AK-Beratungsstelle für illegale ausländische Arbeiter


Dürfen sich inländische Schwarzarbeiter auch beraten lassen?

Im  Frühling 2014  soll in Österreich die erste  „Beratungsstelle für undokumentiertes Arbeiten“
– sprich  illegales  Arbeiten – eingerichtet  werden.   Das  planen  die  Arbeiterkammer  und der
ÖGB.   Ein  genaues  Datum  steht  noch  nicht  fest.   Allerdings  steht  schon fest,  dass  die er-
staunliche Beratungsstelle  im  ÖGB-Gebäude,  im  zweiten Wiener Gemeindebezirk unterge-
bracht  werden soll.   Die Beratung wird durch zwei Angestellte durchgeführt,  wobei diese eng
mit Dolmetscher(innen) zusammen arbeiten werden.
Dieses Vorhaben ist eine glatte Verhöhnung aller österreichischen Arbeitnehmer(innen) und aller
Betriebe, die gesetzeskonform handeln. Anstatt sich darüber Gedanken zu machen, wie die aktu-
elle   Rekord-Arbeitslosigkeit  und  Teuerung  bekämpft   werden  kann,  macht  sich  die Arbeiter-
kammer  darum Sorgen,  ob illegale ausländische  Schwarzarbeiter(innen) möglicherweise nicht
gerecht entlohnt werden könnten.
Es  kann  nicht sein,  dass die Arbeiterkammer die Zwangsmitgliedsbeiträge zig tausender Arbeit-
nehmer(innen) dazu missbraucht,  illegale ausländische Arbeitskräfte zu beraten.  Schwarzarbeit
ist ein klarer Gesetzesbruch und daher ein Fall für die Justiz. Man darf gespannt sein, ob vielleicht
demnächst  noch  irgendeine  Organisation  auf  die Schnapsidee kommt Ost-Einbrecher darüber
zu beraten, wo am meisten zu holen ist.
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2014-01-02