Fragen eines Lesers
Zu unserem gestrigen Beitrag erhielten wir vom ERSTAUNLICH-Leser Johann A. heute
folgendes Mail:
Werte Redaktion Sie Schreiben „Die Wiener(innen) versorgen offiziell rund 7.000 Asylwerber. Dazu kommen nach Experten- Schätzungen noch zirka 300.000 Illegale. Allein von der ehemaligen Detschn- Verteilerin Ute Bock und ihrem Verein werden in etwa 1.400 Meldeadressen geführt, an denen Ausländer auftauchen (die sich unter dem Deckmäntelchen der Verfolgung illegal in Österreich aufhalten) um sich ihre Unterstützungen, Steuergeld der heimischen Bevölkerung, abzuholen und wieder in die Illegalität abtauchen…“ Sind das echte Anmeldungen mit Meldezettel usw.? Wenn ja, dann sollte man doch prüfen, ob für so viele Personen ( ca. 1.4oo ! ) in diesem Haus Platz haben, oder sind es „nur“ Scheinanmeldungen. Im Burgenland wird derzeit gegen ca. 15 Bürgermeister von der Korruptionsstaatsanwalt- schaft geprüft, ob ungarische Kinder, die burgenländischen Schulen besuchten und im Burgenland angemeldet worden sind, auch im Burgenland ihren Hauptwohnsitz hatten und nicht in Ungarn (was sehr wahrscheinlich ist, da Kinder in Österreich wohnen, die Eltern in Ungarn. Eine Verurteilung von Bürgermeistern gab es bereits, weitere werden folgen. MfG Johann A.
Stellungnahme der Redaktion
Auf Grund der folgenden Aussage in einer Presseaussendung des „Verein Ute Bock“, an- lässlich der Verleihung des „Goldenen Ehrenzeichen für die Republik Österreich“ schließen wir, dass es sich um „echte“ Anmeldungen handelt und die betroffenen Personen auch tatsächlich amtliche Meldezettel ausgestellt bekommen. Screen: APA/OTS Dass in Bocks Vereinsbüro wohl kaum alle angemeldeten Personen Platz haben, dürfte auf der Hand liegen. Es sei denn, dass das Büro die Größe eines mehrstöckigen Büro- hauses hat. Dass dem nicht so ist wissen wir und daher gehen wir davon aus, dass es sich hier um Scheinanmeldungen handelt. Wir sind auch der Meinung, dass derartige Anmeldungen gegen das Gesetz verstoßen. Allerdings glauben wir kaum, dass weder Ute Bock noch ihr Verein dafür zur Verantwortung gezogen werden.Fotograf: Klaus Bock – Fotocredit: Verein Ute Bock Denn wenn eine Person mit dem „Goldenen Ehrenzeichen für die Republik Österreich“ ausge- zeichnet wird, obwohl sie in ihrer Funktion als Erzieherin wehrlose Kinder geschlagen hat und noch dazu darüber in Kenntnis war, dass Kolleg(innen) von ihr Kinder verprügelten bis das Blut an die Wände spritzte – ohne jedoch einzugreifen oder wenigstens eine Anzeige zu erstat- ten, da ist wohl ein Vergehen gegen das Meldegesetz eine Lappalie. *****
2012-10-24