Mordversuch aus religiösen Gründen
Zu drei Jahren Haft ist in Wiener Neustadt am Dienstag ein afghanischer Asylwerber
verurteilt worden. Er soll im Sommer einen Landsmann mit einem Küchenmesser in die
Brust gestochen und ihn lebensgefährlich verletzt haben.
Auslöser der Tat dürfte ein Pornofilm gewesen sein. Der Beschuldigte soll sein späteres Opfer nämlich dabei erwischt haben, wie es sich mit Freunden einen Pornofilm ange- sehen hat. Aus religiösen Gründen sei das für den Angeklagten aber nicht tolerierbar, er habe sich gedemütigt gefühlt. Ein paar Tage später nahm sich der Angeklagte laut Staatsanwalt- schaft ein Küchenmesser, ging in die Wohnung seines Opfer stach dann einmal, ohne ein Wort zu sprechen auf den damals 19-Jährigen ein. Dann flüchtete er. Das Tatmes- ser warf er in die Donau. Wenig später wurde er festgenommen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Quelle: noe.orf.at)
20 Jahre Haft für „Mon Cherie“-Mordversuch
Bedenkt man, dass der Heurigenwirt Helmut Osberger für das gleiche Delikt zu 20
Jahren Haft verurteilt wurde, erscheint das Strafmaß für den Afghanen mehr als er-
staunlich. Bekannter Weise wurde H. Osberger vor 2 Jahren in einem Indizienprozess
verurteilt, da er versucht haben soll, den Spitzer Bürgermeisters, Hannes Hirtzberger,
mittels einer vergifteten „Mon Cherie“-Praline zu ermorden.
Offenbar in Ermangelung einer Praline oder möglicherweise weil das Opfer ein Diabetiker ist, griff der afghanischer Asylwerber (der sich in seiner Heimat sicherlich verfolgt fühlte) einige Tage später zum Messer, um sich für eine erlittene Demütigung zu revanchieren.
Interessant ist dabei, dass der Afghane ja nicht gezwungen worden war sich den Porno- film anzusehen, sondern lediglich sein späteres Opfer und dessen Freunde dabei ertappt hat. Wo hier eine Demütigung stattgefunden haben soll, ist für uns ohnehin nicht nach- vollziehbar.
Andere Herkunft, andere Sitten, andere Strafen
Aber warum klafft das Strafausmaß zwischen den beiden Verurteilungen derart ausein-
ander? Wir können uns dies so nur erklären, dass Osberger möglicherweise der falschen
Religion angehört und zusätzlich keinen Migrationshintergrund aufzuweisen hat.
Zu dieser Annahme kommen wir, weil es in letzter Zeit häufig zu erstaunlich milden Urteilen gegen Personen mit Migrationshintergrund gekommen ist. Von den urteilenden Richter(innen) wurden dabei religiöse oder kulturelle Hintergründe als mildernd bewertet und im Strafausmaß dementsprechend berücksichtigt.
Interessant ist auch die Tatsache, dass gerade jene Personen die aus ihren Heimatlän- dern flüchteten, sich in Österreich jener Delikte schuldig machten, deretwegen sie sich in ihrer Heimat verfolgt gefühlt haben. Wegen dieser Verfolgung ersuchten sie in Öster- reich um Asyl, lebten aber dann jene kulturellen oder religiösen Verfolgsgründe in der Alpenrepublik voll aus.
*****
2012-01-18