Warum kommen klerikale Kinderschänder immer ungeschoren davon?
Zwei wirklich traurig-interessante Vorfälle, wobei eher die Konsequenzen als interessant zu
betrachten sind, haben wir heute im Internet recherchiert. Ein und dieselbe Straftat, welche
sogar von Staatsbürgern desselben Landes begangen wurde, wollen wir unserer Leserschaft
zur Kenntnis bringen.
Wie das Bundeskriminalamt heute mitteilte, nahmen Zielfahnder einen international gesuchten
Kinderschänder in der Steiermark fest. Dem deutsche Staatsbürger Jann S., wird schwerer
sexueller Kindesmissbrauch vorgeworfen und wurde diesbezüglich in Deutschland auch schon
zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann wurde dem Landesgericht Graz – zur Aus-
lieferung nach Deutschland – überstellt.
Ein Pater und Ordensbruder des Stiftes Melk steht unter dem schweren Verdacht, ehemalige
Ministranten mit K.O.- Tropfen betäubt und sexuell missbraucht haben. Zusätzlich ermittelt
die Staatanwaltschaft nebst Missbrauch auch wegen Körperverletzung und beharrlicher Ver-
folgung (Stalking) gegen den Gottesmann.
Der Mann, ebenfalls ein Deutscher, muss allerdings in keine Gefängniszelle, sondern wurde
von der zuständige Erzdiözese abberufen und soll nach Deutschland versetzt werden. Dort
erwartet ihn eine Therapie im klerikalen Kreis – wobei wir uns fragen, wie eine solche in
der Realität aussehen mag.
Während Jann S. richtigerweise ins Gefängnis verfrachtet wurde, scheint der katholische
Pater ein besonderes Privileg – wie offenbar alle klerikalen Kinderschänder – zu genießen.
Wie lange sehen die Verantwortlichen in der Politik eigentlich noch zu, dass diese Perver-
sen ungestraft Kinder sexuell missbrauchen können.
Ach ja, da ist ja die immer wieder strapazierte Verjährungsfrist, die diese Abartigen vor
der Strafverfolgung schützt. Anstatt zahnlose Kommissionen – bei denen ohnehin nichts
herausschaut – einzusetzen, sollte der Gesetzgeber die Verjährungsfrist für sexuellen
Kindesmissbrauch ersatzlos aufheben.
Denn sexueller Missbrauch an Kindern ist Mord an Kinderseelen und Mord verjährt
bekannter Weise nicht.
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2012-10-26
Negativwoche für Alexander Pollak
Diese Woche war wohl kein Erfolgserlebnis für den selbsternannten Sprachpolizisten
Alexander Pollak. Nachdem wir das auf der Gutmenschen-Webseite „SOS-Mitmensch“
platzierte menschenunwürdige Stelleninserat (Arbeit ohne Entlohnung) thematisierten, zog
man bei den politisch linksorientierten Gutmenschen das „Stellenangebot gegen Nulltarif“
ersatzlos zurück. Offenbar hatte man bei SOS-Mitmensch erkannt, dass man nach mehr-
maliger Änderung des Inseratentextes (der trotzdem menschenverachtend blieb) erheblich
an Glaubwürdigkeit eingebüßt hatte.
Nun machte auch das Wiener Immunitätskollegium dem Herrn A. Pollak einen dicken Strich
durch seine Rechnung. Dieses hatte heute über die Auslieferung von FPÖ-Bundesrat Hans-
Jörg Jenewein beraten. Dieser war vom SOS Mitmensch-Sprecher Alexander Pollak geklagt
worden.
Das Ergebnis: Das 15-köpfiges Gremium, das sich aus Vertretern aller im Stadtparlament
vertretenen Fraktionen zusammensetzt, sprach sich einstimmig gegen die Aufhebung der
Immunität aus. Das Kollegium tagte vor Beginn der heutigen Gemeinderatssitzung, der
eigentliche Beschluss gegen die Auslieferung wird aber erst in der morgigen Landtagssitz-
ung erfolgen.
SOS-Mitmensch-Sprecher fühlte sich verspottet
Pollak fühlt sich vom Bundesrat und Wiener Landesparteisekretär Jenewein verspottet. An-
lass für den Gang vor Gericht war eine Presseaussendung des freiheitlichen Politikers, die
dieser Anfang März publiziert hatte. Die Debatte hatte sich damals an der Frage entzündet,
ob gewisse Speisebezeichnungen – etwa „Mohr im Hemd“ – diskriminierend seien. SOS-Mit-
mensch war dafür eingetreten, bestimmte Namen oder auch Firmenlogos, die Menschen
herabwürdigen und beleidigen könnten, zu ändern.
Darauf hatte Jenewein mit einer Aussendung reagiert, wobei er etwa die Frage in den Raum
stellte: „Die angeblich beleidigenden Begriffe Zigeunerschnitzel und Mohr im Hemd will ausge-
rechnet ein Mann abschaffen, dessen Nachname klingt wie die Beschimpfung eines ganzen
Volkes?“ Er legte Pollak nahe, den Namen zu ändern, da er politisch „auch nicht ganz korrekt“
sei. Der Angesprochene klagte daraufhin.
Das Wiener Landesgericht für Strafsachen stellte in der Folge einen Auslieferungsantrag. Das
Immunitätskollegium stimmte heute aber gegen die Aufhebung der Immunität Jeneweins.
Das Gremium sei „einhellig“ der Ansicht gewesen, dass die Äußerungen, so sehr diese zu ver-
urteilen seien, als Bestandteil einer politischen Debatte zu werten seien, auf die wiederum die
Immunität von Abgeordneten Anwendung finde, hieß dazu sogar aus dem SPÖ-Rathausklub.
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2012-05-24
Brutaler Doppelmord in Pachfurth
Am 2.Juni 2009 wurde in Pachfurth (Niederösterreich) das Ehepaar Timm ermordet und
deren Tochter lebensgefährlich verletzt. Diese überlebte auch nur, da sie sich tot stellte.
Das im Dorf beliebte Ehepaar betrieb nebenbei eine kleine Landwirtschaft und ein Heu-
rigenlokal.
Im Hauptberuf war Christoph Timm Autobusfahrer am Flughafen Schwechat. Polizeiliche
Ermittlungen erbrachten, dass es sich bei den Tätern um zwei Bulgaren gehandelt haben
soll, welche nach der Bluttat in ihr Heimatland geflüchtet waren. Die Polizei ging vorerst
von zwei Täter aus, welche mit einem Pkw tagelang in unmittelbarer Nähe des Heurigen-
lokals geparkt hatten. Dadurch wurde auch die Identität des Mörders geklärt. Als Täter
wurde 48-jährige Tsvetan R. ausgeforscht. Vom zweiten Mann hat man nie wieder
etwas gehört.
Wir bezweifeln das Tatmotiv Raubmord
Das Motiv für den Doppelmord soll Raub gewesen sein, wobei Tsvetan R. lediglich einige
hundert Euros aus der Brieftasche von Timm erbeuteten. Wir zweifeln diese Tatmotiv aus
zwei Gründen an. Bei dem Täter handelt es sich nicht unbedingt um einen dummen Men-
schen.
Er ist Kommunalpolitiker in einer bulgarischen Gemeinde. Wir glauben nicht dass dieser
Mann rund 3.000 Kilometer fährt und tagelang ein Haus observiert, um dann ein paar
hundert Euro Beute zu machen.
Auch die Vorgangsweise der Tat lässt auf keinen Raubmord schließen. Christoph Timm
und seine Ehefrau Monika wurden mit mehreren Schüssen regelrecht hingerichtet. Der
Täter wollte keine Zeugen hinterlassen und schoss daher auch auf die Tochter des Hauses.
Da vor dem Doppelmord ein Wochenende gelegen war, mußte der Täter davon ausgehen
dass der Hauptteil des Geldes irgendwo im Haus versteckt ist. Also welcher Räuber ist so
dumm und erschiesst alle Personen, die ihm das Versteck verraten könnten.
Selbst wenn sich Christoph Timm gewehrt hat, hätte ihn ein Schuss ins Bein kampfunfähig
gemacht, statt ihn mit etlichen Schüssen zu töten. Auch bestand kein Anlass die Ehefrau
mit mehreren Schüssen hinzurichten und die Tochter umbringen zu wollen.
Wir vermuten dass dies ein Auftragsmord war, denn der gesamte Tatablauf spricht dafür.
Möglicherweise hatte Christoph Timm irgendwas gesehen, was er nicht sehen hätte sollen.
Auch scheint es dass dem Auftragsgeber sehr daran gelegen war, diese Tat wie ein Raub-
mord aussehen zu lassen.
Bulgarien diktiert Österreich
Jedenfalls beantragte die österreichische Justiz die Auslieferung von Tsvetan R. und hier
ging es erstaunlich weiter. Die bulgarische Gerichtsbarkeit stellte diesbezüglich an
Österreich zwei Bedingungen. Dem Mann sei binnen 6 Monaten der Prozess zu machen
und im Falle einer Verurteilung, sei dieser wieder nach Bulgarien rückzustellen.
Erstaunlich welches Interesse Bulgarien an einem mutmaßlichen Doppelmörder hegte.
Anstatt froh zu sein diesen loszuwerden, wollten sie ihn unbedingt zurück haben. Die
österreichische Justiz ging auf den sonderbaren Deal ein und Tsvetan R. wurde in Kor-
neuburg vor Gericht gestellt und im November 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt.
Der Verurteilte legte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein, die Frist für die Auslie-
ferung wurde verlängert. Im Februar 2010 bestätigte das Wiener Oberlandesgericht die
lebenslange Haftstrafe und diese war somit rechtskräftig.
Abschiebung in eines der korruptesten Länder der Welt
Nun wird der verurteilte Doppelmörder wieder nach Bulgarien ausgeliefert. Auch Tsvetan
R. liegt sehr viel daran, so rasch wie möglich in sein Heimatland abgeschoben zu werden.
Vergleicht man österreichische mit bulgarischen Haftanstalten und den Unterschied der
Bedingungen des Strafvollzugs, würde dies unter normalen Umständen doch sehr erstaun-
lich erscheinen.
Aber wir denken das die Umstände nicht normal sind. Bulgarien ist ein Land das für seine
Korruption weltweit bekannt ist. So kann sich jeder auf einer Hand ausrechnen, wie lange
der Kommunalpolitker Tsvetan R., der in Österreich wegen Doppelmordes zu lebenslanger
Haft verurteilt wurde, in einer bulgarischen Gefängniszelle verbringen wird.
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2010-07-13
Verfolgung oder Verfolgungswahn ?
Der ausserordentliche Sympathieträger des BZÖ Peter Westenthaler hat offensichtlich ein
massives Problem mit der Justiz. Er sieht in jeder Anklage oder Urteil gegen ihn, eine
politische Verfolgung.
Als er vor geraumer Zeit wegen falscher Zeugenaussage zu neun Monaten bedingter Haft
verurteilt wurde, reagierte er empört und weigerte sich, den Schuldspruch anzuerkennen.
Er bezeichnete sich als Opfer einer „politisch gefärbten Justiz“ und kündigte volle Be-
rufung an.
Nächster Verhandlungstermin für Herrn Westenthaler ?
Richter Peter Liebetreu begründete sein Urteil gegen Westenthaler damit, das er als Zeuge
im Prozess gegen seinen früheren Leibwächter Siegfried K. (dieser wurde wegen Körper-
verletzung zu vier Monaten bedingt verurteilt) unter Wahrheitspflicht stand wiederholt die
Unwahrheit gesagt habe, obwohl er als Politiker eine Vorbildfunktion habe.
Kaum zu glauben, endlich durfte ein Politiker nicht mehr straffrei lügen.
Neues Spiel, neues Glück
Laut Anzeiger und mehreren Zeugenaussagen soll Westenthaler nach dem Europameister-
schaftsspiel Österreich gegen Deutschland das Linksabbiegeverbot bei der Ausfahrt vom
VIP-Parkplatz des Stadions missachtet haben und einem Polizisten mit seinem PKW gegen
die Knie gerollt sein, um das Abbiegen zu erzwingen.
Ort des Geschehens ? Parkplatz vor dem Happel-Stadion
Immunität aufgehoben
Der Immunitätsausschuss des Nationalrats hat die Auslieferung Peter Westenthalers be-
schlossen. Die Auslieferung wurde wegen des Verdachts des Widerstands gegen die Amts-
gewalt und der schweren Körperverletzung beantragt. Es wird aller Wahrscheinlichkeit
nach zu einem Gerichtsverfahren gegen Westenthaler kommen.
Und der wittert schon wieder eine politische Intrige gegen seine Person, denn der
anzeigende Polizist Michael H. ist nämlich SPÖ-Parteifunktionär und hat bei den
Gemeinderatswahlen 2005 für die SPÖ an vorderer Stelle kandidiert.
Laut Aussage von Westenthaler werde gegen ihn als Oppositionspolitiker eine partei-
politische Vendetta geführt.
Da fragen wir uns doch von welcher Partei soll diese Intrige denn ausgehen ?
Von den politischen Gegnern sicher nicht, denn die sind froh wenn Westenthaler einen
Wahlkampf führt (sofern man ihn aus den eigenen Reihen lässt), denn dann haben sie
selbst wenigsten einen größeren Zulauf ohne viel tun zu müssen.
Unserer Meinung nach ist Herr Westenthaler kein so bedeutender österreichischer
Politiker, daß ihn seine Gegner mit Intrigen abservieren müssen.
Vielleicht ist das nur der Anfang der Justiz, die auch Politikern zeigen will, daß
sie sich ihrer Verantwortung zu stellen haben.
Stauni