GASTAUTOREN – BEITRAG
Von Götz Schrage, Chefkolumnist bei www.hochgepokert.com der führenden Pokernews-
Seite im deutschen Sprachraum.
Leitfaden für den unerschrockenen Spieler – Angstfrei in die Razzia –
Hundert Mann und ein Befehl
Endlich eine Thematik bei der ich mich wirklich auskenne und aus einem reichhaltigen
Erlebnisschatz schöpfen kann. Nach meinem Gefühl sehe ich mich ja als Experte für quasi
alles, muss aber zugestehen, dass sich diese Selbstwahrnehmung zumindest teilweise
schwer belegen lässt.
Bei Razzien allerdings kenne ich mich zweifelsfrei aus. Unglückliche Umstände und das
Talent im falschen Moment stets am falschen Ort zu sein, machen mich zu einem profun-
den Kenner der behördlichen Großeinsätze. Im Angesicht der bedrohlichen Großwetterlage
für die österreichischen Card-Casinos habe ich mich aufgerafft und schreibe jetzt einen
kleinen Leitfaden. Sollte mein umfassender Text ausgerechnet Ihre persönliche Frage un-
beantwortet lassen, nutzen Sie bitte die Kommentarfunktion und ich werde mich bemühen
zeitnah zu antworten.
Muss ich mich als Spieler vor der Polizei fürchten?
Nein, selbstverständlich nicht. Razzien in Card-Casinos (sollte es überhaupt so weit kom-
men) gehen in Österreich relativ unaufgeregt von statten. Wobei es gibt da definitiv ein zu
beobachtendes West/Ost-Gefälle. Das behördliche Eingreifen in den Bundesländern Salz-
burg, Tirol und Vorarlberg ist traditionell strikter und wird von den Verantwortlichen mit
deutlich mehr Engagement vorgetragen.
Der verheerende Einfluss durch die Grenznähe zu Deutschland und der Schweiz fördert
diesen Habitus. Wir in Wien haben es da schon deutlich leichter, der Balkan beginnt ja
bekanntlich bei der Triesterstraße und dementsprechend besser gestellt ist der Stand des
Pokerspielers.
Aber, wie bereits erwähnt, fürchten muss sich niemand. Die ganze Aktion geht in der Regel
relativ unaufgeregt über die Bühne und der Pokerspieler steht definitiv nicht im Fokus des
polizeilichen Interesses. Man darf auch nicht vergessen, es handelt sich bei den Einsatz-
kräften um geschultes Personal, die einschreiten, weil sie eben einschreiten müssen auf-
grund von Weisungen und Gesetzen. Wenn so eine Razzia auch für den Pokerspieler
überraschend kommt, für die Beamten hält sich die Überraschung in eng gesteckten
Grenzen.
Der Spieler hat auch wichtigeres zu tun, als akut Widerstand zu leisten, weil es nicht viel
gibt, wofür man kämpfen müsste und ohne Bedrohungssituation, kann es auch keine Eska-
lation geben. Zusammenfassend: Eine österreichische Razzia läuft eher gemütlich und
amüsant ab. Für den Fall der Fälle, Augen und Ohren auf und genießen. Später mal am
Kaminfeuer kann man dann noch seinen Enkelkindern davon erzählen und alles wird gut.
Muss ich als Spieler Angst um mein Geld haben?
Nein muss ich natürlich auch nicht haben. Dieser Satz gilt mit Garantie für alle gut geführten
Häuser. Warum er für schlecht geführte Häuser nicht gilt, erkläre ich am Schluss dieses Ab-
satzes. Bleiben wir aber bei den seriösen Cardcasinos. Persönlich durfte ich als Spieler zwei
Varianten erleben.
Wenn man Glück hat wird quasi der Spielbetrieb eingestellt und man geht zur Kassa und
wechselt seine Chips und fertig. Wenn man Pech hat übernimmt die Behörde die Kasse und
dann dauert es entsprechend und wird ein wenig umständlich. Weil eines ist fix, die Beamten
schießen kein Geld nach, also checken sie die vorhandenen Jetons aller Spieler und halten
Nachschau, ob auch das Äquivalent in Bargeld vorhanden ist.
So etwas kann schon seine Zeit dauern, wenn man auf jedem Chip jede Zahl einzeln ablesen
muss mangels Casinoroutine. – Als führender Mitarbeiter so mancher fragwürdiger Etablisse-
ments hatte ich ja durchaus in manchen Nächten die Verantwortung über die Kassa und da
wäre es, ohne meine Mitschuld, durchaus zu Turbulenzen bei der Auszahlung gekommen.
Wenn der Chef selbst am Spieltisch sitzt und man als Floorman eine Lage nach der anderen
über die Theke schiebt, fehlt es dann an Bargeld, weil auch der gierigste Schlitz nicht das Geld
verdienen kann, was ein Chef im Brand unter die Spieler streut. Da würde ein „Pokerus Inter-
ruptus“ wohl einige Probleme mit sich bringen.
Erinnere mich an einige Nächte, wo ich keinen Schein in der Kassa, aber dafür ein ganzes
Arsenal an deponierten Waffen beaufsichtigen durfte. Wir Mitarbeiter hatten den internen
Scherz, wer keine €10 000 in der privaten Hosentasche hat, meldet sich besser krank. Wie
erwähnt, sind diese Zeiten leider vorbei und die großen Häuser mit ihrem grenzwertigen
Rake haben sicher mehr als genug Bargeld im Safe.
Warum kommt immer gleich eine ganze Armee?
Ehrlich gesagt, das weiß ich auch nicht so genau. Nach meiner Erfahrung kommen aufeinen
Spieler mindestens drei Beamte. Querbeet, alles was eine Marke hat. Polizisten in Uniform,
Wirtschaftspolizei, Finanzpolizei, Hygieneamt, Sondereinsatzkommando (die Jungs mit den
Baretts und den sonderbaren Hosen), Hundeführer und Kriminalpolizei.
Nach meiner Theorie kommen so viele, weil es vielleicht eine fette Überstundenpauschale
gibt. Jede Abteilung lädt sich wechselseitig ein und dann trifft man sich wie zu einer Party.
Völlig ausschließen kann ich, dass sich die Beamten fürchten oder so. Vielleicht ist es ein-
fach Tradition.
Auffällig vielleicht noch die Vorhut. Wenn um 2.00 Uhr in der Nacht drei Männer, von denen
ich persönliche keinen kenne, in kurzen Jacken an der Bar sitzen und drei kleine Kaffee be-
stellen („Einmal koffeinfrei bitte und zwei Kandisin“), weiß ich was die Stunde geschlagen
hat. – Oder ich bleibe absichtlich, weil ich mich auf die uniformierten Polizistinnen mit den
Hochsteckfrisuren freue.
Ob man uns Spielern von der Staatsanwaltschaft eine Freude machen möchte, ob es bei
jeder Razzia eine Frauenquote gibt, oder man sich für den Fall der Fälle auf die zweifelsfrei
deeskalierenden weiblichen Fähigkeiten verlassen möchte, bleibt für mich ein weiterer un-
gelöst Punkt.
Fakt ist, die Polizistinnen sind dabei und ebenso Fakt ist, es kommen immer die Hübschesten.
Die Glock an der Hose und dann der zarte Nacken machen mich persönlich immer ganz rattig.
Alle meine Versuche durch virile Blicke, die Sehnsucht, Brutalität, Zärtlichkeit und Abenteuer
vermitteln sollen, irgendeine konstruktive Aufmerksamkeit zu erlangen, blieben erfolglos.
Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf.
Muss man sich ausweisen?
Und mein skurrilstes Erlebnis. – Diese zwei Punkte behandle ich in einem Absatz. Bei gezähl-
ten sechs Razzien musste ich persönlich mich noch kein einziges Mal ausweisen. Habe aber
schon von Kollegen gehört, dass es sehr wohl vorkommen kann, dass Personalien aufgenom-
men werden. Konkret allerdings kann ich folgendes Erlebnis zum Besten geben.
Seinerzeit als Manager eines kleinen, feinen Casinos in bester Lage hatten wir behördlichen
Besuch. Es herrschte tiefster Winter, die Straßen waren vereist und zugeschneit. Aus
Gründen, an die ich mich nicht mehr erinnere wurde ein italienischer Gast (Bruno S. aka „Der
schöne Bruno“ – die Älteren werden sich erinnern) aufgefordert sich auszuweisen.
Er wäre dazu ohne weiteres bereit gewesen, allerdings hatte er den Ausweis im Handschuh-
fach seines Wagens. Und jetzt kommt die Amtshandlung: Der leitende Beamte sprach eine
Art „vorübergehende Festnahme“ aus und dann gingen die beiden einmal über Straße, der
schöne Bruno zeigte seinen Ausweis und alles war wieder gut.
Neugierig, wie ich nun mal bis zum heutigen Tage bin, erkundigte ich mich, ob denn da eine
vorübergehende Festnahme, wirklich angebracht war. Die verblüffende Antwort: „Das ist ja
nur zu seinem eigenen Schutz. Schauen Sie die Verhältnisse draußen sind sehr winterlich.
Wenn der Herr jetzt ausrutscht ist er als vorübergehend Festgenommener auf Staatskosten
versichert.
Sollte er nicht versichert sein und stürzen, weil ich ihn dazu auffordere hinaus in die Kälte
zu gehen, was glauben Sie, welche Schwierigkeiten ich dann habe.“ – So menschlich geht
es zu bei uns in Österreich. Also keine Angst. Besuchen Sie auch weiterhin das Casino Ihres
Vertrauens und genießen Sie das wunderbare Leben eines Spielers!
Götz Schrage
2013-01-05
Leserbrief
Von Frau Barbara Gladysch erhielten wir bezüglich des gestrigen Beitrags nachfolgen-
den Leserbrief, den wir im Originalwortlaut wiedergeben:
Geehrter Herr Erich Reder!
Ich schreibe aus Deutschland. Österreich kenne ich. Ich spreche deutsch. Ich bin in
Österreich ein Ausländer. Obwohl ich deutsch spreche, lese und verstehe! Ich will für
Österreich gern eine Deutsche, Ausländerin sein!
Ich will nicht zu Ihnen gehören! Ich zähle mich ab heute zu den „Ausländer raus“
Beschimpften, denn ich schätze z.B. die Arbeit von Frau Bock in Wien sehr! Ihr
Pamphlet, das ich nicht „erstaunlich“, sondern “empörend und menschenverachtend“
finde, kann offenbar nicht öffentlich gedruckt werden, da es sonst vom Verfassungs-
schutz verboten würde.
Jedenfalls würde das in Deutschland passieren. Aber das Internet ist ja eine wunder-
bare Schmuddelecke für allerlei Schweinereien. Da ich versuche, mich in den Methoden
der „Feindesliebe“ zu üben, (die ja christliche Wurzeln haben, so wie ja in Ihrem Artikel
„Österreich muss Österreich bleiben“ zum Ausdruck kommt, dass Österreich christliche
Wurzeln hat (nur: wo sind Ihre christlichen Blüten, Herr Reder?), weil ich Sie zwar
nicht wert schätze oder achte, will ich versuchen, Sie als armen Menschen nicht zu
verachten.
Barbara Gladysch
Stellungnahme
Erst mal freut es uns, dass www.erstaunlich.at eine derartige Reichweite hat und so-
gar in deutschen Asylantenkreisen gelesen wird. Aber genug des Selbstlobes, wollen
wir nun zu den Fakten schreiten.
Frau Gladysch scheint den Begriff Ausländer mit integrationsunwilligen oder in Öster-
reich illegal aufhältigen Personen zu verwechseln. Daher geht die polemische
Anmerkung „Ausländer raus“ ins Leere.
Beginnen wir wie in der Schule mit dem kleinen Einmaleins, um der Dame die Grund-
regeln des guten Benehmens zu erklären. Wenn ein nur halbwegs gebildeter Mensch
z.B. seinem Nachbarn einen Besuch abstattet, so wird er die dortige Hausordnung
akzeptieren und sich dementsprechend gut benehmen. Anschauungsbeispiel: Man
wird sich die Schuhe im Flur ausziehen, beim Essen nicht grunzen, keine Darmwinde
von sich geben usw.
Ein Staat ist nichts anderes als eine große Familiengemeinschaft, in der ebenfalls
Hausordnungen Bestand haben. Diese werden im allgemeinen Gesetze oder Vor-
schriften genannt. Nun kann von jedermann(frau) erwartet werden, sich an diese
zu halten. Das heißt im Klartext, dass Ausländer die nach Österreich kommen diese
Gesetze nicht zu verletzen und auch die Gebräuche ihres Gastlandes zu respektieren
haben. Soviel zum kritisierten Beitrag „Österreich muss Österreich bleiben“.
Nun zu Frau Ute Bock, deren Arbeit von Frau Gladysch sehr geschätzt wird. Auch wir
finden es erfreulich, wenn sich Menschen für andere Menschen einsetzen. Allerdings
muss dabei die Kirche im Dorf gelassen werden und dies hat Frau Bock in dem von
uns verfassten Beitrag „Ute Bock schießt einen Bock“ nicht getan.
Dreizehn (13!) Tschetschenen werden von Mitarbeitern einer öffentlichen Einricht-
ung, in diesem Fall des Wiener Rettungsdienstes, angetroffen. Keiner dieser Personen
kann sich ausweisen, geschweige denn ist krankenversichert. Die Sanitäter erfüllten
zuerst ihre medizinische Pflicht und versorgten die erkrankte/verletzte Person ärztlich.
In Österreich besteht für Ausländer gesetzlich Ausweispflicht. Daher haben die
Tschetschenen gegen ein Gesetz verstoßen. Allein das berechtigte den Sanitäter
dazu die Polizei zu rufen, um die Identität der Person abzuklären. Immerhin sind
durch den Rettungseinsatz Kosten entstanden, die von irgendjemand getragen
werden müssen.
Das allein dürfte es allerdings nicht gewesen sein, dass den Sanitäter dazu veranlasste
die Polizei zu rufen. Die Tatsache, dass sich dreizehn (13!) Personen, von denen sich
kein einziger ausweisen konnte in einer einzigen Wohnung angetroffen wurden, lös-
ten bei dem Mann berechtigte Bedenken aus. Immerhin könnte es sich ja um
Schlepper-Opfer oder um Kriminelle handeln.
Die Handlungsweise des Sanitäters war völlig gerechtfertigt. Dass nun Frau Bock des-
halb diesen Mann und in Folge das Wiener Rettungswesen diskreditierte, veranlasste
uns den besagten Beitrag zu verfassen. Kuriosum am Rande der Geschichte: Die
betreffende Wohnung gehört dem Verein der Ute Bock.
Zur erstaunlichen Feststellung von Frau Gladysch, dass www.erstaunlich.at gegen die
Verfassung verstößt, können wir nur den Kopf schütteln. Dieses Online-Magazin ist ein
in Österreich registriertes Internet-Medium mit Wort- und Bildmarkenschutz. Die Dame
darf sich auch sicher sein, dass auf www.erstaunlich.at von den zuständigen Behörden
mitgelesen wird.
Allein die Tatsache, dass wir nicht die Meinung der linken Gutmenschen teilen, ver-
stößt nicht gegen die Verfassung. Aber wir laden Frau Gladysch herzlichst dazu ein,
uns die verfassungswidrigen Passagen zu nennen. Wir werden diese dann umgehend
entfernen. Allerdings wird die Suche nach diesen betreffenden Texten vergeblich
sein, da keine vorhanden sind.
Zum Abschluss möchten wir der Frau Gladysch noch eine alte Volksweisheit mit auf
den Weg geben: „Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muss man sich erst
verdienen“.
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2011-08-11
Heiterkeit auf der Tribüne
Wer jetzt noch dem Finanzminister oder honorigen Beamten im Finanzministerium Humor-
losigkeit unterstellt, ist nun eindeutig der Lüge gestraft. Gestern haben diese nämlich mit
einem Faschingsscherz , der allerdings schwarzen Humor voraussetzte, für Heiterkeit ge-
sorgt.
Sollte doch die bestehende Aufzeichnungspflicht beim Getränkeeinkauf für 100 Liter Bier,
60 Liter Wein, 15 Liter Schnaps oder 120 Liter bei alkoholfreien Getränken, drastisch her-
abgesetzt werden.
Es wurde eine neue Regelung erlassen, bei der Kunden sich ausweisen müssten, wenn
sie 20 Liter Bier, 10 Liter Wein, 2 Liter Schnaps oder 30 Liter alkoholfreie Getränke im
Supermarkt gekauf t hätten. Die Kassakraft wäre in diesem Fall verpflichtet gewesen,
sich vom Käufer einen Ausweis vorlegen zu lassen und die persönlichen Daten zwecks
Registrierung des Verkaufs zu notieren.
Diese Idee hatten nicht einmal Diktatoren
Die Bevölkerung in Österreich ist ja in letzter Zeit schon einiges gewöhnt, was den Verlust
ihrer Privatsphäre betrifft. Beispielsweise muss bei jedem Bankbesuch ein Lichtbildausweis
vorgelegt werden und sei es nur zur Einzahlung eines Erlagscheines. Einen derartigen Zu-
stand kannte man nur von den ehemaligen Ostblockstaaten während der kommunis-
tischen Zwangsherrschaft.
Aber selbst in diesen Diktaturen ist niemand auf die Idee verfallen, den Bürger zum Identi-
tätsnachweis zu verpflichten, wenn er im Supermarkt Getränke einkauft. Offenbar hatten
jene Damen und Herren, welche auf diese Idee kamen, diese Mengen an Alkohol intus,
denn die Begründung war mehr als erstaunlich. Die Finanz wollte nämlich Wirten auf die
Schliche kommen, die sich in den Märkten mit Getränken eindecken und diese dann
„schwarz“ verkaufen.
Die Finanz soll ihren Job selbst erledigen
Zum Ersten ist nicht einzusehen, warum Otto Normalbürger sich beim Getränkeeinkauf
ausweisen soll, nur weil es in der Gastronomie einige schwarze Schafe gibt. Zum Zweiten
ist nicht einzusehen, warum Supermarktbetreiber den Job der Finanz erledigen sollen.
Wenn begründeter Verdacht besteht, sollen die Finanzämter doch Kontrolleure aus-
senden, die auf den Supermarktparkplätzen „Stricherl-Listen“ führen und gegebenen-
falls Verdächtige kontrollieren.
Ablenkungsmanöver?
Möglicherweise war das Ganze auch ein Ablenkungsmanöver um die Bevölkerung ver-
gessen zu lassen, dass Karl Heinz Grasser, während seiner aktiven Amtszeit als Finanz-
minister doch tatsächlich vergessen hatte, seine Steuern aus Kapitalerträgen zu be-
zahlen. Vielleicht wäre es für die Finanz höchst an der Zeit, Kontrollen in ihren eigenen
Reihen durchzuführen.
Schlussendlich ruderte das Finanzministerium noch gestern am frühen Nachmittag zu-
rück, nachdem seitens der Wirtschaft der Druck zu groß wurde. Ab sofort gilt wieder
die alte festgelegte Aufzeichnungspflicht, bezüglich der Mengengrenzen beim Einkauf
von Getränken.
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2011-02-03
Die verlorene Identität
Herr N. Mayer der ein treuer ERSTAUNLICH-Leser ist und zufällig im selben Haus wohnt in
dem auch unsere Redaktion untergebracht ist, kam heute mit einem sehr erstaunlichen
Problem zu uns.
Er hatte seinen Reisepass verloren und wollte aus diesem Grund beim MBA 10., einen
Neuen beantragen. Also pilgerte er mit Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde
und Meldezettel zum o.a. Amt in der Laxenburgerstrasse.
Begleitet wurde er von seiner Ehefrau die bestätigen sollte, dass er auch wirklich er ist,
da N. Mayer ja keinen Ausweis mehr hatte.
Fünf Beamtinnen für 300 Antragsteller
Am „Glücksautomaten „ im dortigen Warteraum, zog er die Nummer 213. Nach zirka
3 Stunden Wartezeit rief die Chefin seiner Gattin an und beorderte diese in die Arbeit.
Nach zirka 4 Stunden war dann N. Mayer endlich an der Reihe. Er legte seine Dokumente
vor und wollte den Reisepassantrag abgeben.
Kein Zeuge, kein Pass
„Wo ist Ihr Identitätszeuge?“ wurde er von der dortigen Beamtin in „Zimmer 1, Tisch 5“
gefragt. „Diese habe zur Arbeit müssen um ihren Job nicht zu verlieren“, erklärte Mayer.
„Dann können Sie keinen Antrag auf Reisepassausstellung abgeben“, erklärte die Beamtin
knapp und komplimentierte ihn aus der Amtsstube.
N. Mayer hatte mit dem Verlust seines Reisepasses, offensichtlich auch seine Identität ver-
loren.
Es geht auch anders
Wir setzten uns mit dem Amt in Verbindung, um zu erfahren warum N. Mayer keinen
Antrag abgeben konnte.
Wir bekamen zum Glück eine ganz nette Beamtin namens Sabine Ganzwohl an den Hörer,
die uns aber auf die Durchführungsverordnung des Passgesetztes § 1 Abs.2 verwies.
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§ 1. (1) Zum Zwecke der Identitätsfeststellung hat der Passwerber, auch wenn er vertreten
wird, vor der Passbehörde oder einer gemäß § 16 Abs. 3 Passgesetz 1992 ermächtigten
Gemeinde persönlich zu erscheinen und einen Lichtbildausweis,
der von einer Behörde in ihrem sachlichen Wirkungsbereich in Ausübung hoheitlicher
Funktion ausgestellt wurde (amtlicher Lichtbildausweis), vorzuweisen. Das Lichtbild
muss den Passwerber zweifelsfrei erkennen lassen.
(2) Verfügt der Passwerber über keinen amtlichen Lichtbildausweis, so ist der Identitäts-
nachweis durch einen Identitätszeugen zu erbringen. Zu diesem Zweck muss sich der
Identitätszeuge durch einen amtlichen Lichtbildausweis legitimieren und die Angaben
zur Person des Passwerbers bestätigen.
(3) Von der Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises oder der Beibringung eines
Identitätszeugen kann abgesehen werden, wenn auf Grund der bei der Behörde auf-
liegenden Informationen die Identität des Passwerbers zweifelsfrei festgestellt werden
kann.
(4) Für die Ausstellung eines Reisepasses gemäß § 4a Passgesetz 1992 (Notpass) muss
die Identität des Passwerbers mit der dem Anlassfall gebotenen Verlässlichkeit festge-
stellt werden.
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Der Absatz in dieser Verordnung besagt, wenn ein Passwerber keinen amtlichen Lichtbildaus-
weis besitzt muss er seine Identität mittels eines Zeugen nachweisen.
Das heißt auf Deutsch, wenn einer keinen Ausweis hat, bekommt er auch keinen und das in
einem Land wo Ausweispflicht besteht. Also eine Katze die sich selbst in den Schwanz beisst.
Was ist ein Identitätsnachweis ?
Unsererseits wurde eingeworfen, dass Mayer alle persönlichen Dokumente vorgelegt hat und
damit seine Identität wohl nachzuvollziehen sei und verwiesen auf den Absatz 3.
Laut Amt genüge dies aber nicht um eine Identität nachzuweisen. Da fragen wir uns aber
schon, was der Absatz 3 dann überhaupt bedeuten soll.
Aber wie bereits gesagt, wir hatten eine ganz nette Beamtin erwischt die uns vorschlug, dass
sich jemand aus der Redaktion als Identitätszeuge zur Verfügung stellen soll.
Der Herausgeber dieses Magazins fuhr mit N. Mayer zum Amt und in 20 Minuten war alles
über die Bühne gebracht.
Was macht ein Single ?
Allerdings ändert das nichts an dieser erstaunlichen Verordnung. Folgt man der Argumenta-
tion des Amtes, ist folgende Situation gegeben.
Wenn jemand einen Reisepass einreicht der noch nie einen gehabt hat, oder wie im Fall des
N. Mayer in Verlust geraten ist und keinen anderen amtlichen Lichtbildausweis oder Identitäts-
zeugen hat, weil er/sie vielleicht alleinstehend ist, erhält diese(r) dann keinen Pass.
Renovierungsbedürftige Verordnung
In der Tat, eine sehr erstaunliche Verordnung. Vielleicht sollte der Gesetzgeber hier Klarheit
schaffen und die Vorlage von persönlichen Dokumenten wie Geburtsurkunde, Staatsbürger-
schaftsnachweis und Meldezettel, als Identitätsnachweis in diese Verordnung aufnehmen.
Stauni
2009-06-29
Diskussionen um Bankgeheimnis
In letzter Zeit wird immer wieder um das Bankgeheimnis in Österreich diskutiert.
Bundeskanzler Werner Faymann und auch andere Spitzenpolitiker, mit Ausnahme
der „Grünen“, versichern stets, daß man das österreichische Bankgeheimnis verteidigen
werde.
Weitergabe von Daten
Es ist den Banken bei Schadenersatz und Strafe verboten, Informationen, die ihnen nur
aufgrund ihrer Geschäftsverbindung mit Kunden zugänglich gemacht worden sind, an
dritte Personen weiterzugeben.
Diese Datenschutzbestimmung treffen ohnehin auf jeden Autofahrerclub oder Mobilfunk-
betreiber zu.
Ohne ausdrückliche Genehmigung dürfen Daten sowieso nicht weiter gegeben werden.
Die Weitergabe von Daten, gelte auch weitgehend gegenüber Behörden, es sei denn
es handle sich um die Auskunftspflicht der Banken in Strafverfahren oder Kontoein-
sichten auf Grund eines richterlichen Beschlußes.
Anfragen aus dem Ausland erfordern in jedem Falle die Inanspruchnahme der österreich-
ischen Rechtshilfe, und sind daher nur über ein österreichisches Gericht möglich.
Die Ahnungslosen in Brüssel
Damit erledigen sich jegliche Scheinattacken aus Brüssel, auf unser ohnehin nicht mehr
vorhandenes Bankgeheimnis.
Gelesen in der Presse, am 02.02.2009
Die EU-Kommission sagt dem Bankgeheimnis den Kampf an. Österreich solle den Steuer-
behörden in anderen Mitgliedsländern künftig umfassend Auskunft über die Geldanlagen
von Ausländern im Inland geben, Inländer dürften mit ihren Konten hingegen weiterhin
anonym bleiben…………
Bezüglich der Inländerkonten die anonym bleiben dürfen, scheint man in Brüssel mehr
zu wissen als hier zu Lande.
Liebe EU-Bürokraten, in Österreich gibt es keine anonymen Inländerkonten. denn
jeder der ein Konto oder Sparbuch eröffnet, muß sich legitimieren.
Generelle Legitimationspflicht
Bis Mitte 2002 gab es für Sparer die volle Anonymität. Zur Eröffnung eines Sparbuchs
reichte ein Losungswort. Seit damals ist jedes Sparkonto identifiziert und der Bank ist
der Inhaber mit Namen und Adresse bekannt. Diese Regelung trifft auch bei Wertpapier-
konten zu. Alle diese gesetzlichen Vorschriften gelten auch für Ausländer.
Zusätzlich gilt für Jedermann(frau) Ausweispflicht bei Einzahlungen auf Konten,
selbst wenn diese auf vorgefertigten Erlagscheinen, wie z.B. Wien Energie, getätigt
werden und der Betrag 999,- Euro übersteigt.
Selbst bei einer Einzahlung auf das eigene identifizierte Konto gilt Legitimationspflicht,
ab einem Einzahlungsbetrag von 15.000,- Euro.
Erstaunlich ist, daß wir auf einmal was verteidigen müssen, daß es ohnehin nicht mehr
gibt, nämlich unser Bankgeheimnis. Dieses ist mit der Abschaffung der anonymen
Sparbücher schon längst gefallen.
Stauni
2009-02-21