Was geht wohl im Kopf von Uwe Sailer vor?


Wie sich ein Mann seine Niederlage schönschreibt

Eigentlich wollten wir uns nicht schon zum Jahresbeginn mit der Person des Uwe Sailers
beschäftigen.   Zahlreiche  Anfragen zu einem mehr als erstaunlichen Eintrag auf seiner
Facebook-Seite veranlassen uns jedoch dazu, unserer Leserschaft Auskunft zu erteilen.
Nachdem  Sailer gegen den Herausgeber dieses Online-Magazins eine schwere Nieder-
lage  einfuhr  (Beitrag  unter  diesem. LINK),  versucht  er  nun  augenscheinlich  Glauben
zu machen, dass er aus dem Rechtsstreit Geld erhalten hätte bzw. ihm welches zustände.
Auf seiner Facebook-Seite veröffentlichte er gestern folgenden Beitrag:
Screen: facebbook.com
Dazu  veröffentlichte  er einen Beschluss  (aus zweiter Instanz)  über die Rückweisung
einer „Einstweiligen Verfügung“.
Wie  war  es  zu  dieser  Rückweisung gekommen?   Nachdem er in erster Instanz eine
„Einstweilige  Verfügung“  erhalten  hatte,  versprach  er  hoch und  heilig,  Erich  Reder
nie  wieder  als  Zuhälter  oder sinngemäß gleicher Worte zu bezeichnen.   Sein Anwalt
bot  diesbezüglich auch einen dementsprechenden Vergleich an.   Damit sah man bei
Gericht  (allerdings erst in zweiter Instanz)  keine Wiederholungsgefahr mehr und wies
den Antrag auf diese Verfügung zurück.
Nachdem  Uwe Sailer  mehrfach  beim  Anwalt  von  Erich Reder anrief und versuchte
diesem  die  Ohren  voll  zu  jammern  (er wurde immer wieder auf seinen Rechtsver-
treter verwiesen),  dass  alles  nur ein  Irrtum gewesen sei udgl.,  war man gnädig und
nahm  den  Vergleich  von  Sailer  an.   Des weiteren zog man auch die Privatanklage
wegen „Übler Nachrede“ zurück.
Dadurch  gab  es  auch automatisch einen Verzicht einer Entschädigungszahlung, die
erfahrungsgemäß  bei etwa 500,- Euro gelegen hätte.   Diese Entschädigungszahlung
(eine Art „seelisches Schmerzensgeld“) hat aber mit den Gerichts- und Anwaltskosten
– die in die tausende Euro gingen – nicht das Geringste zu tun.
Allerdings hatte dies für Uwe Sailer auch seinen Preis. Dieser musste (nebst Veröffent-
lichung  eines  Widerrufs  seiner  unwahren  Behauptung)  sämtliche  Kosten aus dem
Rechtsstreit  übernehmen.    Auch  auf  die  ihm   zugesprochenen   Kosten  aus  der
Zurückweisung  der  „Einstweiligen  Verfügung“  aus  zweiter Instanz,  musste er  ver-
zichten. (Siehe Screenshot).
Screen: erstaunlich.at
Jedenfalls  schlug  sich Sailers  Niederlage,  die mit der Nachsicht des Klägers in einem Ver-
gleich  endete,  mit  mehreren  tausend  Euro  zu  Buche.   Diese  Kosten musste Sailer laut
Gerichtsbeschluss zur Gänze übernehmen. Uwe Sailer hat von Erich Reder keinen einzigen
Cent erhalten!
Soviel  zur  vorgegaukelten  Siegeslaune von  Uwe  Sailer.   Möglicherweise hat er den Ver-
gleich  nicht  bis  zum  Ende durchgelesen und wartet vergeblich noch immer darauf,  dass
ihm der Herausgeber dieses  Online-Magazins Geld überweist.  Denn bei einem wahrheits-
liebenden  Mann wie Sailer  ist  doch  nicht  davon auszugehen,  dass er seiner Leserschaft
ein X für ein U vorzumachen versucht.
Oder mit Sailers Worten ausgedrückt:.. „Unwahr oder peinlich?   Verloren ist verloren und
bleibt verloren,  Herr Uwe Sailer!“
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2015-01-02