Vergewaltigung im Hallenbad: OGH hob Urteil auf


Und da zeigen sich Gutmenschen erbost, wenn derartige

Skandale emotionale Kommentare zur Folge haben

 

Wer erinnert sich nicht an die *mutmaßliche* Vergewaltigung (warum *mutmaßlich* erklärt sich im Laufe des Beitrags) eines 10-Jährigen, durch einen 20-jährigen irakischen Asylwerber im Dezember 2015, in einem Hallenbad im 10. Wiener Gemeindebezirk. Zuerst setzten die Behörden alles daran, über die Tat den Mantel des Schweigens zu hüllen. Der Skandal setzte sich dann im äußerst milden Urteil fort, welches über den Iraker verhängt wurde. Er fasste lediglich 6 Jahre Haft aus.

 

Wer nun glaubt, dass die Reihe der Skandale in der besagten Causa ein Ende gefunden hat, der irrt gewaltig. Denn wie heute auf orf.at zu lesen ist, hob der Oberste Gerichtshof (OGH), das erstinstanzliche Urteil – sechs Jahre Haft – teilweise auf und ordnete in diesem Umfang eine Neudurchführung des Verfahrens an.


 

Da stellt sich – wahrscheinlich nicht nur für uns – die Frage, ob tatsächlich ein normal denkender Mensch annimmt, dass sich ein 10-jähriger Bub — man möge uns bitte nun die Ausdrucksweise verzeihen: „freiwillig von einem erwachsenen Mann in den Arsch ficken lässt“, nachdem ihn dieser gewaltsam in eine Umkleidekabine gezerrt hat.

 

Angesichts eines solchen Skandals wundert es uns nicht, dass in den sozialen Medien derartiges dementsprechend emotional kommentiert wird. Diese Kommentare werden dann von den Gutmenschen als Hass- und Hetzpostings bezeichnet. Für die Opfer solcher Vorfälle hat das gutmenschliche Klientel meist nur Spott und Häme übrig.

 

Auf Grund des – wahrscheinlich nicht nur für uns – nicht nachvollziehbaren Spruchs des OGH halten wir fest, dass für den nun *mutmaßlichen* Täter die Unschuldsvermutung bezüglich der Vergewaltigung gilt.

 

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2016-10-20