Finanzielle Entlastung der Bürger(innen) kommt nicht in Frage
Die geplante deutsche PKW-Maut sorgt europaweit für erhebliches Aufsehen. Den deut-
schen Autofahrer(innen) soll nämlich die Autobahnmaut im Zuge der KFZ-Steuer refundiert
werden. Auch in Österreich erhitzen sich die Gemüter an diesem Thema. Beispielsweise
erinnern die Mautpläne der Deutschen, den ARBÖ wörtlich an „Raubrittertum“. Schade, dass
dieser Ausdruck dem roten Autofahrerklub noch nie zur Autobahnmaut in Österreich einge-
fallen ist.
Jedenfalls meint man beim ARBÖ weiters, dass beim deutschen System Österreicher(innen)
schlechter gestellt werden als Deutsche und appelliert an die SPÖ-Verkehrsministerin,
gegen den deutschen Verstoß laut dem EU-Gleichbehandlungsgrundsatz vorzugehen.
Doris Bures ist auch gleich mit dem drohenden Zeigefinger zur Stelle. Für sie gehe es
nicht an, dass deutsche Autofahrer(innen) die Kosten der Vignette mit der Kfz-Steuer
gegen verrechnen können. Sie sehe darin eine Diskriminierung der Österreicher(innen).
„Der Gleichbehandlungsgrundsatz muss eingehalten werden. Wenn das nicht der Fall ist,
wird Österreich alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen“, so Bures die auch ankündigt,
den EuGH anzurufen.
Ihr zur Seite eilte sofort jener Mann, dessen Wort in Stein gemeißelt – pardon in Sand
geschrieben ist. Nämlich der glücklose Ex-Verteidigungsminister und jetziger SPÖ-
Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos. Er sicherte Bures volle Unterstützung bei der
Klage gegen die diskriminierende Regelung zu.
„Widerstand gegen Abkassierpläne muss gemeinsames rot-weiß-rotes Anliegen sein“, so
Darabos wörtlich. Da fragen wir uns aber, warum er diese Linie nicht bei inländischen
Abkassierplänen vertritt?
Wir möchten hier auf einen kleinen Nebenschauplatz verweisen. Beispielsweise müssen
Österreicher bei einer Neuwagen-Anschaffung eine Normverbrauchsabgabe (NoVA)
bezahlen. Den Deutschen bleibt diese erspart. Wir können uns nicht erinnern, dass hier
je ein österreichischer Politiker von Diskriminierung gesprochen hat.
Aber zurück zum Thema, der Autobahnmaut. Anstatt mit dem erhobenen Zeigefinger
drohend durch die Gegend zu ziehen, könnte man die Sache ganz einfach regeln. Man
müsste nur dem deutschen Beispiel folgen und ermöglichen, dass Österreicher(innen)
ebenfalls die Kosten der Vignette mit der Kfz-Steuer gegen verrechnen können.
In diesem Fall wäre die angeblich Diskriminierung sofort vom Tisch. Aber das ist ja
nicht im Interesse der Bundesregierung. Wo kämen wir denn hin, wenn plötzlich Maß-
nahmen eingeführt werden müssten, welche die Bürger(innen) finanziell entlasten.
Denn wenn schon abkassiert wird, dann gilt das für alle EU-Bürger(innen). Da passt
Deutschland als „schlechtes“ Beispiel nicht so recht ins Bild. Also lenkt man einfach
ab und schreit lauthals „Diskriminierung!“
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2014-07-08
Abzocke Kurzparkzone
Welcher Autofahrer/besitzer kennt sie nicht, die „Wiener Parkraumverordnung“. Was eigent-
lich zum Wohle der Geschäftleute und Anrainer auf belebten Einkaufsstrassen gedacht war,
wurde zu einer gewaltigen Abzocke umfunktioniert.
In allen Bezirken innerhalb des Gürtels, sowie im 2. und 20. Wiener Gemeindebezirk und
rund um die Stadthalle, darf man sein Auto nur dann auf öffentlichen Verkehrsflächen
abstellen, wenn dafür bezahlt wird.
Die Parksheriffs
Zur Überwachung des modernen Raubrittertums an der Melkuh der Nation, setzt die
Gemeinde Wien, hoch intelligente und sportlich trainierte Überwachungsorgane, die
im Volksmund genannten „Parksheriffs“ ein.
Ausnahmen für Anrainer
Weil es sich die roten Bonzen der Wiener Stadtregierung jedoch nicht mit den Ein-
wohnern der betroffenen Bezirke komplett verscherzen wollten, wurde das sogenannte
„Parkpickerl“ für Anrainer eingeführt, welches natürlich auch nicht gratis ist.
Obwohl im „§ 45 der Strassenverkehrsordnung“ (Ausnahmen in Einzelfällen) kein
einziges Wort steht, das Zulassungsbesitzer und Fahrzeuglenker ident sein müssen,
besteht der Magistrat auf die Vorlage eines Führerscheines.
Infoblatt eines magistratischen Bezirksamtes
Leseprobleme und deren Folgen
Aus der offensichtlichen Unfähigkeit ein Gesetz zu lesen, kann sich nun für
Betroffene in den jeweiligen Bezirken, folgende Situation ergeben. Sollte das
Auto zum Beispiel auf die Ehefrau angemeldet sein und diese keinen Führer-
schein besitzen, erhält man kein Parkpickerl.
Geht man davon aus, dass sich die meisten Arbeitnehmer bis spätestens 19:00 Uhr
zu Hause einfinden, kann im obig angeführten Fall, das Auto nicht mehr stressfrei
geparkt werden, da die Kurzparkzone bis 22:00 Uhr gilt.
Kein gemütlicher Familienabend
Da eine Höchstparkdauer von 1,5 Stunden erlaubt ist, darf der Lenker das Auto um
spätestens 20:30 Uhr umparken. Richtig angenehm, wenn man von einem anstreng-
enden Arbeitstag nach Hause gekommen ist.
So bürgernah verhält sich Häupl und Co zu den Einwohnern der Stadt Wien. Vielleicht
sollten diese bei der nächsten Gemeinderatswahl daran denken, wenn sie ihr Stimme
abgeben.
Stauni
2009-10-18