Verhandlung im Landesgericht Korneuburg
Heute wurde ein Schlussstrich unter eine Angelegenheit gezogen, welche die Fischer am Grenz- fluss March, das ganze Jahr über in Atem gehalten hatte. Der Einbrecher Juraj Janos, der im heurigen August mit Hilfe unserer ausführlichen Berichterstattung verhaftet werden konnte, wurde heute im Landesgericht Korneuburg verurteilt. Den Vorsitz in der Schöffenverhandlung führte der Richter Dr. Manfred Hohenecker. Fotos: © erstaunlich.at Das neue Justizzentrum Richter Dr. Manfred Hohenecker Dem slowakischen Einbrecher wurde vorgeworfen, in insgesamt 56(!) Fischerhütten, sowie in ein Gasthaus eingebrochen und dabei einen Schaden von 48.800,- Euro verursacht zu haben. In dieser Summe war jedoch der angerichtete Sachschaden durch die Einbrüche nicht enthalten. Fotos: © erstaunlich.at Juraj Janos im Verhandlungssaal des Landesgerichts KorneuburgDer Richter nahm Janos die Opferrolle nicht ab
Janos zeigte sich zwar geständig aber sehr wortkarg. Auf die, vom Richter mehrmals gestellte Fragen wie: „Warum er in Österreich einbrechen ging – ob er sich erhofft habe, dass er nicht erwischt werde oder die Gefängnisse komfortabler sind – und ob es in der Slowakei keine Fischerhütten gäbe“, antwortete der Fischerhütteneinbrecher stets mit: „Er sei unter Drogen (Pervitin) gestanden und habe nur eingebrochen um seine Drogensucht zu finanzieren.“ Damit versuchte Janos offenbar als Drogenopfer Mitleid zu erhaschen. Der Richter nahm ihm diese schlecht gespielte Opferrolle aber nicht ab und wollte wissen, wie viel 1 Gramm Pervitin kostet und welche Menge er davon konsumiert hat. Janos gab an, dass 1 Gramm 20,- Euro kostete und er pro Woche 2 Gramm konsumierte. Der Richter rechnete daraufhin jenen Betrag aus, welcher zur Finanzierung der Drogensucht not- wendig war und stellte diese Summe dem Wert der gestohlenen Gegenstände (48.800,- Euro) gegenüber. Er erinnerte Janos in diesem Zusammenhang daran, dass dieser sehr wohl aus Erwerbsgründen einbrechen ging und wies nochmals auf das eingangs erwähnte Geständnis hin. Da erkannte der slowakische Fischerhütteneinbrecher, dass er den Richter nicht für dumm anzuschauen brauchte und räumte sofort ein, dass er die Einbrüche zu seiner persönlichen Bereicherung verübte. Janos wurde gemäß §§ 127, 128(1) Z 4, 129 Z 1, 2 u. 3, 130 4. Fall StGB zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Bleibt nur zu hoffen, dass Janos und seine (noch immer nicht ausgelieferten) Mittäter aus dem Urteil gelernt haben, dass man auch in Österreich nicht straffrei einbrechen gehen kann. Leute wie er, bringen die Bevölkerung der slowakische Grenzregion in Verruf. Daher sollte auch die slowakische Polizei aus diesem Fall gelernt haben und sich in Zukunft kooperativer verhalten. Wir möchten uns auch bei jenen Personen bedanken, die uns durch ihr Engagement bei unserer seinerzeitigen Berichterstattung bzgl. Juraj Janos und den Hütteneinbrüchen unter- stützten.***** 2012-12-04