Wahre Meister im Erfinden von Gebührenzuschläge
Dass Mobilfunkbetreiber nicht den allerbesten Ruf genießen, haben wir bereits in einigen
Beiträgen festgehalten. Da gibt es beispielsweise nicht nachvollziehbare Rechnungen
und Erfindungen aller möglichen Gebührenzuschläge wie Bearbeitungsgebühr der
Rechnungen (wenn kein Einziehungsauftrag besteht) udgl. mehr.
Den Vogel zu Jahresbeginn schoss jedoch A1 ab. Frau M. erhielt am 30.12.2011, die
nachfolgend eingescannte Rechnung (Rechnungsdatum 23.12.2011). Als Fälligkeit
ist auf dieser der 2. Jänner 2012 angegeben.
Die besagte Rechnung von A1
Obwohl Frau M. die Rechnung äußerst knapp vor dem Fälligkeitstermin erhielt (vermut- lich bedingt durch die Weihnachtsfeiertage) schaffte sie es dennoch, die Rechnung frist- gerecht am nächstfolgenden Werktag, also dem 2. Jänner 2012 einzubezahlen.
Der Telebankingbeleg über die erfolgte Zahlung Frau M. war daher sehr erstaunt, als sie am 13.01.2011 nachfolgend eingescanntes Mahnschreiben (datiert mit 09.01.2012) von A1 in ihrem Postkasten vorfand.
Das erstaunliche Mahnschreiben von A1
Wir recherchierten in der Angelegenheit und stellten fest, dass die angeblich noch
offenen 30,53 Euro, bereits am 05.01.2012 auf dem Konto von A1 eingegangen waren.
Interessant war auch die Argumentation einer völlig überforderten Callcenter-Mitarbeiterin
von A1, die von einer Überschneidung sprach.
Auf den Vorhalt eine Überschneidung sei nicht möglich, da der Betrag bereits am 05.01.12
auf dem Konto von A1 gutgeschrieben und das Mahnschreiben erst mit 09.01.2012 (also
4 Tage später) datiert wurde, hatte die Mitarbeiterin von A1 ein erstaunliches Argument.
Sie meinte, dass das Fälligkeitsdatum der Rechnung bedeutet, dass der Betrag an diesem
Tag am Konto von A1 eingelangt sein müsse.
A1 – Kund(innen) müssten Zauberer sein
Da staunen wir aber und um so mehr, da sich die erstaunliche Argumentation der A1-Mit-
arbeiterin auch schriftlich auf der A1-Rechnung wiederfindet. Abgesehen davon, dass die
Fälligkeit einer Rechnung mit deren Bezahlung gleichzusetzen ist, müssten A1-Kund(innen)
schon wahre Zauberer sein um dem Ansinnen des Mobilfunk-Anbieters nachkommen zu
können.
Erstens kann der Kunde keinesfalls die Dauer des Postweges bestimmen die notwendig
ist, die Rechnung von A1 an seine Adresse zu senden. Weiteres ist es unmöglich die
Überweisungsdauer von der Einzahlung bis zum Eintreffen des Geldbetrags auf dem A1-
Konto in irgendeiner Weise zu beeinflussen. Und wie allgemein bekannt ist, lassen sich
die Banken mit Geldüberweisungen jede Menge Zeit.
Also wann soll der/die Kund(in) die Rechnung denn begleichen? Bevor sie A1 überhaupt
noch ausgestellt hat? Was steckt eigentlich hinter der erstaunlichen und für jeden log-
isch denkenden Menschen nicht nachvollziehbaren A1-Aktion?
Abkassieren natürlich, denn aus pflichtbewussten Kund(innen), die bis dato immer ihre
Rechnungen ordnungsgemäß – bis zum oder am Fälligkeitstag – bezahlten, werden auf
einmal Spätzahler. Und diese sollen nun mit 5 Euro zu Kassa gebeten werden.
Abgesehen von der abstrusen nicht nachvollziehbaren Einstellung, die man bei A1 neuer-
lich hegt, würde in unserem Fall für den Betrag von 30,53 – bei einem angeblichen 3-täg-
igen Zahlungsverzug (der in Wirklichkeit nicht existiert) – eine Gebühr von 5 Euro fällig.
Das wären rund 16,5% und das bezeichnen wir schlicht und einfach als Wucher.
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2012-01-16