Geförderte Wohnungen nur mehr mit Deutschkenntnissen


Kärnten verschärft Vergabe von Wohnungen an Ausländer

Ausländer, welche eine geförderte Wohnung mieten oder ins Eigentum übertragen

wollen, müssen in  Kärnten in Hinkunft Deutschkenntnisse  nachweisen.  Das gilt
sowohl für noch neu Zuwandernde als auch für bereits Eingewanderte. Diese neue

Bestimmung zum neuen Wohnbauförderungsgesetz,  tritt ab 1.November 2011 in

Kraft.

 

Die Regelung sieht wie folgt aus: Zum einen handelt es sich um EWR-Bürger, zum

anderen um Drittstaatsangehörige.  Bei Drittstaatsangehörigen wurde als weiteres
Erfordernis festgelegt,  dass sie sich seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen
rechtmäßig in Österreich aufhalten und über einfache Deutschkenntnisse verfügen
müssen.

 

Ausländer haben einfache Deutschkenntnisse (Erreichung des A2- Niveaus) vorzu-
weisen.  Mögliche Nachweise sind Kurszeugnisse nach Integrationsvereinbarungs-
verordnung,  anerkannte Sprachdiplome,  mindestens fünfjähriger  Besuch einer
Pflichtschule in Österreich,  wobei das Unterrichtsfach  „Deutsch“  positiv abge-
schlossen sein muss, Lehrabschlussprüfung gemäß dem Berufsausbildungsgesetz
etc.

 

Kärnten befindet sich diesbezüglich in einer Vorreiterfunktion.   In Oberösterreich
ist Ähnliches geplant und in Vorarlberg läuft  ein Pilotprojekt.  In Kärnten wird es

aber konkret als Gesetz verwirklicht. Deutschkenntnisse sind für eine erfolgreiche

Integration unerlässlich.  Zudem erhöht das Beherrschen der deutschen Sprache
die Chance auf ein gutes Zusammenleben in einer Wohnanlage.

 

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