Kriminelle Asylbetrüger keinesfalls abschieben


Korun und Pollak fordern Abschiebestopp nach Tschetschenien

„Da  unsere  Behörden  derzeit  offensichtlich  nicht  in der Lage sind,  die Sicherheit von
tschetschenischen  Asylsuchenden  bei deren Heimkehr sicherzustellen,  ist es das Gebot
der  Stunde,  dass ein Abschiebestopp nach Tschetschenien verhängt wird.   Denn sonst
riskiert unsere Innenministerin sehenden Auges die Sicherheit und Unversehrtheit genau
jener  Menschen,  die  sich  in  der  Hoffnung auf Schutz vor Verfolgung nach Österreich
gewandt haben“,  meint heute Alev Korun, Menschenrechtssprecherin der Grünen.
 
Auch SOS Mitmensch-Sprecher, Alexander Pollak,  schlägt in dieselbe Kerbe und verlangt
ebenfalls  einen  sofortigen  Abschiebestopp nach Tschetschenien.   Er  bezeichnet sogar
diese  Abschiebungen  als  hochriskantes  Experiment  in  eine  totalitär  regierte  Region.
Wenn dem tatsächlich so ist, bleibt uns ja gar nichts anderes übrig, als jeden Kriminellen
in Österreich zu behalten und diesem einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen. 
 
Sowohl  Korun  als auch Pollak spielen auf die jüngste Abschiebung von 13 Tschetschenen
an, die vor eineinhalb Wochen nach Moskau abgeschoben wurden.  Allen diesen Personen,
die  in  ihrer  Heimat angeblich verfolgten wurden,  wurde in Österreich kein Asyl gewährt
und  ihre  Asylverfahren  negativ  beschieden,  da ihnen die hiesigen Behörden ihre  „Ver-
folgungsgeschichten“  als Lügen enttarnten.
 

Zwei Kriminelle nach Ankunft verhaftet

Von den 13 Abgeschobenen wurden zwei Männer nach ihrer Ankunft  verhaftet, weil sie in
ihrer  Heimat  per  Haftbefehl  wegen  krimineller Taten gesucht werden.   Bei dem einem
handelt  es  sich  um  einen  Autodieb und bei dem anderen um ein Mitglied einer Räuber-
bande (Es gilt die Unschuldsvermutung).
 
Es  ist kein Geheimnis und auch eine unumstößliche Tatsache, dass unzählige Flüchtlinge in
ihrer Heimat kriminell aktiv waren und  sich durch Flucht  – beispielsweise nach Österreich –
der  Strafverfolgung  entziehen konnten.   Hier erzählen sie dann, dass sie in ihren Heimat-
ländern politisch und/oder religiös verfolgt wurden.
 
Mittlerweile  sind  die  österreichischen  Behörden  nicht  mehr  so blauäugig und weisen
etlichen Asylbetrügern nach, dass ihre angegebenen Fluchtgründe nicht stimmen können.
In  diesem  Fall versucht man dem Innenministerium den „Schwarzen Peter“ zuzuspielen.
Dieses  kommentiert  jedoch  diese  Fälle nicht und verweist auf die negativen Entscheid-
ungen des Asylgerichtshofs.
 
Falls  es  Korun und Pollak noch nicht wissen,  Asyl bietet Schutz vor politischer und nicht
vor  strafrechtlicher  Verfolgung.   Würde  man  den Forderungen der Beiden nachgeben,
müsste Österreich alle kriminellen Asylwerber im Lande behalten, weil diese ja durch die
Abschiebung  in  ihre Heimat gefährdet sein könnten.   Tja,  eine „Gefährdung“ durch die
Strafverfolgungsbehörde ist eben das Risiko und das Los eines jeden Kriminellen.
 
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2012-12-11