Erstaunliche Argumente der Polizeigewerkschaften
Warum die Polizeigewerkschaften gegen eine öffentlich sichtbare Identifizierungs-Nummer für
Polizist(innen) Sturm laufen ist eigentlich erstaunlich. FPÖ-Nationalrat Werner Herbert – er ist
selbst Polizist – meint, dass dies eine Geringschätzung der Bediensteten darstelle. Dieser
Argumentation können wir nicht folgen und finden diese völlig aus der Luft gegriffen.
SP-Polizeigewerkschafter Hermann Greylinger meint wiederum, dass eine persönliche Kenn-
zeichnung von Polizisten nicht in Frage käme, denn damit werde der Denunziation von
Beamten Tür und Tor geöffnet. Auch diese Aussage ist für einen logisch denkenden
Menschen nicht nachvollziehbar.
Herbert meint weiters, dass die jetzigen Regelungen vollkommen ausreichend seien und eine
öffentlich zur Schau gestellte persönliche Dienstnummer förmlich zu einer falschen und un-
richtigen Beschwerde einladen würde.
Auf Grund der erstaunlichen Aussagen von Herbert (FPÖ) und Greylinger (SPÖ) könnte man
zur Meinung gelangen, dass die Polizei etwas zu verbergen hätte. Denn wenn jemand einen
Polizisten ungerechtfertigt anschwärzen will, so hat er ohnehin schon immer die Möglichkeit
dazu gehabt.
Denn per Gesetz ist jeder Polizist verpflichtet, seine Dienstnummer bekannt zu geben. So steht
es in der Richtlinienverordnung des Innenministeriums, die das Einschreiten der Polizei regelt.
Außerdem ist der Polizeiwagen mit einem Kennzeichen versehen, welches man sich notieren
kann, falls der Beamte seine Visitenkarte zufällig am Wachzimmer vergessen hat und seine
Dienstnummer nicht auswendig weiß.
Die Pflicht zur Auskunftserteilung der Dienstnummer gilt allerdings nur dann, wenn dadurch
die Erfüllung der Aufgabe des Beamten nicht gefährdet ist. Im Klartext bedeutet das, dass ein
Beamter der beispielsweise in voller Montur bei einer Demonstration im Einsatz ist, kaum
nach seiner Visitenkarte kramen wird.
Und hier liegt der Hase im Pfeffer. Speziell bei Demonstrationen kann es zu Ausschreitungen
kommen, wo immer wieder Polizisten Übergriffe unterstellt werden. Da muss es doch im
Interesse der Polizeipersonalvertreter liegen, dass man beispielsweise an Hand von Videos
beweisen kann, dass die Anschuldigungen – z.B. gegen den Beamten mit der ID-Nummer
„ABCD“ nicht stimmen.
Und sollte sich der Beamte „ABCD“ tatsächlich eines Übergriffes schuldig gemacht haben, so
muss es doch auch im Interesse der Polizeipersonalvertreter liegen, das schwarze Schaf zu
identifizieren. Damit verhindert man nämlich eine Globalverdächtigung aller einschreitenden
Beamten.
Die Grünen zu diesem Thema
Dass wir mit den Grünen sehr selten einer Meinung sind ist kein Geheimnis, da diese für uns
sehr häufig doppelmoralisch und realitätsfern agieren. Diesmal müssen wir ihnen aber bei-
pflichten. „Eine Kennzeichnungspflicht ist in einem modernen Rechtsstaat ein Muss und
erweitert die Rechte der BürgerInnen“, so der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser.
Die persönliche Kennzeichnung jedes Polizisten und jeder Polizistin hätte einen präventiven
Charakter und könnte im Vorfeld zu einer Deeskalation beitragen. Schwarze Schafe könnten
sich nicht mehr hinter der totalen Anonymität verstecken, womit auch das Vertrauen von
Bürge(innen) in die Polizei gestärkt werden würde.
Ergebnisse andere Länder zeigen wie positiv sich die Kennzeichnungspflicht ausgewirkt hat
und dass die befürchtete Beschwerdeflut ausgeblieben ist. Mit völligem Unverständnis
begegnet Steinhauser den Aussagen der Polizeigewerkschaft. „Die Gewerkschaft macht sich
für die schwarzen Schafe in Uniform stark. Ein Polizist der gesetzeskonform handelt, hat
auch mit einer Nummer auf der Uniform nichts zu befürchten“, so der Justizsprecher der
Grünen abschließend.
***** 2012-09-17