Vorwürfe nicht haltbar
Da offensichtlich die Vorwürfe gegen Martin Graf bezüglich eines strafbaren Verhaltens
gegenüber der Getrud Meschar (angeblicher Stiftungsskandal) nicht haltbar sind, versucht
man dem Dritten Nationalratspräsidenten anderwärtig ans Bein zu pinkeln.
SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Laura Rudas fordert neuerlich von FP-Chef Strache den Rück-
zug von Martin Graf als Dritter Nationalratspräsident. „Laut dem aktuellen Bericht einer
Tageszeitung wurde Graf im Jahr 1994 auf dem amtlichen Wahlvorschlag zu den National-
ratswahlen als Rechtsanwalt tituliert, obwohl er zwischen 1992 und 2002 lediglich Rechts-
anwaltsanwärter war“, so Rudas – für die damit das Fass übergelaufen sei.
M. Graf hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien im Jahr 1987
mit dem Mag. iur. und daraufhin 1994 mit dem Grad Dr. iur. abgeschlossen. Die Kronen
Zeitung veröffentlicht in ihrer heutigen Ausgabe einen Ausschnitt der Wahl-Vorschlagsliste
zur Nationalratswahl 1994. In dieser wird bei Graf als Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“
angeführt.
Wir glauben nicht, dass das Martin Graf persönlich auf diese Liste geschrieben hat sondern
vielmehr, dass sich in diesem Fall eine Schreibkraft geirrt hat. Immerhin ist der Mann
promovierter Akademiker und Doktor jur. Da kann ein derartiger Irrtum leicht passieren und
ist auch nicht besonderes.
Anders verhält es sich da schon, wenn Studienabbrecher mit dem akademischen Titel „Doktor“
tituliert werden, wie zum Beispiel der Bundeskanzler Werner Faymann. Dieser studierte von
1985 bis 1988 zwar vier Semester Rechtswissenschaften, schloss aber das Studium nicht
ab. Aber immerhin schaffte er es in drei Jahren, läppische vier (4) Semester zu absolvieren.
Doktortitel auch auf amtlicher Webseite
Obwohl Faymann durch seinen Studienabbruch zu keinen akademischen Ehren gelangte, wird
er auf „gallery.media22.at“ bis dato unwidersprochen als Herr Doktor bezeichnet.
Screen: gallery.media22.at
Wer nun glaubt nur beim angeführten Doktortitel auf „gallery.media22.at“ habe sich ein
Fehlerteufel eingeschlichen, der wird mit dem nächsten Screen eines Besseren belehrt. Denn
selbst auf der hochoffiziellen Webseite der Stadt St. Pölten wird der Bundeskanzler, eben-
falls unwidersprochen bis heute als Herr Doktor tituliert.
Screen: st-poelten.gv.at
Nun stellt sich für uns die Frage, warum so viel Aufhebens wegen einer irrtümlich fälschlichen
Berufsbezeichnung gemacht wird, die Martin Graf gar nicht selbst getätigt hat. Auch Werner
Faymann hat die Einträge in denen er als „Doktor“ tituliert wird nicht selbst getätigt, sondern
dürften diese einem Irrtum einer Schreibkraft unterliegen.
Allerdings wird hier schon wieder mit zweierlei Maß gemessen, denn der „Doktortitel“ des
Bundeskanzlers wird von linker Seite ganz augenscheinlich negiert. Martin Graf ist wenigstens
promovierter Akademiker, was Faymann von sich nicht behaupten kann.
Aber die SPÖ-Bundesgeschäftsführerin geht noch einen Schritt weiter und unterstellt Graf,
dass er in einem Interview das Parlament mit einem Narrenturm verglichen habe. Zugegeben,
wenn das so stimmt, ist das nicht die feine englische Art. Ohne den Dritten Nationalratspräsi-
denten in Schutz nehmen zu wollen, könnte es aber durchaus sein, dass er zu diesem Er-
kenntnis gelangte nachdem er sich folgende Rede (Video) des Fräulein Laura Rudas anhören
musste.
Quelle: youtube.com
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***** 2012-06-09