Dumm gelaufen


Der Papst heißt Bob Rom Jonathan

Ein  angeblich  religiös verfolgter Staatsangehöriger der Islamischen Republik Pakistan brachte
beim  Bundesasylamt (BAA) nach illegaler  Einreise einen  Antrag auf internationalen Schutz ein.
Nachdem er negativ beschieden wurde wandte er sich an den Asylgerichtshof.
Als Begründung für das Verlassen des Herkunftsstaates brachte der Mann im Verfahren vor der
belangten  Behörde  im  Wesentlichen vor,  dass er von Geburt an Christ sei und deswegen von
den  Muslimen in seinem Dorf schikaniert worden sei.   Aufgrund seiner guten Ausbildung habe
er  für  die  anderen Christen  im Dorf eine Vertreterrolle eingenommen.   Seit 4 Jahren habe es
Übergriffe gegeben, der letzte sei im Mai 2011 gewesen.
Dazu wurde der Mann erstbefragt und zu den im Akt ersichtlichen Daten von einem Organwalter
des  BAA  niederschriftlich  einvernommen.   Seine im Rahmen der Beweiswürdigung getätigten
Aussagen,  geben  wir nachfolgend wieder.  (F: = Behördenvertreter,   A: = angeblich verfolgter
Christ pakistanischer Herkunft)
F: Was wissen Sie über das Christentum, erzählen Sie mir davon.
A: Ich kenne mich aus, ich weiß, wie man betet.
F: In der Bibel gibt es 2 große Bücher. Nennen Sie diese.
A: Es gibt nur eine Bibel.
F: Wer sind die Apostel?
A: keine Antwort.
F: Wer sind die Jünger von Jesus Christus. Nennen Sie diese namentlich.
A: Insgesamt hatte er 72. es blieben aber nur 12 über.
F: Nennen Sie jene 12 Jünger von Jesus Christus namentlich.
A: Yakub, Patrick……weitere kenne ich nicht.
F: Wer ist Moses?
A: Mussa?
F: Moses. Wer war das?
A: Das war ein Schüler von Jesus Christus.
F: Wer ist Jesus Christus?
A: Er wurde von Maria geboren. Sie wurde von Gott schwanger. Er hätte zuerst den
Namen Ismail bekommen sollen.
F: Jesus Christus ist der Sohn von wem?
A: Von Yousef, von Josef.
F: Wer gilt als der bekannteste Täufer im christlichen Glauben?
A: Weiß ich nicht.
F: Wer ist der Papst?
A: Er ist der höchste Priester. Er heißt Bob Rom Jonathan. Seinen Namen merke ich
mir nicht.
Wenn  nun  jemand  glaubt,  dass  wir  uns  das  aus  den Fingern gesogen haben,  kann dies
jederzeit  unter diesem  LINK (Erkenntnis  des  Asylgerichtshofes)  nachlesen.   Wenn  Betrug
als  volkswirtschaftlicher  Schaden  nicht  so  traurig wäre,  müsste  man  über die Sache herz-
haft lachen.
Und  so wie dieser Asylbetrüger,  versuchen zahlreiche angeblich Verfolgte mit ihren Lügen sich
es  in der sozialen Hängematte in Österreich bequem zu machen.  Der gute Mann hatte halt ein-
fach Pech gehabt,  da er sich für seinen Betrugsversuch offensichtlich nicht gut vorbereitet hatte.
Der  Asylgerichtshof  wies  die Beschwerde  gemäß §§ 3, 8 Abs. 1 Z. 1 und 10 Abs. 1 Z. 2 AsylG
2005, BGBl I 2005/100 idgF, am 28.01.2013 völlig zu Recht als unbegründet ab.
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2013-09-23