Journalistische Sorgfaltspflicht gefragt
Erstaunlich.at ist ein kleines Online-Medium. Wir bringen auch keine Massennachrichten
sondern nur ausgewählte Beiträge, meist zum Thema „Doppelmoral“. Eines haben wir uns
jedoch angewöhnt: Alle unsere zu bringenden Beiträge bis ins kleinste Detail zu recher-
chieren. Das sind wir unserer Leserschaft schuldig und erspart auch jede Menge Ärger
mit dem Gesetz.
Eine genaue Recherche fällt unter die journalistische Sorgfaltspflicht. Diese sollte man sich
eigentlich auch von den großen Medien erwarten können. Dass dem nicht immer so ist be-
weist ein Beitrag der Tageszeitung KURIER vom 2. Juni 2012.


Der Vorwurf des Stalkings, der unkommentiert vom KURIER im Artikel übernommen wurde, stellt immerhin einen Straftatbestand dar. Diesbezüglich wurde der KURIER auch zu einer Richtigstellung aufgefordert. Sollte dieser bis zum 15. Juni 2012 nicht entsprochen werden, haben die Anwälte das Wort.
Was ist eigentlich Stalking?
Der Gesetzgeber spricht dabei von „Beharrlicher Verfolgung“. Im nachfolgenden Screen ist
ersichtlich welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um diesen strafbaren Tatbestand zu
erfüllen.

Nicht gerne alleine mit Stöckelschuhen in der Nacht
Inhaltlich überrascht der KURIER-Beitrag nicht, dass Vassilakou „empört“ darüber ist, dass
sie nachdem sie sich im ORF-Bürgerforum vehement für das Fahrrad und die Öffis eingesetzt
hat, erwischt wurde, wie sie weitab von den offiziellen ORF-Parkplätzen – offenbar bemüht
sich den Blicken der Öffentlichkeit zu entziehen – in ihren Dienstwagen gestiegen ist.
Als Person des öffentlichen Interesses, die sie als amtierende Vizebürgermeisterin der Haupt-
stadt wohl ist, mutet es zumindest eigenartig an, dass sie sich von einer Kamera „gestalkt“
fühlt. Dies besonders auch deshalb, weil sie auf frischer Tat ertappt wurde, wie sie „Wasser
predigt und Wein trinkt“.
Es ist daher auch nicht „stupide, mich (Vassilakou) zu filmen und damit zu stalken“, sondern
die Pflicht eines investigativen Journalisten seinen Leser(innen) die wahren Hintergründe dar-
zulegen. Das Video ist übrigens nach wie vor auf www.erstaunlich.at abrufbar. Jedenfalls sieht man bei www.erstaunlich.at etwaigen Klagen und/oder Anzeigen mit Gelas- senheit entgegen. Was die Argumentation der Frau Vassilakou bezüglich der Umweltfreund- lichkeit ihres mit Erdgas betriebenen Dienstwagens betrifft – den sie deshalb benützt weil sie nicht gerne nachts mit Stöckelschuhen allein durch die Straßen geht – erfolgt demnächst ein eigener Beitrag. *****
2012-06-09