Klage gegen Fritzl-Plakat


Lebenslänglich muss lebenslänglich bleiben

Der Rechtsanwalt, Walter Anzböck, sieht durch das „Fritzl-Plakat“ einen Affront gegen die Opfer,
durch  die  Freiheitlichen  Arbeitnehmer  NÖ  (FA NÖ).    Bekannterweise  haben  diese  in  ihrer
Zeitung nachfolgendes Werbesujet veröffentlicht,  um auf die Justizpolitik der SPÖ  (noch mehr
Täterschutz) aufmerksam zu machen.
Laut  Kronen Zeitung will Anzböck klagen.   Eine Unterlassungsklage und eine Entschädigungs-
forderung  von  symbolischen  10.000,- Euro  sind  sein  juristisches Ziel.   Das Geld soll an die
Familie  des  verurteilten Inzest-Täters ausbezahlt werden.   Über allfällige Honorarforderungen
ist  bis  dato  nichts bekannt  – aber wir nehmen an,  dass der Anwalt nicht gratis arbeiten wird.
Der  freiheitliche  Generalsekretär  NAbg. Herbert Kickl  äußerte  sich  in  Reaktion auf die nun
angekündigte  Klage des Fritzl-Masseverwalters:   „Wo hier ein Affront gegen die Opfer sein soll,
wenn  verlangt  wird,  dass  der Täter  nie wieder in  Freiheit gelangen soll,  ist nicht nachvollzieh-
bar.“
„Die FPÖ spricht sich vehement gegen die von der SPÖ verlangte Aufweichung der Strafen für
Schwerstkriminelle  aus.   Nichts anderes soll das Plakat der freiheitlichen Arbeitnehmer,  mit
dem Konterfei von Josef Fritzl zu Ausdruck bringen“,  so Kickl weiter.
Bekanntlich hatte der SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim gefordert,  die lebenslange Freiheits-
strafe abzuschaffen.  25 Jahre sind für den SPÖ-Politiker genug.
„Man  habe  mit einem zugegebenermaßen provokantem Plakat aufgezeigt,  was passiere,  wenn
die Phantasien des Herrn Jarolim Realität würden, nämlich,  dass Schwerstkriminelle wie ein Herr
Fritzl in die Freiheit entlassen würden. Dies könne auch nicht im Interesse der Opfer sein“ meinte
Kickl  abschließend,  der sich sicher ist,  dass die Freiheitlichen Arbeitnehmer durch die Verwend-
ung  des  Fritzl-Konterfeis sicher kein Geheimnis verraten haben,  dass dieser Mann ein Täter ist.
Einer Klage sieht man bei der FPÖ entspannt entgegen.
Wir  haben  im Beitrag  „Die Scheinheiligkeit der  …..“ das betreffende Plakat als nicht besonders
originell  und unter Umständen als primitiv bezeichnet.   Diese Feststellung möchten wir relativieren,
da  wir  dies  nun  von einem  anderen  Standpunkt  aus sehen.   Das Plakat möge im Auge einiger
Betrachter  vielleicht  geschmacklos  erscheinen,  bringt aber die Intentionen der SPÖ-Justizpolitik
zugespitzt auf den Punkt.
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2013-07-23