Betreiber von linker Internetplattform legen offen kriminelle Energie an den Tag


FPÖ-FAILS sucht Hacker, um Handykameras von Vilimsky und Co. zu hacken


Dass die Betreiber (lt. einem STANDARD-Beitrag müssten es einige Personen sein) der Internetplattform „FPÖ-FAILS“ Hass und Hetze gegen politisch Andersdenkende betreiben – diese auf das Übelste beschimpfen und diskreditieren -, sich um keine gesetzlich geforderten Vorschriften (wie z.B. Impressumspflicht) scheren, fast täglich das Urheberrecht missachten, ist schon lange kein Geheimnis mehr.

 

Neu hingegen ist nun die kriminelle Energie, welche die Betreiber der linken Hass – und Hetzseite ganz offen an den Tag legen. Bei unserer heutigen Internetrecherche entdeckten wir nachfolgenden, gestrig verfassten Beitrag (Screenshot) auf Twitter:



 

Da sucht man bei „FPÖ-FAILS“ tatsächlich einen Hacker, um die Handykameras von Vilimsky und Co. hacken zu können. Dass das eine strafbare Handlung nach dem Strafgesetzbuch ist, braucht man wohl nicht weiter zu erörtern.

 

Welcher Aufruf von „FPÖ-FAILS“ wird als nächster erfolgen? Wird man möglicherweise einen Bombenbauer suchen, um Vilimsky und Co. in die Luft zu sprengen?

 

Wie uns nun kürzlich mitgeteilt wurde, wird gegen „FPÖ-FAILS“ Strafanzeige erstattet. Wir haben den besagten Tweet im HTML-Code gesichert, um ein späteres Abstreiten unmöglich zu machen. Dieser wird von uns der Ermittlungsbehörde selbstverständlich zur Verfügung gestellt.

 

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2019-01-04


Neue Vorwürfe gegen Islam-Kindergarten belegen Aufklärungsbedarf


Wiener FPÖ hat Maßnahmenpaket schon auf den Weg gebracht

Die  heute  bekannt  gewordenen Vorwürfe gegen einen,  von der Stadt Wien sub-
ventionierten  Islam-Kindergarten..angeblich  sind  dort Drogen- und Sex-Parties
gefeiert worden..macht  deutlich,  wie notwendig die Strafanzeige bei der Wiener
Staatsanwaltschaft,  die die FPÖ eingebracht hat, ist.
„Hier  muss  für  volle  Aufklärung gesorgt werden,  schließlich handelt es sich um
Steuergeld,  das  offenbar ungeprüft in dubiose Vereine gepulvert wurde“,  so der
FPÖ-Vizebürgermeister aus Wien, Mag. Johann Gudenus.
Rot-Grün wird am 31. März Gelegenheit haben, sich zu erklären, denn da findet die
von  der Wiener-FPÖ verlangte  Sondersitzung des Landtages zu dem Thema statt.
Entsprechende  Anfragen  wurden  bereits eingebracht und ein Verlangen auf Prüf-
ung  durch  den  Stadtrechnungshof  ist  bereits  in Vorbereitung,  kündigt Gudenus
das freiheitliche Maßnahmenpaket an, um hier volle Aufklärung zu erreichen.
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2016-03-17

Solidaritäts-Bekunder für Polizistenmörder erstattet Anzeige


ANTIFA-Typ fühlt sich diskriminiert

Am 27. Dezember haben wir in einem Artikel über einen abartigen Beitrag auf der politisch
links orientierten Webseite  „linksunten.indymedia.org“  berichtet.  Ein User,  der sich „Zeiti“
nennt,  rief zur Solidarität mit dem Polizistenmörder von Herborn (D) auf.
Kurze Zeit nach dem Erscheinen unseres Artikels, verschwand der besagte Beitrag auf der
Webseite der Linken.   Scheinbar war dieser auch den linken  K(r)ampfgenossen etwas zu
heikel.
Wer  nun  glaubt,  dass  sich  die  Angelegenheit  damit erledigt hatte,  der irrt.   Denn dieser
„Zeiti“  dürfte  ein  Psychopath  der  besonderen  Art sein.   Er  kündige  nämlich an,  dass er
wegen der Löschung seines Beitrages eine Strafanzeige wegen Diskriminierung,  Rufmord
und Mobbing erstattet.
Unser Fazit: Erstaunlich welche Typen sich bei der Antifa tummeln.
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2015-12-30

Millionen Patienten-Datensätze gestohlen


27 Millionen Datensätze sollen bei einem Wochenmagazin gelandet sein

Folgende Presseaussendung (Ausschnitt) kam heute von Österreichischen Apothekerkammer:
Screen: APA/OTS
Diese  Mitteilung  ist  ein echtes Aha-Erlebnis, denn ein Hackangriff der bereits vor 1 ½ Jahren
passierte und bei dem Kundendaten gestohlen wurden, wird unter „ aktuellem Anlass“ geführt.
Sehr  aufschlussreich  ist  auch  folgende Mitteilung in der Presseaussendung:   „Aufgrund des
dringenden  Tatverdachts  haben  der  Apotheker-Verlag  und  die  Österreichische  Apotheker-
kammer als Interessenvertretung aller österreichischen Apothekerinnen und Apotheker sofort
Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft eingebracht.“
Wenn  1 ½ Jahre  unter  den  Begriff „sofort“ fallen,  wird  es  mehr  als erstaunlich und der Zusage,
dass die Sicherheitsvorkehrungen wiederholt verschärft wurden, so dass die Kundendaten in den
Apotheken  aus  heutiger Sicht vor derartigen  illegalen  Angriffen sicher sind,  schenken wir auch
keinen rechten Glauben geschweige denn Vertrauen.
Angeblich wurden über 27 Millionen Datensätze gestohlen und diese sollen bei einem Wochen
magazin  gelandet  sein.   Abgesehen  vom  Versäumnis  für  dementsprechende  Sicherheit zu
sorgen  kommt  erschwerend  hinzu,  dass  offensichtlich  erst  nach  1 ½ Jahren  reagiert  wurde.
Wer  jetzt  noch an die Vertraulichkeit von persönlichen oder medizinischen Daten glaubt,  dem
ist nicht mehr zu helfen.
Vor  diesem Hintergrund müsste ELGA  – die digitale medizinische Gesundheitsakte –  eigentlich
sofort gestoppt werden, weil man durchaus berechtigt annehmen kann, dass sensible Patienten-
daten von Bürger(innen) früher oder später ebenfalls an die Öffentlichkeit gelangen könnten.
Auch ist das AVS-System bei den Apotheken in dieser Form nicht mehr akzeptabel. Über Bank-
daten,  Verwaltungsdaten  und  nun  auch  Gesundheitsdaten  wird  der  totale  gläserne Mensch
erzeugt. In einer aufgeklärten, freien und demokratischen Bürgergesellschaft kann dies keinen
Tag akzeptiert werden.
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2013-09-25

Ist man bei Novomatic doch nervös?


E-Mail von „Spieler-Info.at“

Möglicherweise scheint man beim Novomatic-Konzern doch nervöser zu sein,  als wir ange-
nommen haben.   Erst gestern haben wir den Beitrag  „ Strafanzeige gegen…..“ verfasst und
schon heute kam elektronische Post,  die sich an den Herausgeber dieses Online-Magazins
richtete.

Screen: © erstaunlich.at
Allerdings  kam das E-Mail nicht von der Novomatic,  sondern von der Redaktion der Internet-
plattform   „Spieler-Info.at“.   Das  bestärkt   uns  neuerlich  in der Annahme,  dass es sich bei
der  besagten  Homepage  um  eine  Werbe-Webseite  der  Firma  Novomatic  handelt.   Die
anderen Punkte für diese Annahme haben wir schon im gestrigen Beitrag angeführt.
Aber  nun  zum  textlichen Inhalt des Mails.   Hier wird uns  „vorgeworfen“  Thomas Sochwosky
als Märtyrer dargestellt zu haben. Scheinbar hatte man bei „Spieler-Info.at“ Probleme unseren
Text sinnerfassend zu lesen. In keinem einzigen Satz wird Sochwosky als Märtyrer bezeichnet
oder als solcher dargestellt.
Wir  haben  lediglich  die  Art  und  Weise  kritisiert,  wie  über Thomas Sochwosky  geschrieben
wurde.   Wir  kennen  den  Mann  nicht  und  auch  seine  Geschäfte  waren nicht Tenor  unseres
Beitrags.   Uns  verwunderte  nur,  dass   man  auf  einer Webseite,  in deren  Impressum lauter
honorige Akademiker aufscheinen,  derart diskreditierende Beiträge verfasste.  Und das gegen
einen  Mann,  der  augenscheinlich die gleichen Ziele verfolgt  – nämlich den Spielerschutz.
Aber  offenbar  scheint es den Verantwortlichen auf  „Spieler-Info.at“  nicht zu gefallen,  dass
Sochwosky  gegen einen der weltgrößten Glücksspielautomaten-Hersteller und Aufsteller zu
Felde  zieht.  Ist ja für uns auch irgendwie verständlich,  wird doch die  Firma Novomatic auf
der betreffenden Webseite immer wieder lobend erwähnt.
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2013-07-23

Strafanzeige gegen Novomatic und Johann Graf – TEIL 2


Hat Novomatic bezüglich der Anzeigeerstattung doch Bedenken?

Im  Vormonat  haben wir  über eine  Anzeigeerstattung gegen die Firma Novomatic und deren
MehrheitseigentümerJohann Graf berichtet.  In unserer Kommentarfunktion machten die User
aus ihrer Meinung kein Geheimnis.  Der einschlägige Tenor war:  „Es wird dabei nichts heraus-
kommen“.
Heute erschien eine Presseaussendung der Plattform „Spieler-Info“ .In dieser ist unter anderem
folgendes  wörtlich  zu  lesen:   „Anzeige  gegen  Novomatic  mit  „getürkten“  Betroffenen  und
Schadenssummen?   Hat  „Initiator“  Thomas Sochowsky  mehrere hunderttausend Euro an Ab-
gaben  nicht  bezahlt?   Angebliche  35 Mio.  Euro  von ca. 135 angeblichen Spielern waren die
Basis  einer  Strafanzeige  bei LG  Wr. Neustadt gegen die Novomatic AG und deren Mehrheits-
eigentümer Prof. Johann Graf“.
Zusätzlich  wird  noch  die  HP  „www.spieler-info.at“ verwiesen,  in  dem  Thomas Sochowsky
– gelinde gesagt –    nicht  gut  wegkommt.   Penibel werden seine geschäftlichen Tätigkeiten
und seine Privatgüter aufgezählt. Sogar das Geschäft seines Vaters ist dem Autor erwähnens-
wert  erschienen.    Ferner  werden  die  Leser(innen)  darüber   informiert,  dass  Sochowsky
vor Jahren selbst im Automaten-Gambling-Geschäft tätig war.   Dabei ist das kein Geheimnis,
denn  dies  kann  man  auch im Wirtschaftsteil der Internetplattform  „Zeit-Online“ nachlesen.
Übrigens  ist  der  zweiseitige  Artikel höchst interessant und wirklich lesenswert.   Aber auch
auf  Sochowskys Webseite gibt es Erstaunliches zu lesen.

 

Aber zurück zum Thema.   Liest man sich die Beiträge auf  „www.spieler-info.at“  durch, kommt
man unweigerlich zum Schluss,  dass Thomas Sochowsky so richtig fertig gemacht werden soll.
Sieht man sich die Aufmachung der Webseite an entsteht der Eindruck, dass sich der Betreiber
für den Spieler-Schutz einsetzt.   Also müssten doch beide am selben Strang ziehen, das sollte
man  zumindest  annehmen  dürfen.   Dabei  sollten  doch  die  angebliche Steuerschulden von
Sochowsky kein Hindernis sein.
Screen: spieler-info.at
Liest  man  sich jedoch in der Webseite  „www.spieler-info.at“  ein,  wird einem schlagartig klar
warum  der  Webseitenbetreiber  und  Sochowsky  offenbar  nicht die gleichen Ziele verfolgen.
Während Sochowsky  für den Spielautomaten-Konzern  nicht viel übrig haben dürfte,  wird auf
„www.spielerinfo.at“ die Firma Novomatic immer wieder lobend erwähnt.
Hier ein kleines Beispiel:
„Spieler-Info.at hat als Beispiel für ausgereifte Spielerschutzmaßnahmen die Richtlinien der
Novomatic AG ausgewählt:“
Sehr aufschlussreich dieser Satz. Eine Webseite für Spielerschutz wählt sich sich die Richtlinien
just  von  einem  Unternehmen  aus,  welches  Spielautomaten  erzeugt und aufstellt.   Höchst er-
staunlich  finden wir,  denn auch bei  „www.spieler-info.at“  müsste man wissen,  dass Glückspiel-
automaten-Spielsucht  erst  durch  diese  Geräte   ausgelöst  wird.   Für  uns  ist  jedenfalls  der
Eindruck  entstanden,  dass  es  sich  bei  der  besagten Webseite um eine Werbeseite für den
Novomatic-Konzern  handeln  könnte.   Also  haben  wir weiter  recherchiert und sind auch fündig
geworden.
Screen: blog.sektionacht.at
Offenbar  stehen  wir  mit  unserer Meinung nicht alleine da.   Höchst aufschlussreich und sehr
interessant ist auch eine  parlamentarische Anfrage des Grünpolitikers Peter Pilz,  welche auf
dem Blog der „sektionacht“ angeführt ist.  Interessant ist auch der Name, welcher sich im Blog-
eintrag und im Impressum von  „www.spieler-info.at“  gleicht.
Jedenfalls  versucht man in den gestrigen drei Beiträgen auf   „www.spieler-info.at“   alles,  um
Sochowsky  unglaubwürdig  und verächtlich zu machen.   Eine derartige Diskreditierung sucht
wohl  seinesgleichen.   Möglicherweise hat man beim Novomatic-Konzern bzgl. der Anzeigeer-
stattung doch Bedenken und versucht eine solche auf diese Art abzuwenden.
Dies  würde  auch  nachfolgenden Satz auf  „www.spieler-info.at“  erklären,  den wir als Ein-
schüchterungsversuch werten:
„Alle auf der Thomas-Sochowsky-Liste müssen nun der Finanz bald nachweisen, WOHER sie
das angeblich verspielte Geld haben und ob diese Einkünfte auch versteuert waren.“
Soll  hier vielleicht Druck auf Geschädigten ausgeübt werden um diese zu bewegen,  sich von
der Liste streichen zu lassen?
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2013-07-22

Strafanzeige gegen Novomatic und Johann Graf erstattet


Grenzen beim kleinen Glücksspiel um ein Vielfaches überschritten

Rund 140 Personen der Automaten-Klage Gemeinschaft haben Strafanzeige gegen den Novo-
matic  Konzern  und  den  Mehrheitseigentümer  Johann  Graf  erstattet.   Peter Pilz,  Reinhold
Lopatka,  Johannes Hahn,  Karl Schlögl  und  Gerd Schmidt  stehen  auf  der höchst brisanten
Zeugenliste.
Der  Vorwurf:   Die  Grenzen  des  kleinen  Glücksspiels  (50 Cent Einsatz, Euro 20 maximaler
Gewinn)  werden  um  ein  Vielfaches  überschritten.   Die  Spieler  stützen sich dabei auf eine
kürzlich  veröffentlichte  Entscheidung  des OGH (6 Ob 118/12i).   In diesem Verfahren wurde
entschieden, dass die auch von der Novomatic verwendeten Tricks wie Würfelspiel, Gambeln
und Action Games illegal sind und die Einsätze zurückzuerstatten sind.
Es geht um gewaltige Summen.   Alleine die Einschreiter haben zusammen über 33 Mio Euro
verspielt.   Sie  begehren  nun über einen Privatbeteiligtenanschluss eine entsprechende Ent-
schädigung. Thomas Sochowsky,  der die  Automaten Klage initiiert hat,  rechnet damit,  dass
sich bis Herbst weitere 150 bis 300 Personen dem Verfahren anschließen.
Er  hofft,  dass die zuständigen Behörden und  Gerichte nun endlich durchgreifen und dem il-
legalen Glücksspiel, das so viele Familien ins Unglück stürzt, endlich ein Ende bereitet wird.
(Quelle: APA/OTS)
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2013-06-16
 

Strafanzeige gegen Landwirtschaftsminister Berlakovich


Wegen Untreue und Verdacht auf Amtsmissbrauch

Die  FPÖ  hat gestern eine Strafanzeige gegen Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich
eingebracht.   Das  gab  FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache in einer Pressekonferenz be-
kannt,  die  er  heute  gemeinsam  mit FPÖ- Agrarsprecher NAbg. Harald Jannach und FPÖ-
Generalsekretär Herbert Kickl.
 
In  diesem Zusammenhang bedauerte Strache,  dass die gestrigen Verhandlungen über eine
Sondersitzung  zu  diesem Thema gescheitert seien,   und zwar am BZÖ. Die Grünen wollten
eine schriftliche Vereinbarung über insgesamt drei Sondersitzungen, wozu das Orangenbünd-
nis aber nicht bereit war. „Wir hätten damit kein Problem gehabt, aber offenbar ist für Herrn
Bucher,  Petzner  und  die Ihrigen Aufklärung doch nicht so wichtig“,  meinte der freiheitliche
Klubobmann.
 
In  den letzten Wochen wurde intensiv über die Inseratenaffäre des Landwirtschaftsministers
Nikolaus Berlakovich berichtet worden. Grund dafür waren die Kosten des Bundesministerium
für  Land- und Forstwirtschaft,  Umwelt  und Wasserwirtschaft für die Öffentlichkeitsarbeit in
den  Jahren  2006 bis 2011 in der Höhe von ca. 30 Millionen Euro.   Der Rechnungshof hat in
einem Rohbericht die Verwendung der Mittel des Ministeriums heftig kritisiert.
 
So  wurden  exorbitante  Summen in Medien investiert, ohne den Werbemaßnahmen qualifi-
zierte  Medienresonanzanalysen  nachzuschalten.  „Oftmals“,  so  Strache, „haben  die  Maß-
nahmen  auch  keinen  Bezug zu den Aufgaben des sog. Lebensministeriums gehabt wie z.B.
im  Jahr  2010,  als  rund 420.000 Euro für Themen wie  „Unsere Bauern bringens“, „Bäuerin
des Jahres“  oder  „Wir  sind Bioweltmeister“ ausgegeben worden sind.“   Allein die Inserate
zur  Kampagne  „green jobs“  im  Jahr  2010  hätten das Ministerium 235.000 Euro gekostet,
ohne jedoch konkret auf Maßnahmen oder den zeitlichen Masterplan des Ministeriums einzu-
gehen.
 
2006 bis 2011 beauftragte das Ministerium Schaltungen in diversen Printmedien in der Höhe
von  13,01 Millionen Euro.   Gem. § 26 Mediengesetz hätten die Printmedien diese bezahlten
Anzeigen als solche kennzeichnen müssen, was diese bei ca. 50 Prozent der Anzeigen unter-
lassen haben.   94 Prozent der Werbeschaltungen in Printmedien waren mit einem Foto des
Bundesministers Berlakovich versehen.
 
Ein Teil der Schaltungen erfolgte in Medien mit untergeordneter oder nicht bekannter Reich-
weite.   Vor allem ÖVP-nahe Medien wie z.B   „Die Österreichische Bauernzeitung“  wurden
durch  das  Landwirtschaftsministerium  bedacht.   Das Ministerium betreibt bekanntlich die
Homepage  www.lebensministerium.at.   Betreut  wird diese Homepage vom Verein Land-,
forst- und wasserwirtschaftliches Rechenzentrum (LFRZ Verein).

Im  Jahr  2001  wurde  diese  LFRZ GmbH  – deren  Anteile  größtenteils  vom LFRZ Verein ge-
halten  werden –  mit dem Relaunch der Homepage im Umfang von 4,39 Millionen Euro beauf-
tragt.   Der  Verfassungsdienst  des  Bundeskanzleramts  sowie  die Finanzprokuratur standen
dieser Inhousevergabe sowie der unzulässigen Beteiligung Privater an Inhouse-Konstruktionen
ablehnend  gegenüber.   Insbesondere  kritisiert  der  Rechnungshof  die  unklare  Trennung
zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer in dieser Konstruktion.
 
Als besonders außergewöhnlich bezeichnete Strache die Errichtung eines Rahmenvertrags für
den Zeitraum 2011 bis 2015 betreffend den Relaunch mit dem Mindestrahmen der erwähnten
4,39 Millionen Euro,  die  überschritten,  aber nicht unterschritten werden können.   Auch der
Entzug  der  Gewinne  der  GmbH sowie des Vereines vor dem Zugriff des Staates erscheinen
aufklärungsbedürftig.    Darüber  hinaus  kaufte  die  Abteilung  für Öffentlichkeitsarbeit  des
Ministeriums externe Inhalte der Homepage zu. So erging zum Beispiel ein derartiger Auftrag
an das „Bauernjournal West“ in der Höhe von 42.600 Euro. „Dieser Auftrag steht nach Auffass-
ung des Rechnungshofs im Widerspruch zur eingangs erwähnten Informationspflicht und stellt
vielmehr eine verdeckte Förderung dar“, so Strache.
 
„Nach genauer Prüfung der Seite  www.lebensministerium.at kann man abschließend feststel-
len, dass selbst die Kosten von 1,35 Millionen Euro, die nach eigenen Angaben für die Umsetz-
ung bezahlt wurden, völlig überzogen und absolut nicht nachvollziehbar sind.  Wenn man nun
die Kosten der Herstellung von den vorgesehenen 4,39 Millionen Euro abzieht,  so bleiben für
den Zeitraum von 48 Monaten (Fertigstellung: Ende 2011; Betrieb: 2012 bis 2015),  nach eig-
enen Angaben, rund 3,04 Millionen für den laufenden Betrieb und allfällige Anpassungen.
 
Das wären monatliche Aufwendungen von 63.333 Euro. Angesichts dieser dargestellten Sum-
men  kann  man  feststellen,  dass  die  Kosten im Vergleich zu ähnlichen Projekten nicht nur
drastisch überzogen,  sondern völlig absurd sind. Gesamt sind im Zeitraum 2006 bis 2011 ca.
7,2 Millionen  Euro  für  die Betreuung des Intranets und der Homepage des Bundesministers
angefallen. Dagegen erscheint sogar der umstrittene Relaunch der Parlamentshomepage um
1,93 Millionen Euro noch günstig.“
 
Strache  behandelte  auch das Thema Parteienfinanzierung.   „Das Ministerium hat vom ÖVP-
nahen  Verein AIZ  land- und forstwirtschaftliche Fachartikel gekauft,  die sie dann als eigene
Presseaussendungen  weiterverwendete.   Mangels  einer  systematischen  Evaluierung  der
Pressearbeit sowie einer Medienresonanzanalyse konnte nicht dargelegt werden, dass dieser
Zukauf im Interesse des Ministeriums lag und über eine verdeckte Förderung des ÖVP-nahen
Vereins hinausging.“
 
Auch im Wahlkampf habe das Ministerium mitgemischt, so Strache. Im Vorfeld der National-
ratswahl  2008  hat  es  in  Niederösterreich einen halbtägigen Jugendkongress veranstaltet.
Diese  kurzfristig geplante Veranstaltung fand am 16. September 2008 statt (28. September
2008 NR-Wahl).   Nicht nur, dass das Landwirtschaftsministerium keine internen Sponsoring-
Richtlinien  hat,  so darf auch nach den Richtlinien für Öffentlichkeitsarbeit und Informations-
maßnahmen  der  Bundesregierung  nach Anordnung einer Nationalratswahl keine derartige
„Öffentlichkeitsarbeit“  mehr  begonnen werden.   Inhaltlich drehte sich diese Veranstaltung
nahezu ausschließlich um die Person des wahlkämpfenden Bundesministers Josef Pröll.
 
Die  Kosten  für diese „Wahlveranstaltung“ betrugen 100.000 Euro,  was bei der Teilnehmer-
zahl von rund 500 Jugendlichen 200 Euro pro Teilnehmer ausmacht. Vom Ministerium wurde
es  unterlassen,  z.B. durch öffentliche Ausschreibung günstigere Vergleichsangebote für die
Ausrichtung der Veranstaltung einzuholen.
 
„Minister  Berlakovich  soll  nun nicht glauben,  dass er einfach zur Tagesordnung übergehen
kann,  weil  Rot  und Schwarz den Untersuchungsausschuss abgedreht haben.   Tatsache ist,
dass  sich  Berlakovich  als  ein  „schwarzer Faymann“  entpuppt  hat,  als eine Art Landwirt-
schaftsInserator“, so Strache.
 
Die  FPÖ  habe  gestern  eine  Strafanzeige eingebracht, und zwar wegen Untreue und Miss-
brauch  der  Amtsgewalt.   Der Untreue-Paragraf (§ 153 StGB) ist auf Personen anzuwenden,
die durch Missbrauch der Vertretungsmacht den Geschäftsherren schädigen.  Das geschützte
Rechtsgut ist das Vermögen, in diesem Fall eben das Vermögen des Landwirtschaftsminister-
iums respektive des Steuerzahlers.
 
Als Tatsubjekt kommen vermögensrechtlich bevollmächtigte Personen, allen voran die Bundes-
minister selbst  – ad personam der BM a.D. Josef Pröll sowie der BM Nikolaus Berlakovich –  in
Betracht. Die Missbrauchshandlung wäre eben die Bestellung unnützer Anzeigen und Kampag-
nen sowie Pressetexte sein.
 
„Wir  stellen  in der Anzeige den Antrag,  die Staatsanwaltschaft möge den Sachverhalt dahin-
gehend prüfen ob durch Bundesminister Berlakovich und/oder Bundesminister a.D. Pröll sowie
andere  Personen  gegen strafrechtliche Bestimmungen sowie Bestimmungen des Nebenstraf-
rechts  verstoßen  wurde  und  gegebenenfalls ein Strafverfahren gegen die verantwortlichen
Personen, ohne Rücksicht auf das Ansehen der Personen, einleiten“, so Strache.
(Quelle APA/OTS)
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2012-10-10
 

RA Dr. Zanger zeigt H.C. Strache an


Aufregung um Cartoon

In den letzten Tagen herrscht(e)  um nachfolgendes  Cartoon (Screenshot) auf der FB-Seite
des  FPÖ-Chefs  H.C. Strache heftige Aufregung.   Die Meinungen darüber klaff(t)en meilen-
weit auseinander.  Von freier Kunst bis zu Antisemitismus, ja sogar Verhetzung war und ist
die Rede.
 
Screen: facebook.com
 
Wobei wir gar nicht glauben,  dass der Cartoon für die politische Linke der Stein des Anstoßes
war,  sondern dass diese  vielmehr durch den darunter stehenden Text aufgeschreckt wurden.
Denn dieser entspricht  der absoluten  Wahrheit.  Obwohl  SPÖ-Politiker(innen) mit ihren Geh-
versuchen im weltweit  größten  Social-Network kläglich scheiterten,  ist ihnen der Wirkungs-
grad von Facebook sehr wohl bewusst.
 
In  diesem  Fall  kommt  der  SPÖ,  die extrem stark besuchte  FB-Seite von Strache höchst
ungelegen,  stehen wir doch  ein  Jahr vor der nächsten Nationalratswahl.  Also war guter Rat
teuer, wie dem entgegen zu steuern ist. Die Lösung des Problems ergab sich augenscheinlich
in der Person des Rechtsanwaltes Dr. Georg Zanger.   Dieser fühlte sich bemüßigt eine Straf-
anzeige gegen H.C. Strache und weitere unbekannte Täter,  gemäß § 283 StGB (Verhetzung)
und 3g Verbotsgesetz (Wiederbetätigung)   zu  erstatten.   Unter  diesem  L I N K  finden Sie
die Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Wien.

 

Originalzitat aus der Strafanzeige von Dr. Zanger:
 
Die „rassische“ Zuordnung des Bankers (Jude Anm. der Redaktion) wird durch Hakennase,
Magen-David-Knöpfe  und  stechenden Blick eindeutig.   In dem „Stürmer“-Buch von Ernst
Hiemer  (Hauptschriftleiter des „Stürmer“) „Der Giftpilz“ wird neben Nase („Judensechser)
und Lippen auch das Auge als typisch jüdisches Merkmal ausgemacht: „Und an den Augen
erkennt man den Juden auch. Seine Augenlider sind meistens dicker und fleischiger als die
unseren. Der Blick des Juden ist lauernd und stechend.
 
Dem zu Folge müsste der einstige Terroristenanführer Yassir Arafat Jude gewesen sein. Denn
der Kopf der Cartoon-Figur,  die angeblich einen jüdischen Banker darstellen soll, erinnert uns
sehr  stark  an diesen,  wobei die Beschreibung im o.a. Zitat haargenau zutrifft.  Für Zweifler:
Es gibt unzählige Bilder von Arafat im Internet, die unsere Behauptung belegen.
 

Warum erstattet Dr. Zanger keine Anzeige gegen Kawther Salam?

Und damit kommen wir zum nächsten aber anverwandtem Thema.  Wir haben am 29.08.2011
den Beitrag  „Kommt ein Viertes Reich“  verfasst.  (Bitte unbedingt lesen!)  In diesem geht es
um  die  schwer  judenfeindliche  Webseite  „www.kawther.info” ,  auf  der  gegen den Staat
Israel gehetzt wird.
 
Erstaunlicherweise  trat im vorigen Jahr Herr Dr. G. Zanger nicht auf den Plan und erstattete
somit  auch  keine Strafanzeige wegen Verhetzung.  Möglicherweise war ihm die Seite unbe-
kannt  und falls sie ihm doch bekannt war erschrak er vielleicht  über die Tatsache, dass auf
www.kawther.info“ zahlreiche Politprominenz der SPÖ  (darunter der Wiener Bürgermeister
Michael Häupl) und auch der ÖVP abgebildet sind.  Allerdings wird über diese nicht übel her-
gezogen,  sondern ganz im Gegenteil in höchsten Lobeshymnen berichtet.
 
Wir  haben  damals  mit  einem  erheblichen  Zeitaufwand und einem dazu geeigneten Pro-
gramm  die komplette Webseite  „www.kawther.info” gescannt und archiviert.   Sollte also
Herr Dr. Zanger Beweismaterial benötigen,  stellen wir ihm dieses gerne zur Verfügung.
 
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2012-08-26
 

Freisprüche im Anti-Minarett-Spiel


“Moschee baba“ doch keine Verhetzung

Mit zwei  Freisprüchen endete heute der Prozess am LG Graz,  gegen den steirischen FP-
Chef und Landesrat Gerhard Kurzmann und den von ihm beauftragten Schweizer Werbe-
fachmann Alexander Segert  wegen des  2010 im Landtagswahlkampf  online gestellten
„Anti-Minarett-Spiels“.

 

Bekannter Weise  hatten die steirischen  Grünen im Vorjahr bei der Staatsanwaltschaft

Anzeige wegen Verhetzung erstattet. Das Onlinespiel musste auf richterliche Anordnung

offline gestellt werden.

 

Der heute verhandelnde Richter, Christoph Lichtenberg,  sah allerdings keine Verhetzung

und fällte zwei Freisprüche. Für ihn war dieser strafbare Tatbestand nicht erfüllt worden.

In seiner Urteilsbegründung führte er an, dass es unterschiedliche Deutungen des Spiels

gäbe. Es gibt kein Fadenkreuz,  keine Schussgeräusche,  es brechen keine Gebäude zu-
sammen.  Der Inhalt des Spiels ist strittig.  Daher ist zugunsten des Angeklagten zu ent-
scheiden.

 

Richter ließ sich nicht vor den politischen Karren spannen

Der FPÖ-Chef  H.C. Strache kommentierte den Freispruch wie folgt:  „Der Versuch,  das

Strafrecht im Zusammenhang mit dem Online-Spiel „Moschee baba“ zu strapazieren und

mit Hilfe eines  Kriminalisierungsversuchs das Problem des Islamismus in eine politische

Tabuzone zu verbannen, sei ordentlich misslungen.“

 

Der Freispruch und auch die vom Richter dazu abgegebene Begründung waren ein Zeichen
der Unabhängigkeit und Souveränität seiner Person.   Dieser hat auch eine klare Trennung
zwischen einer politischer Aussage und der damit verbundenen Kritik von gesellschaftlichen
Fehlentwicklungen erkannt.   Der gewünschten strafrechtlichen Aburteilung eines Politikers
hat er keine Folge geleistet.

 

Aus dem  Urteil kann auch abgeleitet werden,  dass die Frage,  ob der Bau von Minaretten

verboten werden soll,  europaweit diskutiert  wird und daher völlig legitim ist.   Aus dem

Urteil kann aber auch erkannt werden, dass die Grünen mit ihrer Anzeige den Bogen über-

spannt haben.   Es kann nicht angehen, dass beim Fehlen von Argumenten versucht wird

den politischen Gegner zu kriminalisieren.

 

Auch hier  hat der Richter ein Zeichen  gesetzt und klar gemacht,  dass er sich nicht vor

einen politischen Karren spannen lässt.   Dem Rat,  Christoph Lichtenberg,  ist für seine

weise Entscheidung allerhöchster Respekt zu zollen.

 

Von den  Grünen war bis dato keine  Stellungnahme zu vernehmen.  Vielleicht sollte es

diese Partei  zukünftig unterlassen,  bei Argumentationsnotstand  Strafanzeigen gegen
politische Gegner zu erstatten.  Auf gut Deutsch könnte man sagen, dass mit der heutig
gefällten richterlichen Entscheidung den Grünen klargemacht wurde:  „Wo  der  Bartl
den  Most  herholt“.

 

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2011-10-14
 

Die Roten Energie-Lieferanten


Wien-Energie vs. Fernwärme-Wien

Nach dem gestrigen Beitrag über die Verrechnungsmethoden von Wien-Energie, wollen
wir heute nochmals zum Roten Energieversorger  Fernwärme-Wien zurückkehren, über
den wir  bereits am 9.September einen  Beitrag  geschrieben haben.



Alles reine Infamie?

Als  erstaunliche  Rechtfertigung für die  Verrechnungsmethoden  der  Fernwärme-Wien,
meinte  der Vorsitzende  des  Stadtwerkeausschusses,  SP-Gemeinderat  Franz  Ekkamp
wie folgt:  „Für den Großteil der  Fernwärme-Kunden  spielt  der Anschlusswert  gar keine
Rolle  und stellt  daher auch keine Verrechnungsgröße dar“.  Da irrt  der gute  Mann aber
gewaltig, denn alle anfallenden Kosten werden dem Endverbraucher verrechnet.
Eine weitere  Aussage von Ekkamp   „Hier von gewerbsmäßigem Betrug zu sprechen, ist
reine Infamie und daher klar zurückzuweisen“ ,  könnte die zuständige Staatsanwältin Dr.
Katrin Bauer möglicherweise anders gesehen haben und verpasste der Strafanzeige fol-
gende Geschäftszahl: 29 St 123/ 10g (Strafakt).
 
Der Ordnung halber merken wir an, dass für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung gilt.
Wir werden an der Sache dranbleiben und zur gegebener Zeit wieder darüber berichten.

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2010-09-18
 

Zockt die Fernwärme Wien ihre Kunden ab?


Das  ist Herr Ramskogler.  Er, bzw. seine  Firma besitzt im  10. Wiener Gemeindebezirk
in der  Sonnleitnergasse,  in einer  Wohnhausanlage 103 Eigentumswohnungen,  welche
vermietet werden. Die gesamte Wohnanlage, die insgesamt 318 Wohnungen beinhaltet,
ist zur Wärmeversorgung (Heizung und Warmwasser) bei der „Fernwärme Wien GmbH“
angeschlossen.

Strafanzeige gegen die Fernwärme Wien

Herr Ramskogler ist ein vorbildlicher  Wohnungsvermieter,  denn er machte sich über einen
Zustand  Sorgen, der sich zum finanziellen  Nachteil seiner Mieter auswirkte.  Er stellte fest,
dass die „Fernwärme Wien GmbH“ offenbar zuviel verrechnet. Aus diesem Grund,  hat Herr
Ramskogler eine Strafanzeige wegen schweren und gewerbsmäßigen Betrug bei der Staats-
anwaltschaft Wien erstattet.
Der Ordnung halber halten wir fest, dass die Unschuldsvermutung gilt.

War die Fernwärme Wien in Kenntnis?

Um das System der  Fernwärme-Abrechnung  zu verstehen, muss man folgendes wissen.
Für die Abrechnung der  verbrauchten Energie sind zwei Parameter maßgeblich.  Die von
der Fernwärme überprüfte und festgelegte  Anschluss-Leistung und der tatsächliche Ener-
gieVerbrauch. Diese Leistung wird in “Megawatt“ festgelegt und besagt, dass für das Haus
pro Stunde die festgelegte Leistung zur Verfügung steht.
Bei der gegenständlichen Wohnhausanlage in der Sonnleitnergasse wurde der ursprünglich
festgesetzte Leistungswert von 1,14 MW auf Drängen von Ramskogler auf  1,02 MW redu-
ziert. Dass war jedoch bereits  vor 10 Jahren. Ramskogler allerdings ließ Berechnungen er-
stellen aus denen hervorgeht, dass der Leistungswert nur bei 0,6 MW liegt.
Auszug aus der Strafanzeige
Auszug aus der Strafanzeige

Klage durch einzelne Mieter fast unmöglich

Durch diesen offenbar  falsch berechneten Leistungswert ist bei dem betroffenen Haus, pro
Jahr, ein Schaden in der Höhe von rund 23.000,- Euro entstanden. Für die rund 300 Mieter
des Hauses bedeute dies, dass jeder, pro Jahr, ca. 70 Euro zu viel an die Fernwärme gezahlt
habe.
Wie bereits eingangs erwähnt, hätte sich Ramskogler mit dieser Angelegenheit gar nicht
befassen müssen,  da die  Fernwärme-Kosten  ohnehin den Mietern verrechnet werden.
Allerdings  sieht er nicht ein,  dass  seinen Kunden unnötige Kosten angelastet werden.
Kein einziger Mieter käme auf die Idee wegen 70,- Euro jährlich zuviel verrechneter Kos-
ten die  „Fernwärme Wien GmbH“ zu klagen, da die Klagekosten diesen Betrag über-
steigen würden. Möglicherweise spekuliert man beim städtischen Wärmelieferanten mit
diesem Zustand und hat kassiert wie beim Fleischer unter dem Motto „Darf´s ein bis-
schen mehr sein“. Daher ist die Vorgangsweise des Herrn Ramskogler zu begrüßen.

H.C. Strache reagierte scharf

Der FPÖ-Chef H.C. Strache ging bei der heutigen Pressekonferenz mit der Roten Stadt-
regierung, bezüglich Fernwärme Wien ziemlich scharf ins Gericht. Wir zitieren wörtlich:
 „Ich fordere Bürgermeister Häupl daher dringend auf, noch vor der Heizperiode alle An-
schlüsse der Fernwärme Wien unverzüglich überprüfen zu lassen! Es ist eine Sauerei der
Sonderklasse, wenn Häupl auf der einen Seite durch seine Fernwärme deutlich überhöh-
te Heizrechnungen ausstellen lässt und sich dann auf der anderen Seite als Retter der
sozial Schwachen aufspielt und großzügig Heizkostenzuschüsse verteilt.“

Überprüfung dringend empfohlen

Und damit sind wir bei einem weiteren Punkt in Sachen Fernwärme.  Rund 300.000 Wohn-
ungen sind an den städtischen Energieriesen angeschlossen. Davon sind zirka 80.000 Privat-
anschlüsse, deren Eigentümer ebenfalls eine Überprüfung  a la Ramskogler zu empfehlen
wäre. Diese hätten auch die Möglichkeit dazu, der Fernwärme Wien bezüglich ihrer Abrech-
nungen,  völlig objektiv auf den Zahn fühlen zu lassen.

Überprüft sich die Gemeinde Wien selbst?

Verbleiben rund 220.000 an die Fernwärme angeschlossene Wohnungen, die im Besitz der
Gemeinde Wien sind. Da schaut es mit Überprüfungen,  die hoffentlich  im Zuge  der zahl-
reich durchgeführten  Wärmedämmungs-Sanierungen stattgefunden haben,  schon völlig
anders aus.
Wer hat die Gemeinde- und Sozialwohnungen, sofern überhaupt Überprüfungen stattge-
funden haben, auf einen neuen  Leistungswert  überprüft?  Hat sich die Gemeinde Wien
selbst geprüft und festgestellt, den alten Leistungswert zu belassen und weiter abzukas-
sieren?
Oder wurden gar neue,  geringere Leistungswerte  festgestellt und die Kosten dement-
sprechend gesenkt? Bei 220.000 an die Fernwärme angeschlossenen Wohnungen wäre
es wirklich interessant, wenn man  hier die Karten auf den Tisch  legen würde.
*****

2010-09-09
 

Lasst Elsner frei

 

Risikospekulationen

Wie bereits hinlänglich bekannt ist, hat die österreichische Bundesfinanzierungsagentur
(ÖBFA) in großem Stil in Spekulationspapiere investiert.
Aus diese hochspekulativen Veranlagungen drohen dem Bund jetzt rund 617 Millionen
Euro an Verlust, es sei denn diese Papiere erleben einen erstaunlichen Kursaufschwung.

Auf Kosten der Steuerzahler

Da dies natürlich nicht passieren wird, kommt es mit Sicherheit zu diesem Verlust.
Das Schöne daran ist, dass für diese Spekulationen Steuergelder verwendet wurden, die
von Steuereintreibern oder auch Betriebsprüfer genannt, den Steuerpflichtigen aus der
Tasche gezogen wurden.

Zahnloser Rechnungshof

Der Rechnungshof, der in unseren Augen eigentlich eine zahnlose Kontrollinstanz ist, be-
mängelte vor allem, dass die Bundesfinanzierungsagentur „sowohl im Verhältnis zu ihren
Kassamitteln als auch zum Weltmarkt sehr hohe Beträge in intransparente Wertpapiere, die
von der US- Subprime- Krise besonders gefährdet waren, Gelder veranlagte“.

Pröll im Erklärungnotstand

Finanzminister Josef Pröll, der versuchte seinen Vorgänger Molterer zu decken, sah diese
Angelegenheit bei einer parlamentarischen Anfrage nicht so eng.
Er meinte dieses Thema werde in der Öffentlichkeit völlig undifferenziert diskutiert.

Lesefehler

Wer den RH-Bericht genau lese, der stelle fest, dass hier das Bild ein anderes sei, als in der
Öffentlichkeit vermittelt werde, so Pröll weiter. Herr Finanzminister, welchen Bericht haben
Sie eigentlich gelesen ?

Den kompletten geistigen Erguss des Bundesminister Josef Pröll, können Sie im folgenden

Link nachlesen.  http://www.parlament.gv.at/PG/PR/JAHR_2009/PK0696/PK0696.shtml
Mittlerweile aber, hat auch der Finanzminister seine Meinung revidiert.

Strafanzeige

Während sich Politiker und Verantwortliche gegenseitig die Schuld in die Schuhe schieben,
nachdem die Verniedlichungsstrategie nicht gefruchtet hat, ist die erste Strafanzeige bei der
Staatsanwaltschaft eingelangt.

Vorarlberg Online

Die anonyme Anzeige wurde am 27. Juli 2009 abgeschickt und trägt den Betreff: „Strafan-
zeige gegen die Verantwortlichen der Bundesfinanzierungsagentur und des Bundesminis-
teriums für Finanzen Helmut Eder, Paul Kocher, Martha Oberndorfer, Gerhard Steger und
Kurt Sumper wegen Untreue (§ 153 StGB), Amtsmissbrauch (§ 313 StGB) sowie allfälliger
Verstöße gegen das Devisengesetz.“ (Quelle: Vorarlberg Online).

In dieser Anzeige wird auch angeführt, dass im vorliegenden Fall derselbe „modus operandi“

vorliegt, der beim Ex-Generaldirektor der BAWAG, Helmut Elsner, zu dessen (noch nicht rechts
-kräftiger) Verurteilung führte.

Offizialdelikt

Da wird vielleicht oder eher doch nicht, auf den Korruptionsstaatsanwalt Arbeit zukommen.
Dieser ist für diese Anzeige zuständig, meint zumindest der Sprecher der Staatsanwaltschaft
Gerhard Jarosch.

Normalerweise hätte die Staatsanwaltschaft in diesem Fall von sich aus tätig werden müssen,

da hier ein Offizialdelikt vorliegt, dass ein Einschreiten von amtswegen erfordert.

Da ist es doch erstaunlich, dass diese erst nach der Erstattung einer anonymen Anzeige in

die Gänge kommt. Handelt es sich doch bei dieser Affäre um einen allgemein bekannten Fall.

Strafverfolgung ?

Aber eine neue Frage wirft sich auf. Warum wurde eigentlich eine anonyme Anzeige erstattet.
Da wird doch nicht  „irgendwer“  zu kurz gekommen  und auf Revanche aus sein.

Wir wären sehr erstaunt, wenn es im vorliegenden Fall zu einer Gerichtsverhandlung,

geschweige einem Schuldspruch kommen würde.
Normalerweise müßte man jetzt den inhaftierten Helmut Elsner sofort aus der Haft freilassen
und ihm eine Haftentschädigung bezahlen.

Einer darf, der Andere nicht

Sie fragen sich sicher, warum wir auf so eine perverse Idee kommen. Nun im Prinzip hat
Elsner dasselbe gemacht, wie die Beamten der Bundesfinanzierungsagentur. Er hat im
großem Stil mit fremden Geld risikoreich spekuliert und diese Gelder im Sand versenkt.
Nicht mehr und nicht weniger.

Stauni

  
2009-07-29
  

EU-Räuberhöhle

 

Quer durchs Strafgesetz

Sparsamkeit und Effizienz sind ihnen wesentlich fremd. Bei Abkassieren hingegen fehlt
weiterhin fast jeder Skrupel: Verschwendung, Lügen, abgeschmackte Intrigen, Prasserei,
Umleitung von Euro-Millionen in die privaten Taschen ohne Leistung, eine zynische Gier
ohne Ende und ein menschenverachtendes Desinteresse…….

Wer ist gemeint ?

Der obige Absatz ist nicht Inhalt aus einer Strafanzeige oder aus einem Gerichtsurteil.
Er beschreibt auch keine Handlungen von kriminellen Ostblockbanden, welche zur Zeit
europaweit ihr Unwesen treiben.

Nein, dieses berichtet der EU-Parlamentarier Dr. Hans-Peter Martin über seine Kollegen
im EU-Parlament. Zu lesen in der Kronen Zeitung-Serie „Die Europafalle“.

Was will er eigentlich im EU-Parlament ?

Er zieht also über jene Institution her, in welche er unbedingt wieder als Abgeordneter
gewählt werden will. Wenn diese Anschuldigungen nur im Ansatz stimmen, müßte Dr. Martin
eigentlich alles daran setzen, eine Auflösung dieser Vereinigung zu erreichen.

Was will Dr.Martin eigentlich ?

Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten das er gewählt wird, blüht ihm dort aller
Wahrscheinlichkeit nach das Schicksal der totalen Isolation. Man wird ihn als Nestbe-
schmutzer bezeichnen und nicht einmal anspucken.
 
Daher stellt sich für uns die berechtigte Frage, warum will Dr. Martin unbedingt wieder
als EU-Abgeordneter ins EU-Parlament einziehen ?
Offensichtlich trifft bei ihm das alte Sprichwort  „Wer schimpft, der kauft“  zu.

Stauni

  
2009-05-16
  

(Ver)prügel Polizei die 2te

 

Polizeiübergriff

Die Meldungen über Polizeiübergriffe reissen nicht ab. Wie in der Krone und dem Kurier
von heute (13.12.08) zu lesen ist, hat sich am 1.Mai 2008 wieder ein brutaler Polizeieinsatz
ereignet.
An diesem Tage fand in Wien die sogenannte Euro-Mayday Parade statt, wo auch gegen
soziale Konflkte demonstriert wurde. Ein 31jähriger Mann der dort das Geschehnis be-
obachtete und absolut nichts gesetzwidriges machte, wurde aus heiterem Himmel von
fünf (5) Polizisten der Wega von hinten auf den Boden gerissen um ihn festzunehmen.
Bei der Festnahme wurde der Wiener noch dazu verletzt, was auch durch einen Arzt be-
stätigt wurde.
    
Dem nicht genug, wurde der unbeteiligte Passant auch noch wegen Widerstand gegen die
Staatsgewalt und versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung (gegen die Beamten)
angezeigt. Vermutlich wäre die Sache für ihn auch schlimm ausgegangen, wäre da nicht
noch eine 48 jährige unbeteiligte Zeugin mit Tochter gewesen, die den Vorfall beobachtet
hatten. Diese schilderten den Vorfall vor Gericht so, daß sich die Polizisten ganz willkürlich
jemanden „rausgepickt“ und „weggeschliffen“ haben. Die Richterin Setz-Hummel be-
wertete die Aussage der beiden Zeuginnen, wesentlich glaubhafter als die der Polizisten.
Sie sprach den Angeklagten frei und die Staatanwältin überlegt eine Wiederaufnahme der
mittlerweile zurückgelegte Strafanzeige gegen die Polizisten.

 

Kein Respekt vor Polizei

Immer wieder hört man aus polizeiinternen Kreisen, daß Polizisten nicht der notwendige
Respekt entgegen gebracht wird. Das kommt auch nicht von ungefähr, den die meisten
Menschen neigen zum globalisieren. Wenn jemand ein Problem mit einem Mitarbeiter
einer bestimmten Berufsgruppe gehabt hat, wird meist diese ganze Berufsgruppe in
Frage gestellt und nicht der Herr/Frau XY aus dieser. Das ist zwar nicht gerecht, aber
es ist die Realität.
    
Die meisten Polizisten erledigen ihren Job sicherlich korrekt und zur Zufriedenheit der
Bevölkerung. Aber es gibt einige „schwarze Schafe“ die offensichtlich charakterlich
nicht für diesen Beruf geeignet sind und glauben aus ihrer Stellung heraus, das staat-
liche Gewaltmonopol grundlos für sich beanspruchen zu können, weil ihnen gerade
danach ist.  Dazu kommt noch  das Gefühl, daß ihnen ohnehin nichts passieren kann,
was ja auch mit  lauwarmen Gerichturteilen bestätigt wird, die in letzter Zeit gegen solche
Polizisten gefällt wurden. Diese strafrechtlich verurteilten Polizisten bleiben dann weiter-
hin im Dienst und werden nach wie vor auf die Menschheit losgelassen. Das dies einen
Respektverlust gegenüber dem ganzen Berufsstand zur Folge hat , ist unvermeidlich.

 

Nachwuchsprobleme

Auch hört man aus polizeiinternen Kreisen, daß es massive Nachwuchsprobleme gibt.
Auch das ist eine Folge der einigen „schwarzen Schafe“, denn durch diese gerät ein gan-
zer Berufsstand in Misskredit. Es wird sicherlich genug geeignete Bewerber geben, die
aber wegen dem zur Zeit nicht optimalen Ruf der Polizei, lieber doch nicht diesen Beruf
ergreifen wollen.
Man sollte sich in den verantwortlichen Kreisen der Polizei langsam überlegen, ob es
nicht besser wäre solche Beamte aus der Polizei zu entfernen, statt diese noch zu be-
lohnen indem man sie weiterhin im Dienst lässt.

 

Signalwirkung

Würde man Polizisten, die strafrechtlich wegen vorsätzlicher Körperverletzungs- oder
anderen Gewaltdelikten verurteilt worden sind, aus dem Polizeidienst entlassen, hätte
dies mit Sicherheit eine Signalwirkung in mehreren Richtungen.
   
1)  Den Polizisten würde wieder mehr Respekt entgegen gebracht werden, da die Bevölk
      -erung wieder mehr Sicherheitsgefühl empfinden würde.
2)  Das Nachwuchsproblem mit geeigneten Bewerber würde sich ebenfalls erledigen.
3)  Einige noch verbliebene „schwarze Schafe“ , die man bis jetzt noch nicht erwischt hat
     würden sich überlegen in Zukunft ungesetzliche Handlungen zu setzen, da dieser den
    Jobverlust zur Folge hat.
Stauni

 

Inhalts-Ende

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