Autodieb hielt mit gestohlenem PKW direkt neben dem Diebstahlsopfer

Unerfreuliches Treffen an der Kreuzung

In den heutigen Morgenstunden musste ein 20-jähriger Autobesitzer nach einem Besuch bei einem Bekannten feststellen, dass sein PKW weg war.  Er vermutete, dass das Fahrzeug abgeschleppt worden war, weshalb er sich von seiner Freundin mitnehmen ließ.  An der Kreuzung Siebeckstraße mit der Wagramer Straße staunte er nicht schlecht, denn da hielt ein PKW neben den beiden, der seinem mehr als ähnlich sah.  Bei genauem hinsehen bemerkte der 20-Jährige, dass es sich um seinen abgeschleppt geglaubten PKW handelte, gelenkt von einem dem Autobesitzer gänzlich unbekannten Mann.

Sofort nahm das Pärchen die Verfolgung auf und verständigten zeitgleich die Polizei.  Nachdem der PKW-Dieb bemerkt hatte, dass er verfolgt wird, stellte er den PKW in der Anton-Sattler-Gasse ab und flüchtete zu Fuß, konnte allerdings von Polizisten des Stadtpolizeikommandos Donaustadt und der WEGA angehalten und festgenommen werden.

Bei dem Beschuldigten handelt es sich um einen 31-jährigen polnischen Staatsangehörigen. Ein Amtsarzt stellte fest, dass er unter Drogeneinfluss stand.  Weiters hatte der Tatverdächtige keine gültige Lenkberechtigung.  Wie der Täter in das Fahrzeug gelangt und es in Betrieb genommen hatte, ist Gegenstand von Ermittlungen des Landeskriminalamts Wien, Außenstelle Nord.

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Kriminelle Asylbetrüger keinesfalls abschieben


Korun und Pollak fordern Abschiebestopp nach Tschetschenien

„Da  unsere  Behörden  derzeit  offensichtlich  nicht  in der Lage sind,  die Sicherheit von
tschetschenischen  Asylsuchenden  bei deren Heimkehr sicherzustellen,  ist es das Gebot
der  Stunde,  dass ein Abschiebestopp nach Tschetschenien verhängt wird.   Denn sonst
riskiert unsere Innenministerin sehenden Auges die Sicherheit und Unversehrtheit genau
jener  Menschen,  die  sich  in  der  Hoffnung auf Schutz vor Verfolgung nach Österreich
gewandt haben“,  meint heute Alev Korun, Menschenrechtssprecherin der Grünen.
 
Auch SOS Mitmensch-Sprecher, Alexander Pollak,  schlägt in dieselbe Kerbe und verlangt
ebenfalls  einen  sofortigen  Abschiebestopp nach Tschetschenien.   Er  bezeichnet sogar
diese  Abschiebungen  als  hochriskantes  Experiment  in  eine  totalitär  regierte  Region.
Wenn dem tatsächlich so ist, bleibt uns ja gar nichts anderes übrig, als jeden Kriminellen
in Österreich zu behalten und diesem einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen. 
 
Sowohl  Korun  als auch Pollak spielen auf die jüngste Abschiebung von 13 Tschetschenen
an, die vor eineinhalb Wochen nach Moskau abgeschoben wurden.  Allen diesen Personen,
die  in  ihrer  Heimat angeblich verfolgten wurden,  wurde in Österreich kein Asyl gewährt
und  ihre  Asylverfahren  negativ  beschieden,  da ihnen die hiesigen Behörden ihre  „Ver-
folgungsgeschichten“  als Lügen enttarnten.
 

Zwei Kriminelle nach Ankunft verhaftet

Von den 13 Abgeschobenen wurden zwei Männer nach ihrer Ankunft  verhaftet, weil sie in
ihrer  Heimat  per  Haftbefehl  wegen  krimineller Taten gesucht werden.   Bei dem einem
handelt  es  sich  um  einen  Autodieb und bei dem anderen um ein Mitglied einer Räuber-
bande (Es gilt die Unschuldsvermutung).
 
Es  ist kein Geheimnis und auch eine unumstößliche Tatsache, dass unzählige Flüchtlinge in
ihrer Heimat kriminell aktiv waren und  sich durch Flucht  – beispielsweise nach Österreich –
der  Strafverfolgung  entziehen konnten.   Hier erzählen sie dann, dass sie in ihren Heimat-
ländern politisch und/oder religiös verfolgt wurden.
 
Mittlerweile  sind  die  österreichischen  Behörden  nicht  mehr  so blauäugig und weisen
etlichen Asylbetrügern nach, dass ihre angegebenen Fluchtgründe nicht stimmen können.
In  diesem  Fall versucht man dem Innenministerium den „Schwarzen Peter“ zuzuspielen.
Dieses  kommentiert  jedoch  diese  Fälle nicht und verweist auf die negativen Entscheid-
ungen des Asylgerichtshofs.
 
Falls  es  Korun und Pollak noch nicht wissen,  Asyl bietet Schutz vor politischer und nicht
vor  strafrechtlicher  Verfolgung.   Würde  man  den Forderungen der Beiden nachgeben,
müsste Österreich alle kriminellen Asylwerber im Lande behalten, weil diese ja durch die
Abschiebung  in  ihre Heimat gefährdet sein könnten.   Tja,  eine „Gefährdung“ durch die
Strafverfolgungsbehörde ist eben das Risiko und das Los eines jeden Kriminellen.
 
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2012-12-11
 

Abkassieren um jeden Preis


Vignettenkontrolle zu Stosszeit

Im Beitrag  „Asfinag-Kontrolle verursachte Verkehrschaos“  haben wir  dem staatlichen
Autobahnbetreiber  quasi  unterstellt,  seine  Abkassiermethoden  ohne  Rücksicht  auf
Verluste durchzuführen. Grund hiefür war eine Vignettenkontrolle auf einer Zufahrt zur
A23 während der Stoßzeit.
Offenbar war die Verursachung eines Verkehrschaos für die Asfinag kein Problem,  wenn
die Kasse stimmt.  Auch die Mitarbeiter des staatlichen Autobahnbetreibers beäugten wir
mit  Argwohn.  Sind  doch  bei der  Kapperltruppe etliche  Personen dabei, die sich als
Möchtegern-Polizisten fühlen, nur weil ihnen eine Uniform verpasst wurde.

Im Zweifel für…..

Nach Erscheinen des eingangs erwähnten Beitrags, rief ein Verantwortlicher der Asfinag
in der Redaktion  an und führte mit  einem Redaktionsmitarbeiter  ein langes Gespräch.
Der  Anrufer  versuchte  Glauben zu machen,  dass  es  nicht im  Interesse  der Asfinag
läge,  absichtlich ein  Verkehrschaos zu verursachen,  um durch  Kontrollen  mehr Geld
einzubringen. Die Situation wäre mehr oder weniger ein Zufall gewesen. Auch wären alle
Asfinag-Mitarbeiter bestens geschult.
Ganz haben wir dem Mann zwar nicht geglaubt, dachten aber „im Zweifel für den Ange-
klagten“ und ließen die Sache auf sich beruhen.  Dass jedoch  nichts so fein gesponnen
ist, um nicht ans  Tageslicht zu kommen,  beweist ein heutiger  Kronen Zeitungs-Artikel,
den wir vorerst für einen verfrühten Aprilscherz hielten.
Zum Original Krone-Beitrag Bild anklicken
Screen: Krone Print vom 09.02.2011

Tagesordnung: Autodiebstahl

Da erlebte eine Frau eine Situation, welche seit Öffnung der Ostgrenzen an der Tages-
ordnung steht, nämlich dass ihr Auto gestohlen wurde. Die Frau verständigte  an Ort
und Stelle die Polizei,  aber auch eine sofort eingeleitete Alarmfahndung verlief erfolg-
los.
Der Pkw wurde einige Zeit später in Kärnten aufgefunden und vom Dieb fehlte natür-
lich jede Spur. So weit so nicht gut. Und jetzt wird es in der Tat erstaunlich. Der Dieb
benützte bei seiner Fahrt die Autobahn und geriet  auf der A23  in eine automatische
Vignettenkontrolle.

Hat die Asfinag ein eigenes Gesetzbuch?

Da die Dame  nicht auf mautpflichtigen Strassen fährt,  war ihr Pkw auch nicht mit einer
Autobahn-Vignette versehen.  Aus diesem Grund schickte ihr die Asfinag eine Rechnung
über die Ersatzmaut.  Die vorgelegte Anzeigenbestätigung  der Polizei bewog den staat-
lichen Autobahnbetreiber zu folgender Mitteilung.
Screen: Krone Print vom 09.02.2011
Es muss ein eigenartiges Gesetzbuch sein in dem steht, dass eine Person für eine Sache
verantwortlich ist,  bei der ihr  durch Diebstahl  die Verfügungsberechtigung  über diese
entzogen wurde. Diesen Paragrafen würden wir sehr gerne sehen.
Nach der Logik der Asfinag hatte die  Frau aber mächtiges Glück,  dass der Dieb nieman-
den totgefahren hat.  Folgt man nämlich der  Schlussfolgerung des staatlichen Autobahn-
betreibers, müsste sich die Bestohlene dann zumindest  wegen Beteiligung an einer fahr-
lässiger Tötung vor Gericht verantworten.

Logisches Denken? Fehlanzeige

Wie dieser Fall beweist,  haben wir mit  unserem eingangs erwähnten  „Beitrag“ gar nicht
so Unrecht gehabt. Der Asfinag geht es offenbar nur ums Abkassieren, egal um welchen
Preis.  Auch ihre Antwort an die Bestohlene lässt jegliches logische Denken missen,  da in
dieser Angelegenheit gar keine  Kulanz von Nöten ist.  Denn diese würde ein Verschulden
der Bestohlenen voraussetzen.
Die Frau konnte beim besten Willen nicht die Fahrtroute des Autodiebes beeinflussen und
daher trifft sie in diesem Fall keine Schuld.  Soviel zum  logischen Denken und der bestge-
schulten Mitarbeiter(innen) der Asfinag.
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2011-02-09
 

Ein Paradis für Pädofile TEIL2

 

Kavaliersdelikt?

Verfolgt man die Gerichtsurteile die gegen Pädofile in letzter Zeit verhängt wurden,
könnte man zur Ansicht kommen, der sexuelle Missbrauch von Kindern oder der Besitz
von kinderpornografischen Material, ist in Österreich ein Kavaliersdelikt.

Es waren ja nur die Nichten

Einige Beispiele die sich in jüngster Zeit ereignet haben. Da missbraucht ein „37-jähriger
Akademiker“  seine sieben- und achtjährige Nichten und erhält dafür 2,5 Jahre Haft, davon
muss er aber nur 3 Monate sitzen, denn der Rest der Strafe wurde bedingt ausgesprochen.

Erstaunliches OGH-Urteil

Ein Schulwart begrapscht 26(!) sechsjährige Volksschülerinnen am Gesäß und wird zu
2 Jahren Haft, davon 16 Monate bedingt verurteilt. Er muss  für den sexuellen Missbrauch
an Kleinkindern, lediglich 8 Monate in den Bau.
Der Schulwart beruft gegen dieses Urteil beim OGH und dieser verringert die Strafe um
zwei Monate, weil die Höchstrichter zur Ansicht kamen, dass ein Begrapschen am Gesäß
kein sexueller Missbrauch sei.
Was hätte der Mann nach Ansicht der OGH-Richter tun müssen, um den Tatbestand eines
sexuellen Missbrauches zu erfüllen?  Wenigstens saß der umtriebige Schulwart seine acht
Monate in der U-Haft ab.
Dem OGH-Urteil nach, hat er allerdings um zwei Monate zu lange in der Haft verbracht.
Na hoffentlich bekommt der „arme Mann“ wenigstens eine Haftentschädigung dafür.

Tiefer geht es kaum

Und weiter geht es im bunten Reigen des Pädofilen-Karussells. Wie der heutigen Kronen
Zeitung zu entnehmen ist, besaß ein 32-jähriger Kärntner, „Hunderttausende“ Miss-
brauchsfotos. Auf diesen waren die abartigsten Darstellungen mit Kindern abgebildet.
Wer nun glaubt, dass es dafür eine saftige Strafe gegeben hat, der irrt gewaltig. Der Mann
wurde sieben Monate bedingt und 1.500,- Euro Geldstrafe verurteilt. Was sich der Richter
wohl bei seiner Urteilsfindung gedacht haben mag?

Polizeiaktionen wofür?

Da fragen wir uns, warum es Aktionen wie „Sledge Hammer“ und „Geisterwald“ überhaupt
gegeben hat. Da ermitteln Beamte im Abschaum der Menschheit und versuchen diese
Perverslinge aus dem Verkehr zu ziehen.
Für alle diese Polizeibeamte ist es ein Schlag ins Gesicht, wenn dann ein Richter ein derart
erstaunliches Verständnis für den Täter aufbringt. Denn anders sind solche Urteile nicht
zu erklären.

Klingt wie ein Witz

Da klingt es wie eine Verhöhnung, wenn die Justizministerin Bandion-Ortner lautstark
ankündigt, dass sie den Kampf gegen die Kinderpornografie verschärfen will. Vielleicht
wäre es angebracht, wenn sie vorerst mit den Richtern ein ernstes Wort sprechen würde.
Die bei der letzten Polizeiaktion „Geisterwald“ verhafteten und inhaftierten drei Österreicher,
müssen sich vermutlich nicht wirklich Sorgen um ihre Zukunft machen. Sie haben ja „nur
kinderpornografisches Material“ besessen und kein Auto gestohlen.
Stauni 
 
2009-10-06
   

Ein Paradis für Pädofile

 

Erstaunliches Gerichtsurteil

Im Gerichtsteil der heutigen Kronen Zeitung ist ein erstaunliches Urteil veröffentlicht.
Während Politiker lautstark nach einer Strafverschärfung für Kinderschänder rufen, scheint
dies den Richter, der diesen Prozess geleitet hat, nicht besonders zu interessieren.

Wohngemeinschaft

Was war passiert? Ein 37-jähriger Akademiker lebte mit seiner Frau, den beiden Töchtern,
sowie mit der Familie seiner Schwägerin in einem Haus. In dieser Wohngemeinschaft lebten
auch die beiden Töchter (sieben und acht Jahre alt) der Schwägerin.

Sexuelle Erregung

Seine beiden Nichten dürften den offensichtlich pädofil veranlagten Mann sexuell erregt
haben, den es kam zu „Streicheleinheiten“ und „Befummelungen“.
Vor Gericht gab er an, dass er sich nicht mehr so genau erinnern könne, was wirklich pas-
siert sei.

Gedächtnislücken

Es könne schon möglich sein, dass seine Hand irrtümlich unter die Höschen der Mädchen
gerutscht sei. Das dabei seine Finger in den Scheiden der Kleinen gelandet sind, könne er
sich nicht mehr erinnern.

Mit den Töchtern nie

Aber der Oberhammer kommt mit seiner perversen Rechtfertigung. Diese „Probleme“ habe
es nur mit seinen Nichten gegeben, seine Töchter habe er niemals begrapscht.
Vielleicht sah dies der Richter als Milderungsgrund und verhängte ein Urteil, dass die Herzen
der Kinderschänder vor Freude höher schlagen lassen wird.

Ein Herz für Pädofile

Da verhängt der Richter über diesen Mann, 2,5 Jahre Haft und davon lediglich drei(!)
Monate unbedingt. Das heisst im Klartext, für den sexuellen Missbrauch von zwei kleinen
Mädchen, braucht er lediglich drei Monate zu sitzen.

Ein Autodieb der zwei Autos stiehlt, wird in etwa mit dem selben Strafausmaß zu rechnen

haben, nämlich mindestens drei Monate unbedingt.

Stauni

  
2009-07-24
  

Inhalts-Ende

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