Kurzparkzone im 15. Bezirk beginnt ab 01.09.11 wieder
Mit dem Ende der Sommerferien beginnt nicht nur wieder die Schule, sondern auch
die Abzocke der Autobesitzer. Nicht nur die Schüler, auch die generelle Kurzpark- zone im 15. Bezirk kehrt aus den „Sommerferien“ zurück.
Ab 1. September wird laut ARBÖ-Verkehrsexperten die erlaubte Parkzeit rund um die
Wiener Stadthalle von 18 bis 23 Uhr auf 2 Stunden begrenzt. Betroffen von der Regelung ist das Gebiet zwischen Neubaugürtel und Johnstrasse.
Im Norden wird die Kurzparkzone von der Overseestrasse, der Stutterheimstraße und
der Gablenzgasse begrenzt. Im Süden verläuft die Grenze entlang der Westbahn im
Bereich der Felberstrasse und die Stutterheimstraße. Die Kurzparkzone gilt auch an
Samstagen, Sonn- und Feiertagen.
Wer sein Fahrzeug im betroffenen Bereich ohne gültigen Parkschein oder Parkpickerl
abstellt, wird mit sehr, sehr hoher Wahrscheinlichkeit bestraft. „Die „Parksheriffs“
kontrollieren auch an Samstagen und Sonntagen rigoros“, weiß ARBÖ-Verkehrsexperte
Thomas Haider aus Erfahrung. Die Strafen betragen zwischen EUR 21,- für ein Organ-
strafmandat und EUR 365,- für eine Strafverfügung.
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2011-08-30