Ist der MA 48 – Chef vom Beamtendienstrecht ausgenommen?


Wird im Wiener Rathaus mit zweierlei Maß gemessen?

Josef Thon,  Chef der MA 48,  gibt  sich  immer  wieder  als  rechtschaffener Beamter, der
ständig Gesetz und Ordnung predigt. Diese Information erhielten wir bereits von einigen
Mitarbeitern dieser Magistratsabteilung.
Ein Mitarbeiter der MA 48 mailte uns nachfolgenden Screenshot über einen erst kürzlich
veröffentlichten Beitrag in der Kronen Zeitung:
An  und  für  sich  wäre  nichts  dabei,  wenn  das  Wörtchen   „wenn“  nicht  wäre.   Denn  wie  uns
mitgeteilt   wurde,   wurden  bereits  einige   Mitarbeiter  in  der   MA 48  versetzt,  weil  diese  eine
Beziehung eingegangen sind oder geheiratet haben, obwohl in keiner Weise ein Vorgesetzten –
Verhältnis  bestanden  habe.   Der  Mail-Schreiber  teilte  uns  mit,  dass er selbst ein Betroffener
sei und durch seine Versetzung sogar eine monatliche Einbuße von rund 500,- Euro habe.
Als  Grund für diese Versetzungen wurde und wird das Gesetz über das Dienstrecht der Beamten
der  Bundeshauptstadt  Wien (Dienstordnung 1994 – DO 1994) herangezogen,  in dem unter § 6
wörtlich folgendes steht:
Quelle: Gesetz über das Dienstrecht der Beamten der
Bundeshauptstadt Wien (Dienstordnung 1994 – DO 1994)
Und  nun  kommen  wir  auf den eingangs angeführten Beitrag in der Kronen Zeitung zurück.
In diesem  werden  Ulli Sima  und Josef Thon als Lebensgefährten angeführt.   Nachdem wir
an diesen Angaben der auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs nicht zweifeln, nehmen
wir diese als zuverlässige Quelle an.
Das  bringt  uns zum nächsten Punkt.   Bei Lebensgefährten kann man durchaus berechtigt
annehmen, dass eine Lebensgemeinschaft besteht. Überhaupt dann, wenn der Zustand als
Lebensgefährten bereits länger andauert und eine Hochzeit bevorsteht. Das würde im Klar-
text   bedeuten,  dass  man  bei  Josef  Thon – als Chef der MA 48 – über den  besagten § 6
des  Beamtendienstrechts  großzügig hinwegsieht.  Ulli Sima ist nämlich seine Vorgesetzte,
wie dies auch im Beitrag der Kronen Zeitung bestätigt wird.
Da stellt sich für uns die Frage,  ob das Gesetz bzgl. dem Dienstrecht für Beamte der Bundes-
hauptstadt  Wien,  für  den  Chef  der  MA 48  keine  Gültigkeit hat.   Besonders  erstaunlich  er-
scheint  es  uns  in  diesem  Fall  deswegen,  weil  sich  Josef  Thon – laut  Information  einiger
Untergebener – immer  wieder  als   rechtschaffener  Beamter  gibt,  der  ständig   Gesetz  und
Ordnung predigt.
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2014-03-16