Korun und Pollak fordern Abschiebestopp nach Tschetschenien
„Da unsere Behörden derzeit offensichtlich nicht in der Lage sind, die Sicherheit von
tschetschenischen Asylsuchenden bei deren Heimkehr sicherzustellen, ist es das Gebot
der Stunde, dass ein Abschiebestopp nach Tschetschenien verhängt wird. Denn sonst
riskiert unsere Innenministerin sehenden Auges die Sicherheit und Unversehrtheit genau
jener Menschen, die sich in der Hoffnung auf Schutz vor Verfolgung nach Österreich
gewandt haben“, meint heute Alev Korun, Menschenrechtssprecherin der Grünen.
Auch SOS Mitmensch-Sprecher, Alexander Pollak, schlägt in dieselbe Kerbe und verlangt
ebenfalls einen sofortigen Abschiebestopp nach Tschetschenien. Er bezeichnet sogar
diese Abschiebungen als hochriskantes Experiment in eine totalitär regierte Region.
Wenn dem tatsächlich so ist, bleibt uns ja gar nichts anderes übrig, als jeden Kriminellen
in Österreich zu behalten und diesem einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen. Sowohl Korun als auch Pollak spielen auf die jüngste Abschiebung von 13 Tschetschenen an, die vor eineinhalb Wochen nach Moskau abgeschoben wurden. Allen diesen Personen, die in ihrer Heimat angeblich verfolgten wurden, wurde in Österreich kein Asyl gewährt und ihre Asylverfahren negativ beschieden, da ihnen die hiesigen Behörden ihre „Ver- folgungsgeschichten“ als Lügen enttarnten.
Zwei Kriminelle nach Ankunft verhaftet
Von den 13 Abgeschobenen wurden zwei Männer nach ihrer Ankunft verhaftet, weil sie in
ihrer Heimat per Haftbefehl wegen krimineller Taten gesucht werden. Bei dem einem
handelt es sich um einen Autodieb und bei dem anderen um ein Mitglied einer Räuber-
bande (Es gilt die Unschuldsvermutung).
Es ist kein Geheimnis und auch eine unumstößliche Tatsache, dass unzählige Flüchtlinge in
ihrer Heimat kriminell aktiv waren und sich durch Flucht – beispielsweise nach Österreich –
der Strafverfolgung entziehen konnten. Hier erzählen sie dann, dass sie in ihren Heimat-
ländern politisch und/oder religiös verfolgt wurden.
Mittlerweile sind die österreichischen Behörden nicht mehr so blauäugig und weisen
etlichen Asylbetrügern nach, dass ihre angegebenen Fluchtgründe nicht stimmen können.
In diesem Fall versucht man dem Innenministerium den „Schwarzen Peter“ zuzuspielen. Dieses kommentiert jedoch diese Fälle nicht und verweist auf die negativen Entscheid- ungen des Asylgerichtshofs. Falls es Korun und Pollak noch nicht wissen, Asyl bietet Schutz vor politischer und nicht vor strafrechtlicher Verfolgung. Würde man den Forderungen der Beiden nachgeben, müsste Österreich alle kriminellen Asylwerber im Lande behalten, weil diese ja durch die Abschiebung in ihre Heimat gefährdet sein könnten. Tja, eine „Gefährdung“ durch die Strafverfolgungsbehörde ist eben das Risiko und das Los eines jeden Kriminellen.
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2012-12-11