ÖVP-Bürgermeister als Wahlbetrüger
Am 7.Okotober 2010 gestand Wilhelm Heissenberger, ÖVP-Bürgermeister der GemeindeUnterrabnitz-Schwendgraben (Bgld./Bez. Oberpullendorf), nach vierstündiger Einvernah-
me bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Wahlbetrug begangen zu haben.
Damit hatte er als Politiker gegen ein wichtiges Grundrecht und Gesetz einer Demokratie
verstoßen. Anstatt den Mann mit sofortiger Wirkung aus seinem Amt zu entheben, spra-
chen ihm die VP-Gemeinderäte in einer Fraktionssitzung am selbigen Tag, noch das
Vertrauen aus. Dies berichteten wir seinerzeit im Beitrag „Witzpartei ÖVP“.
Offenbar hatte die ÖVP-Fraktion keinerlei Probleme damit, dass ein ÖVP-Politiker ein
fundamentales Grundrecht einer Demokratie mit den Füßen getreten hatte. Dass es nach
dem Geständnis zu einer Anklage kommen musste war klar. Wir haben zwar nicht erwar-
Signalwirkung.
Das Urteil
Heute fand im LG Eisenstadt der Prozess gegen Heissenberger statt. Die Korruptions-staatsanwaltschaft warf dem Ex-Bürgermeister vor, bei der burgenländischen Landtags- wahl 2010 insgesamt 16 Wahlkarten manipuliert, Stimmzettel selbst ausgefüllt und die Wahlkarten dann aufgegeben zu haben. Heissenberger zeigte sich auch im Gerichtssaal geständig. Ein Widerrruf seines früheren Geständnisses wäre wohl auch zwecklos gewe- sen.
Der Strafrahmen für die von Heissenberger begegangene Straftat beträgt zwischen mind-
estens 6 Monaten und höchstens 5 Jahren Freiheitsstrafe. Wie bereits erwähnt, haben wirein Urteil mit Signalwirkung erwartet, um anderer Politiker vom Wahlbetrug abzuschrecken.
Da haben wir uns gründlichst geirrt. Der Ex-Ortschef von Unterrabnitz-Schwendgraben wurde zu 6 Monaten bedingt und einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Entwertung eines demokratischen Grundrechts
Bei allen Respekt gegenüber der Justiz, bezeichnen wir dieses Urteil als Witz. Es hat
weder Signal- noch Abschreckungswirkung. Ausserdem ist eine derart milde Strafe füreinen Wahlbetrug durch einen Politiker, ein Schlag ins Gesicht einer Demokratie. Freie und geheime Wahlen sind ein fundamentales und wichtiges Grundrecht eines jeden demokratischen Staatsgefüge.
Ein Wahlbetrug entwertet dieses Grundrecht. Offenbar sah dies das Gericht nicht so, denn
anders können wir uns dieses äußerst milde Urteil nicht erklären. Aber zumindest wurde
einmal der Wert eines Grundrechts im demokratischen Österreich taxiert. Das ist immerhin
Kuriosum am Rande. Der Angeklagte, Wilhelm Heissenberger, erbat sich nach der Urteil-
verkündung Bedenkzeit. Man bedenke, der Mann hatte die Mindeststrafe ausgefasst.
so einen erwartet und dies nach dem Motto: „Es ist nicht wichtig wie gewählt, sondern wie ausgezählt wird“ gerechtfertigt?
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2011-06-30