Fragwürdiger Erfolg der Arbeiterkammer


Wo soll hier eine Unterbezahlung stattgefunden haben?

Screen: APA/OTS
„Falsch  angemeldet  und systematisch unterbezahlt:  AK erkämpfte 18.500 Euro für Linzer
Kellnerin“, so lautet die Überschrift einer heutigen Presseaussendung der Arbeiterkammer
Oberösterreich.
Laut  Angaben  der AK arbeitete  Frau S. drei Jahre lang als Kellnerin.   Obwohl sie in Vollzeit
beschäftigt  war,  meldete  sie ihr Chef nur mit 30 Wochenstunden (also 10 Stunden zu wenig)
an.   Laut  dem  Unternehmer  geschah  dies auf ausdrücklichen Wunsch der Arbeitnehmerin.
Dieser Umstand (Hinterziehung von Sozialabgaben) könnte möglicherweise auch als Druck-
mittel gedient haben,  das Unternehmen dahingehend zu bewegen,  „freiwillig“  rund 18.500,-
Euro an seine ehemalige Dienstnehmerin nachzuzahlen.
Allerdings kann von einer Unterbezahlung  bei  Frau S.  keinesfalls die Rede sein.  Die Dame
erhielt  nach  eigenen  Angaben  im  ersten  Jahr 120,- Euro und anschließend 130,- Euro pro
Tag.   Bei den  Beträgen handelt es sich um  Nettosummen.   Zwei Jahre lang bekam sie kein
Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausbezahlt. Dazu wäre anzumerken, dass es im Gastgewerbe
durchaus  üblich  ist,  die  Bezahlung  des  13. und  14. Monatsgehaltes  aliquot  in die laufen-
den Lohnauszahlungen zu integrieren.
Aber  rechnen  wir  einmal  nach.   Laut Kollektivvertrag verdient eine Kellnerin bei einer
40 Stundenwoche  1.140,- Euro netto im Monat.  Das ergibt einen Jahresnettogehalt (14
Gehälter) von 15.960,- Euro.
Frau S.  erhielt  einen  Nettolohn  von  130,- Euro  pro Tag.   Gehen wir davon aus,  dass sie
während  ihres Urlaubes keinen Gehalt erhielt:  130 (Tageslohn) x 5 (Tage zu je 8 Stunden)
x 4,33 (Formel zur Berechnung des Monatsgehaltes) x 11 (Monate – 1 Urlaubsmonat abge-
zogen) ergibt einen Jahresnettolohn von 30.959,50 Euro.
Damit  verdiente  Frau S.  knapp  doppelt soviel als es der Kollektivvertrag vorsieht.  Wo in
in  diesem Fall die AK eine systematische Unterbezahlung ortet,  ist für uns nicht nachvoll-
ziehbar.
*****
2014-02-21