Depressionen zählen weltweit zu den häufigsten psychischen Erkrankungen und werden dennoch vielfach unterschätzt und tabuisiert. Anlässlich des Europäischen Tages der Depression am 4. Oktober machte der Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP) auf die Erkrankung aufmerksam und betonte die Bedeutung von Aufklärung, frühzeitiger Unterstützung und einem leistbaren Zugang zu professioneller klinisch-psychologischer Behandlung.
730.000 Menschen in Österreich betroffen
Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind weltweit 5,2% der Erwachsenen von einer Depression betroffen, Frauen dabei etwa 1,5-mal häufiger als Männer. Auch in Österreich ist die Erkrankung weit verbreitet. Laut einer Erhebung der Medizinischen Universität Wien von 2022 leben rund 730.000 Menschen in Österreich mit einer Depression, darunter etwa 466.000 Frauen. Als mögliche soziale Risikofaktoren für Depressionen bei Frauen gelten unter anderem Mehrfachbelastungen durch Haushalt, Kinderbetreuung und Beruf. Die hohe Zahl der Betroffenen zeigt, wie wichtig eine bedarfsgerechte und leistbare Versorgung mit professioneller klinisch-psychologischer Behandlung ist. Trotz der großen Zahl an Betroffenen fällt es vielen Menschen schwer, über ihre Erkrankung zu sprechen und sich Unterstützung zu suchen.
„Eine Depression ist eine ernstzunehmende psychische Erkrankung, die das Wohlbefinden und verschiedene Lebensbereiche wie Beziehungen, Arbeit und Schule beeinträchtigt und gezielte Behandlung erfordert. Umso wichtiger ist es, erste Anzeichen ernst zu nehmen und rechtzeitig Unterstützung zu suchen. Frauen sind dabei besonders häufig betroffen und brauchen einen niederschwelligen Zugang zu professioneller Hilfe!“ betont BÖP-Präsidentin a.o. Univ.-Prof.in Dr.in Beate Wimmer-Puchinger.
Eine Depression kann jede und jeden treffen
Depressionen entstehen durch neurobiologische, psychische und soziale Faktoren. Belastende Lebensereignisse wie der Verlust eines nahestehenden Menschen, Arbeitslosigkeit oder andere anhaltende Belastungen können ebenso eine Rolle spielen wie individuelle psychische und biologische Faktoren. Eine Depression muss jedoch nicht zwingend durch ein konkretes belastendes Ereignis ausgelöst werden. Und: Eine Depression zeigt sich nicht immer auf den ersten Blick. Neben Niedergeschlagenheit, Energielosigkeit, dem Verlust von Interessen, Konzentrationsproblemen und sozialem Rückzug können auch körperliche Symptome wie Müdigkeit, Schlafstörungen, Veränderungen des Appetits oder des Gewichts auftreten.
Eine Depression ist behandelbar
Je nach Ausprägung und individueller Situation kommen unterschiedliche Behandlungsmöglichkeiten infrage. Die WHO nennt psychologische Behandlungen und Medikamente ausdrücklich als wirksame Behandlungsmöglichkeiten bei Depressionen. Die klinisch-psychologische Behandlung ist daher ein unverzichtbarer Bestandteil der professionellen Versorgung von Menschen mit Depressionen.
„Menschen mit Depressionen brauchen raschen und leistbaren Zugang zu professioneller Hilfe – genau wie bei körperlichen Erkrankungen. Psychische Gesundheit muss endlich denselben Stellenwert erhalten wie körperliche Gesundheit“, betont BÖP-Präsidentin a.o. Univ.-Prof.in Dr.in Beate Wimmer-Puchinger.
Hier findet man Hilfe:
BÖP-Helpline: Die kostenlose und anonyme Helpline bietet psychologische Unterstützung in Krisensituationen. Sie ist Montag bis Donnerstag von 9 bis 13 Uhr unter 01/504 8000 sowie per E-Mail unter helpline@psychologiehilft.at erreichbar.
Psychnet: Die Psychologen-Suchmaschine des BÖP ermöglicht eine gezielte Suche nach Psychologinnen und Psychologen nach Fachgebiet, Themenbereich und Wohnort.
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Richter und Ärzte
Richter sind wie Ärzte hoch angesehene Mitglieder unserer Gesellschaft. Ärzte können
durch Kunstfehler, Menschen schweren körperlichen Schaden bishin zum Tod zufügen.
Ein Arzt muss sich in so einem Fall seiner Verantwortung stellen und hat die Konsequen-
zen daraus zu ziehen.
Fehlurteile und Kunstfehler
Aber auch Richter können durch Kunstfehler, sprich Fehlurteile die Existenz von Menschen
vernichten. Egal ob es sich dabei um Angeklagte, die aktuellen oder eventuell spätere
Opfer handelt. Typisches Beispiel eines Fehlurteiles ist der Fall „Natschläger“.
Da erhielt ein Täter, der den Tod eines Pensionisten verursachte eine derart milde
Strafe, die ihn offensichtlich veranlasste seine „kriminelle Karriere“ fortzusetzen.
Ärzte haben die schlechteren Karten
Anders als Ärzte brauchen sich Richter im Falle von Fehlurteilen nicht ihrer Verant-
wortung stellen und auch keine Konsequenzen daraus ziehen. Einerseits ist es gut
das ein Richter frei in seiner Entscheidung ist, anderseits darf dies jedoch nicht
zu Urteilen führen, die selbst von einen Laien als Fehlurteil erkannt werden.
Immer wieder Fehlurteile
Leider konnte man in letzter Zeit immer wieder feststellen, dass Angeklagte für Mini-
maltaten die volle Härte des Gesetzes traf, während anderseits Beschuldigte für be-
gangene Taten freigesprochen wurden, oder ein extrem mildes Urteil erhielten. Erst
vergangene Woche wurden zwei solcher Urteile gefällt.
Fall 1 der vergangenen Woche
Eine 27-jährige Studentin „bombardierte“ einen Arzt zweieinhalb Jahre lang mit sage und
schreibe 30.000(!) SMS. Als er jedoch per Post Briefe erhielt, denen unter anderem „Wehe,
du hast eine andere Partnerin!“ zu entnehmen war, und Pakete mit aufreizenden Damen-
slips und Sexspielzeug zugestellt bekam, erstattete er Anzeige.
Der Arzt hatte die junge Frau nicht einmal gekannt, so dass man von einer eventuellen
Revanche einer schief gegangen Beziehung sprechen hätte können. Sie hatte den Arzt
lediglich in einem Spital gesehen und sich in ihn verliebt, so die Studentin.
Im Prozess wurde die 27-Jährige wurde freigesprochen, weil nach Ansicht von Richterin
Karin Burtscher die Tatbestandsmerkmale des Stalking-Paragrafen nicht erfüllt wurden:
„Dass Sie ihn in massiver Weise belästigt habe, war sicher gegeben. Aber die vom
Gesetz geforderte unzumutbare Beeinträchtigung seiner Lebensführung lag wohl
eher nicht vor“, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.
Nun dann sollte einmal die Richterin bis zu 140 SMS täglich, Liebesbriefe und Sexspiel-
zeug von einem unbekannten Verehrer bekommen und dann möchten wir gerne wissen,
ob sie dies dann nicht als unzumutbare Beeinträchtigung ihrer Lebensführung sieht.
Fall 2 der vergangenen Woche
Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährige
türkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus,
ergriff ein Messer und stach seiner Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf, Brust
und Hals.
Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Das die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.
Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht. Beim Prozess im Straflandesgericht Wien, wurde der Mann zu 6 Jahren wegen
versuchten Totschlags verurteilt.
Der Richter billigte dem Täter zu, in einer „allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbe-
wegung“ gehandelt zu haben. Auf Grund des Migrationshintergrundes des Täters kam
man zu dem Schluss, dass zwar „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“, aber kein Mord-
versuch vorlag.
Erstaunlich sagen wir, der Mann lebt bereits 20 Jahre in Österreich und besitzt die öster-
reichische Staatsbürgerschaft. Abgesehen davon, muß es bei einer derartigen Straftat
egal sein von wo der Täter stammt.
Auch Richter haben Stress
Richter sind auch nur Menschen die beruflichen und privaten Stress ausgesetzt sind.
Das darf jedoch nicht dazu führen, dass ihr Urteilvermögen getrübt wird oder sie aus
welchen Gründen auch immer Urteile fällen, bei denen keine Unparteilichkeit mehr zu
erkennen ist.
Was spricht gegen einen Psychotest?
Jeder Busfahrer wird in regelmäßigen Zeitabständen ärztlich überprüft, ob er physisch
und psychisch noch in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Was spricht also dagegen
wenn Richter(innen) ebenfalls in gewissen Zeitperioden ärztlich überprüft werden, ob
sie psychisch noch in der Lage sind, die Anstrengungen des Richteramtes zu tragen.
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2010-01-17