Sonst droht eine Zwei-Klassen-Medizin durch Abwanderung in die Privatspitäler
Die Vollversammlung der Ärztekammer für Wien hat heute, Dienstag, Nachmittag in einer Resolution das Parlament aufgefordert, zuzulassen, dass öffentliche Spitäler sowie Ärztinnen und Ärzte im bisherigen tagesklinischen Umfang künftig auch ambulant Leistungen für privatversicherte Patientinnen und Patienten verrechnen dürfen. Damit soll sichergestellt werden, dass mit diesen Einnahmen eine soziale Medizin für alle Bevölkerungsschichten finanziert werden kann.
Sollte es zu einem Verbot der Sonderklasse für ambulante Leistungen kommen, würde den Wiener Spitälern Geld entzogen, das diese dringend benötigten. Außerdem würden die öffentlichen Spitäler, allen voran die Häuser des Wiener Krankenanstaltenverbunds, für Ärztinnen und Ärzte unattraktiver, was zu einer Abwanderung von Ärztinnen und Ärzten in die Privatmedizin führen würde, die ein solches Verbot bekanntlich nicht treffe.
„Auch wird eine Zwei-Klassen-Medizin forciert, indem Patient(innen)und Patienten, die sich eine private Zusatzversicherung leisten können, zukünftig Privatspitäler aufsuchen werden“, heißt es weiter in der Resolution. Die Wiener Ärztinnen und Ärzte stünden für eine soziale Medizin und hätten für eine unsoziale Maßnahme – „wie es die Nichtermöglichung von Sonderklassegebühren für ambulanten Leistungen, die bisher stationär durchgeführt wurden, zweifellos ist“ – kein Verständnis, da sie einen massiven Wettbewerbsnachteil der öffentlichen Spitäler zugunsten von Privatspitälern mit sich bringen würde.
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2018-12-11