Slowakischer Fischerhütteneinbrecher verurteilt


Verhandlung im Landesgericht Korneuburg

Heute wurde ein Schlussstrich unter eine Angelegenheit gezogen, welche die Fischer am Grenz-
fluss March,  das ganze Jahr über in Atem gehalten hatte.   Der Einbrecher Juraj Janos,  der
im  heurigen August mit Hilfe unserer ausführlichen Berichterstattung verhaftet werden konnte,
wurde heute im Landesgericht Korneuburg verurteilt.   Den Vorsitz in der Schöffenverhandlung
führte der Richter Dr. Manfred Hohenecker.
Fotos: © erstaunlich.at
Das neue Justizzentrum                                Richter Dr. Manfred Hohenecker
Dem  slowakischen  Einbrecher wurde vorgeworfen,  in insgesamt 56(!) Fischerhütten,  sowie
in  ein  Gasthaus  eingebrochen  und  dabei  einen  Schaden  von 48.800,- Euro verursacht zu
haben. In dieser Summe war jedoch der angerichtete Sachschaden durch die Einbrüche nicht
enthalten.
Fotos: © erstaunlich.at
Juraj Janos im Verhandlungssaal des Landesgerichts Korneuburg

Der Richter nahm Janos die Opferrolle nicht ab

Janos zeigte sich zwar geständig aber sehr wortkarg.  Auf die, vom Richter mehrmals gestellte
Fragen wie:  „Warum er in Österreich einbrechen ging  – ob er sich erhofft habe, dass er nicht
erwischt  werde  oder  die  Gefängnisse  komfortabler sind –   und ob es in der Slowakei keine
Fischerhütten gäbe“,  antwortete der Fischerhütteneinbrecher stets mit:   „Er sei unter Drogen
(Pervitin) gestanden und habe nur eingebrochen um seine Drogensucht zu finanzieren.“
Damit  versuchte Janos offenbar  als Drogenopfer Mitleid zu erhaschen.  Der Richter nahm ihm
diese schlecht gespielte Opferrolle aber nicht ab und wollte wissen,  wie viel 1 Gramm Pervitin
kostet und welche Menge er davon konsumiert hat.
Janos gab an, dass 1 Gramm 20,- Euro kostete und er pro Woche 2 Gramm konsumierte. Der
Richter rechnete daraufhin jenen Betrag aus,  welcher zur Finanzierung der Drogensucht not-
wendig  war  und  stellte  diese  Summe  dem  Wert der gestohlenen Gegenstände (48.800,-
Euro) gegenüber.   Er  erinnerte  Janos  in  diesem Zusammenhang daran,  dass dieser sehr
wohl  aus  Erwerbsgründen  einbrechen ging und wies nochmals auf das eingangs erwähnte
Geständnis hin.
Da  erkannte  der  slowakische Fischerhütteneinbrecher,  dass er den Richter nicht für dumm
anzuschauen  brauchte  und räumte sofort ein,  dass er die Einbrüche zu seiner persönlichen
Bereicherung verübte.   Janos wurde gemäß  §§ 127, 128(1) Z 4, 129 Z 1, 2 u. 3, 130 4. Fall
StGB zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt.  Das Urteil ist rechtskräftig.
Bleibt  nur  zu  hoffen,  dass  Janos und seine (noch immer nicht ausgelieferten) Mittäter aus
dem Urteil gelernt haben, dass man auch in Österreich nicht straffrei einbrechen gehen kann.
Leute wie er,  bringen die Bevölkerung der  slowakische Grenzregion in Verruf.   Daher sollte
auch  die  slowakische Polizei aus diesem Fall gelernt haben und sich in Zukunft kooperativer
verhalten.
Wir  möchten  uns  auch  bei  jenen Personen bedanken,  die uns durch ihr Engagement bei
unserer  seinerzeitigen  Berichterstattung bzgl. Juraj Janos und den Hütteneinbrüchen unter-
stützten.
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2012-12-04