Erstaunliche Werbung für Glücksspielautomaten


Kurswechsel in der Werbemethode

Eines muss man den Glücksspielbetreibern lassen, sie sind lernfähig. Nachdem wir in unseren
Beiträgen  „Österreicher mit Verantwortung – TEIL 1 und TEIL 2“  das Selbstbeweihräucherungs-
Inserat der Firma Novomatic medial in der Luft zerrissen haben,  erfolgte werbemäßig offenbar
ein Kurswechsel.
Unsere in den Raum  gestellte Behauptung wird  durch ein heutiges  Inserat in der  Kronen
Zeitung gestützt, welches wir als reine Werbung für Glücksspielautomaten werten.   Um sich
eine weitere Blamage wie beim „Novomatic-Inserat“ zu ersparen, bedient sich hier offenbar
ein Glücksspielbetreiber der Dienste einer Firma mit der Bezeichnung  „Omnia Online Medien
GmbH“  in Wien 7., Neubaugasse 68 etabliert.
Allerdings  konnten wir nicht einwandfrei  nachvollziehen in welchem  Auftrag dieses Krone-
Inserat erfolgt sein könnte, da auf der Webseite von „Omnia Online“   – http://www.spieler-
info.at –  keine bösen Wörter über die Dualisten  „Casinos Austria“  oder  „Novomatic“  und
deren Konzerntöchter verloren werden.
Screen: „spieler-info.at“
Der  Herausgeber und Chefredakteur von  „Omnia Online“,  Gert Schmidt,  dürfte aber kein
Unbekannter in der Glücksspielszene sein. Dies lässt sich erkennen, wenn man den Ausführ-
ungen eines Artikels auf dem  Onlineportal der „Presse“ folgt.  Dort ist unter anderem folg-
endes zu lesen:
„Schmidt,  Gesellschafter der  „Omnia Communication-Centers GmbH“,  einem Anbieter von
Online- Unterhaltungsspielen, führt seit Monaten „Krieg“ gegen Anbieter…… In der Glücks-
spielszene hält sich daher hartnäckig das Gerücht, Schmidt bzw. die Omnia agierten im Auf-
trag der Casinos Austria, die auf diese Art und Weise ihre Konkurrenz ausschalten will.“
(Quelle: diepresse.com)

Das Inserat und dessen erstaunlicher Inhalt

Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 03.03.12)
Im obigen Inserat in welchem zehn Punkte angeführt werden, sind die Ersten drei wirklich
interessant.   Der restliche Text befasst sich im Groben nur mit behördlichen Androhungen
bzw.  Sanktionen gegen  Aufsteller von illegalen  Glücksspielautomaten und hat für Spieler
eigentlich keine besondere Bedeutung.
Punkt 1.)  SPIELER verlieren auf den nicht typisierten, unkontrollierten Hasard-Geldspiel-
                automaten ihr Vermögen.
Da wurde doch tatsächlich vergessen zu erwähnen, dass Spieler(innen) auch auf typisierten
und kontrollierten Geldspielautomaten ihr Vermögen verlieren können.  Interessant ist auch,
dass die Bezeichnung  „Hasard“  ins Spiel gebracht wird,  denn  „Hasard spielen“   bedeutet
nichts anderes,  als leichtfertig alles aufs Spiel setzen.   Diese Möglichkeit besteht bei jedem
Geldspielautomat  und daher  sind auch  typisierte und  kontrollierte  Automaten  dieser Art
nichts anderes als Hasard-Geldspielautomaten.
Punkt 2.)  Täglich spielen mindestens 15.000 (!) Personen auf nicht konzessionierten,
                illegalen Geldspielgeräten!
Wäre  doch interessant gewesen zu erfahren,  wie viele Personen täglich auf konzessionier-
ten und legalen Geldspielautomaten spielen.   Über das scheint  sich die  legale Glücksspiel-
branche jedoch lieber auszuschweigen. Ist aber auch verständlich, denn die Verlautbarung
dieser Zahl würde keinen „schlanken Fuß“ machen.
Punkt 3.)  Geldspielautomaten OHNE gültige Glücksspielkonzession schaffen Spielsucht und
                UN-Glück. Diese Geräte sind auf Abzocke programmiert und erhöhen damit den
                Anreiz für Spielsucht.
Da staunen wir aber, dass die Schaffung von Spielsucht und Unglück nur davon abhängig ist,
ob ein Geldspielautomat mit oder ohne Konzession betrieben wird.   Bei allem Respekt, eine
derart schwachsinnige Aussage haben wir selten gelesen.

Gewinn wurde einfach nicht ausbezahlt

Interessant ist auch die Aussage,  dass Automaten die ohne  Konzession betrieben werden
auf Abzocke eingestellt sind. Nun, da hatte es ein Betreiber von konzessionierten Geldspiel-
automaten wesentlich leichter, da er sich keiner manipulierten Geräte bedienen müsste.  Er
bezahlte einen Gewinn einfach nicht aus.
Wie wir im Beitrag „Spielerschutz a la Casinos Austria“ berichteten, schoss ein Spieler in der
Filiale Feldkirch des Casinobetreibers,  einen Jackpot mit 43 Millionen Euro ab.  Anstatt dem
Mann seinen Gewinn auszubezahlen,  reklamierte man seitens von  „Casinos Austria“  einen
Softwarefehler, verwies den Unglücksraben des Lokales und erteilte ihm sogar Hausverbot.
Der betroffene Spieler,  der Schweizer Merlaku,  klagte daraufhin die  „Casinos Austria“  auf
fünf Millionen Euro.   Die Klagesumme fiel aber nur aus dem Grund wesentlich niedriger aus,
da Merlaku finanziell nicht in der Lage war, die Gerichtsgebühren für 43 Millionen Euro vorzu-
strecken,  denn diese liegen bei einer solchen Summe bei rund 500.000 Euro.   Mit diesem
Umstand dürfte man bei „Casinos Austria“ spekuliert haben.
Die  Gerichtsgebühren bei einer Klagesumme von fünf Millionen Euro,  belaufen sich auf rund
62.000 Euro. Diese Summe konnte Merlaku offensichtlich aufbringen.  Möglicherweise wollte
man bei „Casinos Austria“ eine Risikominimierung erreichen und bot dem Mann 500.000 Euro
als Vergleichssumme an.   Dieser lehnte jedoch ab.   Dass es zu einem Prozess kommen wird
wagen  wir zu bezweifeln.   Wir vermuten eher,  dass es in einem stillen Kämmerlein zu einer
Einigung kommt und der Schweizer eine Vereinbarung unterschreiben wird, welche ihm zum
Schweigen verpflichtet.
Mit  diesem Beitrag wollen  wir keinesfalls eine  Lanze für Betreiber von illegalen  Glücksspielen
brechen sondern nur aufzeigen, welche erstaunlichen Werbemethoden von der legalen Glücks-
spielbranche angewandt werden.
 
Unser Fazit ist daher:  Jegliche Art von  Glücksspiel kann  Spielsucht auslösen und Existenzen
gefährden,  wenn nicht gar vernichten.   Dabei ist es völlig unerheblich ob diese Glücksspiele
konzessioniert und legal sind oder nicht.
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2012-03-03