Aufgeweichtes Drogengesetz macht es möglich
Was schon seit Jahren vorherzusehen war, eskaliert nun endgültig. Der Drogenhandel in
Wien erlebt eine Hochblüte. Speziell entlang der U6 hat sich ein dichtes Netz an Drogen-
dealern etabliert.
Die Suchthilfe Jedmayer in der Gumpendorfer Straße und das Tageszentrum für Obdach-
lose JOSI in der U-Bahn Station Josefstädter Straße zogen und ziehen zahlreiche Junkies
und damit auch Dealer an. Asylwerberunterkünfte wurden entlang der U-Bahnverbind-
ung errichtet und das kommt auch dem Drogenhandel zugute.
Durch das neue Gesetz liegt nun „Gewerbsmäßigkeit“ erst dann vor, wenn nicht nur eine
Tat, sondern zwei weitere konkret geplant oder begangen wurden. Damit erlangen, wie
aus Polizeikreisen zu erfahren ist, Drogendealer einen Freibrief, in den Asylwerberunter-
künften die in Österreich nicht vorbestraften Asylwerber anzuwerben. Auch in einemheutigen Beitrag der Kronen Zeitung (obiger Screenshot), wird die Überzeugung der Drogenfahnder „Mehr Flüchtlinge, mehr Dealer“ festgehalten.
Die Bundesregierung hat mit der Aufweichung des Paragraphen der Gewerbsmäßigkeit (§70 StGB) einen fatalen Fehler gemacht. Damit haben sie die Arbeit der Polizei erschwert bis verunmöglicht und gleichzeitig Drogendealern ihre schmutzigen Geschäfte erleichtert. ***** 2016-03-07