Eine Neuigkeit
Wussten Sie schon, dass es bei der Arbeiterkammer keine „Zwangsmitgliedschaft“
gibt? Wenn Sie nun glauben wir sind verrückt geworden, dann befinden Sie sich im
Irrtum. Aber darauf kommen wir in diesem Beitrag später zurück.
Wer darf mitspielen?
Wer hat überhaupt die Ehre bei der Arbeiterkammer Mitglied werden „zu müssen?“
Arbeitnehmer(innen) mit einer Beschäftigung in Österreich (soweit arbeiterkammer-
zugehörig); auch geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte oder Lehrlinge.
Arbeitnehmer(innen), auch Beamte von Bund, Land, Gemeindeverbänden und Gemeinden,
sofern sie in Betrieben, Anstalten oder Stiftungen arbeiten und nicht in der Hoheits-
verwaltung tätig sind.
Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebeziehende, die in Österreich wohnhaft sind und zuvor
eine arbeiterkammerzugehörige Beschäftigung hatten. Kindergeldbezieher(innen) mit (bzw.
unmittelbar nach) einem karenzierten Dienstverhältnis, das AK-zugehörig ist. Präsenz- bzw.
Zivildiener mit einem aufrechten Dienstverhältnis, das AK-zugehörig ist.
Auch andere werden zwangsbeglückt
Keinen Anspruch auf die Zwangsmitgliedschaft haben z.B. Beamte in der Hoheitsverwaltung,
Selbständige und Bauern/Bäuerinnen. Da fragen wir uns, wie diese Personen eine derartige
Schmach überhaupt überleben können. Nun diese Frage ist allerdings leicht zu beantworten,
denn auch diese Gruppen hat ihre eigenen Zwangsvereine.
Realismus und Dogmatismus
Wie knapp realistische und dogmatische Denkensweise in der Arbeiterkammer nebenein-
ander liegen, beweisen folgende Aussagen auf einer Webseite der sozialdemokratischen
Fraktion.
Zum Thema Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft wird folgende Meinung vertreten:
„Eine Abschaffung der gesetzlichen Zugehörigkeit würde auch die Abschaffung der
Arbeiterkammer bedeuten. In diesem Fall würde sie aufgelöst oder zu einer Konkur-
renzgewerkschaft neben dem ÖGB. Dadurch würde die Interessenvertretung der
Arbeitnehmer(innen) entscheidend geschwächt.“
Konkurrenz unerwünscht
Hier schlägt die realistische Denkensweise voll durch. Ja nur keine Konkurrenz, denn so
eine Monopolstellung ist schon was Feines. Wenn man zum Schluss gelangt, dass sich mit
einer Beendigung der Zwangsmitgliedschaft die AK auflösen würde, kann dies nur bedeuten,
dass die Mitglieder mit den Leistungen nicht zufrieden sind.
Anstatt die Leistung zu erhöhen um die Mitglieder freiwillig bei der Stange zu halten, bevor-
zugt man doch lieber den Zwang zur Mitgliedschaft. Also dürften die Probleme des Preis-
Leistungsverhältnisses innerhalb der AK bekannt sein.
Nun wollen wir Ihnen eine Spitzenaussage der selben Fraktion wiedergeben, welche
die dogmatische, bereits an Präpotenz grenzende Denkweise widerspiegelt:
„Jeder Bürger hat Steuern und Abgaben zu zahlen. Die gesetzliche Zugehörigkeit zur AK als
„Zwangsmitgliedschaft“ zu bezeichnen ist jedoch, als würde man die Zugehörigkeit zur
Republik Österreich oder zur Gemeinde Wien auch als Zwangsmitgliedschaft empfinden. Die
Arbeiterkammerumlage ist eine besondere Art der Steuer, die für jene Leistungen zweck-
gebunden ist, die die AK in Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags für die Arbeitnehmer(innen)
erbringt.“
AK sieht sich als Staat, Gemeinde und Finanzamt
Diese Aussage muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Da sehen sich doch etliche
Herrschaften der Arbeiterkammer als Staat im Staat. Hier wird ein Zwangsverein, der aus-
schließlich von den Beiträgen seiner Zwangmitglieder und Steuergelder erhalten wird, mit
der Zugehörigkeit zu einem Land, bzw. Stadt verglichen.
Realitätsverlust oder Absicht?
Offensichtlich haben diese Damen und Herren keine Ahnung, was Rechte und Pflichten
eines Staates bedeuten. Ansonsten könnten sie nicht so einen Nonsens von sich geben.
Vielleicht kommt es noch soweit, dass von der AK ein diplomatisches Territorium bean-
sprucht wird und Diplomatenpässe an Funktionäre vergeben werden.
Folgt man den getätigten Aussagen der Herrschaften der sozialdemokratischen Fraktion,
gibt es keine Zwangsmitgliedschaft bei der AK, wie wir es Eingangs erwähnt haben.
Sollten Sie glauben, dass wir diese Aussagen erfunden haben, können Sie diese unter
diesem „Link“ nachlesen.
*****
2010-01-26
AK greift die Berufsgruppe der Immobilienmakler an
Selbsternannte Wohnrechtsexperten der Arbeiterkammer griffen in letzter Zeit immer
wieder die Branche der Immobilienmakler an. Sie bezichtigten diese, sich an Wohnungs-
suchenden eine goldene Nase zu verdienen.
Da tut sich die AK beim Verdienen schon leichter, denn diese bestreitet ihre Einnahmen aus
den Beiträgen ihrer Zwangsmitglieder. Und damit sind wir beim Thema. Während ein jeder
Arbeitnehmer bei der Arbeitkammer Mitglied sein muss, auch wenn es gegen seinen Willen
ist, wird niemand gezwungen sich eines Wohnungsmaklers zu bedienen.
Schwarze Schafe gibt es überall
Sicher gibt es in dieser Branche, wie auch in jeder anderen schwarze Schafe. Doch alle über
einen Kamm zu scheren ist doch etwas erstaunlich. Wir fragen uns, warum die AK noch
kein eigenes Maklerbüro hat, dass gratis Immobilien vermittelt, wo sie doch so philan-
thropisch veranlagt sind.
Bei Maklern gibt es Richtlinien, welche Leistungen und Honorare regeln. In diesen sind
auch die Höchsttarife festgesetzt. Außerdem können mit Maklerbüros auch freie Verein-
barungen über Honorare und Leistungen getroffen werden.
Honorare für Dienstleistungen
Angebot und Nachfrage bestimmen auch diesen Markt. Abgesehen davon, werden die meis-
ten Wohnungen durch Mundpropaganda gefunden bzw. weiter gegeben. Wird etwas Spe-
zielles gesucht und werden daher die Dienste eines Maklers in Anspruch genommen, sollte
man vorher die Bedingungen abklären und schriftlich festhalten.
Personen die sich an einen Makler wenden, erwarten eine professionelle Dienstleistung.
Sollte dennoch ein Beratungsfehler geschehen, haftet der Immobilienmakler mit seiner
Versicherung für den Schaden.
Ein Menschenfreund?
Einer der sich die unangebrachte Kritik der AK offensichtlich zu Nutze macht, ist ein
gewisser Patrick Steffens. Er kündigt in seiner Webseite www.immobilienwelt24.at
folgendes an: „VERMIETEN Finden Sie den richtigen Mieter-provisionsfrei für
Vermieter und Mieter!“
<<
Ein wahrer Menschenfreund dieser Steffens haben wir uns gedacht und auf der Webseite
weitergelesen. Und siehe da, gegen Ende seines Angebotes wird aus der Menschenfreund-
lichkeit ein erstaunliches Geschäft.
Vom Markt keine Ahnung
Abgesehen davon, dass eine 70 m2 Wohnung in durchschnittlich guter Lage keine 1.000,-
Euro an Miete kostet, stimmt die gesamte Rechnung nicht. Der Mietpreis einer derartigen
Immobilie beträgt laut Auskunft des Fachverbandes der Immobilientreuhänder, durchschnitt-
lich zirka 550,- Euro inkl. BK und Ust.
Auch ist es weder markt- noch branchenüblich, dass der Abgeber einer Wohnung Provisionen
an den Makler bezahlt. Grund dafür ist, dass es mehr Nachfrage als Angebot gibt. Ein Makler
der von einem Hauseigner eine Provision verlangen würde, hätte keine Vermittlungsaufträge
an derartigen Mietobjekte.
Doch nicht gratis, sondern immer teurer
Auch bezieht der Philanthrop Steffens, die Kaution in seine erstaunliche Rechnung mit ein.
Näher wollen wir diese Milchmädchenrechnung gar nicht mehr kommentieren. Allerdings
ist nun für seine provisionsfreie Immobilienvermittlung doch etwas zu bezahlen, nämlich
599,- Euro zzgl. 20% Mwst.
Aber auch diese Summe stimmt nicht, wie nachfolgendes schriftliches Anbot beweist. Was
wir ebenfalls erstaunlich finden ist, dass darauf weder eine UID-Nummer, Bankverbindung
und Gerichtsstand ersichtlich ist.
Aus dem anfänglich provisionsfreien Vermittlungsangebot, ist mittlerweile eine Fixsumme
von 898,80 Euro brutto geworden, die auch zu bezahlten ist, wenn sich kein Mieter für die
Wohnung findet.
Keine Maklerberechtigung
Wir haben noch weiter recherchiert und haben auf Anfrage folgendes Mail erhalten.
Schon erstaunlich, dass sich „Immobilienwelt24“ als Makler bezeichnet, obwohl der Ge-
schäftsführer gar keine Berechtigung dazu hat. Noch zwei weitere Erstaunlichkeiten sind
zu finden.
Was für Zufälle
Der Domainname ist vermutlich nur zufälligerweise an die bekannten Immobilienplatt-
formen „Immobilenwelt“ und „Immobilienscout24“ angelehnt. Auch findet sich
auf der Webseite des Herrn Steffens kein einziges Immobilieninserat.
Gerade die Veröffentlichung von Anfragen und Angeboten wäre auf einer derartigen
Plattform vorrangiges Ziel. Was liegt näher, als auf der eigenen Webseite die zur Ver-
mittlung anvertrauter Objekte zu vermarkten. Warum dies wohl nicht geschieht?
Vielleicht sollte die Arbeiterkammer solche Firmen genauer unter die Lupe nehmen
und ordentliche Recherchen durchführen, anstatt unqualifizierte Angriffe auf einen
ganzen Berufsstand zu starten.
*****
2010-01-25
Wie pünktlich ist man bei der AK?
Wenn Sie während der Amtsstunden bei der Arbeiterkammer anrufen und niemand hebt ab,
wundern Sie sich nicht. Vielleicht ist der oder die Mitarbeiter(in) der AK noch gar nicht
am Arbeitsplatz, sondern schlummert noch sanft im Bett.
Der Arbeiterkammerpräsident Siegfried Pichler nimmt Pünklichkeit offenbar nicht so genau,
wie es aus einer Aussendung der AK ersichtlich ist. Er bezeichnet es nämlich als illegalen
Arbeitsvertrag, wenn Firmen ihre Mitarbeiter vertraglich zur Pünktlichkeit verpflichten.
Unternehmer sanktioniert Unpünktlichkeit
Konkreter Anlassfall ist ein Salzburger Callcenter. In dessen Arbeitsverträgen wird nämlich
festgehalten, dass für eine zehnminütige Verspätung eine halbe Stunde nachgearbeitet wer-
den muß. Ab 20 Minuten beträgt die Ersatzarbeitszeit eine Stunde.
Nun, diese Maßnahme mag durchaus unpopulär erscheinen. Aber vermutlich hat diese Firma
einschlägige Erfahrungen mit der Unpünklichtkeit ihrer Mitarbeiter(innen). Was der AK-Mann
Pichler an dieser Maßnahme als „illegale Passage“ im Dienstvertrag ortet ist für uns erstaun-
lich.
Ist Reinheit sittenwidrig?
Auch findet er es sittenwidrig, wenn der Dienstgeber seine Dienstnehmer(innen) zur Sauber-
haltung Ihrer Arbeitsplätze verpflichtet. Die betroffene Firma stellt nämlich ihren Mitarbeiter-
(innen) eine Kündigung in Aussicht, wenn diese ihren Arbeitsplatz (z.B. Kaffeeflecken am
Boden) nicht sauber halten.
Naja, da tut sich die Arbeiterkammer schon leichter. Diese hat sicherlich auf Kosten ihrer
Zwangsmitglieder ausreichendes Putzpersonal zur Verfügung, welches die Arbeitsplätze
des AK-Personals sauber hält.
Vermutlich waren Gründe vorhanden
Wir wissen zwar nicht was diese Firma zu diesen Schritten veranlasst hat, da Pünktlichkeit
und Sauberkeit eigentlich selbstverständlich sein sollte. Offensichtlich hat es bei dem Unter-
nehmen einschlägige Vorfälle gegeben, welche dieses dazu veranlasst hat, pünktliches Er-
scheinen und ein gewisses Maß an Sauberkeit in den Dienstvertrag aufzunehmen.
Betrachten Sie es umgekehrt
Drehen wir den Spieß einmal um. Was würde ein Dienstnehmer wohl dazu sagen, wenn er zu
Arbeitsbeginn vor verschlossenen Firmenpforten steht. Sollte dann irgendwann endlich geöff-
net werden, müßte er sich seinen Weg zu seinem Arbeitsplatz durch einen verdreckten Raum
erkämpfen.
Wäre Schadensersatz besser?
Durch unpünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz entsteht einem Unternehmen wirtschaftlicher
Schaden. Vielleicht wäre es den AK-Verantwortlichen lieber, wenn sich die Firma am Verur-
sacher finanziell schadlos halten würde, anstatt Unpünktlichkeit mit Ersatzarbeitszeit zu sank-
tionieren.
Das Thema Sauberkeit am Arbeitsplatz möchten wir eigentlich nicht weiter kommentieren, da
es für uns eine Selbstverständlichkeit ist, seinen Arbeitsplatz sauber zu halten. Eines würde
uns aber trotzdem interessieren. Wie sieht es eigentlich in den vier Wänden, bzw. am Arbeits-
platz des AK-Präsident Siegfried Pichler mit der Sauberkeit aus?
*****
2010-01-02
AK meldet sich zum Wort
Es wäre doch ein Ding der Unmöglichkeit gewesen, hätte sich die Arbeiterkammer nicht
zur „Causa Schweinegrippe“ zu Wort gemeldet. Schließlich muss man ja für die ein-
gehobenen Zwangbeiträge eine Serviceleistung erbringen.
Profilierungssucht?
Der Leiter des AK-Beratungsbereichs, Hans Trenner fühlt sich in einer Presseaussendung
bemüßigt, Arbeitnehmer(innen) folgenden „guten Rat“ zu erteilen. Kinderbetreuung
wegen Schulschließung gilt als Dienstverhinderung.
Es wird zwar in dieser Aussendung unter Berufung auf den § 8 Abs. 3 Angestelltengesetz
lapidar darauf hingewiesen, alles Zumutbare zu unternehmen um die Arbeit anzutreten,
aber in einem Atemzug der Anspruch auf Entgeltfortzahlung genannt.
Freibrief?
Wir lesen diese Aussendung der AK eher als Freibrief und Aufforderung eine Dienstver-
hinderung geltend zu machen. Der Dienstnehmer müsse zwar den Arbeitgeber rechtzeitig
verständigen, um keine Entlassung wegen unentschuldigten Fernbleibens zu riskieren, so
der O-Ton des Herrn Trenner von der AK.
Der AK-Mann, der wahrscheinlich auf einem sicheren Arbeitsplatz sitzt versichert auch, dass
bei einer Dienstverhinderung keine Urlaubstage verbraucht werden.
Keine Bemühungen der AK
Anstatt Versuche zu unternehmen, ihren Zwangsmitgliedern unter die Arme zu greifen und
Bemühungen anzustellen, Kinderbetreuungen zu organisieren falls wirklich der „Worst
Case“ eintrifft, erteilt die AK lieber den kostenlosen Ratschlag eine Dienstverhinderung in
Anspruch zu nehmen.
Großunternehmen werden den Ausfall eines Mitarbeiters vermutlich verkraften können,
ohne dabei in Schwierigkeiten zu geraten. Bei kleinen Firmen sieht es da schon ganz anders
aus.
Arbeitsplatz gefährdet
Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten, kann ein unplanmäßiges Fernbleiben eines
Dienstnehmers in einem Kleinbetrieb erhebliche Probleme verursachen. Da der Kragen be-
kanntlich näher als das Hemd ist, kann es durchaus möglich sein, dass der Unternehmer
den Mitarbeiter ersetzt.
Wir finden daher eine derartige Empfehlung der Arbeiterkammer an ihre Zwangsmitglieder,
gerade in Zeiten wie diesen, im höchsten Grade verantwortungslos.
Stauni
2009-11-10
Wirtschaftsexperte Tumpel
Ein höheres Arbeitslosengeld soll eine wichtige Maßnahme gegen die Wirtschaftskrise dar-
stellen. Dieser Ansicht ist der AK Präsident Herbert Tumpel und beweist damit, wie weit
er von der wirtschaftlichen Realität entfernt ist.
Er sieht sich in seiner Meinung auch von den Ergebnissen der Wifo-Studie über die Umver-
teilung durch den Staat bestätigt. Das würde bedeuten, dass der Werktätige einen Arbeits-
losen zu unterstützen hat, um von diesem wieder sein Geld zurück zu erhalten.
Bleiben wir doch alle zu Hause
Da wäre es doch wesentlich einfacher wenn niemand mehr arbeiten geht, denn dann würde
man sich eine Umverteilung ersparen. Herr Tumpel sollte bereits zum Nachdenken beginnen,
woher er dann das Geld nehmen will und vorallem wer seinen üppigen Gehalt bezahlen wird.
Jedem das Seine
Es wäre interessant zu wissen, ob so manche Politiker und Politfunktionäre auch dann für
eine Umverteilung wären, wenn es ihre persönliche Brieftasche betreffen würde. Wir halten
von einer Umverteilung herzlichst wenig. Jedem steht das zu, was er zu leisten vermag.
Forderungen der AK
Erstaunlich sind auch die Forderungerung der Arbeiterkammer, die immerhin auf Kosten
ihrer zwangsbeglückten werktätigen Mitglieder lebt:
1.) Rasche und deutliche Anhebung des Arbeitslosengeldes und eine längere Bezugs-
dauer von Arbeitslosengeld;
2.) Anhebung der Notstandshilfe im Zusammenhang mit der bedarfsorientierten Mindest-
sicherung;
3.) Entfall der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe.
Gratiszeitung für Arbeitslose
Da hätten wir eine bessere Idee. Da das AMS offensichtlich nicht in der Lage ist, Arbeitslose
an Firmen zu vermitteln welche dringend Personal suchen, sollten an „arbeitsunwillige Per-
sonen“, täglich die Tageszeitungen Krone und Kurier verteilt werden.
In diesen Zeitungen befinden sich speziell Freitag und Samstag derart viele Stellenangebote,
sodass für jeden Jobsuchenden sicher eine geeignete Stelle dabei sein wird. Die Bereiche
der offenen Stellen erstrecken sich von der WC-Wartefrau bis zum Diplomingenieur.
Unterstützung des Missbrauchs
Das Arbeitslosenentgelt sollte eine vorübergehende unterstützende Maßnahme sein und
nicht zum Dauerzustand und Jobersatz werden, sowie es die AK durch die Forderung einer
eine längere Bezugsdauer provoziert.
Aber warum sollte sich im System etwas ändern, wenn pseudopolitische Organisationen
durch ihre absurden Forderungen, arbeitsunwillige Personen in ihrer Handlungsweise
bestätigen und unterstützen.
Stauni
2009-10-20
Welche Kosten verursacht ein Asylant?
Nachfolgendes Mail, von dem sich der Samariterbund deutlich distanziert, haben wir von
einem Leser zugesandt bekommen.
Originaltext des erhaltenen E-Mails:
Zum Nachdenken!
BARGELDLEISTUNGEN AN ASYLWERBER IN ÖSTERREICH
(Quelle: Arbeitersamariterbund, Arbeiterkammer):
Essensgeld pro Person (auch Kinder) und Monat: EUR 150,00
Taschengeld pro Person (auch Kinder ) und Monat EUR 40,00
Freizeitaktivitäten pro Person (auch Kinder) und Monat: EUR 10,00
Bekleidungshilfe pro Person und Jahr: EUR 150,00
Schulbedarf pro Kind und Jahr: EUR 200,00
BEISPIEL: Asylwerberfamilie (Eltern mit 3 Kindern, 2 davon Schulpflichtig):
Essensgeld x 5: EUR 750,00
Taschengeld x 5: EUR 200,00
Freizeitaktivitäten x 5: EUR 50,00 pro Monat Bargeldleistung: EUR 1.000,00
dazu Bekleidungshilfe x 5 pro Jahr: EUR 750,00
dazu Schulbedarf x 2 pro Jahr: EUR 400,00
NICHT vom Asylwerber zu bezahlen sind: Miete, Strom, Gas, Heizung, Fernsehgebühren,
Hygieneartikel (z.B. Windeln, Seife, WC-Papier usw.)
VERGLEICH: einheimische Familie (Vater arbeitslos, Mutter und drei Kinder):
durchschnittliche Arbeitslose: EUR 700,00
Familienbeihilfe x 3: EUR 336,00 pro Monat Bargeldleistung: EUR 1.036,00
Davon zu bezahlen sind: Miete, Strom, Gas, Heizung, Fernsehgebühren, Essen, Hygiene-
artikel, Kleidung, Schulbedarf etc.
IST DAS NICHT DER WAHNSINN???
Ein Asylwerber bekommt im Monat um EUR 36,00 weniger und muss dafür keine Miete,
Strom, Heizung usw. bezahlen!!!
IRRE ODER!!!
EIN GROSSES DANKE AN UNSERE POLITIKER!!!
UND JETZT HALTE DICH FEST!!!
In den USA kommt ein Asylsuchender auf 13.697 Einwohner!
In Deutschland kommt ein Asylsuchender auf 1.700 Einwohner!!
In Österreich kommt ein Asylsuchender auf 265 Einwohner!!!
Ende des E-Mails
Da wir natürlich nicht alles glauben was uns Leute weismachen wollen, haben wir im
Internet recherchiert und sind dabei auf erstaunliche Ergebnisse gestoßen.
Wir haben nachgerechnet
Wir sind von einem gesunden Asylanten ausgegangen, denn bei einem Behinderteren der
gesonderte Pflege beansprucht, würde der von uns ermittelte Betrag weit überschritten
werden.
Als Quelle haben wir die „RIS-Datenbank“ des Bundeskanzleramtes herangezogen, um
uns nicht eine unkorrekte Berechnung vorwerfen zu lassen.
Kostengünstigste Variante
Gehen wir von der gängigsten Art der Unterbringung aus, wäre dies die organisierte
Unterkunft mit Verpflegung. Dafür sind pro Tag und Person 17,- Euro vorgesehen.
Das Jahr hat 365 Tage, daher belaufen sich die jährlichen Kosten auf 6.205,- Euro.
Das Taschengeld beträgt 40,- Euro pro Person im Monat, daher jährlich 480,- Euro.
Als Bekleidungsgeld erhält ein Asylant im Jahr 150,- Euro. Damit wären wir bei einer
jährlichen Summe von 6.835,- Euro. Das heißt das der betreffende Asylant, dem öster-
reichischen Steuerzahler monatlich mindestens 570,- Euro (exakt 569,58) kostet.
Kosten für Deutschkurse, Überbrückungshilfen etc., haben wir absichtlich nicht in unsere
Berechnung mit einbezogen, um das Minimum nicht zu verfälschen. Also wie gesagt, wir
haben einen monatlichen Mindestbetrag von 570,- Euro errechnet.
Gutmenschen haben Rechenprobleme
Da ist es doch erstaunlich, wie nachfolgende Organisation ihre Berechnung angestellt hat,
die sie voll Stolz der Sozialhilfe für einen alleinstehenden Österreicher gegenüber stellt.
Tja, bevor diverse Gutmenschen andere an den Pranger stellen, weil es diese mit der Wahr-
heit angeblich nicht so genau nehmen, sollten diese selbst bei der Realität bleiben, denn eine
Differenz von 267,50 im Monat ist nicht unerheblich.
Woher kommen diese Leute?
Im Jänner 2009 beantragten 1.222 Personen Asyl in Österreich. Interessant ist auch, aus
welchen Ländern die Asylwerber kamen. 302 Personen aus der Russischen Föderation (vor-
wiegend Tschetschenen) , 181 Personen aus Afghanistan, 99 Personen aus dem Kosovo, 50
aus Nigeria und man möge aus kaum glauben, 43 Personen aus der Türkei, welche ja angeb-
lich EU-Reife hat. Der Rest der Asylanten kam aus diversen anderen Ländern.
Großteils Wirtschaftsflüchtlinge
Wir behaupten, dass es sich zum größten Teil um Wirtschaftsflüchtlinge und nicht um politisch
oder aus religiösen Gründen verfolgte Personen handelt. Jene Damen und Herren wissen sehr
wohl, dass es sich bei uns weitaus bequemer leben lässt, als in ihren Heimatländern. Außerdem
ist es ja gemütlich, sich ins gemachte Nest zu setzen.
Asoziale Pensionisten?
Ein alleinstehender Mindestpensionist bekommt eine monatliche Pension von 738,- Euro
(netto) ausbezahlt . Unter diesen Pensionisten befinden sich zahlreiche Personen die Öster-
reich nach dem 2.Weltkrieg wieder aufgebaut haben.
Diese Leute müssen sich heute gefallen lassen, dass man sie öffentlich als asozial
bezeichnet. Da ist es doch in der Tat besser als Wirtschaftsflüchtling in Österreich um
Asyl anzusuchen, ohne jemals für den Staat irgendetwas positives vollbracht zu haben.
Die Differenz zur Mindestpension von 168,- Euro nimmt man gerne in Kauf, denn der
Asylant hat auch gegenüber dem Arbeitslosen einen entscheidenden Vorteil. Ihm darf
keine Arbeit vermittelt werden, denn den Asylanten ist das Arbeiten in Österreich verboten.
Stauni
2009-10-19
Ahnungsloser Minister
Von den tatsächlichen Verhältnissen am Arbeitsmarkt dürfte Sozialminister Hundstorfer
nicht wirklich viel Ahnung haben, sonst hätte er nachfolgenden Vorschlag, den man ge-
trost als „Schnapsidee“ bezeichnen kann, nicht entwickelt.
Überstunden abbauen
Er meint tatsächlich, dass man durch den Abbau von Überstunden neue Jobs schaffen
und die Arbeitslosigkeit verringern kann. Laut EU-Vergleich arbeiten Frau und Herr
Österreicher in der Woche durchschnittlich 42,9 Stunden und damit am längsten im EU-
Raum.
Würde diese Wochenstundenleistung auf 39,1 Stunden (durchschnittliche Arbeitszeit in
Dänemark) verringert werden, könnten damit 84.000 neue Arbeitsplätze geschaffen
werden. So die Milchmädchenrechnung des Sozialministers.
Leistungsdesorientiert
Naturgemäss stiess dieser Vorschlag bei Gewerkschaften, Arbeiterkammer, Grünen und
SPÖ auf große Zustimmung. Wahrscheinlich hängt das mit der „Leistungsorientierung“
dieser Parteien und Organisationen zusammen.
Klassenfeind Überstunden
Die Überstunden die dem Sozialminister so ein Dorn im Auge sind, werden von arbeitswil-
ligen und leistungsorientierten Arbeitnehmern erbracht. Betriebe sind auf die Leistung dieser
Mitarbeiter angewiesen, da es ansonsten in Produktion oder Dienstleistung Engpässe geben
würde.
Wir haben am 20.05.2009 nachfolgenden Beitrag geschrieben, den sich Herr Hundstorfer viel-
leicht einmal durchlesen sollte.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=244;arbeitsunwillig&catid=1;erstaunliches
Arbeitsunwillen
Es ist zwar nicht von der Hand zu weisen, dass es in exponierten Lagen „wirkliche“ Arbeits-
lose gibt, aber in Großstädten und Ballungszentren es eher am mangelnden Arbeitswillen liegt,
dass wir eine derart hohe „Arbeitslosenrate“ haben.
Es ist doch ein erstaunliches Phänomen, dass Firmen wöchentlich tausende Euros in Stellen-
angebote diverser Tageszeitungen investieren, obwohl so viele Leute keine Arbeit finden.
Vielleicht einmal ein Lokalaugenschein
Vielleicht sollte der Sozialminister auch einmal bei einem Vorstellungsgespräch, eines vom
AMS vermittelten Jobsuchenden dabei sein, um sich selbst ein Bild machen zu können.
Ausser dem Firmenstempel auf dem AMS-Formular, haben diese Leute kein kein anderes
Interesse, geschweige denn an einem Job.
Arbeitswillige bestrafen
Nun will Herr Hundstorfer durch Streichung der Überstunden jene Leute „bestrafen“, die
durch ihren Arbeitswillen einen dementsprechenden Gehalt beziehen, weil sie Überstunden
leisten und dadurch zur Leistungsfähigkeit des Betriebes beitragen.
Durch Abschaffung von Überstunden würde kein einziger Arbeitsplatz geschaffen werden,
sondern im Gegenteil würden Firmen in Gefahr laufen, ihr Plansoll nicht mehr erfüllen zu
können.
Schuss ginge nach hinten los
Die Folge davon wäre, dass Betriebe eventuell in wirtschaftliche Schwierigkeiten schlittern
und dies bis zur Schliessung derselben führen könnte. Dann wären wirklich Arbeitslose
vorhanden.
Ein Lösungsvorschlag
Wir hätten eine bessere Idee zur Senkung der Arbeitslosenrate. Bei zehn angebotenen und
abgelehnten Jobangeboten, der betreffenden „arbeitslosen“ Person, die Arbeitslosenunter
-stützung ersatzlos zu streichen.
Stauni
2009-08-14
Studien der Arbeiterkammer
Laut einer Einkommensanalyse der Arbeiterkammer liegt das Bruttomedianeinkommen in
Österreich bei Euro 1.713,- brutto, das entspricht netto Euro 1.219,- wobei es in den
verschiedenen Bundesländern Unterschiede gibt.
Was ist das Medianeinkommen?
Das „Medianeinkommen“ oder „mittlere Einkommen“ entspricht jenem Wert, der in der Mitte
der Verteilung liegt (50 Prozent haben mehr, 50 Prozent weniger) – ist also nicht gleich-
bedeutend mit dem „Durchschnittseinkommen“. Eingerechnet werden Erwerbseinkommen,
Pensionen,Sozialleistungen und Unterhaltszahlungen -Steuern und Abgaben werden abgezogen.
Nach dem Verlust des Arbeitsplatzes hat man zwischen 20 und 52 Wochen Anspruch auf Arbeits
-losengeld, das derzeit bei knapp 55 Prozent des letzten Einkommens liegt. Im Durchschnitt
beträgt das Arbeitslosengeld zurzeit Euro 772,- pro Monat. Auch dies geht aus einer Studie
der Arbeiterkammer hervor.
Ein ganzes Heer von Arbeitslosen
Laut Recherche im Internet unter www.magwien.gv.at/statistik/daten/pdf/arbeitslose-oe.pdf
die als Quelle das Arbeitsmarktservice Wien angeben, gab es in Österreich im November 2008
225.590 Arbeitslose. Dem gegenüber standen 27.273 offene Stellen zur Verfügung.
Da ergibt sich doch die Frage, warum bei einer derartigen Anzahl von Arbeitslosen überhaupt
eine einzige Stelle offen ist.
So sieht Arbeitslosigkeit wirklich aus
Akuter Personalmangel
Wenn man in die gängigen Tageszeitungen wie Krone und Kurier schaut, wird man dort fest-
stellen, daß zahlreiche Unternehmen wöchentlich zigtausende Euros im Inseratenteil „STELLEN
-ANGEBOTE“ investieren. Dies tun die sicherlich nicht aus Jux und Tollerei, oder weil sie
mit ihrem Geld nichts besseres anzufangen wissen, sondern aus dem Grund weil sie Personal
brauchen. Dabei ist die Palette weit gestreut, von der Klofrau bis zum Diplomingenieur.
Vorallem in den Dienstleistungsbranchen wie Gastgewerbe, Lohnfuhrwerk, Frisöre, Hotelerie
und auch im Einzelhandelsverkauf herrscht akute Personalnot. Diese Firmen können doch nicht
alle Ausbeuter und Leuteschinder sein, daß sie kein Personal bekommen.
Und hier ergibt sich wieder die Frage, warum ist es nicht möglich aus einem derartigen Heer
von Arbeitslosen die Personalnachfrage zu befriedigen.
Nun die Anwort ist relativ einfach, den sie ist im Bereich der Ökonomie zu suchen. Würden
Sie für Euro 447,- ein ganzes Monat arbeiten wollen. Täglich in der Früh zeitig aus dem Bett
aufstehen, im Stau oder den Öffis zur Arbeit fahren und am Abend nach Dienstschluß wieder das
ganze von vorne.
Nun die meisten Menschen in unserem Lande tun das, aber etliche Schlaue sehen dies anders.

Geh schickt´s ma die Arbeitslose nach, i hab momentan ka Zeit
Warum Euro 447,-
Das ist nämlich die Summe , die zwischen dem durchschnittlichen Nettoeinkommen und des
durchschnittlichen Arbeitslosenentgeld liegt.
Man soll nicht alle über einen Kamm scheren und es gibt sicherlich Menschen die aus gesund-
heitlichen oder Altersgründen keine Arbeit finden. Wir finden auch das die Gesellschaft die
Verpflichtung hat, jenen Menschen zu helfen die in Not geraten sind, dabei ist es egal ob
selbst oder unverschuldet.
Die Gesellschaft hat aber nicht die Pflicht, jene schlaue Rechner zu unterstützen die für
jenen Differenzbetrag einfach nicht arbeiten wollen. Und von diesen schlauen Rechnern gibt
es mehr als genug.
Auch der Differenzbetrag von durchschnittlich Euro 447,- läßt sich locker mit ein bischen
Pfusch hereinbringen, ohne die tägliche Qual des Aufstehens und zur Arbeit fahren, auf sich
nehmen zu müssen.
Berufsarbeitslose
Wir nennen solche Leute Berufsarbeitslose und das interessante daran ist, das diese in
allen Altersgruppen vorkommen und es schaffen über Jahre hinweg den arbeitenden Menschen
auf der Tasche zu liegen.
Die millionen brav arbeitenden Menschen sind nicht in der Lage diese Situation zu ändern,
wohl aber die verantwortlichen Politiker. Diese sollten vielleicht nicht über den Stimmen-
verlust von diesen Berufsarbeitlosen nachdenken, sondern dem Ganzen endlich einen Riegel
vorschieben.
Stauni