Der Wert des freien und geheimen Wahlrechts


2 Jahre Haft für 3.000 Euro – Betrug

Am LG Feldkirch (Vlbg.)  wurde heute eine 46-jährige Britin zu einer 2-jährigen Haftstrafe
verurteilt.  Was hatte  die  Engländerin  angestellt um  eine derartige Strafe auszufassen?
Sie  hatte  versucht gefälschte  Schecks in  der  Höhe  von etwa  90.000 Euro  zu Geld zu
machen. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch. Auch beim Fälschen von Kaufverträgen für
PKWs war die Dame nicht erfolgreich. In beiden Fällen blieb es beim Versuch.

Einzig mit  einer erschlichener  Kreditkarte gelang  es ihr eine  Bank um  3.000 Euro zu
erleichtern.  Diesen  Betrag  muss die  Britin wieder  an  das  Geldinstitut zurückzahlen.
Nun stellt  sich die Frage ob  2 Jahre Haft für einen tatsächlich eingetretenen Schaden
in der Höhe von 3.000 Euro gerechtfertigt sind oder nicht?

Wie wäre ein Betrug an der Demokratie zu bestrafen?

Oder andersrum gefragt, wenn eine Betrügerin die einen Schaden von 3.000 Euro ver-
ursachte mit  2 Jahren Haft  bestraft wird,  wie wäre  dann ein  Betrug an der österreich-
schen Demokratie  zu bestrafen?  Nach logischem  Menschenverstand  weitaus höher
würden wir zumindest sagen.

Dass dem nicht so ist wurde am 30.06.2011 am LG Eisenstadt eindrucksvoll bewiesen.

Da erhielt der Ex-Bürgermeister Wilhelm Heissenberger (ÖVP) für seinen  Wahlbetrug
läppische  6 Monate  bedingt.  Der Mann  hatte ein  Grundwert einer  Demokratie,  das
freie und geheime Wahlrecht mit den Füssen getreten, indem er Wahlkarten fälschte.

Ein kleines Rechenbeispiel

Nehmen wir  also die  verursachte Schadenssumme  der britischen Betrügerin  in der
Relation zur  ausgefassten Haftstrafe.  Diese stellen  wir der bedingten Haftstrafe von
6 Monaten gegenüber, zu welcher Heissenberger verurteilt wurde. Wenn 3.000 Euro
24 Monate Haft bedeuten, ist ein Monat 125 Euro wert.

Multipliziert man  nun die  6 Monate bedingte Haft  mit  der Zahl 125,  erhält man die

Summe 750. Das heisst im Klartext,  dass das demokratische Grundrecht  der freien
und geheimen  Wahlen vom  LG Eisenstadt mit  lächerlichen 750 Euro taxiert wurde.

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2011-07-08