Zwangsbeiträge sind ein gutes Geschäft
Da zurzeit die Forderung nach einer Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft bei den Kammern in aller Munde ist, ist uns ein vorgestriger Beitrag der AK-Niederösterreich ins Auge gestochen. In diesem lobt sich die AK-Niederösterreich selbst über den Klee, dass sie für eine 52-jährige Kellnerin aus dem Weinviertel, 3.000,- Euro Abfertigung erstritten habe.
Im Beitrag der AK-Niederösterreich ist unter anderem wie folgt zu lesen: „Nach 17 Jahren weitgehend korrekter Zusammenarbeit und einer einvernehmlichen Trennung aus Gesundheitsgründen wartete auf eine 52-jährige Kellnerin aus dem Weinviertel die große Enttäuschung. Ausgerechnet die Abfertigung des Beisels, in dem sie fast die Hälfte ihres Berufslebens verbracht hatte, fiel auffallend niedrig aus. Die Chefin hatte die sechs Monatsgehälter nur nach dem Grundlohn berechnet und nicht nach dem Durchschnittslohn, wie vorgeschrieben. Und das war der Lohn für 30 Stunden – und nicht für die 40 Stunden, die die Betroffene regelmäßig gearbeitet hatte.“
Wie es sich herausstellte, lag der Irrtum einem Rechenfehler zu Grunde, welcher durch eine nachträgliche Kontrolle der AK festgestellt wurde, nachdem die betroffene Kellnerin ihre Abrechnung durch diese kontrollieren ließ. Wie die Kämmerer selbst einräumen, hatte das Unternehmen nicht berücksichtigt, dass die Teilzeitbeschäftigte regelmäßig Überstunden geleistet hatte.
Nun wollen wir den Erfolg der AK-Niederösterreich nicht schmälern, immerhin erhielt die Kellnerin nachträglich 3.000,- Euro. Allerdings dürfte der Schlusssatz im Beitrag der AK-Niederösterreich an Präpotenz wohl nicht zu überbieten sein.
Kostenlose Kontrolle? Hier scheinen die Kämmerer wohl vergessen zu haben, dass die betroffene Kellnerin zumindest 17 Jahre – oder mit den Worten der AK ausgedrückt: „…fast die Hälfte ihres Berufslebens“ – ihren Zwangsbeitrag an die Arbeiterkammer bezahlt hat. Dies gilt natürlich auch für alle Dienstnehmer(innen), die Monat für Monat zwangsweise ihren Beitrag an die Arbeiterkammer leisten müssen.
Es geschah und geschieht also nichts kostenlos, denn für ihre Dienste ließ und lässt sich die AK-Niederösterreich von ihren Zwangsmitgliedern entlohnen. Bedenkt man, dass nur ein Bruchteil der Zwangs-Beglückten angebotene Dienste ihrer Kammern in Anspruch nehmen, sind die Zwangsbeiträge für die Kämmerer ein gutes Geschäft.
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2017-11-01