14 Jahre lebenslang


Vorläufiges Ende

Gestern wurde der bulgarische Doppelmörder, welcher das Pachfurther Heurigenwirtsehepaar
Christoph und Monika T. erschossen, sowie deren Tochter Tamara schwer verletzt hatte, zu
lebenslanger Haft verurteilt.

Alle Rechtsmittel

Der Bulgare legte sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein, womit das Urteil nicht
rechtskräftig ist. Zahlreiche Zeugenaussagen belegten, dass der Pkw des Mannes mehrfach
in Pachfurth gesehen wurde. Auch die Tochter des ermordeten Ehepaares konnte den Mann,
an Hand von Fotos eindeutig identifizieren.

Kirschenpflücken

Zur Rechtfertigung seines Aufenthaltes in Pachfurth gab der Bulgare an,  er sei lediglich zum
Kirschenpflücken dort gewesen. Doch die DNA-Spuren bewiesen eindeutig, dass der Mann
im Heurigenlokal aufhältig gewesen sein muss.

Bulgaren stellten Bedingungen

Ein erstaunliches Justizkuriosum begleitet jedoch den ganzen Fall. Der Bulgare, der nach der
Tat in sein Heimatland geflüchtet war, wurde nur unter zwei Bedingungen an die österreich-
ische Justiz ausgeliefert.
Erstens wurde von den Bulgaren auferlegt, dass dem Mann innerhalb von 6 Monaten der
Prozess zu machen sei. Diese Auflage hatte die österreichische Justiz, aus welchen Gründen
auch immer, erfüllt.

“Rechter“ Politiker

Die zweite Bedingung lautete, dass im Falle einer Verurteilung der Mann nach Bulgarien
auszuliefern sei. Unter Bedachtnahme das es sich bei dem Bulgaren um einen „rechten“
Kommunalpolitiker handelt, erscheint diese Bedingung in einem erstaunlich defusen Licht.

14 Jahre für Mord?

Der selbsternannte Machtfaktor des Internet, Marcus J. Oswald schreibt in einem Blog-
beitrag auf „B&G“, dass in Bulgarien die Höchststrafe für Mord nur 14 Jahre beträgt.
Wir wissen zwar nicht woher der Mann diese Weisheit hat, gehen aber davon aus, dass dies
stimmen könnte.

Lasst ihn hier in einer Zelle verrotten

Sollte die österreichische Justiz den nächsten Kniefall vor den Bulgaren machen hieße das,
dass der Mann für einen Doppelmord und einen Mordversuch maximal 14 Jahre Haft zu
verbüßen hätte. Auch schließen wir nicht aus, dass es sich der Bulgare in seinem Heimat-
land eventuell „richten“ könnte.
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2009-12-01