Alte Thematik
Wir haben am 12.04.2009, im Beitrag „Neue Abzocke ?“ über die Problematik bezüglich
der Überholmanöver von LKW’s auf der Ostautobahn A4 berichtet.
Der tägliche Horror auf der Ostautobahn A4Etliche „Brummifahrer“ liefern sich dort kilometerlange „Elefantenrennen“ und behindern und gefährden damit den Verkehr. Also ein typischer Verstoß gegen die Stvo, der aber bis dato niemand wirklich interessierte.
Die Erleuchtung
Dafür hat jetzt Verkehrsministerin Doris Bures den Stein der Weisen gefunden.
Ab Mitte nächster Woche tritt auf der A4 ein „gesetzliches“ Überholverbot für LKW
über 7,5 t ein.
Erstaunlicherweise wurde dieses „Gesetz“ für den Streckenabschnitt zwischen Göttlesbrunn und Neusiedl/See limitiert. „Mit dem neuen Gutachten des Landes Niederösterreich wird nachgewiesen, dass auf der zwischen diesen Abschnitten liegenden Strecke ein Überholverbot gerechtfertigt ist“, so die Verkehrsministerin. Diesbezügliche Überholverbotsschilder werden in den nächsten Tagen noch aufgestellt.
Auch Pröll freut sich
Auch der Landeshauptmann von NÖ, Dr. Erwin Pröll ist höchst erfreut, dass ein wichtiges
Anliegen im Sinne der Verkehrssicherheit und der Mobilität in Niederösterreich durch-
gesetzt werden konnte.
„Es freut mich, dass die niederösterreichischen Argumente Gehör gefunden haben. Damit
ist ein wichtiger Schritt für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer auf dieser Autobahn
erfolgt“, betont der Landeshauptmann
Informationsmangel bei Politikern
Es ist immer wieder erstaunlich wie wenig Ahnung so manche Politiker von Gesetzen des
eigenen Landes haben, in welchen sie regieren.
Wir wissen nicht ob Herr Pröll und Frau Bures einen Führerschein besitzen. Wenn nicht
sollten sie sich vielleicht von Ihren Fahrer(innen) über „Überholverbote“ aufklären
lassen.
Falls diese zu beschäftigt sind, wollen wir den Herrschaften einen kleinen Crashkurs
bezüglich der eindeutigen Gesetzeslage geben.
Auszüge aus der Strassenverkehrsordnung:
§ 46. Autobahnen.(1) Autobahnen dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benützt werden, die eine Bauartge- schwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit überschritten werden darf; dies gilt nicht für Fahrzeuge des Straßendienstes…… Tempo 80 auf Autobahnen
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt für alle Kraftfahrzeuge über 3,5 t. Seit 1. Jänner 2005 müssen alle neu zugelassenen LKW ab 3,5 t und alle Busse mit einem elektronischen Tempobegrenzer ausgerüstet sein. Diese Tempobegrenzer ….. Die Geschwindigkeit von 80/kmh wird vom schleißigsten Ostblock-LKW auf der Autobahn gefahren. (Anm. der Redaktion) § 16. Überholverbote.
(1) Der Lenker eines Fahrzeuges darf nicht überholen: a) wenn andere Straßenbenützer, insbesondere entgegenkommende, gefährdet oder behindert werden könnten oder wenn nicht genügend Platz für ein gefahrloses Überholen vorhanden ist,….. b) wenn der Unterschied der Geschwindigkeiten des überholenden und des eingeholten Fahr- zeuges unter Bedachtnahme auf allenfalls geltende Geschwindigkeitsbeschränkungen für einen kurzen Überholvorgang zu gering ist,…. Wer unseren Angaben keinen Glauben schenkt, kann sich noch zusätzlich in der Fahrschule informieren. Wir haben dazu eine X-beliebige aus dem Internet herausgesucht und unter nachfolgendem Link, kann sich der geneigte Leser(in) ausführlich Informationsmaterial beschaffen. http://www.fuerboeck.at/fuehrerschein_tipps_b/ueberholen_ueberholtwerden.html
So lernt man es in der Fahrschule
Fahrschule Fürböck
. Leichter Lernen. Besser Fahren. Kontrollen vor dem Überholvorgang* Werde ich selbst überholt? * Reicht die Überholsichtweite aus? * Reicht die Fahrbahnbreite aus? * Sind 20 km/h Geschwindigkeitsunterschied möglich? * Ist das Einordnen sicher möglich? * Gilt ein Überholverbot? So steht es im Lehrbuch der Fahrschule.
Wenn man sich nun die Gesetzestexte zu Gemüte führt, ist es schon für jeden Schüler einer Fahrschule erkennbar, dass auf Autobahnen ohnehin ein Überholverbot für LKW’s über 3.5 t besteht.