Virtueller Pranger auf linksextremer Webseite


Der Begriff Unschuldsvermutung scheint bei

„Heimat ohne Hass“ nicht zu existieren

Mitglieder der linksextremen Initiative „Heimat ohne Hass“ haben es sich augenscheinlich
zur Lebensaufgabe gemacht, Facebook-Accounts von FPÖ-Politiker und deren Sympathi-
santen zu durchforsten und jedes ihnen verdächtige Kommentar zur Anzeige zu bringen.
So  veröffentlicht  die  eingangs  angeführte  Initiative  auf  ihrer  gleichnamigen Webseite
(Domain-Inhaber: Uwe Sailer)  eine  endlos  lange  Liste von FPÖ-Funktionären und/oder
deren Organisationen, welche sich scheinbar in ihren Augen der Hetze schuldig gemacht
haben oder zumindest in deren Nähe gerückt werden.
Unter der Rubrik „Einzelfälle“ hat man bei „Heimat ohne Hass“ sozusagen einen virtuellen
Pranger eingerichtet.   Wir haben uns ein Fallbeispiel herausgepickt, da uns die Betroffene
persönlich  gut  bekannt  ist.   Es geht um die freiheitliche Gemeinderätin aus Bad Fischau,
Andrea  Kellner.    Die  Frau  ist  unbescholten  und  als  alleinerziehende   Mutter  zudem
berufstätig.  Das einzige „Verbrechen“ scheinbar ist,  dass sie eine Funktion bei der FPÖ
innehat.
Screen: heimatohnehass.at
Im  „Fall“ Kellner geht es um angebliche Hetzkommentare,  die auf einer Facebook-Seite
– welche sie moderierte –. geschrieben  worden  sein  sollen.   „Heimat ohne Hass“  hatte
darüber Information an NEWS zugespielt und diese berichteten auch darüber.
Screen: news.at (Textauszug)
Obwohl Uwe Sailer stets beteuert,  dass er nur der Domain-Inhaber der Webseite  „Heimat
ohne Hass“ sei, taucht sein Name immer wieder im Zusammenhang mit dieser auf. Zudem
ist  uns  der  Kriminalbeamte  aus  Linz  für  seine  wahrheitsgetreuen  Berichterstattungen
bereits hinlänglich bekannt.
Aber  zurück  zu  Andrea Kellner,  die bei den  Linksextremisten an einen virtuellen Pranger
gestellt wurde.   Bei  „Heimat  ohne Hass“  scheint  man den  Begriff  „Unschuldsvermutung“
nicht zu  kennen  oder  negiert  diesen  einfach.   Denn  wie  nun die Staatsanwaltschaft am
Landesgericht Wiener Neustadt erkannte, hat sich Kellner keiner Straftat schuldig gemacht.
Das durch die Anzeige ausgelöste Verfahren wurde eingestellt.
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2014-12-07