Erstaunliche ORF-Berichterstattung


Wie steht es mit journalistischer Sorgfaltspflicht beim ORF?

Der  ORF berichtet über den Scheuch-Prozeß, so weit so gut.  Faszinierend ist jedoch
das Bild samt Untertitel im linken unteren Teil des ORF-Beitrags.
Screen: orf.at

„Uwe Scheuch  und  Anwalt Dieter Böhmdorfer  nach  der Urteilsverkündung“ .  Natürlich
steht  nicht  dabei, wie alt das Foto ist,  dass das erstinstanzliche Urteil aufgehoben wurde
– es also gar nicht existiert – und dass im gegenständichen Verfahren das Urteil frühestens
am 06.07.2012 erwartet werden kann.
Über eine derartige Berichterstattung des Rotfunks kann man nur ungläubig den Kopf
schütteln.   Durch  das  Foto samt Untertitel entsteht nämlich der subjektive Eindruck,
dass Scheuch im jetzigen Prozess bereits verurteilt wurde.
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2012-06-25