Wo soll hier eine Unterbezahlung stattgefunden haben?
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„Falsch angemeldet und systematisch unterbezahlt: AK erkämpfte 18.500 Euro für Linzer
Kellnerin“, so lautet die Überschrift einer heutigen Presseaussendung der Arbeiterkammer
Oberösterreich.
Laut Angaben der AK arbeitete Frau S. drei Jahre lang als Kellnerin. Obwohl sie in Vollzeit
beschäftigt war, meldete sie ihr Chef nur mit 30 Wochenstunden (also 10 Stunden zu wenig)
an. Laut dem Unternehmer geschah dies auf ausdrücklichen Wunsch der Arbeitnehmerin.
Dieser Umstand (Hinterziehung von Sozialabgaben) könnte möglicherweise auch als Druck-
mittel gedient haben, das Unternehmen dahingehend zu bewegen, „freiwillig“ rund 18.500,-
Euro an seine ehemalige Dienstnehmerin nachzuzahlen.
Allerdings kann von einer Unterbezahlung bei Frau S. keinesfalls die Rede sein. Die Dame
erhielt nach eigenen Angaben im ersten Jahr 120,- Euro und anschließend 130,- Euro pro
Tag. Bei den Beträgen handelt es sich um Nettosummen. Zwei Jahre lang bekam sie kein
Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausbezahlt. Dazu wäre anzumerken, dass es im Gastgewerbe
durchaus üblich ist, die Bezahlung des 13. und 14. Monatsgehaltes aliquot in die laufen-
den Lohnauszahlungen zu integrieren.
Aber rechnen wir einmal nach. Laut Kollektivvertrag verdient eine Kellnerin bei einer
40 Stundenwoche 1.140,- Euro netto im Monat. Das ergibt einen Jahresnettogehalt (14
Gehälter) von 15.960,- Euro.
Frau S. erhielt einen Nettolohn von 130,- Euro pro Tag. Gehen wir davon aus, dass sie
während ihres Urlaubes keinen Gehalt erhielt: 130 (Tageslohn) x 5 (Tage zu je 8 Stunden)
x 4,33 (Formel zur Berechnung des Monatsgehaltes) x 11 (Monate – 1 Urlaubsmonat abge-
zogen) ergibt einen Jahresnettolohn von 30.959,50 Euro.
Damit verdiente Frau S. knapp doppelt soviel als es der Kollektivvertrag vorsieht. Wo inin diesem Fall die AK eine systematische Unterbezahlung ortet, ist für uns nicht nachvoll- ziehbar. ***** 2014-02-21