Urteile die mit normalem Menschenverstand nicht zu verstehen sind


Für die Vergewaltigung einer 21-jährigen Türkin gab es 6 Jahre –

für die an einer 72-jährigen Österreicherin nur 20 Monate Haft

 

Wie in etlichen Medien berichtet wird, wurden heute jene 3 Asylwerber (zwischen 16 und 18 Jahre alt) aus Afghanistan, die im vorigen Jahr in Wien eine 21-jährige Türkin in Wien vergewaltigt haben, am Wiener Landesgericht zu je fünf bzw. sechs Jahren unbedingter Haft verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

 

Am 1. September 2015, vergewaltigte ein damals 17-jähriger Asylwerber aus Afghanistan, in Traiskirchen (NÖ) eine 72-jährige österreichische Pensionistin. Die Tat gelangte – obwohl man seitens der Behörden versuchte diese zu verheimlichen und von Welcome-Klatscher(innen) und anderen Gutmenschen sogar als Lüge und Hetze bezeichnet wurde – schlussendlich doch an die Öffentlichkeit.  Der Täter wurde im Jänner 2016, am Landesgericht Wr. Neustadt, zu lächerlichen 20 Monaten Haft verurteilt.

 

 

Da stellt sich die berechtigte Frage, warum es bei identen Straftaten, die von gleichaltrigen Tätern begangen wurden, welche sogar aus dem selben Kulturkreis stammen, zu derart unterschiedlichen Urteilen kommen kann?

 

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2017-01-31