Wie sich ein Mann seine Niederlage schönschreibt
Eigentlich wollten wir uns nicht schon zum Jahresbeginn mit der Person des Uwe Sailers beschäftigen. Zahlreiche Anfragen zu einem mehr als erstaunlichen Eintrag auf seiner Facebook-Seite veranlassen uns jedoch dazu, unserer Leserschaft Auskunft zu erteilen. Nachdem Sailer gegen den Herausgeber dieses Online-Magazins eine schwere Nieder- lage einfuhr (Beitrag unter diesem. LINK), versucht er nun augenscheinlich Glauben zu machen, dass er aus dem Rechtsstreit Geld erhalten hätte bzw. ihm welches zustände. Auf seiner Facebook-Seite veröffentlichte er gestern folgenden Beitrag: Screen: facebbook.com Dazu veröffentlichte er einen Beschluss (aus zweiter Instanz) über die Rückweisung einer „Einstweiligen Verfügung“. Wie war es zu dieser Rückweisung gekommen? Nachdem er in erster Instanz eine „Einstweilige Verfügung“ erhalten hatte, versprach er hoch und heilig, Erich Reder nie wieder als Zuhälter oder sinngemäß gleicher Worte zu bezeichnen. Sein Anwalt bot diesbezüglich auch einen dementsprechenden Vergleich an. Damit sah man bei Gericht (allerdings erst in zweiter Instanz) keine Wiederholungsgefahr mehr und wies den Antrag auf diese Verfügung zurück. Nachdem Uwe Sailer mehrfach beim Anwalt von Erich Reder anrief und versuchte diesem die Ohren voll zu jammern (er wurde immer wieder auf seinen Rechtsver- treter verwiesen), dass alles nur ein Irrtum gewesen sei udgl., war man gnädig und nahm den Vergleich von Sailer an. Des weiteren zog man auch die Privatanklage wegen „Übler Nachrede“ zurück. Dadurch gab es auch automatisch einen Verzicht einer Entschädigungszahlung, die erfahrungsgemäß bei etwa 500,- Euro gelegen hätte. Diese Entschädigungszahlung (eine Art „seelisches Schmerzensgeld“) hat aber mit den Gerichts- und Anwaltskosten – die in die tausende Euro gingen – nicht das Geringste zu tun. Allerdings hatte dies für Uwe Sailer auch seinen Preis. Dieser musste (nebst Veröffent- lichung eines Widerrufs seiner unwahren Behauptung) sämtliche Kosten aus dem Rechtsstreit übernehmen. Auch auf die ihm zugesprochenen Kosten aus der Zurückweisung der „Einstweiligen Verfügung“ aus zweiter Instanz, musste er ver- zichten. (Siehe Screenshot). Screen: erstaunlich.atJedenfalls schlug sich Sailers Niederlage, die mit der Nachsicht des Klägers in einem Ver- gleich endete, mit mehreren tausend Euro zu Buche. Diese Kosten musste Sailer laut Gerichtsbeschluss zur Gänze übernehmen. Uwe Sailer hat von Erich Reder keinen einzigen Cent erhalten! Soviel zur vorgegaukelten Siegeslaune von Uwe Sailer. Möglicherweise hat er den Ver- gleich nicht bis zum Ende durchgelesen und wartet vergeblich noch immer darauf, dass ihm der Herausgeber dieses Online-Magazins Geld überweist. Denn bei einem wahrheits- liebenden Mann wie Sailer ist doch nicht davon auszugehen, dass er seiner Leserschaft ein X für ein U vorzumachen versucht. Oder mit Sailers Worten ausgedrückt:.. „Unwahr oder peinlich? Verloren ist verloren und bleibt verloren, Herr Uwe Sailer!“ ***** 2015-01-02