Öffentlich sichtbare ID-Nummern für Polizist(innen)


Erstaunliche Argumente der Polizeigewerkschaften

Warum die Polizeigewerkschaften gegen eine öffentlich sichtbare Identifizierungs-Nummer für
Polizist(innen) Sturm laufen ist eigentlich erstaunlich. FPÖ-Nationalrat Werner Herbert – er ist
selbst Polizist –  meint,  dass  dies  eine  Geringschätzung der Bediensteten darstelle.   Dieser
Argumentation können wir nicht folgen und finden diese völlig aus der Luft gegriffen.
 
SP-Polizeigewerkschafter Hermann Greylinger meint wiederum,  dass eine persönliche Kenn-
zeichnung  von  Polizisten  nicht  in  Frage  käme,  denn  damit  werde der Denunziation von
Beamten  Tür  und  Tor  geöffnet.   Auch   diese  Aussage  ist  für  einen logisch denkenden
Menschen nicht nachvollziehbar.
 
Herbert meint weiters, dass die jetzigen Regelungen vollkommen ausreichend seien und eine
öffentlich  zur  Schau  gestellte persönliche Dienstnummer förmlich zu einer falschen und un-
richtigen Beschwerde einladen würde.
 
Auf  Grund  der erstaunlichen Aussagen von Herbert (FPÖ) und Greylinger (SPÖ) könnte man
zur Meinung gelangen, dass die Polizei etwas zu verbergen hätte.  Denn wenn jemand einen
Polizisten ungerechtfertigt anschwärzen will,  so hat er ohnehin schon immer die Möglichkeit
dazu gehabt.
 
Denn per Gesetz ist jeder Polizist verpflichtet, seine Dienstnummer bekannt zu geben. So steht
es in der Richtlinienverordnung des Innenministeriums,  die das Einschreiten der Polizei regelt.
Außerdem  ist der Polizeiwagen mit einem Kennzeichen versehen,  welches man sich notieren
kann,  falls  der  Beamte  seine Visitenkarte zufällig am Wachzimmer vergessen hat und seine
Dienstnummer nicht auswendig weiß.
 
Die  Pflicht  zur Auskunftserteilung der Dienstnummer gilt allerdings nur dann,  wenn dadurch
die Erfüllung der Aufgabe des Beamten nicht gefährdet ist. Im Klartext bedeutet das, dass ein
Beamter  der  beispielsweise  in  voller  Montur bei einer Demonstration im Einsatz ist,  kaum
nach seiner Visitenkarte kramen wird.
 
Und hier liegt der Hase im Pfeffer. Speziell bei Demonstrationen kann es zu Ausschreitungen
kommen,  wo  immer  wieder Polizisten Übergriffe unterstellt werden.   Da muss es doch im
Interesse  der Polizeipersonalvertreter liegen,  dass man beispielsweise an Hand von Videos
beweisen  kann,  dass  die  Anschuldigungen  – z.B. gegen den Beamten mit der ID-Nummer
„ABCD“  nicht stimmen.
 
Und sollte sich der Beamte „ABCD“ tatsächlich eines Übergriffes schuldig gemacht haben, so
muss es doch auch im Interesse der Polizeipersonalvertreter liegen, das schwarze Schaf zu
identifizieren. Damit verhindert man nämlich eine Globalverdächtigung aller einschreitenden
Beamten.
 

Die Grünen zu diesem Thema

Dass wir mit den Grünen sehr selten einer Meinung sind ist kein Geheimnis, da diese für uns
sehr  häufig doppelmoralisch und realitätsfern agieren.  Diesmal müssen wir ihnen aber bei-
pflichten.   „Eine  Kennzeichnungspflicht  ist  in  einem  modernen  Rechtsstaat ein Muss und
erweitert die Rechte der BürgerInnen“, so der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser.
 
Die  persönliche  Kennzeichnung jedes Polizisten und jeder Polizistin hätte einen präventiven
Charakter und könnte im Vorfeld zu einer Deeskalation beitragen. Schwarze Schafe könnten
sich  nicht  mehr  hinter  der totalen Anonymität verstecken,  womit auch das Vertrauen von
Bürge(innen) in die Polizei gestärkt werden würde.
 
Ergebnisse  andere  Länder zeigen wie positiv sich die Kennzeichnungspflicht ausgewirkt hat
und  dass  die  befürchtete  Beschwerdeflut  ausgeblieben  ist.   Mit  völligem Unverständnis
begegnet Steinhauser den Aussagen der Polizeigewerkschaft. „Die Gewerkschaft macht sich
für  die  schwarzen Schafe in Uniform stark.   Ein Polizist der gesetzeskonform handelt,  hat
auch  mit  einer  Nummer auf der Uniform nichts zu befürchten“,  so der Justizsprecher der
Grünen abschließend.
 
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2012-09-17