Das Alibi-Maßnahmenpaket der Justizministerin


 Beatrix Karl: Große Ankündigung und nichts dahinter

„Mehr  als  1.000 Rechtsbrecher haben in den vergangenen zwei Jahren zumindest einen Teil
ihrer  Strafe im elektronisch überwachten Hausarrest (sogenannte Fußfessel) vollzogen.  Eine
umfassende Evaluierung dieser neuen Vollzugsform zeige, dass sich diese neue Vollzugsform
sehr  bewährt  habe  und nach Meinung der Experten insgesamt eine sinnvolle Ergänzung zu
den Justizanstalten sei“,  so die Justizministern Beatrix Karl heute bei einer  Pressekonferenz.
Sie wird den Evaluierungsbericht des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie in den kom-
menden Tagen dem Parlament zukommen lassen.
 
Karl räumt aber ein, dass es sich auch gezeigt habe,  dass es bei einem besonders sensiblen
Bereich Nachschärfungsbedarf gibt,  nämlich bei der Vergabe von Fußfesseln an Sexualstraf-
täter.  Sie kündigte an,  dass sie dem Parlament ein Maßnahmenpaket zur Verschärfung der
Vergabekriterien von Fußfesseln an Sexualstraftäter vorlegen wird.
 
Dieses  Maßnahmenpaket  der Justizministerin beinhaltet 4 konkrete Maßnahmen  (wobei wir
hier „konkret“ nicht als positiv verstehen) zur angeblichen Verschärfung der Vergabekriterien
von Fußfesseln an Sexualstraftäter,  dessen Inhalt wir nachfolgend wiedergeben:
 
Erstens: Rechtsbrechern,  die wegen Vergewaltigung,  geschlechtlicher Nötigung, sexuellem
Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person,  sexuellem Missbrauch
von  Unmündigen,  pornographischen  Darstellungen  Minderjähriger  oder  sexuellem Miss-
brauch von Jugendlichen verurteilt wurden, können sich ihre Haftstrafe nicht mehr mit
einer Fußfessel ersparen.
 
Ein solcher Täter kann frühestens zur Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe um eine Fußfes-
sel ansuchen.   Und auch nach der Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe kann die Fußfessel
nur nach genauer Prüfung durch die Justizanstalt und die Vollzugsdirektion gewährt werden.
Es  muss  vor  allem gewährleistet sein,  dass der Verurteilte den elektronisch überwachten
Hausarrest nicht missbrauchen wird.
 
Zweitens: für alle sonstigen strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität oder Selbst-
bestimmung  oder jene gegen Leib und Leben oder die Freiheit,  die begangen wurden,  um
sich  geschlechtlich  zu  erregen  oder zu befriedigen,  darf die Fußfessel nur dann gewährt
werden, wenn aus besonderen Gründen Gewähr dafür geboten ist, dass der Verurteilte den
elektronisch überwachten Hausarrest nicht missbrauchen wird.
 
Drittens: Möchte Karl in Zukunft die Opfer stärker einbinden:   „Ich werde vorschlagen, sämt-
lichen  Opfern von Sexualdelikten und sexuell motivierten Gewaltdelikten ein Äußerungsrecht
einzuräumen.   Damit geben wir auch den Opfern,  die das wollen, in Zukunft eine Stimme“,
betonte Justizministerin Karl.
 
Viertens: Werden alle Sexualstraftäter, die trotz dieser strengen Kriterien eine Fußfessel zu-
erkannt bekommen, mit einer GPS-Fußfessel ausgestattet werden.  Diese neue Technologie
bietet  die  Möglichkeit  den  Fußfesselträger  permanent zu überwachen und gewisse Orte,
wie etwa die Wohnung oder den Arbeitsplatz des Opfers – zu sperren.
 

Justizministerin gibt Garantie, die sie nicht hält

„Damit garantieren wir,  dass in Zukunft kein wegen einer derartigen Sexualstraftat Verur-
teilter  mehr  sich  eine  Gefängnisstrafe ersparen kann“,  so die Justizministerin.   Das ist
natürlich völliger Nonsens, was  Beatrix Karl hier von sich gibt. Einerseits posaunt sie groß-
artig  heraus,  dass  sich  kein  Sexualstraftäter mehr eine Gefängnisstrafe ersparen kann,
während  sie  im  selben  4 Punkte- Programm  einräumt,  dass diese Täter nach der Ver-
büßung der halben Haftstrafe die Möglichkeit haben eine Fußfessel zu erhalten.
 
Was  will  die Justizministerin nun eigentlich?   Fußfessel Ja oder Nein.  Ihr 4 Punkte Maß-
nahmenpaket ist für uns eine reine Alibihandlung ganz unter dem Motto: „Wasch mir den
Pelz, aber mach mich nicht nass“.
 
Erstaunlich ist auch die Argumentation (Zweiter Punkt:)  „Es muss vor allem gewährleistet
sein,  dass  der  Verurteilte  den elektronisch überwachten Hausarrest nicht missbrauchen
wird.“   Da müsste sie schon eine Hellseherin sein um das zu garantieren.   Auch fehlt uns
bei Karls  Ankündigungen eine Kritik an den überaus milden Urteilen (geringfügig bedingte
Haftstrafen) gegenüber Kinderporno-Konsumenten.
 
Wie  kann  es  in  einem  Rechtsstaat möglich sein, dass beispielsweise ein Jugendrichter
oder  ein  Lehrer für den Konsum von kinderpornografischen Material derart geringe Strafen
bekommen und weiterhin in Amt und Würden bleiben dürfen. Zu dieser Thematik ließ die
Justizministerin keine Silbe verlautbaren.

 

Keine bedingte Haftstrafen und keine Fußfessel für Sexualstraftäter

Die  anständige  Bevölkerung will keine Sexualstraftäter oder Kinderporno-Konsumenten in
Freiheit sehen und/oder diese eventuell sogar als Nachbar genießen müssen.  Dabei ist es
egal  ob  diese Perversen eine Fußfessel tragen oder mit einer bedingten Haftstrafe davon
gekommen sind.
 
Diese  abartigen  Personen  gehören ins Gefängnis und sollten eine nicht zu geringe Strafe
– unter „normalen“ Häftlingen – absitzen müssen.   Wir haben schon einmal erwähnt, dass
wir  für  die  Einführung  eines  frei zugänglichen virtuellen Internetprangers für verurteilte
Sexualstraftäter,  insbesondere  Kinderpornographie-Konsumenten wären. Dort sollten  die
vollständigen Daten (Foto, Name, Wohnort, Beruf etc.) aufscheinen.  Mit einer solchen Maß-
nahme  würden  nämlich  diese  Perversling  ihres  Lebens  nicht mehr froh werden,  auch
wenn  sie  vor  Gericht  einen Fast-Freispruch für ihre abartigen Handlungen erhalten oder
als Belohnung für ihre Tat eine Fußfessel tragen dürfen.
 
Aber  diese  Forderung  wird wohl ein frommer Wunschtraum bleiben,  denn offensichtlich
besteht  seitens  der Justiz  ein gewisser Hang,  Sexualstraftäter und speziell Kinderporno-
Konsumenten mit Samthandschuhen anzufassen.
 
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2012-09-18