Der Verfassungsgerichtshof hat heute entschieden
Scheinbar waren die Ungereimtheiten bei der Stichwahl für das Amt des Bundespräsidenten, selbst der rot eingefärbten Justiz zu viel. Denn heute gegen Mittag entschied der Verfass- ungsgerichtshof, dass die Bundespräsidenten-Stichwahl in ganz Österreich wiederholt werden muss. Daher wird der unabhängigste aller unabhängigen Kandidaten, der ehemalige Grünen- Chef Alexander Van der Bellen, am 8. Juli nicht als Präsident angelobt. Dieser „gewann“ (nach- dem er im Rückstand war) ja bekanntlich nach Auszählung der Wahlkarten, hauchdünn vor dem FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer.Bis zur Neuwahl und Angelobung des neuen Bundespräsidenten, wird das Nationalrats- präsidium ab dem 8.Juli 2016, die Funktionen des Staatsoberhaupts interimistisch als Kollegium ausüben. Auf eines sind wir allerdings schon sehr gespannt. Welche „Adelsprädikate“ die Linken, den Höchstrichtern zuteil kommen lassen werden. ***** 2016-07-01