Korun und Pollak fordern Abschiebestopp nach Tschetschenien
„Da unsere Behörden derzeit offensichtlich nicht in der Lage sind, die Sicherheit von
tschetschenischen Asylsuchenden bei deren Heimkehr sicherzustellen, ist es das Gebot
der Stunde, dass ein Abschiebestopp nach Tschetschenien verhängt wird. Denn sonst
riskiert unsere Innenministerin sehenden Auges die Sicherheit und Unversehrtheit genau
jener Menschen, die sich in der Hoffnung auf Schutz vor Verfolgung nach Österreich
gewandt haben“, meint heute Alev Korun, Menschenrechtssprecherin der Grünen.
Auch SOS Mitmensch-Sprecher, Alexander Pollak, schlägt in dieselbe Kerbe und verlangt
ebenfalls einen sofortigen Abschiebestopp nach Tschetschenien. Er bezeichnet sogar
diese Abschiebungen als hochriskantes Experiment in eine totalitär regierte Region.
Wenn dem tatsächlich so ist, bleibt uns ja gar nichts anderes übrig, als jeden Kriminellen
in Österreich zu behalten und diesem einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen.
Sowohl Korun als auch Pollak spielen auf die jüngste Abschiebung von 13 Tschetschenen
an, die vor eineinhalb Wochen nach Moskau abgeschoben wurden. Allen diesen Personen,
die in ihrer Heimat angeblich verfolgten wurden, wurde in Österreich kein Asyl gewährt
und ihre Asylverfahren negativ beschieden, da ihnen die hiesigen Behörden ihre „Ver-
folgungsgeschichten“ als Lügen enttarnten.
Zwei Kriminelle nach Ankunft verhaftet
Von den 13 Abgeschobenen wurden zwei Männer nach ihrer Ankunft verhaftet, weil sie in
ihrer Heimat per Haftbefehl wegen krimineller Taten gesucht werden. Bei dem einem
handelt es sich um einen Autodieb und bei dem anderen um ein Mitglied einer Räuber-
bande (Es gilt die Unschuldsvermutung).
Es ist kein Geheimnis und auch eine unumstößliche Tatsache, dass unzählige Flüchtlinge in
ihrer Heimat kriminell aktiv waren und sich durch Flucht – beispielsweise nach Österreich –
der Strafverfolgung entziehen konnten. Hier erzählen sie dann, dass sie in ihren Heimat-
ländern politisch und/oder religiös verfolgt wurden.
Mittlerweile sind die österreichischen Behörden nicht mehr so blauäugig und weisen
etlichen Asylbetrügern nach, dass ihre angegebenen Fluchtgründe nicht stimmen können.
In diesem Fall versucht man dem Innenministerium den „Schwarzen Peter“ zuzuspielen.
Dieses kommentiert jedoch diese Fälle nicht und verweist auf die negativen Entscheid-
ungen des Asylgerichtshofs.
Falls es Korun und Pollak noch nicht wissen, Asyl bietet Schutz vor politischer und nicht
vor strafrechtlicher Verfolgung. Würde man den Forderungen der Beiden nachgeben,
müsste Österreich alle kriminellen Asylwerber im Lande behalten, weil diese ja durch die
Abschiebung in ihre Heimat gefährdet sein könnten. Tja, eine „Gefährdung“ durch die
Strafverfolgungsbehörde ist eben das Risiko und das Los eines jeden Kriminellen.
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2012-12-11
Vignettenkontrolle zu Stosszeit
Im Beitrag „Asfinag-Kontrolle verursachte Verkehrschaos“ haben wir dem staatlichen
Autobahnbetreiber quasi unterstellt, seine Abkassiermethoden ohne Rücksicht auf
Verluste durchzuführen. Grund hiefür war eine Vignettenkontrolle auf einer Zufahrt zur
A23 während der Stoßzeit.
Offenbar war die Verursachung eines Verkehrschaos für die Asfinag kein Problem, wenn
die Kasse stimmt. Auch die Mitarbeiter des staatlichen Autobahnbetreibers beäugten wir
mit Argwohn. Sind doch bei der Kapperltruppe etliche Personen dabei, die sich als
Möchtegern-Polizisten fühlen, nur weil ihnen eine Uniform verpasst wurde.
Im Zweifel für…..
Nach Erscheinen des eingangs erwähnten Beitrags, rief ein Verantwortlicher der Asfinag
in der Redaktion an und führte mit einem Redaktionsmitarbeiter ein langes Gespräch.
Der Anrufer versuchte Glauben zu machen, dass es nicht im Interesse der Asfinag
läge, absichtlich ein Verkehrschaos zu verursachen, um durch Kontrollen mehr Geld
einzubringen. Die Situation wäre mehr oder weniger ein Zufall gewesen. Auch wären alle
Asfinag-Mitarbeiter bestens geschult.
Ganz haben wir dem Mann zwar nicht geglaubt, dachten aber „im Zweifel für den Ange-
klagten“ und ließen die Sache auf sich beruhen. Dass jedoch nichts so fein gesponnen
ist, um nicht ans Tageslicht zu kommen, beweist ein heutiger Kronen Zeitungs-Artikel,
den wir vorerst für einen verfrühten Aprilscherz hielten.
Zum Original Krone-Beitrag Bild anklicken
Screen: Krone Print vom 09.02.2011
Tagesordnung: Autodiebstahl
Da erlebte eine Frau eine Situation, welche seit Öffnung der Ostgrenzen an der Tages-
ordnung steht, nämlich dass ihr Auto gestohlen wurde. Die Frau verständigte an Ort
und Stelle die Polizei, aber auch eine sofort eingeleitete Alarmfahndung verlief erfolg-
los.
Der Pkw wurde einige Zeit später in Kärnten aufgefunden und vom Dieb fehlte natür-
lich jede Spur. So weit so nicht gut. Und jetzt wird es in der Tat erstaunlich. Der Dieb
benützte bei seiner Fahrt die Autobahn und geriet auf der A23 in eine automatische
Vignettenkontrolle.
Hat die Asfinag ein eigenes Gesetzbuch?
Da die Dame nicht auf mautpflichtigen Strassen fährt, war ihr Pkw auch nicht mit einer
Autobahn-Vignette versehen. Aus diesem Grund schickte ihr die Asfinag eine Rechnung
über die Ersatzmaut. Die vorgelegte Anzeigenbestätigung der Polizei bewog den staat-
lichen Autobahnbetreiber zu folgender Mitteilung.
Screen: Krone Print vom 09.02.2011
Es muss ein eigenartiges Gesetzbuch sein in dem steht, dass eine Person für eine Sache
verantwortlich ist, bei der ihr durch Diebstahl die Verfügungsberechtigung über diese
entzogen wurde. Diesen Paragrafen würden wir sehr gerne sehen.
Nach der Logik der Asfinag hatte die Frau aber mächtiges Glück, dass der Dieb nieman-
den totgefahren hat. Folgt man nämlich der Schlussfolgerung des staatlichen Autobahn-
betreibers, müsste sich die Bestohlene dann zumindest wegen Beteiligung an einer fahr-
lässiger Tötung vor Gericht verantworten.
Logisches Denken? Fehlanzeige
Wie dieser Fall beweist, haben wir mit unserem eingangs erwähnten „Beitrag“ gar nicht
so Unrecht gehabt. Der Asfinag geht es offenbar nur ums Abkassieren, egal um welchen
Preis. Auch ihre Antwort an die Bestohlene lässt jegliches logische Denken missen, da in
dieser Angelegenheit gar keine Kulanz von Nöten ist. Denn diese würde ein Verschulden
der Bestohlenen voraussetzen.
Die Frau konnte beim besten Willen nicht die Fahrtroute des Autodiebes beeinflussen und
daher trifft sie in diesem Fall keine Schuld. Soviel zum logischen Denken und der bestge-
schulten Mitarbeiter(innen) der Asfinag.
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2011-02-09
Kavaliersdelikt?
Verfolgt man die Gerichtsurteile die gegen Pädofile in letzter Zeit verhängt wurden,
könnte man zur Ansicht kommen, der sexuelle Missbrauch von Kindern oder der Besitz
von kinderpornografischen Material, ist in Österreich ein Kavaliersdelikt.
Es waren ja nur die Nichten
Einige Beispiele die sich in jüngster Zeit ereignet haben. Da missbraucht ein „37-jähriger
Akademiker“ seine sieben- und achtjährige Nichten und erhält dafür 2,5 Jahre Haft, davon
muss er aber nur 3 Monate sitzen, denn der Rest der Strafe wurde bedingt ausgesprochen.
Erstaunliches OGH-Urteil
Ein Schulwart begrapscht 26(!) sechsjährige Volksschülerinnen am Gesäß und wird zu
2 Jahren Haft, davon 16 Monate bedingt verurteilt. Er muss für den sexuellen Missbrauch
an Kleinkindern, lediglich 8 Monate in den Bau.
Der Schulwart beruft gegen dieses Urteil beim OGH und dieser verringert die Strafe um
zwei Monate, weil die Höchstrichter zur Ansicht kamen, dass ein Begrapschen am Gesäß
kein sexueller Missbrauch sei.
Was hätte der Mann nach Ansicht der OGH-Richter tun müssen, um den Tatbestand eines
sexuellen Missbrauches zu erfüllen? Wenigstens saß der umtriebige Schulwart seine acht
Monate in der U-Haft ab.
Dem OGH-Urteil nach, hat er allerdings um zwei Monate zu lange in der Haft verbracht.
Na hoffentlich bekommt der „arme Mann“ wenigstens eine Haftentschädigung dafür.
Tiefer geht es kaum
Und weiter geht es im bunten Reigen des Pädofilen-Karussells. Wie der heutigen Kronen
Zeitung zu entnehmen ist, besaß ein 32-jähriger Kärntner, „Hunderttausende“ Miss-
brauchsfotos. Auf diesen waren die abartigsten Darstellungen mit Kindern abgebildet.
Wer nun glaubt, dass es dafür eine saftige Strafe gegeben hat, der irrt gewaltig. Der Mann
wurde sieben Monate bedingt und 1.500,- Euro Geldstrafe verurteilt. Was sich der Richter
wohl bei seiner Urteilsfindung gedacht haben mag?
Polizeiaktionen wofür?
Da fragen wir uns, warum es Aktionen wie „Sledge Hammer“ und „Geisterwald“ überhaupt
gegeben hat. Da ermitteln Beamte im Abschaum der Menschheit und versuchen diese
Perverslinge aus dem Verkehr zu ziehen.
Für alle diese Polizeibeamte ist es ein Schlag ins Gesicht, wenn dann ein Richter ein derart
erstaunliches Verständnis für den Täter aufbringt. Denn anders sind solche Urteile nicht
zu erklären.
Klingt wie ein Witz
Da klingt es wie eine Verhöhnung, wenn die Justizministerin Bandion-Ortner lautstark
ankündigt, dass sie den Kampf gegen die Kinderpornografie verschärfen will. Vielleicht
wäre es angebracht, wenn sie vorerst mit den Richtern ein ernstes Wort sprechen würde.
Die bei der letzten Polizeiaktion „Geisterwald“ verhafteten und inhaftierten drei Österreicher,
müssen sich vermutlich nicht wirklich Sorgen um ihre Zukunft machen. Sie haben ja „nur
kinderpornografisches Material“ besessen und kein Auto gestohlen.
Stauni
2009-10-06
Erstaunliches Gerichtsurteil
Im Gerichtsteil der heutigen Kronen Zeitung ist ein erstaunliches Urteil veröffentlicht.
Während Politiker lautstark nach einer Strafverschärfung für Kinderschänder rufen, scheint
dies den Richter, der diesen Prozess geleitet hat, nicht besonders zu interessieren.
Wohngemeinschaft
Was war passiert? Ein 37-jähriger Akademiker lebte mit seiner Frau, den beiden Töchtern,
sowie mit der Familie seiner Schwägerin in einem Haus. In dieser Wohngemeinschaft lebten
auch die beiden Töchter (sieben und acht Jahre alt) der Schwägerin.
Sexuelle Erregung
Seine beiden Nichten dürften den offensichtlich pädofil veranlagten Mann sexuell erregt
haben, den es kam zu „Streicheleinheiten“ und „Befummelungen“.
Vor Gericht gab er an, dass er sich nicht mehr so genau erinnern könne, was wirklich pas-
siert sei.
Gedächtnislücken
Es könne schon möglich sein, dass seine Hand irrtümlich unter die Höschen der Mädchen
gerutscht sei. Das dabei seine Finger in den Scheiden der Kleinen gelandet sind, könne er
sich nicht mehr erinnern.
Mit den Töchtern nie
Aber der Oberhammer kommt mit seiner perversen Rechtfertigung. Diese „Probleme“ habe
es nur mit seinen Nichten gegeben, seine Töchter habe er niemals begrapscht.
Vielleicht sah dies der Richter als Milderungsgrund und verhängte ein Urteil, dass die Herzen
der Kinderschänder vor Freude höher schlagen lassen wird.
Ein Herz für Pädofile
Da verhängt der Richter über diesen Mann, 2,5 Jahre Haft und davon lediglich drei(!)
Monate unbedingt. Das heisst im Klartext, für den sexuellen Missbrauch von zwei kleinen
Mädchen, braucht er lediglich drei Monate zu sitzen.
Ein Autodieb der zwei Autos stiehlt, wird in etwa mit dem selben Strafausmaß zu rechnen
haben, nämlich mindestens drei Monate unbedingt.
Stauni
2009-07-24