Abzocke ist zurück


Kurzparkzone im 15. Bezirk beginnt ab 01.09.11 wieder

Mit dem Ende der Sommerferien beginnt nicht nur wieder die Schule, sondern auch

die Abzocke der Autobesitzer.   Nicht nur die Schüler,  auch die generelle Kurzpark-
zone im 15. Bezirk kehrt aus den „Sommerferien“ zurück.

 

Ab 1. September wird laut ARBÖ-Verkehrsexperten die erlaubte Parkzeit rund um die

Wiener  Stadthalle  von 18 bis 23 Uhr  auf  2 Stunden  begrenzt.   Betroffen von der
Regelung ist das Gebiet zwischen Neubaugürtel und Johnstrasse.

 

Im Norden wird die Kurzparkzone von der Overseestrasse, der Stutterheimstraße und

der Gablenzgasse begrenzt.   Im Süden verläuft die Grenze entlang der Westbahn im

Bereich der Felberstrasse und die Stutterheimstraße.   Die Kurzparkzone gilt auch an

Samstagen, Sonn- und Feiertagen.

 

Wer sein Fahrzeug im betroffenen Bereich ohne gültigen Parkschein oder Parkpickerl

abstellt, wird mit sehr,  sehr hoher Wahrscheinlichkeit bestraft.   „Die „Parksheriffs“

kontrollieren auch an Samstagen und Sonntagen rigoros“, weiß ARBÖ-Verkehrsexperte

Thomas Haider aus Erfahrung. Die Strafen betragen zwischen  EUR 21,- für ein Organ-

strafmandat und EUR 365,- für eine Strafverfügung.

 

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2011-08-30