Der Schmäh mit der Diskriminierung


Finanzielle Entlastung der Bürger(innen) kommt nicht in Frage

Die  geplante  deutsche  PKW-Maut  sorgt  europaweit  für  erhebliches Aufsehen.   Den deut-
schen  Autofahrer(innen)  soll nämlich die Autobahnmaut im Zuge der  KFZ-Steuer refundiert
werden.   Auch  in  Österreich  erhitzen  sich  die Gemüter an diesem Thema.  Beispielsweise
erinnern die Mautpläne der Deutschen,  den ARBÖ wörtlich an „Raubrittertum“. Schade, dass
dieser  Ausdruck dem roten Autofahrerklub noch nie zur Autobahnmaut in Österreich einge-
fallen ist.
Jedenfalls meint man beim ARBÖ weiters, dass beim deutschen System Österreicher(innen)
schlechter  gestellt  werden  als   Deutsche  und  appelliert   an  die  SPÖ-Verkehrsministerin,
gegen den deutschen Verstoß laut dem EU-Gleichbehandlungsgrundsatz vorzugehen.
Doris  Bures  ist  auch gleich  mit  dem  drohenden  Zeigefinger  zur Stelle.   Für sie gehe es
nicht  an,  dass  deutsche  Autofahrer(innen)  die   Kosten  der  Vignette  mit  der  Kfz-Steuer
gegen  verrechnen  können.   Sie  sehe  darin eine Diskriminierung der Österreicher(innen).
„Der  Gleichbehandlungsgrundsatz muss eingehalten werden.   Wenn das nicht der Fall ist,
wird Österreich alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen“,  so  Bures die auch ankündigt,
den EuGH anzurufen.
Ihr  zur  Seite  eilte  sofort  jener  Mann,  dessen Wort in Stein gemeißelt – pardon in Sand
geschrieben  ist.   Nämlich  der  glücklose   Ex-Verteidigungsminister  und  jetziger  SPÖ-
Bundesgeschäftsführer  Norbert  Darabos.   Er sicherte Bures volle Unterstützung bei der
Klage gegen die diskriminierende Regelung zu.
„Widerstand gegen Abkassierpläne muss gemeinsames rot-weiß-rotes Anliegen sein“, so
Darabos  wörtlich.   Da  fragen  wir uns aber,  warum er diese  Linie nicht bei inländischen
Abkassierplänen vertritt?
Wir möchten hier auf einen kleinen Nebenschauplatz verweisen. Beispielsweise müssen
Österreicher  bei  einer  Neuwagen-Anschaffung  eine  Normverbrauchsabgabe  (NoVA)
bezahlen. Den Deutschen bleibt diese erspart. Wir können uns nicht erinnern, dass hier
je ein österreichischer Politiker von Diskriminierung gesprochen hat.
Aber  zurück  zum Thema,  der Autobahnmaut.   Anstatt mit dem erhobenen Zeigefinger
drohend durch die Gegend zu ziehen,  könnte man die Sache ganz einfach regeln.  Man
müsste  nur  dem deutschen Beispiel folgen und ermöglichen,  dass Österreicher(innen)
ebenfalls die Kosten der Vignette mit der Kfz-Steuer gegen verrechnen können.
In  diesem  Fall wäre  die  angeblich Diskriminierung sofort vom Tisch.   Aber das ist ja
nicht im Interesse der Bundesregierung.  Wo kämen wir denn hin, wenn plötzlich Maß-
nahmen eingeführt werden müssten, welche die Bürger(innen) finanziell entlasten.
Denn wenn schon abkassiert wird,  dann gilt das für alle EU-Bürger(innen).  Da passt
Deutschland als  „schlechtes“ Beispiel nicht so recht ins Bild.   Also lenkt man einfach
ab und schreit lauthals „Diskriminierung!“
*****
2014-07-08

Bürgernahe Gemeinde Wien

 

Abzocke Kurzparkzone

Welcher Autofahrer/besitzer kennt sie nicht, die „Wiener Parkraumverordnung“. Was eigent-
lich zum Wohle der Geschäftleute und Anrainer auf belebten Einkaufsstrassen gedacht war,
wurde zu einer gewaltigen Abzocke umfunktioniert.

In allen Bezirken innerhalb des Gürtels, sowie im 2. und 20. Wiener Gemeindebezirk und
rund um die Stadthalle, darf man sein Auto nur dann auf öffentlichen Verkehrsflächen
abstellen, wenn dafür bezahlt wird.

Die Parksheriffs

Zur Überwachung des modernen Raubrittertums an der Melkuh der Nation, setzt  die
Gemeinde Wien, hoch intelligente und sportlich trainierte Überwachungsorgane, die
im Volksmund genannten „Parksheriffs“ ein.  

Ausnahmen für Anrainer

Weil es sich die roten Bonzen der Wiener Stadtregierung jedoch nicht mit den Ein-
wohnern der betroffenen Bezirke komplett verscherzen wollten, wurde das sogenannte
„Parkpickerl“ für Anrainer eingeführt, welches natürlich auch nicht gratis ist.

Obwohl im „§ 45 der Strassenverkehrsordnung“ (Ausnahmen in Einzelfällen) kein
einziges Wort steht, das Zulassungsbesitzer und Fahrzeuglenker ident sein müssen,
besteht der Magistrat auf die Vorlage eines Führerscheines.

Infoblatt  eines magistratischen Bezirksamtes
 

Leseprobleme und deren Folgen

Aus der offensichtlichen Unfähigkeit ein Gesetz zu lesen, kann sich nun für
Betroffene in den jeweiligen Bezirken, folgende Situation ergeben. Sollte das
Auto zum Beispiel auf die Ehefrau angemeldet sein und diese keinen Führer-
schein besitzen, erhält man kein Parkpickerl.

Geht man davon aus, dass sich die meisten Arbeitnehmer bis spätestens 19:00 Uhr
zu Hause einfinden, kann im obig angeführten Fall, das Auto nicht mehr stressfrei

geparkt werden, da die Kurzparkzone bis 22:00 Uhr gilt.

Kein gemütlicher Familienabend

Da eine Höchstparkdauer von 1,5 Stunden erlaubt ist, darf der Lenker das Auto um
spätestens 20:30 Uhr umparken. Richtig angenehm, wenn man von einem anstreng-
enden Arbeitstag nach Hause gekommen ist.

So bürgernah verhält sich Häupl und Co zu den Einwohnern der Stadt Wien. Vielleicht
sollten diese bei der nächsten Gemeinderatswahl daran denken, wenn sie ihr Stimme
abgeben.

Stauni

  
2009-10-18
  

Inhalts-Ende

Es existieren keine weiteren Seiten