Vorwürfe nicht haltbar
Da offensichtlich die Vorwürfe gegen Martin Graf bezüglich eines strafbaren Verhaltens
gegenüber der Getrud Meschar (angeblicher Stiftungsskandal) nicht haltbar sind, versucht
man dem Dritten Nationalratspräsidenten anderwärtig ans Bein zu pinkeln.
SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Laura Rudas fordert neuerlich von FP-Chef Strache den Rück-
zug von Martin Graf als Dritter Nationalratspräsident. „Laut dem aktuellen Bericht einer
Tageszeitung wurde Graf im Jahr 1994 auf dem amtlichen Wahlvorschlag zu den National-
ratswahlen als Rechtsanwalt tituliert, obwohl er zwischen 1992 und 2002 lediglich Rechts-
anwaltsanwärter war“, so Rudas – für die damit das Fass übergelaufen sei.
M. Graf hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien im Jahr 1987
mit dem Mag. iur. und daraufhin 1994 mit dem Grad Dr. iur. abgeschlossen. Die Kronen
Zeitung veröffentlicht in ihrer heutigen Ausgabe einen Ausschnitt der Wahl-Vorschlagsliste
zur Nationalratswahl 1994. In dieser wird bei Graf als Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“
angeführt.
Wir glauben nicht, dass das Martin Graf persönlich auf diese Liste geschrieben hat sondern
vielmehr, dass sich in diesem Fall eine Schreibkraft geirrt hat. Immerhin ist der Mann
promovierter Akademiker und Doktor jur. Da kann ein derartiger Irrtum leicht passieren und
ist auch nicht besonderes.
Anders verhält es sich da schon, wenn Studienabbrecher mit dem akademischen Titel „Doktor“
tituliert werden, wie zum Beispiel der Bundeskanzler Werner Faymann. Dieser studierte von
1985 bis 1988 zwar vier Semester Rechtswissenschaften, schloss aber das Studium nicht
ab. Aber immerhin schaffte er es in drei Jahren, läppische vier (4) Semester zu absolvieren.
Doktortitel auch auf amtlicher Webseite
Obwohl Faymann durch seinen Studienabbruch zu keinen akademischen Ehren gelangte, wird
er auf „gallery.media22.at“ bis dato unwidersprochen als Herr Doktor bezeichnet.


2012-06-09