Alkoholisierte belästigen Passanten in aggressivster Weise
Viele Touristen passieren derzeit den Praterstern, um in den Prater zu gelangen. Dabei
haben sie immer öfter unangenehme Begegnungen der ganz besonderen Art. Viele dieser
Besucher kommen nämlich vernünftiger Weise mit den Öffis und dürfen somit hautnah
erleben, wie es sich direkt am Praterstern abspielt. Die zumeist aus Osteuropa stammenden
und schon früh am Morgen schwer alkoholisierten und herumlungernden – zum Großteil
sehr aggressiven Männer – belästigen die Passanten und versuchen, ihnen ein paar Euro
abzuluchsen.
Dazu sagt Wiens FPÖ-Sozialsprecher und Bezirksparteiobmann der Leopoldstadt Labg.
Wolfgang Seidl: „Dieser Zustand wird immer untragbarer, wie mir erst gestern wieder
Touristen aus Deutschland und Holland berichtet haben. So kann und darf es einfach
nicht bleiben! Wenn die Gutmenschen von Rot und Grün jetzt noch immer behaupten,
alles im Griff zu haben, dann leben sie wirklich in einer anderen Welt.“
Die herumirrenden Sozialarbeiter vom Verein SAM sind machtlos. Das sind junge Bur-
schen und Mädchen, die den herumlungernden Alkoholleichen rein gar nichts entgegen
zu setzen haben. Auch die wirklich bemühten Polizeieinheiten, die dauernd patrouillieren,
sollten sich eigentlich doch um anderes kümmern.
Trauriger Alltag am Praterstern!
Aber anstatt das Problem vor Ort mittels Alkoholverbot zu beheben oder zumindest weit-
gehend einzudämmen, wie das die FPÖ seit vielen Monaten fordert, wird die Situation
geleugnet und schöngeredet. Mit der Errichtung von futuristische Mobilklo-Anlagen am
Praterstern und Evaluierungen derselben anzukündigen, lässt sich das Problem sicher nicht
beheben. Wenn es in Graz und Innsbruck möglich ist, auf bestimmten Plätzen Alkoholver-
bote auszusprechen und zu kontrollieren, dann muss das auch in Wien gehen. Dazu wäre
es ist höchste Zeit, denn der Praterstern – als Zugang zum Wiener Prater – ist eine Visiten-
karte Wiens.
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2014-08-14
Erstaunliche Argumente der Polizeigewerkschaften
Warum die Polizeigewerkschaften gegen eine öffentlich sichtbare Identifizierungs-Nummer für
Polizist(innen) Sturm laufen ist eigentlich erstaunlich. FPÖ-Nationalrat Werner Herbert – er ist
selbst Polizist – meint, dass dies eine Geringschätzung der Bediensteten darstelle. Dieser
Argumentation können wir nicht folgen und finden diese völlig aus der Luft gegriffen.
SP-Polizeigewerkschafter Hermann Greylinger meint wiederum, dass eine persönliche Kenn-
zeichnung von Polizisten nicht in Frage käme, denn damit werde der Denunziation von
Beamten Tür und Tor geöffnet. Auch diese Aussage ist für einen logisch denkenden
Menschen nicht nachvollziehbar.
Herbert meint weiters, dass die jetzigen Regelungen vollkommen ausreichend seien und eine
öffentlich zur Schau gestellte persönliche Dienstnummer förmlich zu einer falschen und un-
richtigen Beschwerde einladen würde.
Auf Grund der erstaunlichen Aussagen von Herbert (FPÖ) und Greylinger (SPÖ) könnte man
zur Meinung gelangen, dass die Polizei etwas zu verbergen hätte. Denn wenn jemand einen
Polizisten ungerechtfertigt anschwärzen will, so hat er ohnehin schon immer die Möglichkeit
dazu gehabt.
Denn per Gesetz ist jeder Polizist verpflichtet, seine Dienstnummer bekannt zu geben. So steht
es in der Richtlinienverordnung des Innenministeriums, die das Einschreiten der Polizei regelt.
Außerdem ist der Polizeiwagen mit einem Kennzeichen versehen, welches man sich notieren
kann, falls der Beamte seine Visitenkarte zufällig am Wachzimmer vergessen hat und seine
Dienstnummer nicht auswendig weiß.
Die Pflicht zur Auskunftserteilung der Dienstnummer gilt allerdings nur dann, wenn dadurch
die Erfüllung der Aufgabe des Beamten nicht gefährdet ist. Im Klartext bedeutet das, dass ein
Beamter der beispielsweise in voller Montur bei einer Demonstration im Einsatz ist, kaum
nach seiner Visitenkarte kramen wird.
Und hier liegt der Hase im Pfeffer. Speziell bei Demonstrationen kann es zu Ausschreitungen
kommen, wo immer wieder Polizisten Übergriffe unterstellt werden. Da muss es doch im
Interesse der Polizeipersonalvertreter liegen, dass man beispielsweise an Hand von Videos
beweisen kann, dass die Anschuldigungen – z.B. gegen den Beamten mit der ID-Nummer
„ABCD“ nicht stimmen.
Und sollte sich der Beamte „ABCD“ tatsächlich eines Übergriffes schuldig gemacht haben, so
muss es doch auch im Interesse der Polizeipersonalvertreter liegen, das schwarze Schaf zu
identifizieren. Damit verhindert man nämlich eine Globalverdächtigung aller einschreitenden
Beamten.
Die Grünen zu diesem Thema
Dass wir mit den Grünen sehr selten einer Meinung sind ist kein Geheimnis, da diese für uns
sehr häufig doppelmoralisch und realitätsfern agieren. Diesmal müssen wir ihnen aber bei-
pflichten. „Eine Kennzeichnungspflicht ist in einem modernen Rechtsstaat ein Muss und
erweitert die Rechte der BürgerInnen“, so der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser.
Die persönliche Kennzeichnung jedes Polizisten und jeder Polizistin hätte einen präventiven
Charakter und könnte im Vorfeld zu einer Deeskalation beitragen. Schwarze Schafe könnten
sich nicht mehr hinter der totalen Anonymität verstecken, womit auch das Vertrauen von
Bürge(innen) in die Polizei gestärkt werden würde.
Ergebnisse andere Länder zeigen wie positiv sich die Kennzeichnungspflicht ausgewirkt hat
und dass die befürchtete Beschwerdeflut ausgeblieben ist. Mit völligem Unverständnis
begegnet Steinhauser den Aussagen der Polizeigewerkschaft. „Die Gewerkschaft macht sich
für die schwarzen Schafe in Uniform stark. Ein Polizist der gesetzeskonform handelt, hat
auch mit einer Nummer auf der Uniform nichts zu befürchten“, so der Justizsprecher der
Grünen abschließend.
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2012-09-17
Einschüchterungsversuch
Ein junges Paar bezog im 10. Wiener Gemeinde Bezirk ihre erste gemeinsame Wohnung.
Voll Stolz und Elan wurde eingerichtet und renoviert. Gas, Strom und Telekabel wurde an
-gemeldet, wie es ich eben so gehört. Glücklich über ihr erstes gemeinsames Heim,
fühlten sich die beiden so richtig wohl. Bis zum 19.November 2008 denn da fanden sie
die nachfolgende dubiose Nachricht an ihrer Wohnungstüre.
Jedes Klopapierl hat mehr Stil
Aussendienst von wem oder was ? ? ?
Wie gesagt, es handelt sich um ein junges Paar, beide anfang zwanzig mit dement-
entsprechend wenig Lebensebenserfahrung und leicht einzuschüchtern. Die junge
Dame, die eine eifrige „ERSTAUNLICH“-Leserin st, kontaktierte uns um ihr zu helfen.
Nachdem man ja täglich in der Tagespresse liest, mit welchen seltsamen Methoden
sich irgendwelche Leute unter irgendeinem Vorwand in Wohnungen Zutritt verschaffen
wollen, hatten die beiden berechtigte Angst. Noch dazu war aus dieser dubiusen Nach-
richt nicht ersichtlich wer oder was man von ihnen wollte. Außer das man offensichtlich
irgendwas bezahlen sollte, mit der Drohung der „letzten Möglichkeit“
Visitenkarte oder Klopapier
Bei dieser hinterlegten Nachricht handelte es sich noch dazu um ein „Papierl“ 5×9 cm,
minderer Qualität, offensichtlich aus irgenden einem Schulheft ausgeschnitten und die
daraufbefindlichen Daten aufkopiert. Jedes Toilettenpapier auf einem öffentlichen Klo,
würde einen seriöseren Eindruck hinterlassen. Da uns das ganze auch irgendwie
„spanisch“ vorkam, haben wir diese Frau Eszterwitsch angerufen und sie gefragt in
welchem Auftrag sie handle und was ihr Begehr sei.
Sie erklärte uns, sie sei eine Mitarbeiterin des KSV1870 und inkassiere gegen einen
gewissen Yasar G. Auf unsere Frage warum sie keine ordentliche Vistitenkarte mit
Firmenaufschrift, die an den Adressat gerichtet ist hinterlasse, anwortete sie uns, daß
dies so üblich sei um einen „Überraschungseffekt“ zu erzielen.
Wir haben dann beim KSV1870 nachgefragt und folgendes Schreiben erhalten.

Herr Koch findet den Ablauf ganz normal
Also wir halten fest, Frau Eszterwitsch ist keine Mitarbeiterin des KSV1870, sondern eine
Beauftragte die persönlich Inkasso vor Ort durchzuführen hat. Wir nehmen daher an, daß
sie eine Art Subunternehmerin oder freie Mitarbeiterin ist. Es sollte daher weiters anzu-
nehmen sein, daß sich ihre Arbeitsmethoden mit der des KSV1870 decken, oder zumin-
destens deren Zustimmung finden.
Und das tun sie auch, wenn man der Frage des Herrn Prokurist Koch, seines Zeichens
„Leiter Inkasso“ vom KSV1870, folgt. Den der kann nichts seltsames beim Inkassoablauf
der Frau Eszterwitsch finden.
Wir schon, Herr Koch
Bevor man eine Inkasso durchführen will, sollte man seine Hausaufgaben machen.
Wir haben diese für Sie erledigt und es war gar nicht so schwer, eine ordentliche
Recherche durchzuführen.
1) Herr Yasar G. (genaue Daten sind der Red. bekannt), wohnt schon über zwei (2) Jahre
nicht mehr an dieser Adresse und ist dort auch nicht mehr gemeldet. Zirka zwei Jahre
lang, wohnten dann dort andere Personen, die mit Ihrem Inkassoauftrag ebenfalls nichts
zu tun hatten und seit kurzem wohnt nun das junge Pärchen an dieser Adresse.
2) Im ordentlichen Geschäftsverkehr, hat eine hinterlassene Nachricht den Absender und
den genauen Grund der Nachricht zu enthalten. Halbanonyme „Schmierpapierl“ die
ausser einer Drohung nichts enthalten, um einen „Überraschungseffekt“ zu erzielen,
sind vielleicht in St. Petersburg oder Moskau gefragt, jedoch nicht in unseren Breiten.
3) Derartige Benimmregeln lernt man bereits in der 1.Klasse einer jeder kaufmännischen
Schule. Wenn man sich daran haltet, kann man nämlich vermeiden, daß bei solchen
Aktionen unbeteiligte Mitbürger behelligt werden.
Soviel zu dem was uns an diesem Ablauf seltsam vorgekommen ist. Aber eines haben wir
daraus gelernt, daß wenn die Notwendigkeit zur Beanspruchnahmung eines Inkasso-
dienstes für uns bestünde, wir nie Ihr Unternehmen damit beauftragen würden.
Stauni