Geschmacklos und billig
Nachfolgendes Titelbild samt Schlagzeile, sorgte in den letzten Tagen für Diskussion.
Ob dieses den Tatbestand des § 283 StGB erfüllt, darf und kann von jedermann(frau)
selbst und schlussendlich im Bedarfsfall von einem Gericht beurteilt werden. Was uns
an diesem Bild stört ist der kleine Bub. Wir finden es geschmacklos und billig ein un-
schuldiges Kind mit den gesetzwidrigen Taten von kriminellen Romas in Verbindung zu
bringen.
Aber das Bildnis des Kindes ist nicht Tenor unseres Beitrags, sondern eine ganz andere
Erstaunlichkeit. Der politisch links orientierte Journalist Klaus Kamolz sah sich bemüßigt,
eine Anzeige wegen Verhetzung zu erstatten. Dies teilte er jedenfalls der Facebook-
Gemeinde mit.
Screens: facebook.com
Wer im Glashaus sitzt…..
Diese Anzeigeerstattung wäre auch noch nicht besonders, denn jedem Bürger steht es
frei sich beim Verdacht einer strafbaren Handlung an die Behörden zu wenden. Allerdings
wundert uns bei Kamolz, dass er selbst im Glashaus sitzt und trotzdem mit Steinen wirft.
Wir haben nämlich seinen Facebook-Account etwas durchforstet und sind auf folgenden
Eintrag gestoßen.
Screen: facebook.com
Man mag über ein Veranstaltungsverbot am Karfreitag durchaus geteilter Meinung sein,
allerdings die Bewohner eines Bundeslandes verallgemeinernd als „Deppatn“ zu be-
zeichnen fällt laut Gesetzeswortlaut ebenfalls unter Verhetzung. Denn im § 283 StGB
steht folgendes geschrieben:
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar gegen eine
in Abs. 1 bezeichnete Gruppe hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden
Weise beschimpft und dadurch verächtlich zu machen sucht.
Uns fällt immer wieder auf, dass gerade jene Personen die selbst „Butter am Kopf“ haben
oft die Ersten sind, die zum Kadi laufen um in der Öffentlichkeit ein wenig Aufmerksam-
keit zu erhaschen. Im „Fall Kamolz“ hätte der gute Mann gleich eine Selbstanzeige erstat-
ten können, so wäre es zumindest in einem „Aufwaschen“ erledigt gewesen.
Zusätzlich stellt sich für uns die Frage, hat der § 283 StGB für politisch links orientierte
Journalisten keine Gültigkeit? Außerdem vertreten wir die Meinung, dass es die primäre
Aufgabe von Journalist(innen) ist vorhandene Missstände aufzudecken und darüber zu
berichten, aber nicht als Hilfssheriffs für die Behörden zu fungieren.
***** 2012-04-09