemeinsame Thematik mit dem nachfolgenden, lesenswer-
ten Artikel (PDF-Download) des Dr. Andreas Unterberger, jedoch wird in diesem der Nagel exakt auf den Kopf getroffen, was die Überheblichkeit der Justiz betrifft.
Quelle: andreas-unterberger.at
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2011-03-02Außer Spesen nichts gewesen
Sicherheitsmann beendete Bankraub-Serie
Dem beherzten Eingreifen des Sicherheitsmannes, Andreas Grotz, ist es zu verdanken,
dass eine professionelle Bankräuberbande aus dem Verkehr gezogen wurde. Wie haben
in den Beiträgen „Der bedrohte Bankräuber“ und „Die Anwältin der Bankräuber“ ausführ-
lich darüber berichtet.
Einer der Bankräuber nahm beim letzten Überfall, auf eine Raika-Filiale in Blindenmarkt,
den Sicherheitsmann (dem das Ende einer Bankraubserie zu verdanken ist) unter Be-
Grotz wurde wegen Mordversuchs angezeigt
Vergangene Woche stattete Andreas Grotz, der ERSTAUNLICH-Redaktion einen Besuch
ab und berichtete über die Nachwehen seines ordnungsgemäßen Handelns. Wie wir be-
reits im Beitrag „Die Anwältin der Bankräuber“ berichteten, versuchte die Verteidigerin
(Irmtraud Oraz) der Bankräuber den Spieß umzudrehen und zeigte den Sicherheitsmann
wegen Mordversuchs an.

Zog eine Serien-Bankräuberbande aus dem Verkehr
Grotz stellte den Bankräuber und versuchte diesen mit den Worten „Stehen bleiben
Polizei!“ zur Aufgabe zu bewegen. Dieser dachte jedoch nicht daran und begann zu
schießen. Grotz feuerte zurück, doch dem Kriminellen gelang es noch, in den von seinem
Bruder gelenkten Fluchtwagen zu flüchten. Aus dem Auto heraus wurde der Sicherheits-
mann noch unter Beschuss genommen. Die Tatsache, dass Grotz zurück geschossen
Aus einem uns vorliegenden amtlichen Bericht geht hervor, dass die Bankräuber mit folg-
enden Waffen ausgestattet waren. Eine Maschinenpistole Agram 2000 samt Schalldämpfer,eine Pistole Glock 17, sowie eine Pistole CZ M75. Für alle Waffen war ausreichend Muni-
tion vorhanden. In einem gerichtlich beauftragten Sachverständigungsgutachten (Einschüs- se im Mauerwerk, Lage der Patronenhülsen etc.) wurden die Vorgänge am Tatort eindeutig
rekonstruiert und die Notwehrsituation von Grotz bewiesen.
Verfahren gegen Grotz natürlich eingestellt
Also wurde das Verfahren gegen Andreas Grotz wegen §§ 15,75 StGB, am 21.06.10 ge-
mäß § 190 Z 1 StPO eingestellt. Dies wurde der Anwältin des bedauernwerten Bankräu-
bers schriftlich mitgeteilt. Das konnte sich das „Opfer“, der Bankräuber Christian L., natür-lich nicht gefallen lassen und beantragte eine Fortführung des Verfahrens.

Einstellung des Verfahrens gegen Andreas Grotz
Glücklicherweise ist in der Stellungsnahme des LG St. Pölten (4St274/09a) folgender
Schlußsatz zu lesen: „Dem Fortführungsantrag sind keine Gründe zu entnehmen, die An-
lass für die Fortführung des eingestellten Verfahrens geben könnten.“ Ohne der Gerichts-
Rein theoretisch könnte es aber noch zu einem Verfahren gegen Grotz kommen. Was uns
allerdings verwundert ist die Tatsache, dass die Anwältin ihrem Klienten nicht vermitteln
Ein Spass-Tip für die Anwältin
Da hätten wir für die Anwältin noch einen Tip. Grotz hatte dem Bankräuber die Worte„Stehen bleiben Polizei!“ zugerufen, obwohl er gar kein Polizist ist. Da könnte man doch durchaus eine Amtsanmaßung gemäß § 314 StGB konstruieren. Diese Empfehlung ist natürlich sarkastisch gemeint und als Witz aufzufassen.
Als gleicher Witz gilt für uns, als die Anwältin einen Mordversuch im Verhalten des, vom
Bankräuber unter Beschuss genommen, Sicherheitsmannes gesehen hat und dies offen- bar nur dazu diente, eine Notwehrsituation für ihre Klienten herauszuschlagen. Wäre ihrdas gelungen, wäre der Mordversuch und die Beihilfe ihrer Klienten vom Tisch gewesen.
Diese erstaunliche Mordversuchs-Konstruktion würde ihr nicht einmal der blauäugiste
Staatsanwalt abnehmen. Unserer Meinung nach hat diese Anwältin, mit diesem versuch-
Bank verzichtet auf weitere Überwachung
Für Andreas Grotz gilt allerdings, außer Spesen nichts gewesen, denn er blieb miteiner Anwaltsrechnung von rund 10.000,- Euro über. Pikantes Detail am Rande dieser
Causa. Seit dem besagten Banküberfall verzichtet die Raika-Filiale in Blindenmarkt
auf jegliche Überwachung. Entweder will man es zukünftigen Bankräubern leich- ter machen oder es wird damit gerechnet, dass nach dem beherzten Einsatz von Grotz, kein Räuber mehr so schnell auf die Idee kommt diese Bank zu überfallen.
*****
2011-02-20Die Anwältin der Bankräuber
Securitymann beendet Bankräuberkarriere
Ein brandgefährliches Rauberduo hielt seit 2005 die Polizei auf Trab. Das BrüderpaarChristian (24) und Alexander L. (26), überfiel in den letzten 5 Jahren vermutlich fünfzehn Banken. In ihrer Gangart waren sie nicht zimperlich. Schwerbewaffnet stürmten sie die Bankinstitute, um diese auszurauben.
Am 4.Dezember 2009 machte ein Securitymitarbeiter ein Bank in Blindenmarkt (Bezirk
Melk), dem munteren Treiben des Bankräuberduos ein jähes Ende. Wir haben im Beitrag „Der bedrohte Bankräuber“ darüber berichtet.Bei der Flucht aus dem Bankgebäude, schoss der aufmerksame Sicherheitsmann einen
der Räuber an. Diesen gelang es zwar sich noch in den Fluchtwagen zu retten, konnte je- doch samt seinem Komplizen kurze Zeit später von der Polizei gestellt und verhaftet werden.Bankräuber ortete Mordversuch
Wir haben bereits in unserem damaligen „Beitrag“ darüber berichtet, dass der angeschos-
sene Bankräuber ankündigte, einen Strafantrag gegen den Sicherheitsmann, wegen Mord-
versuchs zu erstatten. Seine Rechtfertigung für diese obskure Äusserung begründete er
damit, dass er seine Waffe bereits eingesteckt hatte.
Wir haben diese Ankündigung für einen schlechten Scherz gehalten. Wie wir nun feststellen
müssen, haben wir uns geirrt. Das Anwälte im Auftrag ihrer Klienten oft die erstaunlichsten
Klagen einbringen und Anzeigen erstatten ist traurige Realität.
Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man lachen
Allerdings das nun die Anwältin der beiden Profi-Bankräuber tatsächlich eine Anzeige wegenMordversuch gegen den Securitymann erstattet, ist mehr als erstaunlich. Mit dieser Anzeige-
erstattung hat sie die besten Chancen, zur traurigsten Lachnummer ihres Berufsstandes zu
avancieren.
Auch die Polizei bekommt ihr Fett weg. Da bemängelt doch die Anwältin tatsächlich, dass die
Beamten das Räuberduo zuerst überwältigt und gefesselt haben, anstatt Erste Hilfe zu leisten.
Na klar, Polizeibeamte haben nichts anderes im Sinn, als zuerst nach den „Weh-Wechen“ von
Berufsrisiko
Vielleicht sollte der Anwältin mitgeteilt werden, dass es ein ganz normales Berufsrisiko eines
Bankräubers ist, bei einem Banküberfall eventuell erschossen zu werden. Möglicherweise
ist der Dame auch nicht bewusst, wer ihre Klienten eigentlich sind. Es sind keine kleinen
Hendldiebe, sondern brandgefährliche Profi-Bankräuber.
Wir gehen natürlich auch davon aus, dass das Honorar dieser Advokatin aus Spendengelder
oder aus ehrlich verdienten Geld der Bankräuber bezahlt wird. Der Ordnung halber merkenwir an, dass für Christian und Alexander L. die Unschuldsvermutung gilt.
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2010-03-03Österreich will bei Zwangs – Demokratisierung helfen
Im Innenministerium ist man besorgt
Erstaunlich welche Sorgen sich einige Beamte im Innenministerium um die Sicherheitmachen. Allerdings nicht um jene in unserem eigenen Land, sondern um die in Afghan- istan. In einer gestrigen APA-OTS Aussendung des Nachrichtenmagazins „Profil“ war zu lesen, dass man im Innenministerium Polizisten für den Einsatz in Afghanistan
sucht.
Hintergrund für diese erstaunliche Idee ist die in der kommenden Woche stattfindende
Afghanistan-Konferenz in London. Auf dieser will sich die NATO um die Entsendung
zehntausender Soldaten in das Krisengebiet einigen.
Versuch der Zwangs-Demokratisierung
Afghanistan ist ein extremes Krisengebiet, seitdem sich alle möglichen Feldherren darum
bemühen, den Afghanen „Demokratie“ einzubleuen. Irgendwelche windige und korruptePolitiker dieses Landes, ersuchten aus eigennützigen Gründen zuerst die Russen und
zuletzt die Amerikaner um Hilfe.
Lukrative Geschäfte und Waffentests
Das diese sich das lukrative Waffengeschäft, sowie das Testen ihrer neuen Waffen nicht
entgehen ließen war und ist klar. Auch die Deutschen, die für Millionen Tode im Zweiten
Weltkrieg verantwortlich sind, spielen in Afghanistan ein bischen Krieg und Leute ermorden.
Dies wird durch den erst kürzlichen Zwischenfall bewiesen, bei dem auf Befehl eines deut-
schen Generals zahlreiche Zivilisten getötet wurden.
Das fremde Mächte in diesem Land nie erwünscht waren und nicht erwünscht sind, zeigt
sich am erbitterten Kampf der dortigen Widerstandskämpfer. Waren es zur Zeit des Rus-
wehren Terroristen genannt.
Auch Österreich mischt mit
Österreich ist derzeit mit drei Stabsoffizieren des Bundesheers in Afghanistan vertreten,
die ihren Dienst im Hauptquartier der Internationalen Schutztruppe Isaf versehen. Das
ist genau um drei Soldaten zuviel.
Da ist es doch in der Tat erstaunlich, dass sich Verantwortliche im Innenministerium damit
beschäftigen, Polizeibeamte für einen Afghanistan-Einsatz zu rekrutieren. Erstens haben wir in diesem Land nicht verloren und zweitens werden die Beamten in Österreich wohl eher benötigt.Kriminalitätsentwicklung verschlafen?
Falls es den Verantwortlichen noch nicht aufgefallen ist, wird Österreich zur Zeit von einer
Welle der Kriminalität überrollt. Banden aus dem ehemaligen Ostblock fallen wie die Hun-
nen bei uns ein, stehlen und rauben was das Zeug hält.
Einbrüche in Wohnungen und Raubüberfälle auf Banken, Trafiken, Tankstellen und Super-
märkte sind an der Tagesordnung. Nicht einmal vor Polizeibeamten wird Halt gemacht, wie
Österreich soll sich nicht einmischen
In diesem Fall müssen wir dem FPÖ-Nationalratsabgeordneten und Polizeibeamten Mayer-
hofer beipflichten der meint, dass es sinnvoller wäre die eigenen Grenzen sicherer zu machen,anstatt sich weltweit in kriegerische Konflikte ziehen zu lassen.
Das eine „Bücke Dich- ich küsse Dich“-Politik einiger profilierungssüchtiger Beamte und
Politiker im Innenministerium auf Kosten der Sicherheit Österreichs betrieben wird, ist nicht
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2010-01-24Ein Hoch auf die offenen Grenzen
Mordversuch an einem Polizisten
Wie wir bereits vorgestern im Beitrag „Wer Gewalt sät“ berichtet haben, wurde ein junger
Polizist von einem, zum damaligen Zeitpunkt noch unbekannten Täter angeschossen. Der
Beamte wollte den Fahrer kontrollieren, nachdem dieser mehrere gelbe Ampeln überfahren
hatte.
Wir haben damals schon gemutmaßt, dass es sich um keinen „normalen“ Autofahrer ge-
handelt haben kann. Wie sich am Folgetag herausstellte, haben wir Recht behalten. Bei dem
Schützen handelt es sich um einen serbischen Berufsverbrecher.
Schuld ist die Armut
Hoch interessant ist, was heute auf einigen Gutmenschen-Blogs zu lesen ist. Man zeigt sich
zwar scheinheilig entrüstet, schiebt aber der Armut die Schuld zu, dass Menschen zu solchen
Verbrechern werden.
Auch die rosarote Zeitung berichtet über den Vorfall sehr verhalten und emotionslos. Das
sind wir von dieser Postille gar nicht gewöhnt, denn immer wenn ein Mensch zu Schaden
kommt, schlagen dort die Emotionen durch.
Allerdings meist dann, wenn es sich um einen farbigen Drogendealer oder ausländischen
Verbrecher handelt und dieser Schaden von einem österreichischen Polizisten verursacht
wurde.
Es hat schon seine Richtigkeit, wenn über Polizeiübergriffe eine dementsprechende Bericht-
erstattung erfolgt, aber dass man sich im umgekehrten Fall fast ausschweigt, ist wohl höchst
erstaunlich.
Die Causa Krems
Einer der wohl erstaunlichsten Kommentare war „Mit Krems hat das nichts zu tun“, den
wir auf einem Gutmenschen-Blog entdeckt haben. Was will der Autor mit dieser Aussage dem
Leser eigentlich sagen?
Wir waren seinerzeit auch gegen diesen Waffengebrauch beim Supermarkteinbruch in Krems.
Aber wie sagte schon Konrad Adenauer: „Es kann keinem Menschen verwehrt werden,
sich am Abend niederzulegen und in der Früh klüger aufzuwachen“.
Aus der Sicht des traurigen Ereignisses von vorgestern gesehen, müssen wir unsere Meinung
revidieren. Der in Ottakring niedergeschossene Polizist hatte vielleicht auch aus Gründen des
„verdammt werden“ seine Eigensicherung zu sehr außer Acht gelassen und dadurch fast
mit seinem Leben bezahlt.
Auch flüchtende Verbrecher schießen
Es erscheint nicht abwegig, dass ein Verbrecher zwar flüchtet, aber sich doch jederzeit um-
drehen könnte, um auf den verfolgenden Beamten zu schießen, wie es sich in Ottakring nun
bestätigt hat. Daher sehen wir den Schusswaffengebrauch in Krems als gerechtfertigt.
Aus der Sicht des Polizisten war es wahrscheinlich eine Sekundenentscheidung, ob er sein
eigenes Leben leichtfertig aufs Spiel setzen soll oder nicht. Es ist eben das Berufsrisiko eines
Einbrechers eventuell zu Schaden zu kommen, wenn er in der Nacht in einem Objekt ange-
troffen wird.
Tür und Tor geöffnet
Der 33-jährige serbische Berufsverbrecher, welcher den Polizisten in Ottakring nieder-
geschossen hatte, war unter dem Vorwand eines Asylwerbers nach Österreich gekommen.
Er wurde Ende 2008 abgeschoben und reiste danach wieder illegal ins Bundesgebiet ein.
Diese komplizierte Vorgehensweise ersparen sich nun Verbrecher aus Serbien. Denn ab
1. Jänner dieses Jahres benötigen Serben kein Visum mehr, um nach Österreich einreisen
zu können.
Damit wollen wir nicht sagen, dass alle Personen die nun von Serbien kommen automatisch
Verbrecher sind. Aber welch gewaltiges Potential an Kriminellen in diesem Land schlum-
mert, werden wir spätestens dann bemerken wenn die nächsten Schüsse fallen.
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2010-01-14
Der bedrohte Bankräuber
Banküberfall
Am 4.Dezember überfiel das Brüderpaar Christian und Alexander S. eine Raika-Filiale inBlindenmarkt (Bezirk Melk). Die beiden Brüder waren schon längere Zeit im Visier der
Polizei, konnten aber diesen Banküberfall trotzdem durchziehen.
Maskiert und schwer bewaffnet, betrat Christian S. die Bankfiliale und bedrohte die dort
anwesenden Personen mit dem Umbringen, falls seine Forderungen nicht erfüllt würden.
Security nahm Räuber unter Beschuss
Aus Sicherheitsgründen wartete er bis der bewaffnete Räuber die Bankfiliale verließ undforderte diesen unter Androhung eines Schusswaffengebrauches zum Anhalten auf. Christian S. eröffnete daraufhin sofort das Feuer auf den Securitymann.
Dieser schoss zurück und der Bankräuber erlitt bei dem Schusswechsel einen Lungendurch
-schuss. Er konnte sich aber trotzdem in den vor der Bank wartenden Fluchtwagen retten, welcher von seinem Bruder gelenkt wurde.Brandgefährliches Duo
Da der Bankräuber durch den skrupellosen Gebrauch der Schusswaffe seine Gefährlichkeit
unter Beweis gestellt hatte, schoss der Securitymann auch auf den Fluchtwagen. Den beiden
Brüdern gelang jedoch die Flucht und wurden einige Zeit später von einer Eliteeinheit der
Polizei auf einem Autobahnrastplatz gestellt und festgenommen.
Im Kofferraum des Fluchtwagens fanden die Beamten zwei halbautomatische Handfeuer-
waffen, eine Maschinenpistole und dazu jede Menge Munition. Dieser Fund allein unterstrich die Gefährlichkeit der Brüder, die laut Polizei mindestens 7 Banküberfälle verübt haben. Der Ordnung halber merken wir an, dass für Christian und Alexander S. die Unschuldsvermutung gilt.Erstaunlichste Anzeige des Jahres
Das die beiden Brüder offensichtlich nicht nur abgebrühte Bankräuber sind, sondern auch
eine gehörige Portion Frechheit besitzen, kam am vergangenen Donnerstag ans Tageslicht.
Da langte nämlich bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten, die wohl erstaunlichste Anzeige des
Jahres ein.
Christian S. stellte gegen den Sicherheitsmann, dem eigentlich zu verdanken ist dass die
Bankräuberkarriere ein Ende fand, einen Strafantrag wegen Mordversuchs. Er begründete
Bankräuber fühlte sich bedroht
Der Securitymann habe ihm die Maske vom Gesicht gerissen und mit der Waffe bedroht.
Auch der Beschuss des Fluchtwagens spreche für einen Mordversuch, so der verhinderte
Bankräuber. Das sie den Mordversuch überlebt hatten sei nur Glück gewesen, so Christian
S. weiter.
Was hatte Christian S. eigentlich erwartet? Das ihm der Sicherheitsmann die Fahrzeugtüre
öffnet und vielleicht noch beim Verstauen der Beute behilflich ist. Für diesen eingebrachten Strafantrag müßte es zusätzlich eine saftige Freiheitsstrafe geben, um eventuelle Nachahm- ungstäter abzuschrecken.Für uns war es Notwehr, bzw. gerechtfertigter Notstand
Das sich der Sicherheitsmann vor Gericht verantworten wird müssen ist klar. Immerhin hat
er eine Person, wenn auch nur den Bankräuber, angeschossen und erheblich verletzt. Aller-
dings wird ihn jeder realdenkende Richter freisprechen und auch der Staatsanwalt sollte
gegen diesen Freispruch keinen Einspruch erheben.
Sollte das Verfahren gegen Securitymann, gegen unserer Erwartung nicht mit einem Frei-
spruch enden, kann man für die Zukunft nur jedem Überfallenen anraten, sich auf keinen Fall zu wehren und dem Räuber auch bei Flucht behilflich zu sein.Auch sollte man dann der Polizei keine Personenbeschreibung geben, denn wenn diese
zur Ausforschung des Täters führt, könnte dieser vielleicht wegen Freiheitsberaubung klagen.*****
2009-12-20Schutz oder Mord
Immer weniger Soldaten
Grund für unseren heutigen Beitrag ist der Doppelmord und Mordversuch in der nieder-
österreichischen Gemeinde Pachfurth. Eine Zeit lang patroullierten in dieser Ort-
schaft Soldaten des Bundesheeres.
Eines Tages waren diese von der Bildfläche verschwunden und niemand wusste warum.
Während in letzter Zeit immer weniger Soldaten in den Ostgrenzregionen zu sehen
sind, diskutieren „Fachleute“ ob der vom Innenministerium gewünschte „sicherheits-
polizeiliche Assistenzeinsatz“ zur „Grenzraumüberwachung“ überhaupt rechtens ist.
Assistenzeinsatz unsinnig
Den Vogel schiessen die GRÜNEN ab, den von deren Seite wird der Assistenzeinsatz
als „unsinnig“ bezeichnet und dieser sei „schlicht und einfach zu beenden“.
Als Begründung wird angegeben, dass im Jahr 2008 weder Schlepper noch illegale Ein-
wanderer aufgegriffen worden sind.
Aufklären statt verhindern
Stattdessen wird von dessen Seite gefordert, dass durch eine Einstellung des Einsatzes
gesparte Geld in die Kriminalpolizei investiert werden soll.
Aus dieser Aussage ist zwangsläufig der Schluß zu ziehen, dass den GRÜNEN an der
Aufklärung eines Verbrechens mehr gelegen ist, als dieses zu verhindern.
Zwei Seelen in einer Brust
In der Führung des Bundesheeres scheint man über den Assistenzeinsatz geteilter
Meinung zu sein.
Einerseits protestiert die Bundesvereinigung der Milizverbände in einem offenen Brief an den Bundeskanzler, gegen die Absichten den Assistenzeinsatz des Bundesheeres an der Grenze zu verlängern. Dieser Einsatz wird als „absolut unsachliche Maßnahme“ und „Fehlentscheidung“ bezeichnet. Anderseits ist in einer APA-OTS folgende Presseaussendung zu lesen: Wien (BMLVS) – Der Assistenzeinsatz des Österreichischen Bundesheeres trägt wesentlich zur Sicherheit der Bevölkerung an der östlichen Grenze Österreichs bei. Seit 2008 wurde das Bundesheer bereits in 1100 Fällen aktiv. Das Bundesheer hat aber vor allem eine wichtige präventive Wirkung, die Statistiken nicht ausweisen: allein die Präsenz der rund 800 Soldat- innen und Soldaten wirkt abschreckend gegen Kriminalität. Die Menschen im Grenzraum fühlen sich dadurch sicherer…….. Den kompletten Inhalt dieser Aussendung, können Sie nachfolgendem Link entnehmen: http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20090527_OTS0263&ch=politik