Kennt Kardinal Schönborn die österreichischen Gesetze nicht?
„Die Kirche wird weiter solidarisch mit den notleidenden Flüchtlingen in der Votivkirche sein
und bei der Asylpolitik auf notwendige Verbesserungen der Gesetze drängen“, so Kardinal
Christoph Schönborn in seiner gestrigen Freitags-Kolumne für die Gratiszeitung „HEUTE“.
Schönborn hielt weiter fest, dass die Flüchtlinge keine Verbrecher sondern Menschen in Not
sind. Zugleich kritisierte er und distanzierte sich von einem Inserat der FPÖ, dass ebenfalls
in der „HEUTE“ geschalten war. In diesem wurde angeprangert, dass Asylbetrug Unrecht
ist und alle Unterstützer Beitragstäter sind.
Das FPÖ-Inserat in der Tageszeitung HEUTE Interessant ist die Tatsache, dass Schönborn die Kirchenbesetzer als Menschen in Not be- zeichnete. Vielleicht scheint es ihm entgangen zu sein, dass diesen Quartiere angeboten wurden. Allerdings lehnten sie diese ab und bevorzugen es mit der Besetzung der Votiv- kirche den Rechtsstaat zu erpressen. Und das macht sie zu Rechtsbrecher. Mit seinem Verständnis und Sympathiebezeugung für die Besetzer der Votivkirche, ent- fernt sich der Kardinal unserer Meinung nach nicht nur immer mehr von seiner Gemeinde, sondern auch vom Rechtsstaat. Missbilligung der österreichischen Gesetze und Gutheiß- ung der Schändung einer katholischen Kirche durch Muslime ist höchst problematisch. In diesem Zusammenhang stellt sich für uns die Frage, warum diese Leute nicht Zuflucht in einer Moschee gesucht haben? Mit seiner gestrigen medialen Stellungnahme, stellt Schönborn den Rechtsstaat in Frage und wirbt um Verständnis für die kriminellen Handlungen der muslimischen Besetzern der Votivkirche. Und wenn der Kirchenmann der Meinung ist, dass diese keine Verbrecher sind, dann müssen wir ihm folgendes entgegenhalten.
Streifzug quer durchs Strafgesetzbuch
Die Illegalen, deren Asylansuchen mangels Verfolgung in der Heimat durch die Bank
bereits rechtskräftig negativ beschieden wurden, verstoßen gegen folgende Paragraphen
des Strafgesetzbuches:
§ 108 Täuschung, § 126 schwere Sachbeschädigung, § 146 Betrug, § 147 schwerer
Betrug, § 188 Herabwürdigung religiöser Lehren und § 189 Störung einer Religionsübung,
zudem gegen das Asylgesetz § 15 Mitwirkungspflichten von Asylwerbern im Verfahren
und gegen das Versammlungsgesetz § 2 Anmeldung einer Versammlung.
Die Unterstützer verstoßen gegen § 281 StGB Aufforderung zum Ungehorsam gegen
Gesetze und § 282 StGB Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen und Gutheiß-
ung mit Strafe bedrohter Handlungen.
Damit sind die Aussagen im FPÖ-Inserat und die Forderung nach Abschiebung, wenn
notwendig auch mit Zwangsernährung, durchaus gerechtfertigt. Und ein Satz trifft den
Nagel genau auf den Kopf: „Wir lassen uns nicht erpressen.“
***** 2013-01-19