Kärnten verschärft Vergabe von Wohnungen an Ausländer
Ausländer, welche eine geförderte Wohnung mieten oder ins Eigentum übertragen
wollen, müssen in Kärnten in Hinkunft Deutschkenntnisse nachweisen. Das gilt sowohl für noch neu Zuwandernde als auch für bereits Eingewanderte. Diese neue
Bestimmung zum neuen Wohnbauförderungsgesetz, tritt ab 1.November 2011 in
Kraft.
Die Regelung sieht wie folgt aus: Zum einen handelt es sich um EWR-Bürger, zum
anderen um Drittstaatsangehörige. Bei Drittstaatsangehörigen wurde als weiteres Erfordernis festgelegt, dass sie sich seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen rechtmäßig in Österreich aufhalten und über einfache Deutschkenntnisse verfügen müssen.
Ausländer haben einfache Deutschkenntnisse (Erreichung des A2- Niveaus) vorzu- weisen. Mögliche Nachweise sind Kurszeugnisse nach Integrationsvereinbarungs- verordnung, anerkannte Sprachdiplome, mindestens fünfjähriger Besuch einer Pflichtschule in Österreich, wobei das Unterrichtsfach „Deutsch“ positiv abge- schlossen sein muss, Lehrabschlussprüfung gemäß dem Berufsausbildungsgesetz etc.
Kärnten befindet sich diesbezüglich in einer Vorreiterfunktion. In Oberösterreich ist Ähnliches geplant und in Vorarlberg läuft ein Pilotprojekt. In Kärnten wird es
aber konkret als Gesetz verwirklicht. Deutschkenntnisse sind für eine erfolgreiche
Integration unerlässlich. Zudem erhöht das Beherrschen der deutschen Sprache die Chance auf ein gutes Zusammenleben in einer Wohnanlage.
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