Erstaunliches Gerichtsurteil
Im Gerichtsteil der heutigen Kronen Zeitung ist ein erstaunliches Urteil veröffentlicht. Während Politiker lautstark nach einer Strafverschärfung für Kinderschänder rufen, scheint dies den Richter, der diesen Prozess geleitet hat, nicht besonders zu interessieren.
Wohngemeinschaft
Was war passiert? Ein 37-jähriger Akademiker lebte mit seiner Frau, den beiden Töchtern,
sowie mit der Familie seiner Schwägerin in einem Haus. In dieser Wohngemeinschaft lebten
auch die beiden Töchter (sieben und acht Jahre alt) der Schwägerin.
Sexuelle Erregung
Seine beiden Nichten dürften den offensichtlich pädofil veranlagten Mann sexuell erregt
haben, den es kam zu „Streicheleinheiten“ und „Befummelungen“.Vor Gericht gab er an, dass er sich nicht mehr so genau erinnern könne, was wirklich pas- siert sei.
Gedächtnislücken
Es könne schon möglich sein, dass seine Hand irrtümlich unter die Höschen der Mädchen
gerutscht sei. Das dabei seine Finger in den Scheiden der Kleinen gelandet sind, könne er
sich nicht mehr erinnern.
Mit den Töchtern nie
Aber der Oberhammer kommt mit seiner perversen Rechtfertigung. Diese „Probleme“ habe
es nur mit seinen Nichten gegeben, seine Töchter habe er niemals begrapscht.Vielleicht sah dies der Richter als Milderungsgrund und verhängte ein Urteil, dass die Herzen der Kinderschänder vor Freude höher schlagen lassen wird.
Ein Herz für Pädofile
Da verhängt der Richter über diesen Mann, 2,5 Jahre Haft und davon lediglich drei(!)
Monate unbedingt. Das heisst im Klartext, für den sexuellen Missbrauch von zwei kleinen
Mädchen, braucht er lediglich drei Monate zu sitzen.
Ein Autodieb der zwei Autos stiehlt, wird in etwa mit dem selben Strafausmaß zu rechnen
haben, nämlich mindestens drei Monate unbedingt.Stauni
2009-07-24