Scheinanmeldungen bei Ute Bock?


Fragen eines Lesers

Zu  unserem  gestrigen  Beitrag  erhielten  wir  vom  ERSTAUNLICH-Leser  Johann A. heute
folgendes Mail:

Werte Redaktion
 
Sie Schreiben  „Die Wiener(innen) versorgen offiziell rund 7.000 Asylwerber.   Dazu kommen
nach Experten-  Schätzungen noch zirka 300.000 Illegale. Allein von der ehemaligen Detschn-
Verteilerin  Ute Bock  und  ihrem  Verein  werden  in etwa 1.400 Meldeadressen geführt,  an
denen  Ausländer  auftauchen  (die sich unter dem Deckmäntelchen der Verfolgung illegal in
Österreich aufhalten) um sich ihre Unterstützungen, Steuergeld der heimischen Bevölkerung,
abzuholen und wieder in die Illegalität abtauchen…“
 
Sind das echte Anmeldungen  mit Meldezettel usw.?  Wenn ja, dann sollte man doch prüfen,
ob  für  so  viele  Personen ( ca. 1.4oo ! )  in  diesem Haus Platz haben,  oder sind es „nur“
Scheinanmeldungen.
 
Im  Burgenland  wird  derzeit gegen  ca. 15 Bürgermeister von der Korruptionsstaatsanwalt-
schaft  geprüft,  ob  ungarische  Kinder,  die  burgenländischen  Schulen  besuchten und im
Burgenland angemeldet worden sind, auch im Burgenland ihren Hauptwohnsitz hatten  und
nicht in Ungarn (was sehr wahrscheinlich ist, da Kinder in Österreich wohnen, die Eltern in
Ungarn.
 
Eine Verurteilung von Bürgermeistern gab es bereits, weitere werden folgen.
 
MfG Johann A.
 

Stellungnahme der Redaktion 

Auf  Grund der folgenden Aussage in einer Presseaussendung des  „Verein Ute Bock“,  an-
lässlich der Verleihung des „Goldenen Ehrenzeichen für die Republik Österreich“ schließen
wir,  dass  es  sich  um „echte“ Anmeldungen handelt und die betroffenen Personen auch
tatsächlich amtliche Meldezettel ausgestellt bekommen.
 
Screen: APA/OTS
 
Dass  in  Bocks  Vereinsbüro  wohl  kaum  alle angemeldeten Personen Platz haben,  dürfte
auf  der  Hand liegen.   Es  sei  denn,  dass  das  Büro die Größe eines mehrstöckigen Büro-
hauses hat.   Dass dem nicht so ist wissen wir und daher gehen wir davon aus, dass es sich
hier um Scheinanmeldungen handelt.
 
Wir  sind  auch  der  Meinung,  dass  derartige  Anmeldungen  gegen  das Gesetz verstoßen.
Allerdings  glauben wir kaum, dass weder Ute Bock noch ihr Verein dafür zur Verantwortung
gezogen werden.
 

Fotograf: Klaus Bock – Fotocredit: Verein Ute Bock
 
Denn  wenn eine Person mit dem  „Goldenen Ehrenzeichen für die Republik Österreich“  ausge-
zeichnet  wird,  obwohl sie in ihrer Funktion als Erzieherin wehrlose Kinder geschlagen hat und
noch dazu darüber in Kenntnis war, dass Kolleg(innen) von ihr Kinder verprügelten bis das Blut
an die Wände spritzte  –  ohne  jedoch einzugreifen oder  wenigstens  eine  Anzeige  zu erstat-
ten, da ist wohl ein Vergehen gegen das Meldegesetz eine Lappalie.
 
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2012-10-24