Volksbegehren von 1993
Der Wiener Protestwanderweg macht für Jugendliche erfahrbar, was in der Vergangenheit an
Rechten für uns alle erstritten wurde, wie Menschen sich organisiert und viel erreicht haben –
und wie diese Kämpfe und Errungenschaften das Wiener Stadtbild bis heute prägen…..
So meint es zumindest der Veranstalter. Durch Anklicken des nachfolgenden Screens, können
sich geneigte Leser(innen) das geplante Programm in Gesamtlänge herunterladen.
Doch es ist nicht alles Gold was glänzt und das gilt auch für die demokratiepolitische Erziehung
von Jugendlichen. Erstaunlich finden wir die geplante Station „Heldenplatz: Lichtermeer 1993“.
Die Organisation „SOS Mitmensch“ initiierte eine Protestkundgebung gegen das damalige
sogenannte „Ausländervolksbegehren“ der FPÖ. Dieses Volksbegehren wurde immerhin von
416.531 Personen mit ihrer Zustimmung unterstützt.
Für die Veranstalter ist die Differenz von 100.000 Personen nicht bedeutend
Abgesehen davon, dass die Veranstalter dieses Protestwanderwegs nicht einmal in der Lage
sind eine halbwegs genaue Anzahl der Gegner des Volksbegehren anzugeben und 100.000
Menschen einfach erfinden, entsteht der Eindruck, dass dieses Volksbegehren etwas Unmoral-
isches gewesen sein muss.
Welche Forderungen wurden gestellt?
Verfassungsbestimmung: „Österreich ist kein Einwanderungsland“
Einwanderungstop bis zur befriedigenden Lösung der illegalen Ausländerfrage, bis
zur Beseitigung der Wohnungsnot und Senkung der Arbeitslosenrate auf 5%.
Ausweispflicht für Ausländische Arbeitnehmer am Arbeitsplatz, wobei aus diesem
Ausweis die Arbeitsgenehmigung und die Anmeldung zur Krankenversicherung her-
vorzugehen hat.
Aufstocken der Exekutive (Fremdenpolizei, Kriminalpolizei), sowie deren bessere
Bezahlung und Ausstattung zur Erfassung der illegalen Ausländer und zur wirkungs-
volleren Kriminalitätsbekämpfung, insbesondere des organisierten Verbrechens.
Sofortige Schaffung eines ständigen Grenzschutzes (Zoll, Gendarmerie) statt Bundes-
heereinsatz.
Entspannung der Schulsituation durch Begrenzung des Anteils von Schülern mit
fremder Muttersprache in Pflicht- und Berufsschulklassen mit höchstens 30%; bei
einem mehr als 30%igen Anteil von fremdsprachigen Kindern Einrichtung von Aus-
länder-Regelklassen.
Entspannung der Schulsituation durch Teilnahme am Regelunterricht nur bei aus-
reichenden Deutschkenntnissen (Vorbereitungsklassen).
Kein Ausländerwahlrecht bei allgemeinen Wahlen.
Keine vorzeitige Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft.
Rigorose Maßnahmen gegen illegale gewerbliche Tätigkeiten (wie z.B. in Aus-
ländervereinen und –klubs) und gegen Missbrauch von Sozialleistungen.
Sofortige Ausweisung und Aufenthaltsverbot für ausländische Straftäter.
Errichtung einer Osteuropa-Stiftung zur Verhinderung von Wanderungsbe-
wegungen.
Die Zeche ist noch zu bezahlen
Liest man sich die Forderungen aus dem Volksbegehren durch wird man feststellen, dass
diese weder unmoralisch noch hetzerisch sind. Sie spiegelten bereits 1993 jene Problematik
wider, mit der wir uns heute herumschlagen. Massiver Bildungsabfall in den Pflichtschulen
durch mangelnde Deutschkenntnisse von Immigrantenkindern.
Hoher Arbeitslosenanteil von Zuwander(innen). Zahlreiche illegale Ausländer-Arbeitsstriche.
Erwähnenswert ist auch die hohe Ausländerkriminalität in Österreich. Offene Grenzen und
unkontrollierte Zuwanderung haben diesen Missstand geschaffen.
Daher finden wir es moralisch bedenklich, den Protest gegen das damalige Volksbegehren
als politischen Erfolg zu verkaufen. Denn für die im obigen Absatz aufgezählten Tatsachen
werden die nächsten Generationen bezahlen müssen.
Abtreibungsmuseum
Besonders makaber finden wir nachfolgende Station.
Eine Abtreibung ist eine ganz persönliche Angelegenheit und jede davon betroffene Frau wird
innerlich mit der Entscheidung zu kämpfen haben, ob sie einen solchen Schritt durchführen
will. Daher finden wir die Präsentation eines Abtreibungsmuseums makaber und pervers.
Welche Exponate will man den Schaulustigen präsentieren? Etwa jene auf nachfolgendem
Bild?
Screen: tfp.net
Es ist gut, dass Frauen über ihren Körper selbst entscheiden können und dafür auch die ge-
setzlichen Grundlagen vorhanden sind. Dies allerdings als politischen Erfolg, mit einem Ab-
treibungsmuseum zu feiern, grenzt für uns an Perversion.
Enorme und vermeidbare Kosten
Zum Zwecke der Erreichbarkeit aller Jugendlichen, wird ein 4-seitiger Folder, durch das Bun-
desministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, an alle Lehrer(innen) in Österreich versendet.
Einige dieser Kuverts samt Inhalt wurden uns von Lehrer(innen) übergeben.
Derzeit werden rund 71.500 Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen rund
4.900 an Berufsschulen und rund 41.600 an Bundesschulen (AHS, BMS, BHS) beschäftigt.
(Quelle: bmukk.gv.at)
Das entspricht einer Gesamtlehrer(innen)-Zahl von 118.000. Das Porto pro Zusendung beträgt
1,45 Euro, daher betragen die Gesamtkosten die stolze Summe von 171.000 Euro (Kuverts und
Arbeitszeit für Kuvertierung noch nicht inkludiert).
Offenbar hat man im Unterrichtsministerium noch nichts von E-Mails gehört, mit denen eine
große Anzahl von Personen kostengünstigst erreicht werden kann. Um Geld und Zeit zu sparen
könnten die Schuldirektionen von diesem Projekt im elektronischen Weg verständigt werden,
die ihrerseits wieder die Lehrkräfte informieren.
Möglicherweise ist an der Unterrichtsministerin und ihrem Mitarbeiterstab das Computerzeit-
alter spurlos vorbeigegangen oder man demonstriert wieder einmal in dekadenter Weise
sozialistische Verschwendungspolitik.
Erstaunlich ist auch, dass die Finanzierung des Projekts noch nicht gesichert ist. Wir sind uns
aber ziemlich sicher, dass Frau Claudia Schmied und ihre Genoss(innen) in die Presche
springen werden, denn immerhin gilt es der FPÖ eins auszuwischen.
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2011-10-11
Abtreibung in Österreich
In Österreich ist der Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche erlaubt.
Diese gesetzliche Bestimmung gibt es seit 1975 und ist im § 97 des Strafgesetzbuches
niedergeschrieben.
In dem besagten Paragrafen wird die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruches geregelt.
Wir haben uns diesen Paragrafen einmal genauer angesehen und entdeckten eine erstaun-
liche Tatsache der wohl traurigsten Art.
Der 1. Absatz Punkt 2 dieses Paragrafen hat es in sich. Wir wollen Ihnen den Gesetzestext,
nachfolgend wiedergeben:
§ 97 Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs
(1)Die Tat ist nach § 96 nicht strafbar,
2. wenn der Schwangerschaftsabbruch zur Abwendung einer nicht anders abwendbaren
ernsten Gefahr für das Leben oder eines schweren Schadens für die körperliche oder seel-
ische Gesundheit der Schwangeren erforderlich ist oder eine ernste Gefahr besteht, dass
das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde, oder die Schwangere zur
Zeit der Schwängerung unmündig gewesen ist und in allen diesen Fällen der Abbruch von
einem Arzt vorgenommen wird;
Dieser Paragraf ist unglaublich
Es ist kaum zu glauben was da geschrieben steht. Das Gesetz erlaubt es, ein Kind bis unmit-
telbar vor der Geburt zu ermorden, wenn unter anderem eine ernste Gefahr besteht, dass
dieses geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde.
Im Gesetzestext ist nicht einmal festgehalten, dass das Kind schwer geschädigt sein muss.
Das heißt der bloße Verdacht einer derartigen schweren Schädigung erlaubt es, dieses Kind
zu töten, solange es sich noch im Mutterleib befindet.
So etwas gab es im Dritten Reich
Ein solches Gesetz ist vielleicht von 1939 – 1945 möglich gewesen. Im Dritten Reich wurde
nämlich entschieden, was lebenswert ist oder nicht. Nach diesem Gesetz gibt es also Kinder
die es wert sind geboren zu werden und solche die es nicht wert sind.
Allein der Verdacht genügt
Nur auf Grund einer Behinderung, ja sogar nur auf den Verdacht einer solchen, besteht
die gesetzliche Möglichkeit, dieses Kind zu töten und zu entsorgen. Wir können es uns
auch bildlich vorstellen, wie ein Arzt eine Frau die vor der Niederkunft steht mit der
Frage: „Das Kind ist behindert, wollen Sie es wirklich lebend zur Welt bringen“
konfrontiert.
Die Gebärende die sich knapp vor der Geburt in einem Ausnahmezustand befindet, wird
diese Frage mit Sicherheit nicht objektiv beantworten können. Aber das ist noch nicht alles,
denn das Erstaunlichste kommt noch.
Kindstötung bei seelischer Gefahr
Das Kind kann auch getötet werden, wenn für die Schwangere eine ernste Gefahr für ihren
seelischen Zustand besteht. Es ist schon durchaus möglich, dass Mütter nach der Geburt
einen seelischen Schock erleiden und das Kind ablehnen.
Anstatt das Kind zur Adoption freizugeben, sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit einer
Tötung dieses Kindes vor. Da stellt sich für uns die berechtigte Frage, in welchem Land
leben wir eigentlich.
Flittchen entscheiden über Tod oder Leben
Auch kann jede Frau, oder besser gesagt Mädchen darüber verfügen ihr Kind töten zu lassen,
sofern sie bei der Schwängerung noch unmündig gewesen ist. Diesen Satz muss man sich auf
der Zunge zergehen lassen.
Jedes Flittchen die es nach Lust und Laune treibt und dabei vor ihrem vollendeten 14.Lebens-
jahr schwanger wird, kann bis unmittelbar vor der Geburt über Tod oder Leben ihres Kindes
entscheiden. Auch hier ist niemanden die Idee der Adoption eingefallen.
Eugenische Indikation
Maßgebend für die Ermordung des Kindes ist, dass es noch im Mutterleib geschehen muss
und sei es eine Minute vor der Geburt. Dieser Kindermord nennt sich dann „Eugenische
Indikation“.
Laut Aussage des freiheitlichen Behindertensprecher NAbg. Ing. Norbert Hofer, werden in
Wien pro Jahr, Dutzende Kinder außerhalb der Fristenlösung getötet, weil sie nach der
Geburt möglicherweise behindert sein könnten.
Herzstich
Die Tötung des noch im Mutterleib befindlichen Kindes, auch unmittelbar vor der Geburt,
erfolgt durch einen Herzstich. Ist ja möglicherweise auch einfacher, bevor man einem be-
hinderten Kind die möglichst beste medizinische Betreuung angedeihen lässt.
Für uns sind die in unserem Beitrag aufgezählten Möglichkeiten des § 97 Strafgesetzbuch,
welche die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb der Fristenlösung regeln,
ausgenommen wenn absolute Lebensgefahr für die Gebärende bestünde und es keine an-
dere Alternative (z.B. Kaiserschnitt) gäbe, staatlich genehmigter Kindermord und eines
Rechtsstaates wie Österreich nicht würdig.
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2010-02-03
Homosexualität evolutionsbedingt nicht normal
Was wir von Homosexualität halten, haben wir in einigen Beiträgen bereits ausführlich
festgehalten. Wir finden das eine gleichgeschlechtliche sexuelle Partnerschaft unter
Menschen, aus evolutionärer Sicht nicht als normal anzusehen ist.
Auch wenn man uns für diese Meinung verdammt, rücken wir nicht von dieser ab und kön-
nen damit leben. Wir fanden es auch erstaunlich, dass Homosexuelle das Recht einer Hoch-
zeit, in Form einer standesamtlichen Trauung einforderten.
Es lebe der kleine Unterschied
Offensichtlich um Ruhe von militanten Vertretern der Homosexuellenszene zu haben, ent-
schlossen sich Politiker dieses Landes den Schwulen die Möglichkeit zu geben, ihre
Lebensgemeinschaft amtlich bestätigen zu lassen.
Gottseidank ging es aber nicht so weit, die Hochzeit eines Heteropaares mit der eines
Schwulenpaares gleichzusetzen. Homosexuelle können ihre Partnerschaft, in einem Art
Festakt am Standesamt eintragen lassen.
Justament-Standpunkt?
Obwohl das Interesse an einer Homo-Ehe in der Steiermark ohnehin gering ist, machen es
die GRÜNEN zu einem Kernthema ihrer Politik. Da der Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl,
homosexuellen Paaren ihre Partnerschaftseintragung im Rathaus-Trauungssaal verweigerte,
kam es gestern in Graz zu einer Demonstration, welche von den GRÜNEN organisiert wurde.
Am gestrigen Tag, welcher der erstmögliche Hochzeitstermin im neuen Jahr war, wurden vor
dem Grazer Rathaus Protestnoten und Blumensträußchen verteilt, um auf die Ungleichbehand-
lung aufmerksam zu machen.
Stellt sich die Koalitionsfrage?
Die GRÜNEN denken sogar über eine Beendigung der Koalition mit der ÖVP nach. Für sie ist
die Verweigerung des Zutrittes von repräsentativen Räumlichkeiten für eine Homo-Hochzeit
keine Nebensächlichkeit, sondern ein unhaltbarer Zustand und eine ernste Frage.
Soll die Menschheit aussterben?
Ohne sarkastisch wirken zu wollen keimt bei uns der Verdacht auf, dass den GRÜNEN am
Fortbestand der menschlichen Rasse nicht sehr viel gelegen ist. Sie werden sich jetzt sicher
fragen, wie wir auf diese absurde Idee kommen.
Nun, wenn sich die Hauptanliegen einer politischen Partei in eherner Befürwortung der Ab-
treibung und bedingslosen Einsatz für die Schwulen-Ehe wiederfinden, können wir uns dieser
Gedanken nicht erwehren.
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2010-01-03