Österreichische Lösung ist bis jetzt in Ordnung
Über den Sinn oder Unsinn des Rauchens zu diskutieren wird wahrscheinlich sinnlos sein.
Dass es ungesund ist, stinkt und viel Geld kostet ist unbestritten. Jeder vernünftige Mensch
müsste daher von sich aus Nichtraucher sein. Aber die Unvernunft ist eben eine Schwäche
der Menschheit.
Wir finden die österreichische Lösung des Raucher-Nichtraucherproblems, welches immer
wieder von militanten Nichtrauchern verteufelt wird, ganz in Ordnung. Es ist durchaus Rech-
tens wenn in öffentlichen Gebäuden, Spitäler, Schulen odgl. ein absolutes Rauchverbot be-
steht.
Auch für Gastronomiebetriebe hat der Gesetzgeber eine gute Entscheidung getroffen. In
Lokalen bis 50 m2 kann der Betreiber selbst entscheiden, ob er Rauchen lassen will oder
aus seinem Betrieb ein Nichtraucherlokal macht. Bei Lokalen über diese 50m2 muss eine
bauliche Trennung vorhanden sein, wenn es als Raucher- und Nichtraucherlokalität
geführt wird.
Nun scheint der Kärntner SPÖ-Vorsitzender, Gesundheitsreferent LHStv. Peter Kaiser, in die
Fußstapfen des selbsternannten Rauchersheriffs Dietmar Erlacher – von dem man Gott sei
Dank schon eine Weile nichts mehr gehört hat – treten zu wollen und fordert ein Rauch-
verbot in Kraftfahrzeugen.
Vorwand für neuerliche Abzocke
„Mir geht es um den Schutz der Lenker, Beifahrer, hier vor allem der Kinder, sowie anderer
Verkehrsteilnehmer. Jedes Jahr passieren unzählige Unfälle aus Unachtsamkeit beim Hant-
ieren mit Zigaretten, Pfeifen oder Zigarren. Dem nicht genug, sind mitfahrende Personen,
insbesondere wehrlose Kinder, dem schädlichen Passivrauch ausgesetzt“, so Kaiser.
Wir wissen zwar nicht welche Rauchgewohnheiten Kaiser pflegt – falls er Raucher ist – aber
die Aussage, dass jährlich unzählige Unfälle aus Unachtsamkeit beim Hantieren mit Zigaret-
ten passieren sollen, kann man getrost ins Reich der Fantasie verweisen. Vielmehr passieren
unzählige Unfälle meist durch Alkohol- und/oder Drogenbeeinträchtigung, sowie überhöhter
Geschwindigkeit.
Dass ein verantwortungsvoller Erwachsener auf den Genuss seiner Zigarette verzichtet, wenn
Kinder im Auto sitzen, setzen wir als Selbstverständlichkeit voraus. Daher bedarf es hier
keiner weiteren Bevormundung durch den Gesetzgeber. Und wenn das Kaiser anders sieht,
müsste er auch ein Rauchverbot für den private Wohnbereich verlangen. Allerdings wäre ein
solches Verbot unkontrollierbar und hätte daher keine rechtlichen Konsequenzen.
Damit sind wir schon bei des Pudels Kern. Kaisers Vorschlag und seine damit angeblich ver-
bundene Sorge dürfte lediglich als Vorwand zum Abkassieren bei den Autofahrer(innen)
dienen. Denn bei einer Missachtung des Rauchverbots im Auto, würde mit Sicherheit ein
Organmandat fällig werden.
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2012-09-30
Der Kriminalfall der Woche
Den Kriminalfall der Woche löste gestern ein Polizeibeamter in Bruck an der Leitha. Er
ertappte einen LKW-Fahrer auf frischer Tat. Sein Verbrechen war es einen LKW zu
lenken, ohne den dafür gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsgurt angelegt zu
haben. Nach einer ausgiebigen Fahrzeug – und Lenkerkontrolle, wurde der Missetäter
mit 35 Euro zur Kassa gebeten.
Foto: © erstaunlich.at
Zuhause angekommen sah sich der ertappte Sünder das Organmandat etwas genauer
an und staunte nicht schlecht. Obwohl er einen unübersehbaren LKW gelenkt hatte,
war im Knöllchen als Fahrzeug das Wort „PKW“ vermerkt worden. Und das obwohl dem
amtshandelten Polizeibeamten auch der Zulassungsschein – auf Verlangen – ausge-
händigt worden war, in dem deutlich sichtbar das Wort „LASTKRAFTWAGEN“ zu
ersehen ist.
Foto: © erstaunlich.at
Nun ist es eine unumstößliche Tatsache, dass Polizeibeamte im allgemeinen nicht unbe-
dingt jenem Personenkreis angehören, die für einen Nobelpreis nominiert sind. Allerdings
sollte man sich von einem Polizisten schon erwarten dürfen, dass er den Unterschied
zwischen einem PKW und einem LKW erkennt. Und wenn ihm dies aus welchen Gründen
auch immer nicht möglich ist, sollte er zumindest die Daten im Zulassungsschein lesen
können.
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2012-01-13
Kein Datenschutz für Gewerbetreibende
Eine der erstaunlichsten Vorschriften in unserem Lande ist wohl die gesetzliche
Verpflichtung für Ladeninhaber, am Lokal gut sichtbar den Firmennamen zu ver-
öffentlichen.
Mit dieser Information kann nämlich ein jeder den Firmensitz eruieren. Einmal kurz
gegoogelt und schon ist man im Besitz der notwendigen Daten. Für große Unternehmen
und Handelsketten wird dies keine besondere Rolle spielen, denn der Firmensitz wird kaum
mit der Privatadresse des Inhabers oder der Gesellschafter ident sein.
Anders verhält es sich bei den vielen kleinen Ladenbetreibern und Kleinunternehmern, egal ob
diese ein Cafehaus oder eine Schlosserei betreiben. Hier ist der Firmensitz und der Wohnort
fast immer gleich.
Einbruch in aller Ruhe
Das ruft natürlich auch allerlei lichtscheues Gesindel auf den Plan. Mit der, über den Firmen-
namen ausgeforschten Adresse, lässt sich nämlich so einiges anfangen. Während zum Beispiel
der eine Ganove das besagte Lokal observiert und dabei feststellt, dass die Chefin oder der
Chef hinter der Ladentheke steht, kann er seinen Komplizen zur Wohnadresse schicken.
Dieser kann mit fast absoluter Sicherheit annehmen, dass sich in der Wohnung oder im Haus
des Gewerbetreibenden niemand befindet, da dieser zur Zeit ja in seinem Betrieb arbeitet.
Also kann er in aller Ruhe dort einbrechen und die „Bude“ ausräumen.
Raub oder sogar noch schlimmer
Das war noch die harmlose Variante. In der gesteigerten Version beobachten Verbrecher
ein gut gehendes Geschäft eines Kleinunternehmers. Am Freitag wo dieser mit größter
Wahrscheinlichkeit keine Möglichkeit mehr hat seinen Umsatz auf die Bank zu bringen,
können die Ganoven davon ausgehen, dass der Ladenbetreiber sein Geld mit nach Hause
nimmt.
Also wird beschlossen, den Unternehmer übers Wochenende auszurauben. Das es bei Raub-
überfällen immer wieder zu schweren Körperverletzungen, ja sogar bis zum Tod von Personen
kommt, kann man fast täglich in der Tagespresse nachlesen.
Das wir seit der Öffnung der Ostgrenzen ein beachtliches Problem mit Einbrechern und
Räubern haben, die auch nicht vor Gewalttaten zurückschrecken, ist ebenfalls den Tages-
zeitungen zu entnehmen.
Leseprobleme
Mit dem Lesen dürfte man beim Wiener Magistrat offensichtlich Probleme haben, oder den
pragmatisierten Bürokraten ist die Sicherheit ihrer Mitmenschen egal. Denn anders ist es
nicht zu erklären, dass man Marktamt-Beamte aussendet um Strafgelder abzuzocken, wenn
ein Unternehmer aus Sicherheitsgründen seinen Firmennamen nicht veröffentlicht hat.
Abzocke um jeden Preis, auch um den der perönlichen Sicherheit
Wir geben hier nicht dem kleinen Marktamt-Beamten die Schuld, denn dieser muss auch
seinen Job machen, wenn er ihn behalten will. Denn bei uns gilt noch immer die Haus-
meister-Mentalität „Vorschrift ist Vorschrift“, ganz egal wie hirnlos diese ist.
Wirtschaftskammer kassiert mit
Was wir allerdings noch nicht wussten und erst heute erfahren haben, fließt ein nicht uner-
heblicher Betrag aus den kassierten Strafgeldern der Wirtschaftskammer zu. Das ist jene
Institution, die eigentlich die Interessen der Gewerbetreibenden vertreten sollte.
Wenn diese Information stimmt, welche wir von dem Beamten erhalten haben, der obiges
Strafmandat ausgestellt hat, kann man nur mehr eines sagen: „Wer die Wirtschafts-
kammer als Freund hat, braucht keine Feinde mehr“.
Stauni
2009-10-28