Torschlusspanik beim BZÖ
Wir verstehen die Aufregung über Frank Stronachs „Einkauftour“ nicht. Regiert doch das
liebe Geld die Welt und speziell in der Politik. Ob die Mandatare, die bisher zum „Team
Stronach“ übergelaufen sind, dies aus politischer Überzeugung oder wegen der finanziellen
Absicherung taten, können wir nicht beurteilen.
Es ist klar, dass die etablierten Parteien den Kuchen mit dem politischen Newcomer Stronach
nicht teilen wollen, aber seine Vorgangsweise zu kriminalisieren erscheint uns doch etwas
überzogen. Wie bereits in den Medien verlautbart wurde, zeigt das BZÖ den Austrokandier
wegen angeblicher Bestechung an.
Dass man beim BZÖ Torschlusspanik hat ist verständlich, denn wie eine heutige Umfrage
zeigt, würde dieses maximal 2 Prozent erreichen, wenn heute gewählt werden würde. Ob
hier eine an den Haaren herbeigezogene Anzeige eine Verbesserung bringt, wagen wir
ernsthaft zu bezweifeln. Denn beim besten Willen und unter Aufbringung größtmöglicher
Fantasie, lässt sich aus dem Verhalten von Frank Stronach der Tatbestand des § 307 StGB
nicht ableiten.
Erstaunliches Demokratieverständnis des grünen Justizsprechers
Aber auch die Grünen scheinen offenbar Befürchtungen zu hegen, dass es ihnen sowie dem
BZÖ ergehen könnte. In einer gestrigen Presseaussendung widerspricht der Justizsprecher
der Grünen, Albert Steinhauser, der Aussage des Korruptionsexperten und früheren Staats-
anwalts Franz Fiedler, wonach das Abwerben von Abgeordneten auch zukünftig straffrei sei.
„2013 wird dem Abwerben von Abgeordneten ein Riegel vorgeschoben. Stronach versucht
deshalb die Gesetzeslücke bis zum Jahresende auszunützen“, so Steinhauser. Warum fragen
wir uns. Sollte man nicht nach folgend alter Volksweisheit agieren: „Ein guter Hund verläuft
sich nicht und um einen Schlechten ist nicht schade“. Aber offenbar ist die Gier der größere
Hund und man will mit allen Mitteln verhindern, dass noch ein Mäuslein am Kuchen mitnascht.
Erstaunlich ist folgendes Zitat in Steinhausers Aussendung: „Ab 2013 ist nicht nur die Bestech-
ung von Abgeordneten strafbar, sondern auch die Vorteilszuwendung. Damit ist endlich sicher-
gestellt, dass Abgeordnete, die Tätigkeiten gegen Bezahlung ausführen, die strafrechtlichen.
Konsequenzen tragen müssen.“
Falls es dem grünen Justizsprecher entgangen sein sollte, Bestechung war schon bis dato
strafbar. Allerdings staunen wir, dass Steinhauser sichergestellt wissen will, dass Abgeord-
nete, die Tätigkeiten gegen Bezahlung ausführen, dafür die strafrechtlichen Konsequenzen
tragen müssen.
Bekommen bislang alle Abgeordneten keinen Gehalt? Nein, wohl eher das Gegenteil ist der Fall. Österreichs Abgeordnete beziehen derart fürstliche Gehälter, sodass wir uns bei ein- igen dieser Spezies fragen ob diese überhaupt gerechtfertigt sind. Erstaunlich ist auch A. Steinhausers „demokratische“ Einstellung. Er befürwortet mit seiner Aussage, dass ein Abgeordneter keinesfalls seine politische Meinung oder Einstellung ändern und damit die Partei wechseln kann. Ein solches Gedankengut erinnert uns eher an eine Diktatur und nicht an ein demokratisches Staatssystem. *****
2012-10-20