Geschmacklos und billig
Nachfolgendes Titelbild samt Schlagzeile, sorgte in den letzten Tagen für Diskussion.
Ob dieses den Tatbestand des § 283 StGB erfüllt, darf und kann von jedermann(frau)
selbst und schlussendlich im Bedarfsfall von einem Gericht beurteilt werden. Was uns
an diesem Bild stört ist der kleine Bub. Wir finden es geschmacklos und billig ein un-
schuldiges Kind mit den gesetzwidrigen Taten von kriminellen Romas in Verbindung zu
bringen.

Screens: facebook.com



Wer im Glashaus sitzt…..
Diese Anzeigeerstattung wäre auch noch nicht besonders, denn jedem Bürger steht es
frei sich beim Verdacht einer strafbaren Handlung an die Behörden zu wenden. Allerdings
wundert uns bei Kamolz, dass er selbst im Glashaus sitzt und trotzdem mit Steinen wirft.
Wir haben nämlich seinen Facebook-Account etwas durchforstet und sind auf folgenden
Eintrag gestoßen.

2012-04-09