Wahlbetrugsprozess: Das Urteil


ÖVP-Bürgermeister als Wahlbetrüger

Am 7.Okotober 2010 gestand Wilhelm Heissenberger, ÖVP-Bürgermeister der Gemeinde
Unterrabnitz-Schwendgraben (Bgld./Bez. Oberpullendorf),  nach vierstündiger Einvernah-
me bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Wahlbetrug begangen zu haben.

Damit hatte er als Politiker gegen ein wichtiges Grundrecht und Gesetz einer Demokratie
verstoßen.  Anstatt den  Mann mit  sofortiger Wirkung aus seinem Amt zu entheben, spra-
chen ihm  die  VP-Gemeinderäte  in einer  Fraktionssitzung  am selbigen Tag,   noch das
Vertrauen aus. Dies berichteten wir seinerzeit im Beitrag „Witzpartei ÖVP“.

Offenbar hatte  die  ÖVP-Fraktion  keinerlei  Probleme  damit,  dass ein  ÖVP-Politiker ein
fundamentales Grundrecht einer Demokratie mit den Füßen getreten hatte. Dass es nach
dem Geständnis zu einer Anklage kommen musste war klar.  Wir haben zwar nicht erwar-

tet,  dass Heissenberger  die Höchststrafe bekommt,  jedoch hofften  wir auf  ein Urteil mit
Signalwirkung.

Das Urteil

Heute  fand  im LG Eisenstadt  der  Prozess  gegen Heissenberger statt.  Die Korruptions-
staatsanwaltschaft  warf dem  Ex-Bürgermeister vor,  bei der burgenländischen Landtags-
wahl 2010  insgesamt  16 Wahlkarten manipuliert,  Stimmzettel selbst  ausgefüllt und  die
Wahlkarten dann aufgegeben zu haben. Heissenberger zeigte sich auch im Gerichtssaal
geständig. Ein Widerrruf seines früheren Geständnisses wäre wohl auch zwecklos gewe-
sen.

Der Strafrahmen  für die von  Heissenberger begegangene Straftat beträgt  zwischen mind-

estens 6 Monaten und höchstens 5 Jahren Freiheitsstrafe.  Wie bereits erwähnt,  haben wir
ein Urteil mit Signalwirkung erwartet, um anderer Politiker vom Wahlbetrug abzuschrecken.
Da  haben  wir uns  gründlichst geirrt.  Der  Ex-Ortschef  von  Unterrabnitz-Schwendgraben
wurde zu  6 Monaten bedingt  und einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt.  Das Urteil ist
nicht rechtskräftig.

Entwertung eines demokratischen Grundrechts

Bei allen  Respekt gegenüber  der Justiz,  bezeichnen wir  dieses Urteil  als Witz.  Es hat
weder  Signal- noch  Abschreckungswirkung.  Ausserdem ist eine derart milde Strafe für
einen  Wahlbetrug   durch  einen  Politiker,  ein  Schlag   ins  Gesicht   einer  Demokratie. 
Freie  und  geheime  Wahlen  sind ein  fundamentales und  wichtiges Grundrecht  eines
jeden demokratischen Staatsgefüge.

Ein Wahlbetrug entwertet dieses Grundrecht. Offenbar sah dies das Gericht nicht so, denn
anders können  wir uns  dieses äußerst  milde Urteil nicht erklären. Aber zumindest wurde
einmal der Wert eines Grundrechts im demokratischen Österreich taxiert. Das ist immerhin

schon auch etwas wert und man kann sich in Zukunft danach richten.

Kuriosum am Rande. Der Angeklagte,  Wilhelm Heissenberger, erbat sich nach der Urteil-
verkündung  Bedenkzeit.  Man  bedenke,  der  Mann  hatte  die Mindeststrafe  ausgefasst.

Alles darunter wäre ein Freispruch gewesen. Hatte sich der ÖVP-Politiker möglicherweise
so einen  erwartet und  dies nach  dem Motto:  „Es ist nicht wichtig wie gewählt, sondern
wie ausgezählt wird“ gerechtfertigt?

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2011-06-30