Wir lassen uns nicht erpressen


Kennt Kardinal Schönborn die österreichischen Gesetze nicht?

„Die Kirche wird weiter solidarisch mit den  notleidenden Flüchtlingen in der Votivkirche sein
und  bei der Asylpolitik auf notwendige Verbesserungen der Gesetze drängen“,  so Kardinal
Christoph  Schönborn  in  seiner gestrigen Freitags-Kolumne für  die Gratiszeitung „HEUTE“.
 
Schönborn hielt weiter fest, dass die Flüchtlinge keine Verbrecher sondern Menschen in Not
sind.  Zugleich kritisierte er und distanzierte sich von einem Inserat der FPÖ, dass ebenfalls
in der  „HEUTE“  geschalten war.  In diesem wurde angeprangert, dass Asylbetrug Unrecht
ist und alle Unterstützer Beitragstäter sind.
 
Das FPÖ-Inserat in der Tageszeitung HEUTE
 
Interessant ist die Tatsache,  dass Schönborn die Kirchenbesetzer als Menschen in Not be-
zeichnete.   Vielleicht scheint es  ihm entgangen zu sein, dass diesen Quartiere angeboten
wurden.   Allerdings  lehnten sie diese ab und bevorzugen es mit der Besetzung der Votiv-
kirche den Rechtsstaat zu erpressen.  Und das macht sie zu Rechtsbrecher.
 
Mit  seinem  Verständnis  und  Sympathiebezeugung für die Besetzer der Votivkirche,  ent-
fernt sich der Kardinal unserer Meinung nach nicht  nur immer mehr von seiner Gemeinde,
sondern auch vom Rechtsstaat.   Missbilligung  der  österreichischen Gesetze und Gutheiß-
ung  der  Schändung einer katholischen Kirche durch Muslime ist höchst problematisch.  In
diesem Zusammenhang  stellt  sich  für  uns  die Frage,  warum diese Leute nicht Zuflucht
in einer Moschee gesucht haben?
 
Mit  seiner  gestrigen medialen Stellungnahme,  stellt Schönborn den Rechtsstaat in Frage
und  wirbt  um  Verständnis  für  die kriminellen Handlungen  der  muslimischen Besetzern
der Votivkirche.  Und wenn der Kirchenmann der Meinung ist, dass diese keine Verbrecher
sind,  dann müssen wir ihm folgendes entgegenhalten.
 

Streifzug quer durchs Strafgesetzbuch

Die  Illegalen,  deren  Asylansuchen  mangels  Verfolgung  in  der Heimat durch die Bank
bereits rechtskräftig negativ beschieden wurden, verstoßen gegen folgende Paragraphen
des Strafgesetzbuches:
 
§ 108  Täuschung,  § 126  schwere  Sachbeschädigung,  § 146  Betrug,  § 147  schwerer
Betrug, § 188 Herabwürdigung religiöser Lehren und § 189 Störung einer Religionsübung,
zudem  gegen  das  Asylgesetz  § 15 Mitwirkungspflichten von Asylwerbern im Verfahren
und gegen das Versammlungsgesetz § 2 Anmeldung einer Versammlung.
 
Die  Unterstützer  verstoßen  gegen  § 281 StGB  Aufforderung  zum Ungehorsam gegen
Gesetze und § 282 StGB Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen und Gutheiß-
ung mit Strafe bedrohter Handlungen.
 
Damit  sind  die  Aussagen im FPÖ-Inserat und die Forderung nach Abschiebung,  wenn
notwendig auch mit Zwangsernährung, durchaus gerechtfertigt.   Und ein Satz trifft den
Nagel genau auf den Kopf:  „Wir lassen uns nicht erpressen.“
 
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2013-01-19