Freisprüche im Anti-Minarett-Spiel


“Moschee baba“ doch keine Verhetzung

Mit zwei  Freisprüchen endete heute der Prozess am LG Graz,  gegen den steirischen FP-
Chef und Landesrat Gerhard Kurzmann und den von ihm beauftragten Schweizer Werbe-
fachmann Alexander Segert  wegen des  2010 im Landtagswahlkampf  online gestellten
„Anti-Minarett-Spiels“.

 

Bekannter Weise  hatten die steirischen  Grünen im Vorjahr bei der Staatsanwaltschaft

Anzeige wegen Verhetzung erstattet. Das Onlinespiel musste auf richterliche Anordnung

offline gestellt werden.

 

Der heute verhandelnde Richter, Christoph Lichtenberg,  sah allerdings keine Verhetzung

und fällte zwei Freisprüche. Für ihn war dieser strafbare Tatbestand nicht erfüllt worden.

In seiner Urteilsbegründung führte er an, dass es unterschiedliche Deutungen des Spiels

gäbe. Es gibt kein Fadenkreuz,  keine Schussgeräusche,  es brechen keine Gebäude zu-
sammen.  Der Inhalt des Spiels ist strittig.  Daher ist zugunsten des Angeklagten zu ent-
scheiden.

 

Richter ließ sich nicht vor den politischen Karren spannen

Der FPÖ-Chef  H.C. Strache kommentierte den Freispruch wie folgt:  „Der Versuch,  das

Strafrecht im Zusammenhang mit dem Online-Spiel „Moschee baba“ zu strapazieren und

mit Hilfe eines  Kriminalisierungsversuchs das Problem des Islamismus in eine politische

Tabuzone zu verbannen, sei ordentlich misslungen.“

 

Der Freispruch und auch die vom Richter dazu abgegebene Begründung waren ein Zeichen
der Unabhängigkeit und Souveränität seiner Person.   Dieser hat auch eine klare Trennung
zwischen einer politischer Aussage und der damit verbundenen Kritik von gesellschaftlichen
Fehlentwicklungen erkannt.   Der gewünschten strafrechtlichen Aburteilung eines Politikers
hat er keine Folge geleistet.

 

Aus dem  Urteil kann auch abgeleitet werden,  dass die Frage,  ob der Bau von Minaretten

verboten werden soll,  europaweit diskutiert  wird und daher völlig legitim ist.   Aus dem

Urteil kann aber auch erkannt werden, dass die Grünen mit ihrer Anzeige den Bogen über-

spannt haben.   Es kann nicht angehen, dass beim Fehlen von Argumenten versucht wird

den politischen Gegner zu kriminalisieren.

 

Auch hier  hat der Richter ein Zeichen  gesetzt und klar gemacht,  dass er sich nicht vor

einen politischen Karren spannen lässt.   Dem Rat,  Christoph Lichtenberg,  ist für seine

weise Entscheidung allerhöchster Respekt zu zollen.

 

Von den  Grünen war bis dato keine  Stellungnahme zu vernehmen.  Vielleicht sollte es

diese Partei  zukünftig unterlassen,  bei Argumentationsnotstand  Strafanzeigen gegen
politische Gegner zu erstatten.  Auf gut Deutsch könnte man sagen, dass mit der heutig
gefällten richterlichen Entscheidung den Grünen klargemacht wurde:  „Wo  der  Bartl
den  Most  herholt“.

 

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2011-10-14