“Moschee baba“ doch keine Verhetzung
Mit zwei Freisprüchen endete heute der Prozess am LG Graz, gegen den steirischen FP- Chef und Landesrat Gerhard Kurzmann und den von ihm beauftragten Schweizer Werbe- fachmann Alexander Segert wegen des 2010 im Landtagswahlkampf online gestellten „Anti-Minarett-Spiels“.
Bekannter Weise hatten die steirischen Grünen im Vorjahr bei der Staatsanwaltschaft
Anzeige wegen Verhetzung erstattet. Das Onlinespiel musste auf richterliche Anordnung
offline gestellt werden.
Der heute verhandelnde Richter, Christoph Lichtenberg, sah allerdings keine Verhetzung
und fällte zwei Freisprüche. Für ihn war dieser strafbare Tatbestand nicht erfüllt worden.
In seiner Urteilsbegründung führte er an, dass es unterschiedliche Deutungen des Spiels
gäbe. Es gibt kein Fadenkreuz, keine Schussgeräusche, es brechen keine Gebäude zu- sammen. Der Inhalt des Spiels ist strittig. Daher ist zugunsten des Angeklagten zu ent- scheiden.
Richter ließ sich nicht vor den politischen Karren spannen
Der FPÖ-Chef H.C. Strache kommentierte den Freispruch wie folgt: „Der Versuch, das
Strafrecht im Zusammenhang mit dem Online-Spiel „Moschee baba“ zu strapazieren und
mit Hilfe eines Kriminalisierungsversuchs das Problem des Islamismus in eine politische
Tabuzone zu verbannen, sei ordentlich misslungen.“
Der Freispruch und auch die vom Richter dazu abgegebene Begründung waren ein Zeichen der Unabhängigkeit und Souveränität seiner Person. Dieser hat auch eine klare Trennung zwischen einer politischer Aussage und der damit verbundenen Kritik von gesellschaftlichen Fehlentwicklungen erkannt. Der gewünschten strafrechtlichen Aburteilung eines Politikers hat er keine Folge geleistet.
Aus dem Urteil kann auch abgeleitet werden, dass die Frage, ob der Bau von Minaretten
verboten werden soll, europaweit diskutiert wird und daher völlig legitim ist. Aus dem
Urteil kann aber auch erkannt werden, dass die Grünen mit ihrer Anzeige den Bogen über-
spannt haben. Es kann nicht angehen, dass beim Fehlen von Argumenten versucht wird
den politischen Gegner zu kriminalisieren.
Auch hier hat der Richter ein Zeichen gesetzt und klar gemacht, dass er sich nicht vor
einen politischen Karren spannen lässt. Dem Rat, Christoph Lichtenberg, ist für seine
weise Entscheidung allerhöchster Respekt zu zollen.
Von den Grünen war bis dato keine Stellungnahme zu vernehmen. Vielleicht sollte es
diese Partei zukünftig unterlassen, bei Argumentationsnotstand Strafanzeigen gegen politische Gegner zu erstatten. Auf gut Deutsch könnte man sagen, dass mit der heutig gefällten richterlichen Entscheidung den Grünen klargemacht wurde: „Wo der Bartl den Most herholt“.
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2011-10-14