Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Frau Ferda Ataman, ist auch in zweiter Instanz mit dem Versuch gescheitert, der von Ex-„Bild“-Chefredakteur betriebenen Nachrichtenseite NIUS eine „rechtmäßige Meinungsäußerung“ untersagen zu lassen (Kammergericht, Beschluss vom 15.07.2024, 10 W 56/24).
NIUS berichtete zuerst über den Fall einer Transfrau mit Penis, die von einem Frauen-Fitnessstudio in Erlangen abgewiesen wurde, weil die Betreiberin keinen biologischen Mann als Mitglied aufnehmen wollte. Die betroffene Person wendet sich an die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, Ferda Ataman. In einem Schreiben vom 16.05.2024 schlägt Ataman der Betreiberin des Fitnessstudios vor, der „Frau (Name geschwärzt) eine angemessene Entschädigung in Höhe von 1000 Euro für die erlittene Persönlichkeitsverletzung“ zu zahlen.
In der nachfolgenden Berichterstattung von NIUS schreibt das Portal u.a. „Regierung will 1000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio, …“ und „Frauen, die nicht mit Männern duschen wollen, sollen Strafe zahlen“.
Atman wollte NIUS diese Passagen gerichtlich untersagen lassen, weil diese „die Arbeit und die Funktionsfähigkeit der Antidiskriminierungsstelle nachhaltig und gravierend beeinträchtigen“ würden.
Das Anliegen blieb in beiden Instanzen erfolglos. Das Kammergericht führte u.a. aus:
„Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten… Zu fragen ist, ob die jeweilige streitgegenständliche Äußerung geeignet ist, das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der betroffenen Behörde und deren Funktionsfähigkeit zu gefährden… So liegt es im Fall nicht einmal ansatzweise.“
Weiter heißt es in dem Beschluss, die angegriffenen Äußerungen seien „rechtmäßige Meinungsäußerungen“ und „Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit, weshalb deren Gewicht insofern besonders hoch zu veranschlagen ist.“
NIUS hat in Zusammenhang mit diesem Fall bei Erhalt der Abmahnungen bereits am 02.06.2024 negative Feststellungsklage vor dem Landgericht Hamburg erhoben und wegen von der Behörde von Frau Ataman verweigerter Antworten auf Presseanfragen in zwei Fällen vor dem Verwaltungsgericht Berlin Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingereicht.
„Dass die Bundesregierung nach ihrer Niederlage vor dem Verfassungsgericht gegen Julian Reichelt im April erneut gegen dessen Onlineportal Nius vorgeht, dokumentiert ein völlig gestörtes Verhältnis zur Pressefreiheit. Die umstrittene Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman wird schmerzhaft lernen müssen, was Meinungsfreiheit bedeutet. Machtkritik gehört zum freiheitlichen Staat, und daran wird auch diese Bundesregierung nichts ändern“, so der Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel, der NIUS vertritt
Dazu NIUS-Chefredakteur Julian Reichelt: „Die Meinungs- und Pressefreiheit ist für unseren demokratischen Rechtsstaat von fundamentaler Bedeutung. Für diese Bundesregierung gilt das offenbar nur eingeschränkt. Erneut muss man sich gerichtlich belehren lassen, dass man ‚rechtmäßige Meinungsäußerungen‘ nicht verbieten lassen kann. Dass unsere Berichterstattung die Machthaber so sehr stört, zeigt, dass wir mit unserer Arbeit sehr viel richtig machen.“
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Der RFJ Burgenland tritt dem Genderwahn entgegen
Österreichs Linke ist entsetzt. Da wagt es doch der RFJ Burgenland tatsächlich aufzuzeigen,
wie eine echte Frau wirklich aussieht. Mit ihrer „Lass dich nicht Linken – Echte Frauen
sehen so aus!“ treten sie dem derzeit ausufernden Genderwahn entgegen.
Foto: RFJ Burgenland
Interessant sind auch zahlreiche Meldungen der systemtreuen Journaille und der Gender-
wahnanhänger auf dem Twitter-Account von Rudi Fußi. Da wird sogar versucht, obiges
Foto ins rechte Eck zu rücken. Da ist beispielsweise von „Rassisch selektiv“ (Zitat: Rudi
Fußi) udgl. mehr geistig sinnbefreiter Ergüsse zu lesen.
Möglicherweise gerät in der Alpenrepublik bei etlichen Zeitgenossen langsam in Vergessen-
heit, dass eine Frau weder Bart noch Penis hat. Wäre ja auch kein Wunder, beim künstlich
hochgepuschten Hype um Conchita Wurst und der öffentliche Präsentation des Life Ball-
Plakates.
Dass die Aktion den Kampfemanzen ebenfalls sauer aufstößt, liegt in der Natur der Sache.
Ein(e) Conchita Wurst und Konsorten, stellen nämlich sogar bei diesen Frauen keine echte
Konkurrenz dar. Ob nun alle Frauen so aussehen, wie die am obigen Foto abgebildete
junge Dame, lassen wir einmal dahingestellt. Allerdings behaupten wir, dass eine echte
Frau keinesfalls so aussieht wie jene(r) „???“, die/der auf dem nachfolgenden Bild dar-
gestellt ist.
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2014-07-01
Faust-Penetration im Gesicht und Schwänze abschneiden
Erst kürzlich haben wir einen Beitrag über die politisch links orientierte Jungjournalistin
Olja Alvir verfasst. Dass ist jene Dame, die gewaltfreie Demos langweilig findet. Im be-
treffenden Beitrag haben wir folgendes wörtlich angemerkt: „Bei den Angaben auf ihrer
Webseite hätte Olja Alvir der Vollständigkeit halber noch angeben können, dass sie sich
auch für Gewalt begeistert.“
Daraufhin schrieb uns Alvir ein Mail, in dem sie uns mitteilte, dass sie obige Anmerkung als
Verleumdung auffasse und wir den Beitrag binnen 2 Tage zu entfernen hätten, andernfalls
sich ihre Anwältin mit uns in Verbindung setzen werde. Auch darüber haben wir einen
Beitrag verfasst. Wir haben natürlich nichts gelöscht und warten noch immer auf das
Schreiben ihrer Anwältin.
Aber oft spielt der Zufall eine Rolle im Leben und so konnten wir uns eines Lächelns nicht
erwehren, als wir auf folgenden Tweet von Rudi Fußi gestoßen sind. Er gibt eine virtuelle
Diskussion (sofern man das überhaupt so nennen darf) zwischen ihm, Peter Rabl und der
ach so gewaltfreien Olja Alvir wieder.
Screen: twitter.com (Account: Rudi Fußi)
Abgesehen von den Fäkalausdrücken, sprechen „Penetrationstest meiner Faust ihn eurem
Gesicht“ und „…ich schneide euch beiden nächstes mal den Schwanz ab…“ nicht unbedingt
für eine gewaltfreie Einstellung. Also dürften wir mit unserer eingangs erwähnten Anmerk-
ung bzgl. Olja Alvir nicht so falsch gelegen sein.
Und jetzt darf uns Olja Alvir wieder ein Mail mit Androhung des Einschreitens ihrer Anwältin
schicken. Denn auch diesen Beitrag werden wir nicht löschen. Es wird uns im Fall einer
Klage ein Vergnügen sein, den in diesem Beitrag gezeigten und noch etliche andere Screen-
shoots, dem Gericht vorzulegen.
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2014-06-20
Hat die SPÖ-Frauenstadträtin am Werbeplakat
zum Life Ball 2014 etwa Gefallen gefunden?
Screen: werbewatchgroup-wien.at
Es ist also für die SPÖ-Stadträtin Sandra Frauenberger nicht hinnehmbar, wenn Frauen aus
wirtschaftlichen Interessen permanent in ihrer Würde verletzt, abgewertet und sexualisiert
werden. Sexistische Werbung hat laut ihr in Wien keinen Platz.
So verlautbart es die SPÖ-Politikerin zumindest auf der Webseite „werbewatchgroup-wien.at“,
auf der sogar ästhetische Werbung der Firma PALMERS und unter sexistische Werbung fällt.
Da staunen wir aber nun, dass sich die SPÖ- Frauenstadträtin bezüglich des Werbeplakates
für den Life Ball 2014 in vornehmes Schweigen hüllt.
Wo bleibt den nun der Aufschrei von Sandra Frauenberger, die noch im Jahr 2010 gegen eine
Bierwerbung mit drei nicht einmal barbusigen Damen wetterte und sofort Sexismus ortete.
Wir haben damals darüber berichtet. Hier der LINK zum Beitrag.
Auch von anderen Vertretern der rotgrünen Wiener Stadtregierung war bislang nichts zu
vernehmen. Vielleicht haben diese an der Darstellung einer Frau mit halb erigierten Penis
Gefallen gefunden und hoffen insgeheim, dass diese Plakate nicht entfernt werden. Seitens
der Politik hat sich bis dato nur die FPÖ zu dem mehr als erstaunlichen Life Ball-Plakat
geäußert.
„Wenn Gery Keszler zum heurigen Life Ball trompetet, ist diesmal unter dem Deckmantel
linker Toleranz scheinbar alles erlaubt – auch Sexismus in Reinkultur. Das aktuelle Plakat
zu dem Fest zeigt auf unverblümte, ordinäre Art und Weise einen Transgender in seiner
vollsten Pracht. Diese Plakate, die nun in ganz Wien aufgehängt werden, sind purer Sexis-
mus der zudem auch jugendschutzrelevant ist“, so Wiens FPÖ-Klubobmann Mag. Johann
Gudenus.
„Auch wenn die Homo- und Transgenderlobby wegen des Songcontest-Erfolges ihrer Gal-
lionsfigur völlig aus dem Häuschen ist und nun offenbar der Meinung ist sich alles erlauben
zu können, gelten noch immer ethisch-moralische Grundsätze und die Bestimmungen des
Jugendschutzgesetzes“, meint der freiheitliche Generalsekretär NAbg. Herbert Kickl zu
dieses geschmacklosen Sujets, auf dem ein splitterfasernackter Transgender abgebildet ist.
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2014-05-14
Wo bleibt hier eine Reaktion des Werberats?
Der Life Ball wird 2014 zum “Garten der Lüste”, unter diesem Motto präsentiert sich der
heurige Life Ball. Nicht zu vergessen, dass diese Veranstaltung von der Stadt Wien mit
sage und schreibe 800.000,- Euro subventioniert wird. Mit Hilfe dieser Subvention wird
vermutlich auch nachfolgend gezeigtes Werbeplakat für dieses Event finanziert.
Foto: © erstaunlich.at
Welche Botschaft soll ein Plakat vermitteln, auf dem eine Frau mit halb erigierten Penis
zu betrachten ist?
A) Dass es völlig normal ist, dass eine Frau einen Penis hat?! Was erklärt man aber nun
einem Kind, dass die Frage stellt, warum Mama keinen Penis hat.
B) Dass Transgender-Personen anfälliger für Aids sind?! Zu diesem Erkenntnis könnte man
in Anbetracht des Plakates durchaus gelangen, da im Zuge des Life Balls das Thema Aids
eine Hauptrolle spielt. In diesem Fall wäre es doch angebracht gewesen, dem halb erigierten
Penis ein Kondom überzuziehen. Damit hätte man zumindest mit dem Plakat eine positive
Botschaft vermitteln können.
Es ist besteht ein erheblicher Unterschied, zwischen einem vollbärtigen Mann, der sich zwecks
Ausgleich seines mangelnden Gesangstalents als Frau verkleidet, um wenigstens so bei einem
Gesangswettbewerb punkten zu können, zu jener Person, die auf dem Werbeplakat für den
Life Ball – mit halb erigierten Penis – abgebildet ist.
Ob das Plakat eventuell gegen ein bestehendes Gesetz in Österreich verstößt entzieht sich
unserer Kenntnis. Uns erscheint es jedenfalls der menschlichen Würde und dem gegenseitigen
Respekt abträglich. Daher haben wir bezüglich eines etwaigen Gesetzesverstoß nicht weiter
recherchiert. Allerdings wird sich vermutlich jeder normal denkende Mensch die Frage
stellen, ob eine derartige Darstellung einer gesunden geistigen Entwicklung von Kindern
förderlich ist?!
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2014-05-13
Ein erstaunliches Doppelbild-Rätsel
In der Ausgabe der Kronen Zeitung war am Sonntag, den 10.März 2013, auf Seite 45 nach-
folgendes Doppelbild-Rätsel zu finden.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 10.03.2013)
Bei diesen Bildern soll sich das rechte Bild vom linken durch 5 Fehler unterscheiden. Wir
haben jedoch einen „Fehler“ entdeckt, der auf beiden Bildern ident ist. Haben sie diesen
auch schon gefunden? Nein? Dann betrachten Sie bitte nachfolgende Vergrößerung. Den
Fehler(!?) haben wir rot umrandet.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 10.03.2013)
Wir sind uns nun nicht mehr sicher, ob dieses Bilderrätsel nicht eher einige Seiten weiter,
bei den gewerblichen Sexinseraten des selbsternannten beliebten Familienblattes platziert
hätte werden sollen. Ebenfalls sind wir uns nicht mehr sicher, ob die Dame(!?) eine Penis-
oder Tennisspielerin ist. Oder möglicherweise will man mit derartigen Bildern, die Kinder
und Jugend in spielerischer Weise auf das zukünftige Transgender-Zeitalter vorbereiten.
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2013-03-12
Die stummen Gespielinnen
Gehören Sie zu jener Gattung Männer die sich keine Frau anzusprechen trauen und daher
ihr Leben in Einsamkeit fristen? Oder haben Sie die ewigen Nörgeleien Ihrer Ehefrau satt?
Oder sind Sie eher der ökonomisch denkende Mann, der die Kosten für seine Geliebte so
gering wie möglich halten will? Sollten Sie sich mit den vorangegangenen Zeilen identifi-
zieren können, dann wollen wir Ihnen Anita und ihre Freundinnen vorstellen.
Quelle: dream-girl.at
Auf diese „Damen“ und Ihrem Schöpfer sind wir durch einen „Follower“ auf „Twitter“ auf-
merksam geworden. Die Firma „DREAMTECH“ ist österreichweit das einzige Unter-
nehmen, welches sich mit der Herstellung lebensecht gestalteter Silikonpuppen befasst.
Während einige ausländische Erzeuger ihre Puppen als Dekorationsobjekte deklarieren,
hält der Geschäftsführer der Firma „DREAMTECH“, Günter Dusek, mit dem wahren Ver-
wendungszweck nicht hinterm Berg. Er meint: „Unsere Silikon Liebespuppe ist eine
außergewöhnliche Sex-Puppe für Paare oder Singles, die den Pepp einer lebensnahen
Silikon Gespielin zu schätzen wissen…“
Vor- und Nachteile
Die Vorteile der Silikon-Lebensgefährtin liegen klar auf der Hand. Bei einer Trennung ist kein
finanzieller Ruin zu erwarten, wie dies bei Scheidungen durchaus der Fall sein kann. Es ist
mit einem Verlust von maximal 6.000 Euro – dem Kaufpreis der Puppe – zu rechnen. Aller-
dings könnten Anita und Co. weiterverkauft werden, was die Trennungskosten wiederum
senken würde.
Keine Streiterei um die Fernbedienung bei der abendlichen Auswahl des Fernsehprogrammes.
Auch stellt Anita nicht etwa die Frage: „Wo kommst du jetzt daher“, falls das Heimkommen
später ausfallen sollte. Teure Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke von Prada oder Gucci
müssen ebenfalls nicht gekauft werden.
Leider ist Anita mit ihren 41 Kilo Silikon-Lebendgewicht nicht sehr reisefähig. Jeder Hotel-
portier würde vermutlich Verdacht schöpfen, wenn man mit ihr im Schlepptau bei der
Rezeption ein Doppelzimmer buchen wollte.
Beim Sex verhält sich Anita wie viele Ehefrauen und starrt stumm und bewegungslos die
Zimmerdecke an. Allerdings erspart sich der erschöpfte Lover nach dem Geschlechtsakt die
rhetorische Frage: „Liebling war ich gut?“ Aber Anita hat auch Nachteile. Sie kocht, putzt,
wäscht und bügelt nicht.
Kein Rassismus und keine sexuelle Diskriminierung
Um sich den Vorwurf des Rassismus zu ersparen, erzeugt „DREAMTECH“ im europäischen
Standard (helle Hautfarbe), in Latino-Braun und African-Black. Einzig die Asiatinnen sind
nicht im Sortiment vertreten. Aber die in Österreich aufhältigen Asiatinnen haben ohne-
hin Besseres zu tun, als ständig wegen angeblicher Rassendiskriminierung zu reklamieren.
Um dem Vorwurf der sexuellen Diskriminierung von feministischen K(r)ampfemanzen und
Schwulen zu entgehen, entschloss man sich bei der Firma „DREAMTECH“ ab Herbst dieses
Jahres, die männliche Sexpuppe „Adonis“ auf den Markt zu bringen. Der Silikon-Gefährte
ist auf eine Art „Dauerviagra“ gepolt und wird nur mit erigiertem Penis erhältlich sein.
Und bevor wir es noch vergessen: Sollte man eines Tages Anita oder Adonis überdrüssig
sein, so muss man diese nicht entsorgen, sondern kann sie als Heizdecke behalten. Denn
die Silikon-Sexpartner(innen) sind allesamt beheizbar.
Einen Wermutstropfen gibt es bei der Puppenbestellung jedoch. Es können nur die im
Programm vorgefertigte Gespielinnen bestellt werden. Die Anfertigung eines Wunsch-
partners aus Silikon ist nicht möglich. Daher wird beispielsweise aus dem zweifelhaften Ver-
gnügen „in bed with Merkel“ leider nichts werden.
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2012-03-18
Mord in der Garage des Hanusch-Spitals
Vor knapp einem Jahr soll der 50-Jährige Franz P., die ihm unbekannte Krankenschwester
Helga L. in der Garage des Wiener Hanusch-Spitals erschossen haben. Der mutmaßliche
Schütze ist angeblich sterbenskrank.
Bei Franz P. soll Krebs diagnostiziert worden sein. Ärzte versuchen zur Zeit mit Chemo-
therapien das Leben des Mannes zu retten. Auf Grund seines gesundheitlichen Zustandes,
hat der mutmaßliche Mörder beste Chancen, nie eine Gefängniszelle von innen zu sehen.
Es bestehen Zweifel, ob Franz P. überhaupt am Prozess teilnehmen kann und wenn ja,
ob er tatsächlich haftfähig ist. Diese Fragen muss nun ein Gutachter klären. Sollte dieser
zur Erkenntnis kommen, dass bei Franz P. eine Haftuntauglichkeit besteht, geht dieser
nach Hause, auch wenn er wegen Mordes verurteilt wird.
Auch im Gefängnis lässt es sich sterben
Nun könnte man einwenden, dass Franz P. in diesem Fall nur zum Sterben heim geht.
Allerdings wäre dieser Argumentation entgegen zu halten, dass er dies im Gefängnis
auch kann, denn auf Mord steht immerhin bis zu lebenslanger Haft.
Lebenslange Haft heißt im Klartext, dass der Häftling solange in einer Strafanstalt einge-
sperrt wird, bis er stirbt. Dabei ist es für uns unerheblich, ob dies in 40 Jahren oder 40
Tagen geschieht.
Das Opfer hatte auch keine Wahl des Ortes, an dem es sterben musste. Diesen hat
nämlich der Täter bestimmt. Einen verurteilten Mörder freizulassen nur weil er sterbens-
krank ist, ist ein Affront gegenüber dem Opfer und dessen Hinterbliebenen.
Erstaunliche Milde gegenüber Mörder(innen)
Bei kranken Mörder(innen) scheint die österreichische Justiz überhaupt erstaunliche Milde
walten zu lassen. Zwei Beispiele aus jüngst vergangener Zeit, stellen dies eindeutig unter
Beweis. Nicht nur erkrankte Mörder(innen) können sich gute Chancen ausrechnen, son-
dern auch jene, bei denen die mörderischen Kräfte nachlassen.
Mörder und Penisabschneider wieder in Freiheit
Ein 77-jähriger Türke erschoss einen vermeintlichen Nebenbuhler und schnitt ihm als
Draufgabe noch seinen Penis ab. Am LG Wr. Neustadt erhielt er im Jahre 2008, für
diese Tat zwanzig Jahre Haft wegen Mord und anschließende Einweisung in eine Anstalt
für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Eineinhalb Jahre später wurde der Mann wieder in die Freiheit entlassen, da in einem Gut-
achten festgestellt wurde , dass er körperlich stark abgebaut hatte und daher keine Ge-
fahr mehr für die Menschheit darstellt.
Raubmörderin in Freiheit
Im Jahre 2008 erschlug eine 80-jährige Frau, ihre 78-jährige Nachbarin mit 68 Hieben und
beraubte sie anschließend. Um eine Person mit knapp 70 Hieben zu erschlagen, ist ein Min-
destmass an körperlicher Kraft Voraussetzung.
Die Täterin erhielt für ihre Tat 18 Jahre Haft. Offensichtlich schwanden im Gefängnis ihre
Kräfte und sie wurde nach 2 Jahren, heuer im März wegen Haftunfähigkeit nach Hause ent-
lassen.
Warum sitzt Elsner noch?
Die oben angeführten Tatsachen bringen uns immer wieder zur Gretchenfrage, warum ein
Helmut Elsner eigentlich noch immer in Haft sitzt. Dieser hatte zwar die BAWAG um ein
schönes Sümmchen erleichtert, allerdings keinen Menschen dabei verletzt, geschweige
denn getötet.
Kranke oder schwache Mörder haben es besser
In einem völlig „unpolitischen“ Prozess unter dem Vorsitz der Richterin Bandion-Ortner,
wurde er zu über neun Jahren Haft verurteilt. Die besagte Richterin avancierte kurze Zeit
später zufällig zur Justizministerin.
Nicht dass wir besonderes Mitleid mit Elsner haben, hat dieser mit seinen 75 Jahren, in der
Haft sicherlich ebenfalls stark abgebaut. Ferner dokumentieren ihm zahlreiche ärztliche Gut-
achten einen schlechten körperliche Zustand.
Mittlerweile hat auch schon der Dümmste begriffen, dass Elsner ein politischer Gefangener
ist. Das Risiko ihn freizulassen wäre enorm hoch, nicht weil er flüchten würde, sondern
wahrscheinlich so einiges auszuplaudern hätte.
Da haben es „normale“ Mörder bei uns schon wesentlich besser, wenn man sich die drei
angeführten Beispiele betrachtet. In diesem Zusammenhang gibt es auch ein sehr treffen-
des Zitat von Freddy Rabak. Es gibt Ex-Dealer, Ex-Diebe oder Ex-Räuber. Aber es kann
nie im Leben einen Ex-Mörder geben.
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2010-11-18
Prostitutionsexpertin Frauenberger
Auf die Novellierung des Prostitutionsgesetzes wollen wir nicht näher eingehen. Aller-
dings kommen wir nicht herum, einige Anmerkungen zu diversen Erstaunlichkeiten in
dieser Causa niederzuschreiben.
Da wäre einmal die Aussage der Stadträtin Sandra Frauenberger: „Solange es Freier gibt,
wird es die Straßenprostitution geben – daran wird auch ein Verbot nichts ändern.“ Die
Stadträtin dürfte in der Schule des Lebens nicht gut aufgepasst haben, denn sonst wüsste
sie, dass die Prostitution das „älteste Gewerbe der Welt“ ist.
Was fällt unter Straßenprostitution?
Auch scheint Frauenberger nicht zu wissen, was das Wort Straßenprostitution überhaupt be-
deutet. Dann wollen wir die unbedarfte Stadträtin einmal kurz aufklären. Jegliche Prostitution
die außerhalb von Arealen und geschlossenen Räumen stattfindet fällt unter den Begriff Stra-
ßenprostitution.
Wie bereits erwähnt gibt es die Prostitution seit Menschengedenken. Auch bereits zu einer
Zeit, wo es noch gar keine Straßen gegeben hat und die Menschen noch in Höhlen wohnten.
Daher wäre der Ausspruch von Frauenberger dahingehend zu korrigieren, dass es die Prosti-
tution solange geben wird, solange es Menschen geben wird.
Die Kondom Watchers
Wir finden es zwar löblich dass sich die Stadträtin für eine Kondompflicht ausspricht und
diese zwingend vorschreiben will, können uns aber beim besten Willen nicht vorstellen wie
die Einhaltung dieser kontrolliert werden soll.
Möglicherweise wird es eine neue Kapperltruppe nach den Vorbildern der „Waste Wat-
chers“ oder „Parksheriffs“ geben. Diese werden dann vermutlich in Separees einfallen
und einen Koitus Interruptus erzwingen, um nachzusehen ob dem Penis ein Kondom über-
gezogen wurde.
Ein Tiefschlag für die Kronen Zeitung
Beim nächsten Punkt den Frauenberger vor hat, wird die Kronen Zeitung aufjaulen. Die
Stadträtin will nämlich per Gesetz verbieten, dass von Frauenseite ungeschützter Sex
angeboten wird.
Dann fallen Inserate wie „Blasmäuschen bietet Naturfranzösisch mit Mundvollend-
ung“ im allgemein beliebten Familienblatt aus. Und wenn man den betreffenden Anzei-
genteil in der Krone studiert wird man feststellen, dass der Ausfall nicht unerheblich sein
wird.
Entweder lässt Krone-Chef Dichand seine Muskeln spielen um sich nicht die Butter vom
Brot nehmen zu lassen oder die Inserate werden in Zukunft möglicherweise so aussehen:
„Französischexpertin bietet Konversation in fließendem französisch, mit anschlie-
ßendem Dinner“.
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2010-05-20
Doppelmoral vom Feinsten
Nachdem sich die Kronen Zeitung seit der Verhaftungswelle im Rotlichtmilieu wieder als
Moralapostel sieht, wird es wieder Zeit die Doppelmoral des selbsternannten Familien-
blattes aufzuzeigen.
Wir haben dies schon in mehreren Beiträgen der Serie „Naturfranzösisch“ getan. Die Krone
scheut nicht davor zurück, Hardcore-Inserate zwischen Kfz-Markt und Sportteil zu schalten.
Dabei ist es dem stets moralisierenden Familienblatt offensichtlich völlig egal, ob Kinder und
Jugendliche diese Zeilen lesen. Da nützt es auch nichts, wenn aus vorgespielter Moral zu den
Osterfeiertagen keine derartigen Inserate veröffentlicht wurden.
Gesundheit auch egal?
Dabei ist der Kronen Zeitung offenbar auch die Gesundheit ihrer Inserenten und Leser die
nachfolgende Inserate schalten oder diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen egal.
AIDS-Risiko ist bei der Krone ein Fremdwort
Falls es sich noch nicht bis in die Räumlichkeiten der auflagenstärksten Tageszeitung herum-
gesprochen hat, ist ungeschützter Verkehr, egal oral, vaginal oder anal, die beste Möglichkeit
AIDS zu bekommen. Wenn die o.a. Inserate von Sex-Schmuddelblättern veröffentlicht
würden wäre dies noch zu verstehen, da sich diese nicht als Familienzeitung ausgeben.
Nicht so bei der Kronen Zeitung, die stets moralisierend den Zeigefinger über das Rotlicht-
milieu erhebt und vorgibt an der Gesundheit von Lesern interessiert zu sein. Diesbezüglich
gibt es sogar eigene Gesundheitsbeilagen mit allerlei Tipps, im moralisch gefestigten Fami-
lienblatt.
Alles freiwillig?
Selbst die Tatsache das Anzeigen wie „Naturfranzösisch“ von Inserentinnen geschalten
werden, bringt die Verantwortlichen der Krone auch nicht zum Nachdenken. Hier ein kleiner
Denkanstoss: „Welche Sexarbeiterin lässt sich schon gerne und freiwillig den Penis
ihrer Kundschaft ungeschützt in ihre Körperöffnungen stecken?“
Das hier Zwang oder äußerste Notlage vorliegen muss, interessiert bei der Kronen Zeitung
offensichtlich niemanden, Hauptsache der Euro rollt . Eventuelle Ergebnisse dieser Inserate
können Sie in nachfolgender Statistik der AIDS Hilfe nachlesen.
Diese Statistik sollte man bei Krone studieren
Zuhälter(innen)-Inserate
Aber dem nicht genug, in der Kronen Zeitung wird in letzter Zeit auch Zuhälter(innen) die
Möglichkeit geboten, gesetzeswidrige Handlungen per Inserat anzubieten, wie die nach-
folgend rot umrandete Annonce beweist.
Nachdem diese Anzeige eindeutig in der Rubrik „Kontakte“ steht, wo sich ausschließlich
gewerbsmäßige Sexangebote befinden, kündigt diese Schaltung eine strafbare Handlung
an. Und zwar die „Zuführung zur Prostitution“.
Krone verschließt beide Augen
Möglicherweise steckt hinter diesem Inserat mehr. Es ist nämlich nicht nachvollziehbar, warum
eine Sexarbeiterin nicht selbst inseriert, sondern „vermittelt“ werden muss. Auch dieser Um-
stand scheint kein Kopfzerbrechen bei den Verantwortlichen der Krone Zeitung auszulösen.
Fakt ist es jedenfalls, dass die Kronen Zeitung mit Abstand die Letzten sind, welche sich an-
maßen dürfen über die Rotlichtbranche den moralisierenden Zeigefinger zu erheben. Eine
derartige Doppelmoral wie sie die Krone an den Tag legt sucht ihresgleichen.
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2010-04-16
Mörder und Penisabschneider wieder in Freiheit
Ein 77-jähriger Türke erschoss einen vermeintlichen Nebenbuhler und schnitt ihm als
Draufgabe noch seinen Penis ab. Am LG Wr. Neustadt erhielt er im Jahre 2008, für
diese Tat zwanzig Jahre Haft wegen Mord und anschließende Einweisung in eine An-
stalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Eineinhalb Jahre später wurde der Mann wieder in die Freiheit entlassen, da in einem
Gutachten festgestellt wurde , dass er körperlich stark abgebaut hatte und daher keine
Gefahr mehr für die Menschheit darstellt.
Raubmörderin in Freiheit
Eine 80-jährige Frau erschlug ihre 78-jährige Nachbarin mit 68 Hieben und beraubte sie
anschließend. Um eine Person mit knapp 70 Hieben zu erschlagen, ist ein Mindestmass
an körperlicher Kraft Voraussetzung.
Die Täterin erhielt für ihre Tat 18 Jahre Haft. Offensichtlich schwanden im Gefängnis ihre
Kräfte und sie wurde nach 2 Jahren, heuer im März wegen Haftunfähigkeit nach Hause
entlassen.
Haben in der Haft abgebaut
Beide Taten waren kaltblütig geplant und hatten jeweils den Tod eines Menschen zur
Folge. Zwar waren die Täter keine Teenies mehr, aber die Ausführung ihrer Taten haben
viel Brutalität und eine gewisse Kraftanstrengung gefordert.
In der Haft bauten die Beiden offensichtlich so stark ab, sodass man zum Schluss kam, dass
sie keine Gefahr mehr für ihre Mitmenschen und aus gesundheitlichen Gründen haftunfähig
sind. Und das bei zwei Mörder.
Warum sitzt Elsner noch?
Da fragen wir uns doch allen Ernstes, warum ein Helmut Elsner noch in Haft sitzt. Dieser
hatte zwar die BAWAG um ein schönes Sümmchen erleichtert, allerdings keinen Menschen
dabei verletzt, geschweige denn getötet.
Er wurde im Zuge eines Wahlkampfes zur Nationalratswahl, von seinen eigenen roten
Genossen den „schwarzen“ Wölfen zum Fraß vorgeworfen, um vermutlich von anderen
Problemen abzulenken.
Unpolitischer Prozess
In einem völlig „unpolitischen“ Prozess unter dem Vorsitz der Richterin Bandion-Ortner,
wurde er zu über neun Jahren Haft verurteilt. Die besagte Richterin avancierte kurze Zeit
später zufällig zur Justizministerin.
Nun Elsner ist mit seinen 74 Jahren auch kein Jüngling mehr und hat in der Haft sicherlich
ebenfalls stark abgebaut. Zahlreiche ärztliche Gutachten dokumentieren seinen schlechten
körperliche Zustand.
Pseudobegründungen wie Flucht- und Wiederholungsgefahr
Ohne besonderes Mitleid mit dem Ex-Banker zu hegen, fragen wir uns aber schon, warum
dieser Mann nicht unter Anwendung einer elektronischen Fußfessel seine U-Haft als Haus-
arrest absitzen kann. Der von der Justiz immer wieder angegebene Grund Fluchtgefahr, ist
mit einer derartigen Sicherung nicht mehr haltbar.
Auch glauben wir nicht, dass Tatwiederholungsgefahr besteht. Denn wer würde Helmut
Elsner einen Job geben, wo er die Möglichkeit hätte Gelder zu verspekulieren. Also ist er
so gesehen auch keine Gefahr mehr für seine Mitmenschen.
Verschwörungstheorie
Zu dieser doch erstaunlichen Vorgangsweise wie man mit Elsner verfährt, haben wir eine
eigene Theorie. Dieser Mann ist ein „Steher“ und hat dies immer wieder im Prozessver-
lauf bewiesen. Das kann man von seinen Mitangeklagten nicht behaupten. Dafür sind
diese längst wieder in Freiheit, oder mussten keinen einzigen Tag sitzen.
Wir glauben, dass Elsner die „Krot nicht allein fressen“ will und sicher im Besitz von
Beweismaterial ist, die hochrangige Mitglieder unserer Gesellschaft belasten. Dieses
Material ist für ihn zur Zeit nicht zugänglich, da er ja einsitzt.
Das biologische Ende naht
Da der Ex-Banker kein Dummkopf ist, bemerkte er rasch in welche Richtung sich der
Prozess entwickelte. Der zusätzliche Faktor, dass alle Mitangeklagten in Freiheit herum-
hüpfen, bestätigte ihn in seiner Annahme, keinem mehr trauen zu können.
Der einzige Weg um an eventuell belastendes Material heranzukommen wäre der, wenn
er sich in Freiheit bewegen könnte. Das dürfte einigen Herrschaften nicht so wirklich ge-
fallen.
Also ist es doch wesentlich effizienter, ein biologisches Ende eines Herrn Elsner abzuwarten.
Sollte unsere Verschwörungstheorie nicht stimmen, bleibt nur mehr der Ausspruch: „Die
Wege des Herrn sind unergründlich“.
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2010-03-03
Erstaunlicher Asylgrund
Ein erstaunlicher Vorschlag kommt wieder einmal von den GRÜNEN. Diese wollen, dass
die „weibliche“ Genitalverstümmelung, auch Beschneidung genannt, als Asylgrund an-
erkannt wird. „Frauen, die vor drohender Genitalverstümmelung flüchten, müssen in
Österreich Aufnahme finden“, so die Frauensprecherin der Grünen Judith Schwentner.
Verursachen Beschneidungen Schäden?
Dieses Ritual ist meist in afrikanischen Ländern kulturell verankert und der Eingriff erfolgt
vom Säuglings- bis ins Erwachsenenalter. Ob die Beschneidung körperliche oder psych-
ische Schäden verursacht können wir nicht beurteilen, da uns dazu das Fachwissen fehlt.
Auch aus einschlägiger Literatur können wir keine Schlüsse ziehen, da die Meinungen
der Autoren und Spezialisten weit auseinandergehen. Persönlich halten wir eine Be-
schneidung für eine unnötige Angelegenheit, die niemanden zum Vorteil reicht, es sei
denn, dass dieser Eingriff aus zwingenden medizinischen Gründen erfolgt.
Ist das männliche Geschlecht wertlos?
In ihrem feministischen Glaubensbekenntnis vergessen die GRÜNEN aber, dass auch
bei Knaben und Männern Beschneidungen aus kulturellen und religiösen Gründen vor-
genommen werden. Die „Wertigkeit“ dieser, wird mit jenem der weiblichen Beschneid-
ung gleich sein.
Asylbetrug leicht gemacht
Warum also billigen die GRÜNEN nur dem weiblichen Geschlecht das Privileg eines Asyl-
grundes zu? Abgesehen davon, wäre mit der Begründung einer drohenden Beschneid-
ung als Asylgrund, dem Asylbetrug Tür und Tor noch weiter geöffnet, als es bisher
ohnehin schon der Fall ist.
Während bis dato Asylbetrüger sich doch noch ein wenig anstrengen müssen um einen
glaubhaften Grund für ihr Asylansuchen zu nennen, ginge dies nach dem neuen Asyl-
wunsch der GRÜNEN ganz problemlos. Die Begründung: „Die Medizinfrau will mich
beschneiden“ würde genügen um in Österreich Asyl zu bekommen.
Sind Beschneidungen nun wirklich verboten?
Laut Wikipedia ist die Beschneidung weiblicher Geschlechtsteile in vielen Staaten, unter
anderem aller Staaten der Europäischen Union, eine Straftat. Da fragen wir uns doch,
warum auf der Webseite von „Moderne Wellness – Ästhetische Operation vom Spezial-
listen für mehr Lebensqualität“ folgendes zu lesen ist.
Sauna, FKK sowie das Entkleiden vor anderen Personen können zur Tortur werden, psych-
ische und Partnerprobleme sind vorprogrammiert. Bei vergrößerten Schamlippen wird die
überschüssige Haut entfernt und die Schamlippen auf eine natürliche Größe korrigiert.
Wir dachten immer das Schamlippen einer Frau ohnehin natürlich sind und nicht auf eine
„natürliche“ Größe zusammengeschnitten werden müssen. Aber weiter geht es im
erstaunlichen Text.
Ziel des Eingriffes ist es störende Verformungen oder einfach zu lange oder unschöne
Schamlippen (genauer: die so genannten „kleinen Schamlippen“, also die unmittelbar aus
der Scheide kommenden Gewebelappen) zu verkleinern, zu kürzen, oder ihnen eine gefäl-
ligere Form zu geben.
Offensichtlich gibt es auch in unseren Breiten Leute, die an einer „gefälligeren Form“ von
weiblichen Schamlippen mehr Freude oder sonst irgendwelche Gefühle haben und sich die
betreffende Dame daher unters Messer legt oder legen muss.
Kein Unterschied
Abgesehen davon, dass sich der kosmetische Chirurg eine goldene Nase verdient und den
Unterschied der hygienischen Bedingungen, finden wir nun keinen Unterschied mehr, ob
eine Vagina-Beschneidung in Afrika oder bei uns stattfindet.
Also sehen wir keinen Grund dafür, dass eine drohende Beschneidung der weiblichen
Genitalien ein Asylgrund sein soll, solange sich Frauen in unseren Breiten, zwecks mehr
Gefälligkeit an ihren Schamlippen herumschneiden lassen.
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2010-02-04
Türke erschoß Nebenbuhler
Am 23.04.2008 erhielt ein 77-jähriger Türke bei einem Prozeß am LG Wr. Neustadt, zwanzig
Jahre Haft wegen Mord und anschliessende Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme
Rechtsbrecher.
Er hatte einen vermeintlichen Nebenbuhler erschossen und ihm anschliessend den Penis ab-
geschnitten. Der Mann machte auch keinen Hehl daraus, dass er die Tat absichtlich begangen
hatte.
Tat war gerechtfertigt
Seine Frau hätte die Blicke des späteren Opfers erwidert und daraus habe er den Schluß
gezogen, das die Beiden eine Affäre haben. Also habe er den Mann nicht grundlos umge-
bracht, meinte der betagte Othello als Rechtfertigung.
Schuldunfähig
Da laut einem nachträglich eingeholten Gutachten dem Mann Unzurechnungsfähigkeit be-
scheinigt wurde, fiel die Strafhaft aus. Wer nun glaubt, dass dieser schiess- und schnippel-
freudige Mitbürger mit Migrationshintergrund in eine Anstalt eingewiesen wurde, der befindet
sich im Irrtum.
Pflegefall?
Denn in einem neuerlichen Gutachten wurde festgestellt, dass er körperlich stark abgebaut
hat und daher keine Gefahr mehr für die Menschheit darstellt. Also verbringt ein Mann, der
einen vermeintlichen Nebenbuhler erschossen und dessen Penis abgetrennt hatte, seinen
Lebensabend in Freiheit.
Es lebe Anatolien
In Anatolien hätte dieser Prozeß für ihn nicht besser laufen können. Dort gilt wahrscheinlich
noch das Motto „Guckst Du meine Frau an, bist Du tot.“ Hoffentlich kommt er nicht wieder zu
Kräften und stellt neuerlich fest, dass seine Frau wieder Blicke von Fremden erwidert.
Berechtigte Frage
Im „Geizhalsforum“ wirft ein User die berechtigte Frage auf, warum der Briefbomber Fuchs
nicht enthaftet wurde, da er ohne Hände auch keine Gefahr mehr für die Menschheit dar-
gestellt hat.
Den User können wir beruhigen. Franz Fuchs konnte die Haftanstalt ohnehin vorzeitig
verlassen, allerdings nicht mehr auf eigenen Beinen, da er tot war.
Stauni
2009-10-07