2 Jahre Haft für 3.000 Euro – Betrug
Am LG Feldkirch (Vlbg.) wurde heute eine 46-jährige Britin zu einer 2-jährigen Haftstrafeverurteilt. Was hatte die Engländerin angestellt um eine derartige Strafe auszufassen?
Sie hatte versucht gefälschte Schecks in der Höhe von etwa 90.000 Euro zu Geld zu machen. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch. Auch beim Fälschen von Kaufverträgen für PKWs war die Dame nicht erfolgreich. In beiden Fällen blieb es beim Versuch.
Einzig mit einer erschlichener Kreditkarte gelang es ihr eine Bank um 3.000 Euro zu
erleichtern. Diesen Betrag muss die Britin wieder an das Geldinstitut zurückzahlen.
Nun stellt sich die Frage ob 2 Jahre Haft für einen tatsächlich eingetretenen Schaden
in der Höhe von 3.000 Euro gerechtfertigt sind oder nicht?
Wie wäre ein Betrug an der Demokratie zu bestrafen?
Oder andersrum gefragt, wenn eine Betrügerin die einen Schaden von 3.000 Euro ver-ursachte mit 2 Jahren Haft bestraft wird, wie wäre dann ein Betrug an der österreich-
schen Demokratie zu bestrafen? Nach logischem Menschenverstand weitaus höher würden wir zumindest sagen.
Dass dem nicht so ist wurde am 30.06.2011 am LG Eisenstadt eindrucksvoll bewiesen.
Da erhielt der Ex-Bürgermeister Wilhelm Heissenberger (ÖVP) für seinen Wahlbetrug läppische 6 Monate bedingt. Der Mann hatte ein Grundwert einer Demokratie, das freie und geheime Wahlrecht mit den Füssen getreten, indem er Wahlkarten fälschte.Ein kleines Rechenbeispiel
Nehmen wir also die verursachte Schadenssumme der britischen Betrügerin in der
Relation zur ausgefassten Haftstrafe. Diese stellen wir der bedingten Haftstrafe von
6 Monaten gegenüber, zu welcher Heissenberger verurteilt wurde. Wenn 3.000 Euro
24 Monate Haft bedeuten, ist ein Monat 125 Euro wert.
Multipliziert man nun die 6 Monate bedingte Haft mit der Zahl 125, erhält man die
Summe 750. Das heisst im Klartext, dass das demokratische Grundrecht der freien und geheimen Wahlen vom LG Eisenstadt mit lächerlichen 750 Euro taxiert wurde.*****
2011-07-08