SPÖ Kaiser fordert Rauchverbot im Auto


Österreichische Lösung ist bis jetzt in Ordnung

Über  den  Sinn  oder  Unsinn  des  Rauchens zu diskutieren wird wahrscheinlich sinnlos sein.
Dass es ungesund ist,  stinkt und viel  Geld kostet ist unbestritten.  Jeder vernünftige  Mensch
müsste  daher von sich aus Nichtraucher sein.  Aber die Unvernunft  ist eben eine Schwäche
der Menschheit.
 
Wir finden die österreichische Lösung  des Raucher-Nichtraucherproblems,  welches immer
wieder von militanten Nichtrauchern verteufelt wird, ganz in Ordnung. Es ist durchaus Rech-
tens wenn in öffentlichen Gebäuden,  Spitäler, Schulen odgl. ein absolutes Rauchverbot be-
steht.
 
Auch  für  Gastronomiebetriebe  hat der Gesetzgeber eine gute Entscheidung getroffen.  In
Lokalen bis  50 m2  kann der Betreiber selbst entscheiden,  ob er Rauchen lassen will oder
aus seinem  Betrieb ein Nichtraucherlokal macht.  Bei Lokalen über diese  50m2 muss eine
bauliche  Trennung  vorhanden  sein,  wenn  es  als  Raucher-  und   Nichtraucherlokalität
geführt wird.
 
Nun scheint der Kärntner SPÖ-Vorsitzender, Gesundheitsreferent LHStv. Peter Kaiser, in die
Fußstapfen des selbsternannten Rauchersheriffs Dietmar Erlacher –  von dem man Gott sei
Dank  schon  eine  Weile nichts mehr gehört hat –   treten zu wollen und fordert ein Rauch-
verbot in Kraftfahrzeugen.
 

Vorwand für neuerliche Abzocke

„Mir geht es um den Schutz der Lenker, Beifahrer, hier vor allem der Kinder, sowie anderer
Verkehrsteilnehmer.   Jedes Jahr passieren unzählige Unfälle aus Unachtsamkeit beim Hant-
ieren mit Zigaretten,  Pfeifen oder Zigarren.   Dem nicht genug, sind mitfahrende Personen,
insbesondere wehrlose Kinder, dem schädlichen Passivrauch ausgesetzt“,  so Kaiser.
 
Wir wissen zwar nicht welche Rauchgewohnheiten Kaiser pflegt  – falls er Raucher ist –  aber
die  Aussage,  dass jährlich unzählige Unfälle aus  Unachtsamkeit beim Hantieren mit Zigaret-
ten passieren sollen, kann man getrost ins Reich der Fantasie verweisen. Vielmehr passieren
unzählige  Unfälle meist durch Alkohol- und/oder Drogenbeeinträchtigung,  sowie überhöhter
Geschwindigkeit.
 
Dass ein verantwortungsvoller Erwachsener auf den Genuss seiner Zigarette verzichtet, wenn
Kinder  im  Auto  sitzen,  setzen  wir  als Selbstverständlichkeit voraus.   Daher bedarf es hier
keiner  weiteren  Bevormundung durch den Gesetzgeber.   Und wenn das Kaiser anders sieht,
müsste er auch ein Rauchverbot für den private Wohnbereich verlangen.  Allerdings wäre ein
solches Verbot unkontrollierbar und hätte daher keine rechtlichen Konsequenzen.
 
Damit  sind wir schon bei des Pudels Kern.   Kaisers Vorschlag und seine damit angeblich ver-
bundene  Sorge  dürfte  lediglich  als  Vorwand  zum  Abkassieren  bei den Autofahrer(innen)
dienen. Denn  bei  einer  Missachtung  des  Rauchverbots  im  Auto,  würde mit Sicherheit ein
Organmandat fällig werden.
 
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2012-09-30
 

Polizist mit Sehschwäche


Der Kriminalfall der Woche

Den  Kriminalfall der Woche löste gestern ein Polizeibeamter in Bruck an der Leitha.  Er
ertappte  einen LKW-Fahrer  auf frischer Tat.   Sein Verbrechen  war es einen LKW zu
lenken,  ohne  den  dafür  gesetzlich  vorgeschriebenen  Sicherheitsgurt  angelegt  zu
haben. Nach einer ausgiebigen Fahrzeug – und Lenkerkontrolle, wurde der Missetäter
mit 35 Euro zur Kassa gebeten.

Foto: © erstaunlich.at
Zuhause  angekommen  sah sich der ertappte Sünder das Organmandat etwas genauer
an  und  staunte  nicht  schlecht.   Obwohl er einen unübersehbaren LKW gelenkt hatte,
war im Knöllchen als Fahrzeug das Wort „PKW“ vermerkt worden. Und das obwohl dem
amtshandelten  Polizeibeamten  auch  der  Zulassungsschein  – auf  Verlangen –  ausge-
händigt  worden war,  in dem  deutlich sichtbar das Wort  „LASTKRAFTWAGEN“  zu
ersehen ist.
Foto: © erstaunlich.at
Nun  ist  es eine unumstößliche Tatsache,  dass Polizeibeamte im allgemeinen nicht unbe-
dingt jenem Personenkreis angehören, die für einen Nobelpreis nominiert sind.  Allerdings
sollte  man  sich von  einem  Polizisten  schon erwarten dürfen,  dass er den Unterschied
zwischen einem PKW und einem LKW erkennt. Und wenn ihm dies aus welchen Gründen
auch  immer nicht  möglich ist,  sollte er zumindest die Daten im  Zulassungsschein lesen
können.
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2012-01-13
 

Magistrat unterstützt Einbrecher


Kein Datenschutz für Gewerbetreibende

Eine der erstaunlichsten Vorschriften in unserem Lande ist wohl die gesetzliche
Verpflichtung für Ladeninhaber, am Lokal gut sichtbar den Firmennamen zu ver-
öffentlichen.
Mit dieser Information kann nämlich ein jeder den Firmensitz eruieren. Einmal kurz
gegoogelt und schon ist man im Besitz der notwendigen Daten. Für große Unternehmen
und Handelsketten wird dies keine besondere Rolle spielen, denn der Firmensitz wird kaum
mit der Privatadresse des Inhabers oder der Gesellschafter ident sein.
Anders verhält es sich bei den vielen kleinen Ladenbetreibern und Kleinunternehmern, egal ob
diese ein Cafehaus oder eine Schlosserei betreiben. Hier ist der Firmensitz und der Wohnort
fast immer gleich.

Einbruch in aller Ruhe

Das ruft natürlich auch allerlei lichtscheues Gesindel auf den Plan. Mit der, über den  Firmen-
namen ausgeforschten Adresse, lässt sich nämlich so einiges anfangen. Während zum Beispiel
der eine Ganove das besagte Lokal observiert und dabei feststellt, dass die Chefin oder der
Chef hinter der Ladentheke steht, kann er seinen Komplizen zur Wohnadresse schicken.
Dieser kann mit fast absoluter Sicherheit annehmen, dass sich in der Wohnung oder im Haus
des Gewerbetreibenden niemand befindet, da dieser zur Zeit ja in seinem Betrieb arbeitet.
Also kann er in aller Ruhe dort einbrechen und die „Bude“ ausräumen.

Raub oder sogar noch schlimmer

Das war noch die harmlose Variante. In der gesteigerten Version beobachten Verbrecher
ein gut gehendes Geschäft eines Kleinunternehmers. Am Freitag wo dieser mit größter
Wahrscheinlichkeit keine Möglichkeit mehr hat seinen Umsatz auf die Bank zu bringen,
können die Ganoven davon ausgehen, dass der Ladenbetreiber sein Geld mit nach Hause
nimmt.
Also wird beschlossen, den Unternehmer übers Wochenende auszurauben. Das es bei Raub-
überfällen immer wieder zu schweren Körperverletzungen, ja sogar bis zum Tod von Personen
kommt, kann man fast täglich in der Tagespresse nachlesen.
Das wir seit der Öffnung der Ostgrenzen ein beachtliches Problem mit Einbrechern und
Räubern haben, die auch nicht vor Gewalttaten zurückschrecken, ist ebenfalls den Tages-
zeitungen zu entnehmen.

Leseprobleme

Mit dem Lesen dürfte man beim Wiener Magistrat offensichtlich Probleme haben, oder den
pragmatisierten Bürokraten ist die Sicherheit ihrer Mitmenschen egal. Denn anders ist es
nicht zu erklären, dass man Marktamt-Beamte aussendet um Strafgelder abzuzocken, wenn
ein Unternehmer aus Sicherheitsgründen seinen Firmennamen nicht veröffentlicht hat.
Abzocke um jeden Preis, auch um den der perönlichen Sicherheit
Wir geben hier nicht dem kleinen Marktamt-Beamten die Schuld, denn dieser muss auch
seinen Job machen, wenn er ihn behalten will. Denn bei uns gilt noch immer die Haus-
meister-Mentalität  „Vorschrift ist Vorschrift“, ganz egal wie hirnlos diese ist.

Wirtschaftskammer kassiert mit

Was wir allerdings noch nicht wussten und erst heute erfahren haben, fließt ein nicht uner-
heblicher Betrag aus den kassierten Strafgeldern der Wirtschaftskammer zu. Das ist jene
Institution, die eigentlich die Interessen der Gewerbetreibenden vertreten sollte.
Wenn diese Information stimmt, welche wir von dem Beamten erhalten haben, der obiges
Strafmandat ausgestellt hat, kann man nur mehr eines sagen: „Wer die Wirtschafts-
kammer als Freund hat, braucht keine Feinde mehr“.
Stauni
  
2009-10-28
  

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