Kurswechsel in der Werbemethode
Eines muss man den Glücksspielbetreibern lassen, sie sind lernfähig. Nachdem wir in unseren Beiträgen „Österreicher mit Verantwortung – TEIL 1 und TEIL 2“ das Selbstbeweihräucherungs- Inserat der Firma Novomatic medial in der Luft zerrissen haben, erfolgte werbemäßig offenbar ein Kurswechsel. Unsere in den Raum gestellte Behauptung wird durch ein heutiges Inserat in der Kronen Zeitung gestützt, welches wir als reine Werbung für Glücksspielautomaten werten. Um sich eine weitere Blamage wie beim „Novomatic-Inserat“ zu ersparen, bedient sich hier offenbar ein Glücksspielbetreiber der Dienste einer Firma mit der Bezeichnung „Omnia Online Medien GmbH“ in Wien 7., Neubaugasse 68 etabliert. Allerdings konnten wir nicht einwandfrei nachvollziehen in welchem Auftrag dieses Krone- Inserat erfolgt sein könnte, da auf der Webseite von „Omnia Online“ – http://www.spieler- info.at – keine bösen Wörter über die Dualisten „Casinos Austria“ oder „Novomatic“ und deren Konzerntöchter verloren werden. Screen: „spieler-info.at“ Der Herausgeber und Chefredakteur von „Omnia Online“, Gert Schmidt, dürfte aber kein Unbekannter in der Glücksspielszene sein. Dies lässt sich erkennen, wenn man den Ausführ- ungen eines Artikels auf dem Onlineportal der „Presse“ folgt. Dort ist unter anderem folg- endes zu lesen: „Schmidt, Gesellschafter der „Omnia Communication-Centers GmbH“, einem Anbieter von Online- Unterhaltungsspielen, führt seit Monaten „Krieg“ gegen Anbieter…… In der Glücks- spielszene hält sich daher hartnäckig das Gerücht, Schmidt bzw. die Omnia agierten im Auf- trag der Casinos Austria, die auf diese Art und Weise ihre Konkurrenz ausschalten will.“ (Quelle: diepresse.com)Das Inserat und dessen erstaunlicher Inhalt
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 03.03.12) Im obigen Inserat in welchem zehn Punkte angeführt werden, sind die Ersten drei wirklich interessant. Der restliche Text befasst sich im Groben nur mit behördlichen Androhungen bzw. Sanktionen gegen Aufsteller von illegalen Glücksspielautomaten und hat für Spieler eigentlich keine besondere Bedeutung. Punkt 1.) SPIELER verlieren auf den nicht typisierten, unkontrollierten Hasard-Geldspiel- automaten ihr Vermögen. Da wurde doch tatsächlich vergessen zu erwähnen, dass Spieler(innen) auch auf typisierten und kontrollierten Geldspielautomaten ihr Vermögen verlieren können. Interessant ist auch, dass die Bezeichnung „Hasard“ ins Spiel gebracht wird, denn „Hasard spielen“ bedeutet nichts anderes, als leichtfertig alles aufs Spiel setzen. Diese Möglichkeit besteht bei jedem Geldspielautomat und daher sind auch typisierte und kontrollierte Automaten dieser Art nichts anderes als Hasard-Geldspielautomaten. Punkt 2.) Täglich spielen mindestens 15.000 (!) Personen auf nicht konzessionierten, illegalen Geldspielgeräten! Wäre doch interessant gewesen zu erfahren, wie viele Personen täglich auf konzessionier- ten und legalen Geldspielautomaten spielen. Über das scheint sich die legale Glücksspiel- branche jedoch lieber auszuschweigen. Ist aber auch verständlich, denn die Verlautbarung dieser Zahl würde keinen „schlanken Fuß“ machen. Punkt 3.) Geldspielautomaten OHNE gültige Glücksspielkonzession schaffen Spielsucht und UN-Glück. Diese Geräte sind auf Abzocke programmiert und erhöhen damit den Anreiz für Spielsucht. Da staunen wir aber, dass die Schaffung von Spielsucht und Unglück nur davon abhängig ist, ob ein Geldspielautomat mit oder ohne Konzession betrieben wird. Bei allem Respekt, eine derart schwachsinnige Aussage haben wir selten gelesen.Gewinn wurde einfach nicht ausbezahlt
Interessant ist auch die Aussage, dass Automaten die ohne Konzession betrieben werden auf Abzocke eingestellt sind. Nun, da hatte es ein Betreiber von konzessionierten Geldspiel- automaten wesentlich leichter, da er sich keiner manipulierten Geräte bedienen müsste. Er bezahlte einen Gewinn einfach nicht aus. Wie wir im Beitrag „Spielerschutz a la Casinos Austria“ berichteten, schoss ein Spieler in der Filiale Feldkirch des Casinobetreibers, einen Jackpot mit 43 Millionen Euro ab. Anstatt dem Mann seinen Gewinn auszubezahlen, reklamierte man seitens von „Casinos Austria“ einen Softwarefehler, verwies den Unglücksraben des Lokales und erteilte ihm sogar Hausverbot. Der betroffene Spieler, der Schweizer Merlaku, klagte daraufhin die „Casinos Austria“ auf fünf Millionen Euro. Die Klagesumme fiel aber nur aus dem Grund wesentlich niedriger aus, da Merlaku finanziell nicht in der Lage war, die Gerichtsgebühren für 43 Millionen Euro vorzu- strecken, denn diese liegen bei einer solchen Summe bei rund 500.000 Euro. Mit diesem Umstand dürfte man bei „Casinos Austria“ spekuliert haben. Die Gerichtsgebühren bei einer Klagesumme von fünf Millionen Euro, belaufen sich auf rund 62.000 Euro. Diese Summe konnte Merlaku offensichtlich aufbringen. Möglicherweise wollte man bei „Casinos Austria“ eine Risikominimierung erreichen und bot dem Mann 500.000 Euro als Vergleichssumme an. Dieser lehnte jedoch ab. Dass es zu einem Prozess kommen wird wagen wir zu bezweifeln. Wir vermuten eher, dass es in einem stillen Kämmerlein zu einer Einigung kommt und der Schweizer eine Vereinbarung unterschreiben wird, welche ihm zum Schweigen verpflichtet. Mit diesem Beitrag wollen wir keinesfalls eine Lanze für Betreiber von illegalen Glücksspielen brechen sondern nur aufzeigen, welche erstaunlichen Werbemethoden von der legalen Glücks- spielbranche angewandt werden.Unser Fazit ist daher: Jegliche Art von Glücksspiel kann Spielsucht auslösen und Existenzen gefährden, wenn nicht gar vernichten. Dabei ist es völlig unerheblich ob diese Glücksspiele konzessioniert und legal sind oder nicht. ***** 2012-03-03